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COVID-19-Pandemie in Deutschland

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COVID-19-Pandemie in Deutschland
Landkreise und kreisfreie Städte nach der Gesamtzahl der bestätigten Infektionen pro 100.000 Einwohner
(Stand siehe Abbildung)
Daten
Krankheit COVID-19
Krankheitserreger SARS-CoV-2
Ursprung vermutlich Wuhan, Hubei,
China Volksrepublik Volksrepublik China
Beginn vor Dezember 2019,
hat seit dem 20. Januar 2020 Deutschland Deutschland erreicht
Ende nicht absehbar
Betroffene Länder über 200
Bestätigte Infizierte ca. 15,01 Mio. weltweit[1]
ca. 203.000 in Deutschland[2]
Todesfälle ca. 619.000 weltweit[1]
ca. 9.100 in Deutschland[2]
Letzte Aktualisierung: 23. Juli 2020 (WHO-Report),
Robert Koch-Institut

Die COVID-19-Pandemie ist in Deutschland seit dem 27. Januar 2020 präsent,[3][4] es handelt sich um die Ausbreitung der erstmals als schwere untypische Lungenentzündung Ende 2019 entdeckten und Anfang 2020 weltweit ausgebrochenen Atemwegserkrankung COVID-19, die durch eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird. Das Robert Koch-Institut (RKI) bewertete das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland am 28. Februar 2020 zunächst als „gering bis mäßig“, seit dem 17. März als „hoch“ und für Risikogruppen seit dem 26. März als „sehr hoch“.

Am 25. März stellte der Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ fest.[5] Damit kann das Bundesgesundheitsministerium entsprechend dem am 27. März 2020 in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite[6] bundesweit und ohne Zustimmung des Bundesrates Anordnungen im (normalerweise föderalen) Gesundheitswesen treffen. Für entsprechende Feststellungen auf Landesebene siehe die Liste der infolge der COVID-19-Pandemie erlassenen deutschen Gesetze und Verordnungen.

Mit Stand 29. Juli 2020, 0:00 Uhr, meldet das RKI 206.926 laborbestätigte Infektionsfälle, darunter 9.128 Todesfälle, und schätzt die Zahl der Genesenen auf ca. 191.300 Personen.[7][Anm. 1]

Hinweis auf die „Drive-in“-Covid-19-Teststelle für Fürth und Landkreis Fürth an der Bundesautobahn 73 am 12. April 2020

Statistiken und Fallzahlen

Quelle und Aktualität

Das Robert Koch-Institut nennt online täglich aktualisierte Fallzahlen für Deutschland, aufgeschlüsselt nach einzelnen Ländern und Landkreisen.[7] Diese beruhen auf den Daten der Gesundheitsämter, die über die Länder elektronisch an das RKI übermittelt werden. Zunächst wurden auch die vorab laborbestätigten Fälle bekannt gegeben, die allerdings laut RKI mit wachsenden Fallzahlen „nicht mehr manuell aktualisiert und qualitätsgesichert berichtet werden konnten“. Ab dem 17. März 2020 wurden daher nur noch die elektronisch übermittelten Fälle veröffentlicht.[8] Durch den Meldeverzug zwischen dem Bekanntwerden und der Übermittlung könne es zu Abweichungen von den Zahlen aus anderen Quellen kommen.

Die neu gemeldeten Fälle eines jeden Tages werden in den Diagrammen anhand des Erkrankungsdatums oder, wenn dieses nicht bekannt ist, anhand des Erfassungsdatums durch das Gesundheitsamt auf vergangene Tage rückverteilt. Die Werte ändern sich daher im Nachhinein, und besonders die jüngsten Tage sind somit stets unvollständig. Da nicht alle Gesundheitsämter auch am Wochenende Daten an das RKI übermitteln, kommt es zu wochentagsabhängigen Schwankungen und besonders bei den Meldedaten ohne bekanntes Erkrankungsdatum in der Mitte der Woche zu einer Häufung.

Durch verspätete Nachmeldungen und Änderungen in den Testkonditionen entstehen weitere zufällige Fehler und Sprünge in den gemeldeten Zahlen, weshalb an einzelnen täglichen Veränderungen keine Trendwenden erkannt werden können. Dies kann nur über mehrere Wochen erfolgen.

Eine Auswertung der Daten und Interpretation des Infektionsverlaufes sowie Abschätzung der derzeitigen Situation wird in Form eines sogenannten Nowcastings in dem jeweils aktuellen Bericht des RKI vorgenommen.[9]

Dunkelziffer

Die Dunkelziffer, das Verhältnis von nicht entdeckten zu gemeldeten Infizierten, wurde vom Robert Koch-Institut zu Beginn der COVID-19-Pandemie in Deutschland als „nicht sehr hoch“ eingeschätzt.[10][11] Als Indizien nannte der Präsident des Robert Koch-Instituts Lothar H. Wieler die vergleichsweise hohe Testabdeckung, den geringen Fall-Verstorbenen-Anteil und das Entdecken vieler leichter Fälle in Deutschland.[12] Dagegen schätzte beispielsweise Alexander S. Kekulé am 17. März, dass sich mindestens viermal so viele Personen infiziert hätten, wie die Meldungen widerspiegelten, u. a. deshalb, weil zwischen Infizierung und Erfassung etwa 10 Tage vergehen können.[13] Im Laufe des März wiesen mehrere internationale wissenschaftliche Studien darauf hin, dass etwa die Hälfte oder mehr der Infektionen symptomlos verläuft,[14][15][16] was Vermutungen über eine hohe Dunkelziffer stützte.[17] Ende März und Anfang April begannen auch in Deutschland mehrere Studien, die durch Stichproben den prozentualen Anteil der Infizierten in der Gesamtbevölkerung und damit auch die Dunkelziffer klären sollen.[12][18]

Wie für andere Länder rechnen Experten auch für Deutschland mit einer hohen Dunkelziffer.[11] Die genaue Höhe ist allerdings umstritten. Schätzungen gehen davon aus, dass die Zahl nicht erfasster Fälle zwischen drei- und elfmal so hoch liegt wie die Zahl der erfassten Fälle.[19] Nach Berechnungen von zwei Wissenschaftlern der Universität Göttingen vom 2. April, die auf der Mortalität und Daten der Johns-Hopkins-Universität beruhen, waren in Deutschland bis Ende März nur 16 Prozent der Infektionen festgestellt worden, die Dunkelziffer wäre demnach sechs Mal so groß wie das Hellfeld gewesen.[20][21] Die Autoren der COVID-19 Case-Cluster-Study[22] schätzen in einer Vorveröffentlichung, dass in Deutschland auf jeden erkannten Fall 10 unerkannte Fälle kommen.[23] Andere Wissenschaftler und verschiedene Medien äußerten Zweifel an der Zuverlässigkeit dieser Schätzung.[24][25][26]

Im Rahmen einer Studie des RKI werden seit April 2020 Blutproben aus den Blutspenden aus verschiedenen Regionen Deutschlands auf Antikörper gegen SARS-CoV-2 untersucht. Ziel ist, einen Überblick über das Hellfeld zu bekommen, also über den Anteil der Bevölkerung, der bereits Kontakt zu SARS-CoV-2 hatte. Am 13. Juli 2020 wurden erste Zwischenergebnisse veröffentlicht:[27] 1,3 % der Proben hatten spezifische Antikörper gegen SARS-CoV-2. Bei einem aufwändigeren Neutralisationstest, der dazu dient, falsch positive Ergebnisse des ersten Tests auszuschließen, hatten 30 % der zunächst positiv getesteten Proben auch nachweisbare neutralisierende Antikörper. Aufgrund der niedrigen Prävalenz von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 geht das RKI davon aus, dass ein Großteil der Bevölkerung weiterhin für eine Infektion empfänglich ist. Konkrete Aussagen zur Dunkelziffer macht das RKI auf Basis der vorläufigen Ergebnisse allerdings noch nicht.

