Fachwissenschaftler der Medizin
Die Berufsbezeichnung Fachwissenschaftler der Medizin, auch Fachchemiker der Medizin, Fachbiologe der Medizin, Fachphysiker der Medizin und ähnliche Bezeichnungen, wurde bis 1990 an Chemiker, Biologen, Biochemiker, Physiker, Ingenieure technischer Fachrichtungen und andere fachverwandte Naturwissenschaftler verliehen, die an der Akademie für Ärztliche Fortbildung der DDR in Berlin eine entsprechende Weiterbildung in Form eines fünfjährigen Postgradualstudiums absolviert hatten. Dieses Studium endete nach einem der Facharztprüfung vergleichbaren Kolloquium vor einer Fachkommission der Akademie mit der staatlichen Anerkennung.
Die Fachwissenschaftler der Medizin waren in der DDR für die gesamte Labordiagnostik im Bereich der Medizin und angrenzende Fachgebiete einschließlich der Befundung und Befundinterpretation zuständig und in diesen Bereichen Ärzten gleichgestellt. Sie übernahmen somit die Aufgaben, die gegenwärtig von entsprechenden Fachärzten für Laboratoriumsmedizin und anderen Fachrichtungen erbracht werden. Innerhalb der Weiterbildung erfolgte eine Spezialisierung auf eine bestimmte Fachrichtung, wie beispielsweise „Klinische Chemie und Labordiagnostik“, „Humangenetik“, „Diagnostische und experimentelle Mikrobiologie“, „Zytologie/ Histologie“, „Immunologie“, „Biochemie“, „Medizinische Toxikologie/Toxikologische Chemie“, „Biophysik“ oder „Biomedizintechnik“.
Durch den Einigungsvertrag galt im Beitrittsgebiet Bestandsschutz durch eine befristete Aussetzung des Arztvorbehalts für die entsprechenden Leistungen, so dass Fachwissenschaftler der Medizin ihre Tätigkeit zunächst bis zum Ende des Jahres 1994 weiter ausüben konnten. Seitdem sind sie in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen grundsätzlich berechtigt zur Durchführung und Abrechnung von laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen ihrer jeweiligen Fachrichtung. Gemäß Paragraph 7 des „Bundesmantelvertrages - Ärzte“ beziehungsweise Paragraph 11 des „Bundesmantelvertrages - Ärzte/Ersatzkassen“ können sie durch die Kassenärztliche Vereinigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt werden für Leistungen, für die sie durch Vorlage entsprechender Zeugnisse und Bescheinigungen eine Qualifikation zur selbständigen Leistungserbringung nachweisen können. Für Fachwissenschaftler der Medizin der Fachrichtung „Klinische Chemie und Labordiagnostik“ ist dabei eine Ermächtigung zur Durchführung von Leistungen aus den Bereichen Laboratoriumsmedizin, Molekulargenetik und Molekularpathologie entsprechend Kapitel 32 sowie von Leistungen der Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen entsprechend Kapitel 1.7 des Einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen (EBM) zulässig.
Innerhalb des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte sind die Fachwissenschaftler der Medizin, neben den niedergelassenen Laborärzten sowie den Klinikärzten, in einer eigenen Sektion organisiert. Sie können darüber hinaus Mitglied der jeweiligen Landesärztekammern sein. Gemäß den Richtlinien zur Anerkennung als Klinischer Chemiker/Klinische Chemikerin der Deutschen Vereinten Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL) werden Fachwissenschaftler der Medizin der Fachrichtung „Klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik“ als Klinische Chemiker mit Weiterbildungsberechtigung anerkannt. Fachwissenschaftler der Medizin der Fachrichtung „Humangenetik“ erhalten auf Antrag die Anerkennung als Fachhumangenetiker gemäß der Weiterbildungsordnung der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik.