Volkseigentum
Das Volkseigentum war in der DDR eine besondere Form von Eigentum. Es bildete zusammen mit dem genossenschaftlichen Eigentum das gesellschaftliche oder auch sozialistische Eigentum. Dieses wiederum stand im Gegensatz einerseits zum persönlichen Eigentum an Konsumgütern und andererseits zum Privateigentum an Produktionsmitteln, welches im Kapitalismus und dessen Vorläuferformen üblich ist.
Das Volkseigentum war unveräußerlich, unbeleihbar und in besonderer Weise strafrechtlich geschützt. Offizieller Eigentümer waren dabei alle Menschen. Die Idee hinter dem Volkseigentum war, daß gesellschaftlich nützliche Dinge, vor allem Produktionsmittel und Infrastruktur-Einrichtungen nicht dem Wohle einzelner, sondern dem Wohle der Allgemeinheit dienen sollten. In den 80-er Jahren war nahezu die gesamte Industrie der DDR volkseigen.
Das Volkseigentum entstand größtenteils durch entschädigungslose Enteignung von sogenannten Faschisten, Kriegsverbrechern und Großgrundbesitzern. Dies wurde in der BRD, sowie von den Enteigneten häufig als Unrecht angesehen.
Kritik am Volkseigentum
Dem Volkseigentum wird häufig vorgeworfen, nur zum Schein Eigentum des Volkes gewesen zu sein. Vielmehr sei es eine ideologisch verbremte Bezeichnung für Staatseigentum gewesen. In der Tat haben sich viele Menschen in der DDR nicht mit ihrem Volkseigentum identifiziert. Desweiteren ging die Kontrolle über das Volkseigentum vom Staat aus, welcher aufgrund des Führungsanspruchs der SED nicht mit dem gesamten Volk identisch war. Dennoch ist eine Gleichsetzung mit Staatseigentum unrichtig, zumal letzteres veräußerlich sein sein kann, wie z.B. in der BRD.
Nach der Wiedervereinigung
Volkseigentum als Rechtsform kam im Recht der BRD nicht vor und wurde bei der Wiedervereinigung Deutschlands auch nicht eingeführt. Vielmehr ging das Volkseigentum der DDR nun in herkömmliches Staatseigentum über. Dabei herrschte Einigkeit zwischen CDU und SPD darüber, daß es größtenteils bald privatisiert werden sollte.
Während die SPD dabei Erlöse von mindestens 500 Milliarden D-Mark für den Staatshaushalt erwartete, kam die damals regierende CDU den Forderungen der enteigneten Alteigentümer, bzw. deren Nachkommen nach und sorgte mit der Aktion "Unrecht DDR" für die Rückgabe der Objekte, bzw. in Ausnahmefällen für angemessene Entschädigungen. Daneben wurden Maschinen und ganze Betriebe vergleichsweise preiswert verkauft. Insgesamt machte der Staat mit den Privatisierungs-Aktionen keinen Gewinn, sondern 270 Milliarden D-Mark Verlust.
Heute ist eine weit verbreitete Meinung, die Industrie der DDR sei zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung schrottreif gewesen. Der Wahrheitsgehalt dieser Aussage wird jedoch von einigen Menschen bestritten, so z.B. von Ralph Hartmann in seinem Buch "Mit der DDR ins Jahr 2000".
Siehe auch :
- Volkseigener Betrieb (VEB)
- Volkseigenes Kombinat (VEK)
- Volkseigenes Gut (VEG)