Testkapazitäten und durchgeführte Tests

„Drive-in“-COVID-19-Teststelle des DRK Tübingen (26. März 2020)
Corona-Ambulanz in Brandenburg (28. April 2020)

Die Prüfkapazitäten in deutschen Laboren betrugen Anfang März rund 84.000 Tests pro Woche[28] und Mitte März etwa 160.000 Tests pro Woche.[29] Laut Aussagen eines Labors standen zu dieser Zeit einem weiteren Ausbau der Testkapazitäten Lieferschwierigkeiten und Materialengpässe entgegen.[30] Für Mitte April meldete das RKI dann bereits eine Kapazität von über 730.000 Tests und für Mitte Mai schließlich eine Kapazität von über 1.000.000 Tests pro Woche.[31]

Aufgrund der zunächst knappen Testkapazitäten empfahl das RKI Tests ursprünglich nur für einen relativ engen Personenkreis. Mit Stand vom 24. März 2020 sollten nur Menschen getestet werden, die respiratorische Symptome zeigten und zusätzlich bestimmte Kriterien erfüllten (bspw. Kontaktpersonen von Infizierten, Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, Angehörige von Risikogruppen).[32] Ab dem 24. April 2020 empfahl das RKI die generelle Testung aller Atemwegserkrankungen, da mittlerweile ausreichend Kapazitäten zu Verfügung stünden und die Erkältungssaison vorbei sei.[33] Mit Stand 17. Juni 2020 empfiehlt das RKI nun die Testung aller symptomatischen Personen und außerdem der folgenden Personengruppen:[34]

  • alle engen Kontaktpersonen bestätigter COVID-19-Fälle,
  • Bewohner und Personal von Krankenhäusern und stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen (bei Ausbrüchen in der Einrichtung und ggf. vorsorglich),
  • Personen in Gemeinschaftseinrichtungen und -unterkünften (z.B. Arztpraxen, Schulen, Kita, Asylbewerberheim, Notunterkunft, Justizvollzugsanstalt) bei lokalen Ausbrüchen,
  • ggf. Teile bzw. die gesamte Bevölkerung bei schweren regionalen Ausbrüchen.

Seit dem 26. März werden Informationen zur Anzahl der Testungen und dem Anteil der Positivtests vom RKI veröffentlicht.[35] Die Daten beruhen auf einer deutschlandweiten Laborabfrage des RKI, ergänzt durch drei weitere Datenerhebungen vom Netzwerk für respiratorische Erkrankungen (RespVir, RKI), dem nationalen Netzwerk zur Surveillance der Antibiotikaresistenz in Deutschland (ARS, RKI) und dem ALM e. V. Seit dem 15. April gibt das RKI einmal in der Woche in seinem Lage-/Situationsbericht die maximale Kapazität von Labortests pro Woche bekannt.[36]

Durchgeführte Tests auf SARS-CoV-2 und Testkapazitäten der übermittelnden Labore je Kalenderwoche[31][37]
Kalenderwoche Kalenderdatum Anzahl Tests davon positiv Teilnehmende
Labore (Tests)
Testkapazitäten
pro Woche[38]
Übermittelnde
Labore (Kapazitäten)
< 11 –8. März 2020 0124.716 003.892 (3,1 %) 090
11 09.–15. März 0127.457 007.582 (5,9 %) 114 028
12 16.–22. März 0348.619 023.820 (6,8 %) 152 093
13 23.–29. März 0361.515 031.414 (8,7 %) 151 111
14 30. März–5. April 0408.348 036.885 (9,0 %) 154 113
15 06.–12. April 0380.197 030.791 (8,1 %) 164 132
16 13.–19. April 0331.902 022.082 (6,7 %) 168 0730.156 112
17 20.–26. April 0363.890 018.083 (5,0 %) 178 0818.426 126
18 27. April–3. Mai 0326.788 012.608 (3,9 %) 175 0860.494 133
19 4.–10. Mai 0403.875 010.755 (2,7 %) 182 0964.962 137
20 11.–17. Mai 0432.666 007.233 (1,7 %) 183 1.038.223 134
21 18.–24. Mai 0353.467 005.218 (1,5 %) 179 1.059.418 136
22 25.–31. Mai 0405.269 004.310 (1,1 %) 178 1.017.179 143
23 1.–7. Juni 0340.986 003.208 (0,9 %) 176 1.083.345 137
24 8.–14. Juni 0325.575 002.716 (0,8 %) 171 1.092.448 139
25 15.–21. Juni 0384.311 005.136 (1,3 %) 173 1.099.355 138
26 22.–28. Juni 0462.942 003.603 (0,8 %) 177 1.112.075 138
27 29. Juni–5. Juli 0500.122 003.012 (0,6 %) 148 1.118.354 137
28 6.–12. Juli 0504.596 002.938 (0,6 %) 175 1.174.960 145
29 13.–19. Juli 0531.571 003.408 (0,6 %) 168 1.178.008 146
Gesamtzahl 7.418.812 238.694 (3,2 %)

Das RKI weist im Hinblick auf die Möglichkeit von Nachmeldungen der in vergangenen Kalenderwochen durchgeführten Tests auf die Unschärfe seiner wöchentlichen Testzahlen hin, da es dadurch zu einer nachträglichen Erhöhung kommen könne. Außerdem können in den Angaben Mehrfachtestungen von Patienten enthalten sein.[39]

Gemeldete Infektionsfälle

Das RKI veröffentlicht täglich zu verschiedenen Zeitpunkten unterschiedlich aufbereitete Fallzahlen, die sich in den einzelnen Veröffentlichungen z. T. überschneiden.

Das RKI-Dashboard[7] gibt mit Datenstand 29. Juli 2020 0:00 Uhr bekannt:

  • Insgesamt wurden in Deutschland 206.926 laborbestätigte COVID-19-Fälle an das RKI übermittelt.

Dem Lage-/Situationsbericht des RKI vom 28. Juli 2020 ist u. a. zu entnehmen:[40]

  • Der Altersmedian lag bei 48 Jahren. 2,9 % waren unter 10 Jahre alt, 5,2 % 10 bis 19 Jahre, 44 % waren 20 bis 49 , 30 % 50 bis 69, 15 % 70 bis 89 Jahre alt und 2,6 % über 89 Jahre.
  • Insgesamt sind männliche (49 %) und weibliche Personen (51 %) annähernd gleich häufig betroffen.
  • Für 175.468 (85 %) der Fälle liegen klinische Informationen vor. Häufig genannte Symptome waren Husten (48 %), Fieber (40 %) und Schnupfen (21 %). Seit der 17. KW können auch Geruchs- und Geschmacksverlust als Symptom angegeben werden, was bei 15 % mit mindestens einem der beiden Symptome gegeben war.
  • 14.299 Personen des Krankenhaus- und Klinikpersonals waren infiziert, 654 davon hospitalisiert (22 starben).

Zahl der neu bekannten Infektionsfälle

Das RKI gibt täglich an, um welchen Wert sich die Zahl der bestätigten Fälle im Vergleich zum Vortag verändert hat. Die täglich neu dem RKI bekannt gewordenen Fälle beinhalten auch Fälle mit teilweise weit zurückliegendem Melde- oder Erkrankungsdatum. Aufgrund des Übermittlungsprozesses kommt es zu Verzögerungen, bis diese dem RKI bekannt sind. Ferner können Fälle durch nachträgliche Prüfungen oder Umzug in die Zuständigkeit eines anderen Gesundheitsamtes korrigiert werden. Diese Korrekturen wirken sich ebenfalls auf die Differenz zum Vortag aus, sodass diese Differenz nicht exakt der Zahl der neu bekannt gewordenen Fälle entspricht. Siehe auch.[Anm. 2]

Für die kumulierten bestätigten Infektionen siehe #Kumulierte Genesene und Verstorbene sowie aktive Fälle in einem Diagramm.

Bestätigte Infektionen in Deutschland, Differenz zum Vortag
nach Daten des RKI
[41][42][Anm. 1][Anm. 3][Anm. 2]

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Zahl der Neuerkrankungen

Aufgrund von Verzögerungen bis zum Vorliegen eines Tests einerseits und Meldeverzug andererseits bilden die täglich neu hinzukommenden Fallzahlen den Verlauf der Ausbreitung nur unvollständig ab. Das RKI versucht dem entgegenzuwirken durch Berücksichtigung des Erkrankungsbeginns, der jedoch nicht für alle Fälle angegeben ist, weil nicht bekannt oder weil es sich um asymptomatische Fälle handelt. Fehlende Angaben werden durch statistische Verfahren geschätzt (sogenanntes Imputieren). Verzögerung und Meldeverzug versucht man zusätzlich durch Nowcasting entgegenzuwirken. Die sich so ergebenden Schätzwerte werden in den täglichen Lageberichten in einem Diagramm dargestellt und als Zahlenwerte zum Download angeboten.[43] Diese Schätzung ist mit Unsicherheit behaftet; es ist jeweils der Wert angegeben, der die höchste Wahrscheinlichkeit hat. Sie bildet die Grundlage zum Ermitteln der Nettoreproduktionszahl.

Die Reihe der Schätzwerte beginnt am 2. März 2020 und endet vier Tage vor dem Veröffentlichungsdatum, da für die letzten Tage noch keine zuverlässige Aussage gemacht werden kann.

Geschätzte Anzahl Neuerkrankungen pro Tag
nach den Daten des RKI

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Tages-Statistik der gemeldeten kumulierten Fälle und Inzidenz nach Ländern

7-Tage-Inzidenz der Landkreise

Nach einem Beschluss von Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Bundesländer am 6. Mai 2020 sollen Beschränkungen für die Bevölkerung in einzelnen Landkreisen oder kreisfreien Städten verschärft werden, wenn sich in dem jeweiligen Gebiet in sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ereignen[44] (vor allem solche Gebiete werden mit Bezug auf Deutschland umgangssprachlich „Hotspots“ genannt). In mehreren Bundesländern wurde dieser Grenzwert auf 30 bis 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen gesenkt.[45]

Mit Stand vom 28. Juli 2020 gibt es laut RKI-Situationsbericht einen Landkreis, der die 50-Neuinfektionen-Grenze überschreitet; ein Landkreis und eine kreisfreie Stadt liegen im Bereich zwischen 25 und 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Alle anderen 409 Landkreise, kreisfreien Städte und Bezirke Berlins sind momentan deutlich unter dem Richtwert. 95 meldeten in den letzten sieben Tagen keine neuen Fälle, bei 223 liegt die Inzidenz zwischen 0 und 5 und bei 91 zwischen 5 und 25.[46]

Landkreise und kreisfreie Städte mit den fünf höchsten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen
(Stand: 28. Juli 2020)[46]
Landkreis bzw. Stadt Bundesland Fälle / 7 Tage (absolut) Inzidenz / 7 Tage · 100.000 Ew. Schwerpunkt
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Dingolfing-Landau BY 184 191,2 Erntehelfer
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Hof BY 40 42,0 Großfamilien
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Stadt Weimar TH 17 26,1 Großfamilie
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Stadt Solingen NW 38 23,8 kein Schwerpunkt
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Stadt Pforzheim BW 25 19,9 kein Schwerpunkt

7-Tage-Inzidenz der Bundesländer

Stand aktuelle Woche 28. Juli 2020, 0:00 Uhr[41], restliche Zahlen aus dem Tagesbericht des RKI vom 28. Juli 2020, Stand 0:00 Uhr. Eine „Meldewoche“ beginnt montags und endet sonntags. Der Wochenvergleich des RKI „hinkt“ allerdings etwas, weil die Zahlen nur 24 Stunden nach Ende der Meldewoche bestimmt werden, zu einem Zeitpunkt, zu dem für die letzten Tage des Zeitraums noch ein Meldeverzug besteht.

Land Fälle /100.000 Ew. Fälle /100.000 Ew. Fälle /100.000 Ew Änderung zur
Vorwoche
aktuell Meldewoche 29 Meldewoche 30
BW 367 3,3 374 3,4 398 3,6 +6 %
BY 656 5,0 521 4,0 683 5,2 +31 %
BE 203 5,4 134 3,6 223 5,9 +66 %
BB 31 1,2 26 1,0 41 1,6 +58 %
HB 31 4,5 30 4,4 27 4,0 −10 %
HH 79 4,3 18 1,0 83 4,5 +361 %
HE 299 4,8 241 3,8 286 4,6 +19 %
MV 36 2,2 5 0,3 35 2,2 +600 %
NI 220 2,8 220 2,8 223 2,8 +1 %
NW 1.430 8,0 1.138 6,3 1.445 8,1 +27 %
RP 91 2,2 142 3,5 105 2,6 −26 %
SL 21 2,1 11 1,1 21 2,1 +91 %
SN 19 0,5 16 0,4 28 0,7 +75 %
ST 33 1,5 37 1,7 35 1,6 −5 %
SH 69 2,4 50 1,7 62 2,1 +24 %
TH 26 1,2 29 1,4 25 1,2 −14 %
Deutschland 3.611 4,3 2.992 3,6 3.720 4,5 +24 %

Hospitalisierte Personen

Die Anzahl der hospitalisierten Personen ist nicht exakt bekannt. Das RKI publiziert aber regelmäßig aktualisierte Werte zur klinischen Situation sowie der Belegung der meisten verfügbaren Intensivbetten auf der Grundlage der Daten des DIVI-Intensivregisters.

Die nachfolgenden Zahlen liefert der Lage-/Situationsbericht des RKI vom 28. Juli 2020 auf Basis der Daten der beteiligten Kliniken.[46]

  • Von 179.662 symptomatisch Erkrankten wurde ein Anteil von 17 % hospitalisiert. Für 3,0 % der Fälle ist bekannt, dass sie eine Pneumonie entwickelt haben.
  • 258 (3 weniger als tags zuvor) COVID-19-Patienten werden intensivmedizinisch behandelt, 49 % davon beatmet.
  • Die intensivmedizinische Behandlung wurde bereits bei 15.370 Patienten abgeschlossen, 25 % davon verstarben.
  • Es beteiligen sich derzeit 1.273 Klinikstandorte am Register. Dieses weist 33.077 Intensivbetten in Deutschland aus. 35 % davon sind derzeit frei.

Todesfälle

Fall-Verstorbenen-Anteil

Das RKI-Dashboard[7] gibt mit Datenstand 29. Juli 2020 0:00 Uhr an:

  • In Deutschland gab es bisher 9.128 Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19.

Der Lage-/Situationsbericht des RKI präzisiert in der Ausgabe vom 28. Juli 2020:[47]

  • Es starben 55 % Männer und 45 % Frauen, in 5 Fällen ist das Geschlecht unbekannt. In 22 Fällen handelte es sich um Personal in medizinischen Einrichtungen.
  • Der Anteil der Verstorbenen an den bekannten Infizierten beträgt 4,5 %.
  • Es wurde ein Altersmedian von 82 Jahren für die Todesfälle gemeldet. 86 % der Todesfälle, aber nur 18 % aller Fälle sind 70 Jahre oder älter.

Ende März 2020 war der in Deutschland im Vergleich zu anderen großen europäischen Staaten wie Italien, Spanien und Frankreich deutlich niedrigere Fall-Verstorbenen-Anteil Thema in den Medien, wofür unterschiedliche Ursachen vermutet wurden. Neben unterschiedlichen Dunkelziffern aufgrund unterschiedlich guter Testabdeckung könne dies auch mit dem geringeren Alter des durchschnittlichen Infizierten von anfänglich 46 bis 47 Jahren in Deutschland gegenüber beispielsweise 63 Jahren in Italien zusammenhängen,[48][49] was teilweise damit erklärt wird, dass sich in der Anfangsphase aus Deutschland besonders viele Menschen im Skiurlaub speziell in Ischgl[50][51] und bei Faschingspartys[52] angesteckt hätten.[48] Der Virologe Christian Drosten erklärte die niedrige Sterblichkeitsquote (= Tote in Relation zur Infiziertenzahl) vor allem mit der hohen Testabdeckung in Deutschland, wo durch das Testen des Umfeldes von Infizierten viele leichte Fälle (vorwiegend junge Menschen) mit in die Statistik gelang(t)en.[53] Auch die Anzahl der Intensivbetten in den jeweiligen Ländern ist als Grund genannt worden. So hatte Italien vor der Pandemie 5.000 Betten, das Vereinigte Königreich 4.100 und Deutschland zunächst 28.000 Intensivbetten.[54]

Im Folgenden sind Todesfälle mit oder an SARS-CoV-2 Verstorbener aufgeführt. Auch bei den bestätigten Todesfällen kommt es immer wieder im Rahmen der Qualitätssicherung zu Korrekturen, sodass die Differenz zum Vortag nicht immer exakt der Zahl der neu bekannt gewordenen Fälle entspricht.

Todesfälle in Deutschland, Differenz zum Vortag
nach den Daten des RKI[7][9][41][Anm. 1][Anm. 3]

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Für die kumulierten Todesfälle siehe #Kumulierte Genesene und Verstorbene sowie aktive Fälle in einem Diagramm.

Todesfälle nach Alter und Geschlecht
Lage-/Situationsbericht des RKI vom 28. Juli 2020[40]

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Landkreise und kreisfreie Städte mit hohen Todesfallzahlen
mit mindestens absolut 40 Todesfällen und zusätzlich mindestens relativ 400 Todesfällen pro Million Einwohner (Stand: 25. Juli 2020, 0:00 Uhr)[55]
Landkreis bzw. Stadt Bundesland Todesfälle Einwohnerzahl in Tsd. Todesf. pro Mio. Ew.
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Tirschenreuth BY 139 72,5 1917
Straubing (Stadt) BY 48 47,8 1004
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Neustadt an der Waldnaab BY 73 94,4 773
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Rosenheim BY 199 261,0 762
Odenwaldkreis HE 63 96,8 651
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge BY 41 73,2 560
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Amberg-Sulzbach BY 54 103,1 524
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Traunstein BY 88 177,1 497
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Fürth BY 58 117,4 494
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Greiz TH 48 98,2 489
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Altötting BY 53 111,2 477
Hohenlohekreis BW 47 112,0 420
Wolfsburg (Stadt) NI 52 124,2 419
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Kreis Olpe NW 56 134,8 415
Zollernalbkreis BW 77 188,9 408
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Würzburg (Stadt) BY 52 127,9 407
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. zum Vergleich: Deutschland 9.118 83.019,2 110

Entwicklung der gesamtgesellschaftlichen Sterblichkeit

Seit dem 30. April 2020 gibt das Statistische Bundesamt einen Sonderbericht zu den Sterbefällen in Deutschland heraus, in welchem die vorläufigen gesamtgesellschaftlichen Sterbefallzahlen des Jahres 2020 mit denen der Vorjahre 2016 bis 2019 nach Kalenderwochen bzw. Kalendertagen verglichen werden können. Für die Jahre 2019 und 2020 werden dazu Rohdaten verwendet, die anders als die Daten der Kalenderjahre 2016, 2017 und 2018 noch nicht plausibilisiert sind. Das Statistische Bundesamt gibt an, dass nach Erfahrungen der Vorjahre nach 7 Tagen etwa 80 % der tatsächlichen Sterbefälle eines Tages in der Statistik erfasst werden, nach 12 bis 14 Tagen etwa 90 %, nach 4 Wochen 97 % und 99 % aller tatsächlichen Fälle nach etwa 65 Tagen erfasst werden können. Die Sonderauswertung wird wöchentlich aktualisiert und bildet dann jeweils eine weitere Kalenderwoche ab. Zwischen dem letzten in der Sonderauswertung erfassten Tag und dem Veröffentlichungsdatum liegen 25 Tage. Die gesamtgesellschaftlichen Sterbefallzahlen können herangezogen werden, um in Abgrenzung zur Fallsterblichkeit die Übersterblichkeit über einen Untersuchungszeitraum zu ermitteln. Die Übersterblichkeit ist eine wichtige Kenngröße, um einerseits die tatsächliche Gefährlichkeit einer Krankheit rückblickend zu bewerten. Andererseits kann die eingetretene Übersterblichkeit als Kenngröße dienen, um die Wirksamkeit gesellschaftlicher Maßnahmen zu deren Eindämmung zu bewerten.

In dem am 30. April 2020 veröffentlichten Sonderbericht[56] und der dazugehörigen Sonderauswertung[57] fällt auf, dass in Deutschland zunächst keine Übersterblichkeit, sondern eher eine Untersterblichkeit zu beobachten war. Insbesondere zeigte sich, dass die Sterblichkeit im März 2018 unter den Bedingungen der damaligen Grippewelle deutlich oberhalb des Durchschnitts der Jahre 2016 bis 2019 ausfiel, wogegen die wöchentliche Sterblichkeit im Jahr 2020 zumindest bis Ende März im Vergleich zu den Vorjahren nicht nach oben ausschlug.[58] Die COVID-19-Pandemie in Deutschland ist – zumindest bis dahin unter den Nebenbedingungen des Lockdowns – also glimpflicher als die schwere Grippewelle 2017/2018 verlaufen.

Ab der letzten Märzwoche 2020 war eine wöchentliche Sterblichkeit oberhalb des Durchschnitts der Jahre 2016 bis 2019 zu beobachten.[59] Während vom 1. Januar 2020 bis zum 22. März 2020 (KW 1 bis KW 12) der Mittelwert der Todesfälle pro Woche 19.283 betrug, hat sich der Mittelwert vom 23. März bis zum 19. April 2020 (KW 13 bis KW 16) auf durchschnittlich 19.616 Fälle pro Woche, und damit um 1,73 % erhöht. In der 16. Kalenderwoche (13. bis 19. April 2020) sind die totalen Sterbefallzahlen im Vergleich zur Vorwoche zwar wieder gefallen – sie lagen jedoch noch immer über dem Durchschnitt der Vorjahre, weil die wöchentliche Sterblichkeit in diesem Zeitraum auch in den Vorjahren fiel.[57][60][61] In der 17. Kalenderwoche (20. bis 26. April 2020) gab es in Deutschland eine Übersterblichkeit von 3 %, die damit im Vergleich zu anderen europäischen Staaten vergleichsweise gering ausfiel.[62][63] In einer Pressemitteilung vom 29. Mai 2020 informierte das Statistische Bundesamt (DeStatis), dass im April 2020 nach vorläufigen Auswertungen 82.246 Menschen in Deutschland gestorben seien. Diese Zahl übertreffe den Monatsdurchschnitt der Jahre 2016 bis 2019 für den April um 5.942 (8 %).[64]

Nach einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts (DeStatis) vom 5. Juni 2020 gab es von 2016 bis 2019 in den Kalenderwochen 18 und 19 durchschnittlich 34.275 Sterbefälle. In den gleichen Kalenderwochen des Jahres 2020 vom 27. April bis 10. Mai gab es im Vergleich dazu mit 34.529 Verstorbenen einen Überschuss von 254 Fällen (+0,74 %).[65]

In den ersten fünf Monaten 2020 lag die Sterblichkeit insgesamt mit 410.085 etwas unter dem Durchschnitt der Jahre 2016–2019 mit 411.788 Toten.[57]

Prominente Opfer

Prominente Opfer stehen in der Liste von Todesopfern der COVID-19-Pandemie.

Genesene

Die mitgeteilten Zahlen beschränken sich auf die erfassten Infizierten. Da im Gegensatz zu Infektionen und Todesfällen die Genesung in Deutschland nach der § 1 CoronaVMeldeV in Verbindung mit § 6 IfSG nicht meldepflichtig war, gab es zu deren Anzahl nahezu ausschließlich Schätzungen; nur vereinzelt wurde versucht, diese Daten behördlicherseits zu erfassen.[66][67] Seit dem 23. Mai 2020 mit der gesetzlichen Regelung durch das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sind auch der Behandlungszustand zur Krankheit (einschließlich der Genesung[68][69]) durch Ärzte und Gesundheitsämter anzugeben (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. n, § 11 Abs. 1 Nr. 1 lit. j IfSG).

Personen, die eine Infektion unbemerkt überstanden haben oder aufgrund nur geringer Symptome keinen Arzt aufsuchten, werden nicht statistisch erfasst – weder bei den Infizierten noch bei den Genesenen.

Nach den Kriterien des Robert Koch-Instituts gelten Infizierte frühestens 14 Tage nach dem labordiagnostischen Erstnachweis bei asymptomatischem Krankheitsverlauf, nach Symptombeginn (leichter Krankheitsverlauf) oder nach Krankenhausentlassung (schwerer Krankheitsverlauf) als genesen. In den beiden letzten Fällen müssen sie zudem mindestens 48 Stunden symptomfrei gewesen sein. Dieser Zeitraum beeinflusst auch die Dauer der häuslichen Quarantäne für Patienten, die diese wegen Verdachtes einer Ansteckung und keiner stationären Behandlung einhalten müssen. Es ist eine Mindestdauer, den endgültigen Entscheid treffen der behandelnde Arzt oder das Gesundheitsamt.[70]

Laut RKI ist das Ende der infektiösen Phase momentan noch nicht sicher anzugeben. Sie verweisen auf eine Studie mit neun Patienten. Abstrichproben vom Rachen enthielten vermehrungsfähige Viren bis zum vierten, aus dem Sputum bis zum achten Tag nach Symptombeginn. Eine Krankenhausentlassung ohne anschließende Isolation ist nur möglich, wenn sich das Virus zusätzlich in zwei PCR-Untersuchungen von Abstrichen aus dem Mund-/Nasenrachenraum im Abstand von 24 Stunden nicht nachweisen lässt.[71]

Seit dem 30. März publiziert das Robert Koch-Institut Schätzzahlen zu den Genesenen, welche auf der Zahl der zuvor als infiziert erfassten Personen beruhen. Berücksichtigt werden Personen, deren Infektionszeitpunkt mindestens die o. g. Zahl von 14 Tagen zurückliegt und die weder hospitalisiert wurden noch verstorben sind.

Nach Angaben des RKI mit Datenstand 26. Juli 2020 0:00 Uhr schätzt dieses 190.000 Personen als genesen.

Zahl der aktiven Fälle

Dieser Wert berechnet sich aus der vom RKI angegebenen Zahl der insgesamt gemeldeten Infektionsfällen abzüglich einer Schätzung des RKI für die Zahl der bisher Genesenen (s. o.) sowie der Zahl der gemeldeten verstorbenen Personen.

Nicht berücksichtigt wird die Dunkelziffer (leichte Fälle, nicht erkannte Infektionen auch abhängig von der Intensität der Testungen), für die davon Genesenen oder für nicht erkannte Todesfälle in Zusammenhang mit der Erkrankung.[72] Bezüglich einer Interpretation „aktiv gleich erkrankt“ sind neben der Dunkelziffer auch Verzögerungen bis zur Meldung zu beachten, so sind bereits positiv Getestete der Folgetage noch nicht enthalten. Das RKI bewertet die Verteilung der Dauer zwischen Erkrankungsbeginn und dem Datum der Übermittlung der Meldung so, dass 50 % der Fälle nach 7 Tagen übermittelt wurden. Für die meisten Fälle liegt diese Dauer zwischen 5 und 10 Tagen.[73] Schließlich ist bezüglich der Interpretation „aktiv gleich ansteckend“ noch zu beachten, dass Personen, die später positiv getestet werden, vor diesem Zeitpunkt bereits ansteckend sein können. Die Infektiosität besteht laut RKI im Durchschnitt schon 2 Tage vor dem Symptombeginn.[74]

Dennoch ist diese Statistik als Verlauf ein Indikator für die Politik: Damit die Entwicklung nicht kippt, ist ein Sinken der Anzahl aktiver Fälle ein verwendeter Indikator.[72] Da die Pandemie vorangeschritten ist und die kumulierten Zahlen zunehmend von den wieder gesunden und verstorbenen Menschen geprägt sind, würde das aktuelle Infektionsgeschehen in den kumulierten Zahlen durch eine frühere Infektionswelle überdeckt werden.[75]

Kumulierte Genesene und Verstorbene sowie aktive Fälle in einem Diagramm

In der nachfolgenden Grafik entspricht der gesamte Balken den gemeldeten Fällen bis zum jeweiligen Tag. Die aktiven Fälle ergeben sich durch Abziehen der Zahl der Genesenen und Verstorbenen zum gleichen Tag. Die einzelnen „Sprünge“ erklären sich dadurch, dass es sich bei Genesenen um Schätzungen handelt, die erst ab dem 30. März vorliegen und ggf. auch korrigiert wurden. Beispielsweise wurde in Bayern am 20. April die Zahl der Genesenen um rund 3000 nach unten korrigiert. Auch liegen die in den einzelnen Bundesländern verwendeten Zahlen fast immer unter den Schätzungen des RKI.[76]

Verstorbene, Genesene, Differenz zur Gesamtzahl der Infektionen in Deutschland
„gestapeltes“ Diagramm nach Daten des RKI
[77][Anm. 4]

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Genesene: nach Schätzung des RKI; aktive Fälle: aus erfassten Infektionen, Verstorbenen, Schätzung d. Genesenen

Erkrankungen und Todesfälle von Deutschen im Ausland

Bei mehreren Infektionsfällen im Ausland waren Deutsche betroffen. Medial für Aufmerksamkeit sorgten unter anderem

Diese erste bekannte Infektion in Spanien stehe laut Medienangaben im Zusammenhang mit einem Coronapatienten aus Deutschland, der das Virus aus Landsberg nach La Gomera einführte.[82] In Ägypten starb am 8. März 2020 erstmals ein Deutscher an COVID-19. Der 60-jährige Mann stammte aus Schleswig-Holstein. Er wird statistisch den Fällen Ägyptens zugeordnet und ist der erste bekannte Todesfall in Afrika.[83]

SARS-CoV-2 in der epidemiologischen Überwachung

Das Nationale Referenzzentrum für Influenza (NRZ) im Robert Koch-Institut gibt im Rahmen der virologischen Surveillance täglich Zahlen zur Verteilung verschiedener respiratorischer Viren in den untersuchten Proben der deutschen Sentinelerhebung heraus. Diese werden u. a. in den Influenza-Wochenberichten der Arbeitsgemeinschaft Influenza ausgewertet.[84] In den Wochenberichten für die 15. bis 18. KW wurden nur zwischen 31 und 66 Proben mit möglichen Viren untersucht.

Seit der 8. KW 2020 werden Sentinelproben zusätzlich auf SARS-CoV-2 untersucht, so dass ein Vergleich mit gewöhnlichen respiratorischen Viren möglich wird. Die hier dargestellten Zahlen beziehen sich auf die 8. bis 18. Kalenderwoche bzw. auf die Zeit vom 15. Februar bis 1. Mai 2020. Neben SARS-CoV-2 wurde auf Influenza-, Respiratory-Syncytial-, humanes Metapneumo-, humanes Parainfluenza- und Rhinovirus getestet.[85]

Anteile respiratorischer Viren nach der Sentinelerhebung des RKI
8.–24. KW, nach Daten des RKI (jeweils jüngste)
[85][Anm. 5][Anm. 6]

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Zur Interpretation:

Aufgrund der sehr geringen Positivenzahlen (zwischen 0 und 4[85]) und der seit Ende der Grippewelle abnehmenden Gesamtzahl an Proben (z. B. 35 in der 16. KW[85]) sind die dargestellten Werte mit einer größeren Unsicherheit behaftet. Auch können sich die jüngeren Zahlen durch Nachträge noch ändern, insbesondere der jüngste Wert. Deshalb lässt sich für die jüngsten Werte kein verlässlicher Trend ableiten.

Für die Werte für die 8. bis 13. Kalenderwoche von SARS-CoV-2 in der Grafik liegt eine eingeschränkte Vergleichbarkeit vor. Die zusätzlichen Untersuchungen auf SARS-CoV-2 umfassten nicht alle Sentinel-Proben, es wurden umgerechnet zwischen 86 und 100 Prozent aller eingesendeten Proben untersucht.[85]

Modellierung der Pandemie

Modellszenarien

Mathematische Modelle zur Entwicklung der Pandemie sind in Deutschland wie auch in anderen Ländern eine wesentliche Grundlage für die Einschätzung der Lage und der Handlungsoptionen sowie für politische Entscheidungen.[86][87][88] Die örtliche und zeitliche Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Deutschland und die daraus resultierende Fallzahlentwicklung beatmungspflichtiger COVID-19-Patienten, die intensivmedizinisch versorgt werden müssen, unterliegen einem dynamischen Geschehen, das von zahlreichen Zusammenhängen und Einflussfaktoren abhängt. Diese sind einerseits durch die Eigenschaften des Virus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19 selbst vorgegeben und können andererseits durch den Einsatz von Gegenmaßnahmen wie Infektions- und Antikörpertests, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Kontaktnachverfolgung, Quarantäne, medikamentöse COVID-19-Therapie und Impfprävention je nach Verfügbarkeit und Wirksamkeit mehr oder weniger aktiv beeinflusst und gesteuert werden.

Zur Abschätzung möglicher zukünftiger Entwicklungen im dynamischen COVID-19-Geschehen werden epidemiologische Prognosemodelle der Zusammenhänge und Einflussfaktoren verwendet, die aus Verlaufsdaten vergangener Virusausbrüche ähnlicher Viren durch nachträgliche wissenschaftliche Auswertungen nach Ende des Ausbruchs gewonnen wurden. Diese Modelle und Faktoren müssen laufend mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu SARS-CoV-2 und COVID-19 und ersten systematisch gesichert erhobenen Daten aus Studien zum aktuellen COVID-19-Geschehen angepasst und verbessert werden, damit mit ihnen gesicherte und zuverlässige Vorhersagen zur COVID-19-Entwicklung in Deutschland getroffen werden können. Die Prognosemodelle werden mit verschiedenen Annahmen z. B. zur Wirksamkeit von getroffenen Schutzmaßnahmen berechnet und zeigen dann die jeweils zu erwartenden Fallzahlen und deren zeitlichen Verlauf über die kommenden Monate.[89][90][91][92][93][94][95] Inzwischen befassen sich viele Forschungsgruppen und Projekte mit der Modellierung von unterschiedlichen Aspekten der Pandemie in Deutschland. Darunter sind bspw.:

  • Prognosen zur Ausbreitung der Pandemie und der damit verbundenen Auslastung des Gesundheitssystems.[96][97]
  • Nachträgliche Untersuchungen zu den Wirkungen von Kontaktbeschränkungen und anderen Maßnahmen zur Kontrolle der Pandemie.[98]
  • Studien zu den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und der Maßnahmen zu ihrer Kontrolle.[99][100]

Die Ergebnisse von wissenschaftlichen Studien sind im Abschnitt Reaktionen und Prognosen in der Wissenschaft dargestellt.

Da alle Modelle mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind, rieten Statistiker verschiedener deutscher Forschungsinstitute und Hochschulen Ende März dazu, „sich beim Fahren auf Sicht durch die skizzierten Modellrechnungen leiten, sich von Einzelinformationen jedoch nicht zu sehr beeindrucken zu lassen“.[88] Ebenfalls im März forderte der Virologe Hendrik Streeck, die Datenbasis der verwendeten Modelle zu verbessern, damit einschneidende politische Entscheidungen auf einer zuverlässigeren Grundlage getroffen werden könnten.[101] Auch die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina erklärte am 13. April 2020, die Datenbasis für die Modellierung müsse deutlich verbessert werden. Die bisher genutzten symptomgeleiteten Erhebungen von Patientendaten sollten ergänzt werden durch die repräsentative und regionale Erhebung des Infektions- und Immunitätsstatus der Bevölkerung, freiwillig bereitgestellte GPS-Daten und Contact-Tracing. „Dies würde die Präzision heute verfügbarer Modelle steigern, um insbesondere eine kontextabhängige örtliche Auflösung und damit eine differenzierte Vorhersage des Pandemieverlaufs zu erlauben.“[102]

Reproduktionszahl

Im Rahmen der Modellierung und Vorausberechnung des Verlaufs der Pandemie schätzt das RKI die Nettoreproduktionszahl R. Die Reproduktionszahl beschreibt, wie viele Menschen eine infizierte Person im Mittel ansteckt.[103]

Berechnung

Ausgangspunkt der Schätzung ist die Zahl der von den Gesundheitsämtern erfassten und ans RKI gemeldeten Neuerkrankungen pro Tag. Darauf aufbauend schätzt das RKI die Anzahl der tatsächlichen Erkrankungsfälle (unter Berücksichtigung des Diagnose-, Melde- und Übermittlungsverzugs). Die mittlere Dauer von einer Infektion bis zur Ansteckung der nächsten Person schätzt das RKI auf 4 Tage. Der R-Wert beschreibt, wie sich die geschätzten neuen Erkrankungsfälle im Vergleich zum Stand 4 Tage zuvor entwickelt haben.[104] Bspw. schätzt das RKI die mittlere Anzahl der Erkrankungen für den 6. März und die drei vorhergehenden Tage auf 511, die entsprechende Anzahl für den 2. März auf 227. Daraus ergibt sich für den 6. März ein R-Wert von 511 / 227 = 2,25.[105]

Das Datum des R-Werts entspricht dem Erkrankungsbeginn der Fälle. Das zugehörige Infektionsgeschehen liegt eine Inkubationszeit von im Mittel 5 Tagen zurück.[104] Für die letzten 3 Tage veröffentlicht das RKI wegen des unsicheren Datenstands überhaupt keinen R-Wert. Also veröffentlichte das RKI am 28. Mai den R-Wert für die am 24. Mai ausgebrochenen Erkrankungen.[106] Bei einer Inkubationszeit von 5 Tagen entspricht das den Infektionen vom 19. Mai. Insgesamt bildet damit der R-Wert, der heute berichtet wird, das Infektionsgeschehen vor etwa einer bis zwei Wochen ab. Seit dem 14. Mai berechnet das RKI zusätzlich eine glättende „7-Tage-Reproduktionszahl“. Der 7-Tage-R-Wert bildet Trends zuverlässiger ab, reagiert aber langsamer auf das aktuelle Infektionsgeschehen. Der 7-Tage-R-Wert bildet somit das Infektionsgeschehen vor etwa einer bis etwas mehr als zwei Wochen ab.[107]

Zuverlässigkeit der Schätzung

Besonders die aktuellen Werte sind mit einer erheblichen statistischen Unsicherheit behaftet.[108][109] Dementsprechend korrigiert das RKI die ursprünglich gemeldeten Werte für einzelne Tage regelmäßig nachträglich, wenn sich die Datenlage verbessert hat.[105] Am 9. Mai 2020 meldete das RKI bpsw., dass die Reproduktionszahl (für den 5. Mai) wieder den kritischen Wert von 1 überschritten habe. Das stieß in den Medien auf erhebliche Aufmerksamkeit.[110][111] Ende Mai schätzte das RKI den R-Wert für den 5. Mai auf Basis verbesserter Daten nur noch auf 0,91.[112]

Entwicklung

Anfang März lag der R-Wert noch bei etwa 3,0, fiel bis zum 22. März auf Werte um 1,0 und lag am 9. April bei etwa 0,9.[104] Zwischen Anfang April und Anfang Juni pendelte der Wert weitgehend zwischen 0,6 und 1, mit deutlichen Ausschlägen nach unten und oben an einzelnen Tagen. Die Schwankungen wurden durch einzelne größere Ausbrüche mit kurzfristig hohen Fallzahlen und andere Sondereffekte verursacht. Je geringer die Fallzahlen sind, desto anfälliger wird der R-Wert für kurzfristige zufällige Einflüsse.[107]

Für die tabellarische Darstellung der geschätzten Nettoreproduktionszahl siehe: COVID-19-Pandemie_in_Deutschland/Statistik#Reproduktionszahl.

Geschätzte Werte der Nettoreproduktionszahl nach RKI (Nowcasting und R-Schätzung).[113] Das RKI korrigiert täglich mit verbesserter Datenlage die ursprünglich gemeldeten Werte einzelner Tage.

Chronik der Ausbreitung

In Deutschland traten Ende Januar 2020 erste einzelne Erkrankungsfälle in Bayern auf. Diese Fälle konnten erfolgreich isoliert werden, so dass keine weitere Ausbreitung stattfand. Während des Karnevals Ende Februar 2020 wurden im Kreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) sowie im Landkreis Göppingen (Baden-Württemberg) neue Infektionen festgestellt. In den folgenden Wochen breitete sich das Coronavirus SARS-CoV-2 bis Ende März über ganz Deutschland aus.

Anschließend fiel während der Kontaktbeschränkungen die Zahl der Neuerkrankungen deutlich und liegt seitdem auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Mitte Juni wurde diese Entwicklung vorübergehend durch eine Reihe von lokalen Ausbrüchen unterbrochen, insbesondere durch den Ausbruch im Tönnies-Stammwerk mit über 1500 Infizierten.[114][115]

Reaktionen und Maßnahmen im Gesundheitssystem

Allgemeine Maßnahmen

Drive-in-Teststation auf der Münchner Theresienwiese, April 2020

Es wurden eine Reihe von Hygieneempfehlungen für die Bevölkerung ausgesprochen. Das Robert Koch-Institut empfiehlt zum Eigen- und Fremdschutz, genügend Abstand zu anderen einzuhalten, sich regelmäßig die Hände mit Seife zu waschen und sich nicht ins Gesicht zu fassen, um das Virus nicht auf die Schleimhäute zu bringen. Zu genaueren Informationen siehe COVID-19#Individuelle Hygienemaßnahmen.

Im Gesundheitssystem wurden Maßnahmen ergriffen, um der Bevölkerung bei Verdachtsfällen von COVID-19-Infektionen geordneten Zugang zu Tests zu ermöglichen. Für Berlin ist bekannt, dass die Charité und das Virchow-Klinikum besondere Anlaufstellen eingerichtet haben, um die Fälle von den normalen Notfallaufnahmen zu trennen.[116][117]

Andere Kliniken arbeiten mit sogenannten Drive-in-Testzentren: Verdachtsfälle können nach vorheriger Absprache in ihrem Auto vorfahren und der Abstrich wird der zu untersuchenden Person entnommen, ohne dass sie aussteigen muss. Dies hat den Vorteil, dass der potentiell Infizierte nicht mit Gegenständen oder anderen Personen in Kontakt kommt. Diese Art der Testzentren wurde bis Mitte März unter anderem in Groß-Gerau, Leinfelden-Echterdingen, München und Coburg in Betrieb genommen.[118][119][120] In Hannover zog ein solches Testzentrum am 17. März unter Erweiterung zum Messegelände um.[121][122]

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft veröffentlichte Basisinformationen zur Vorbereitung der deutschen Krankenhäuser auf Infektionsgeschehen und insbesondere Details zur Vorbereitung auf das Coronavirus in Deutschland. Demnach verfügten die Krankenhäuser mit Stand vom Anfang März 2020 über insgesamt 497.000 Betten, von denen 28.000 als Intensivbetten klassifiziert wurden, wobei von diesen 28.000 Intensivbetten 80 % belegt sind. Bundesweit existierten „ca. 50 Unterdruck-Zimmer“, wobei zusätzlich angegeben wurde: „Jedes Krankenzimmer, das über eine eigene Nasszelle verfügt und in dem man eine ggf. vorhandene mit anderen Zimmern verbundene Lüftung abschalten kann, kann ein Isolierzimmer sein. Zusätzlich lassen sich Krankenzimmer mithilfe von Folie im Eingangsbereich ohne größeren Aufwand zu Schleusenzimmern umfunktionieren.“[123]

Gesundheitsminister Spahn setzte angesichts der Herausforderungen durch das Virus die Pflegepersonaluntergrenzen bis auf weiteres außer Kraft.[124]

Zur Lage der verfügbaren Betten für Corona-Patienten wurde von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin eine Einschätzung der Lage für Gesamtdeutschland veröffentlicht. Zur weiteren Ausbreitung der Infektionen sagte Christian Karagiannidis: „In diesem Fall muss mit einem beträchtlichen Aufkommen intensivstationär zu versorgenden Patienten gerechnet werden, die das gesamte Behandlungsspektrum des akuten Lungenversagens erforderlich macht.“[125] Die Zahlen zu verfügbaren Betten werden von den Kliniken täglich aktualisiert und sind online abrufbar.[126] Mit Datum vom 5. März 2020 waren keine Engpässe bei den Kapazitäten bekannt.[127] Es lagen keine bundesweiten Zahlen zu Corona-Patienten auf Intensivstationen vor. Am 7. März 2020 warnte Christian Drosten vor Engpässen, wenn es im Herbst 2020 zu einem erneuten Krankheitsausbruch kommen sollte, weil über 80 Prozent der Intensivbetten bereits im Normalbetrieb belegt seien.[128]

Am 9. März einigten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband darauf, bei leichten Atemwegserkrankungen eine Krankschreibung bis zu sieben Tage auf Basis einer telefonischer Rücksprache zuzulassen; diese Regelung war auf vier Wochen begrenzt.[129] Am 23. März wurde sie dahingehend geändert, dass eine Krankschreibung wegen einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache für bis zu 14 Tage ermöglicht wurde; diese Regelung sollte vorläufig bis zum 23. Juni 2020 gelten.[130] Am 17. April gab der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) jedoch bekannt, ab bereits dem 19. April wieder ein Arztbesuch für die Krankschreibung nötig ist;[131] die KBV kritisierte, das sei im Interesse der Arbeitgeber, es sei aber aufgrund der Ansteckungsgefahr nicht gut für Praxen und Patienten.[132] Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) erklärte, die Krankschreibung per Telefon müsse möglich bleiben, bis ausreichend Schutzkleidung vorhanden sei. Der Vorsitzende des G-BA erklärte am 21. April, der GB-A werde die Regelung „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ bis zum 4. Mai 2020 verlängern und Ärzte könnten die Bescheinigungen „im Vorgriff auf diese Entscheidung“ weiterhin auf der Basis einer telefonischen Anamnese ausstellen.[133]

Am 17. März wurde das DIVI Intensivregister[134] freigeschaltet, mit dem freie Beatmungsplätze in allen Kliniken Deutschlands registriert und abgefragt werden können.[135] Das Register beruht auf einer Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, dem Robert Koch-Institut und der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Am 17. März 2020 kündigte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder an, 400 Beamte aus anderen Behörden zeitweise zu Tätigkeiten bei den bayerischen Gesundheitsbehörden abzuordnen.[136]

Eine bisher geltende Regelung, die vorschrieb, dass psychotherapeutische Behandlungen höchstens zu 20 % als Online-Videobehandlungen durchgeführt werden dürfen, wurde vorläufig aufgehoben.[137]

Am 19. März gab das Gesundheitsministerium bekannt, mehrere Regelungen außer Kraft zu setzen: So wurde die Aussetzung der §§ 114 ff. SGB XI („Pflege-TÜV“) bis Ende September angeordnet, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung angewiesen, reguläre Kontrollen vorerst auszusetzen und dessen direkten Kontakt mit Pflegebedürftigen, die ohnehin Pflegegeld erhalten, auf das Nötigste zu reduzieren.[138] Angeordnet wurde ebenfalls, den Betreuungsschlüssel im Pflegebereich auszusetzen.[138]

Die Bundesregierung wandte sich direkt an Medizingeräte-Hersteller, um die Versorgung mit Beatmungsgeräten zu sichern.[139]

Hessens Wissenschaftsministerin Angela Dorn rief Medizinstudenten dazu auf, sich bei den Universitätskliniken zu melden und bei der Bekämpfung der Pandemie Hilfe anzubieten.[140] Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, rief Ärzte im Ruhestand, Ärzte mit einer Tätigkeit außerhalb der Patientenversorgung sowie Medizinstudierende dazu auf, sich in die Bekämpfung der Pandemie einzubringen.[141] Um zusätzliche Kapazitäten für die Versorgung von COVID-19-Erkrankten zu schaffen, wurden viele planbare Operationen (sogenannte Elektivmaßnahmen), abgesagt oder verschoben;[142] auch Patienten sagten verstärkt Behandlungen ab und Wartezimmer blieben leer. Der Rückgang an Behandlungen führte zu der paradoxen Situation, dass im März und April Meldungen über Praxen und Kliniken zunahmen, die Kurzarbeit für Ärzte und medizinisches Personal anmeldeten.[143][144]

Ein Rückgang bei Blut- und Plasmaspenden im Kontext der COVID-19-Pandemie hat das PEI, das RKI und die BZgA zu einem Aufruf zur Blutspende bewogen.[145] Für die Versorgung von Patienten mit Bluttransfusionen mit begrenzter Haltbarkeit sei es wichtig, dass unter Einhaltung der gängigen Spenderauswahlkriterien entsprechend den Hämotherapie-Richtlinien weiterhin Blut gespendet werde.

Ärzte und Fachverbände verlangten, bürokratische Hürden für Schwangerschaftsabbrüche vorläufig abzubauen, weil Schwangere andernfalls nicht die Abtreibungsfristen einhalten könnten. Ein Schwangerschaftsabbruch müsse im Sinne der Pandemiebestimmungen als Notfall gelten.[146]

Da in Italien und Frankreich die Kliniken teilweise mit der intensivmedizinischen Versorgung von Menschen mit COVID-19 völlig überlastet waren, wurden Patienten von der deutschen und italienischen Luftwaffe in deutsche Krankenhäuser ausgeflogen.[147][148] So wurden mindestens 117 Patienten aus dem Ausland in Deutschland an Beatmungsmaschinen behandelt.[149]

Im Mai wurde beschlossen, die Testkapazitäten deutlich zu erhöhen.[150]

Handlungsempfehlungen für die Intensivmedizin

Medizinische Fachgesellschaften haben begonnen, erste Handlungsempfehlungen zur Versorgung von COVID-19-Patienten zu erstellen. Empfehlungen zur intensivmedizinischen Therapie wurden von 4 medizinischen Fachgesellschaften gemeinsam mit dem ARDS-Netzwerk Deutschland und der Universitätsklinik Hamburg herausgegeben.[151] Für die palliative Versorgung veröffentlichte die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) entsprechende Empfehlungen.[152]

Da es zu einer starken psychosozialen Belastung der Versorgenden kommen könnte, hat die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) Handlungsempfehlungen für die klinische psychosoziale Notfallversorgung herausgegeben.[153]

Am 26. März veröffentlichten sieben Fachgesellschaften gemeinsam verfasste klinisch-ethische Empfehlungen zur Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen (Triage). Nach ihrem Kenntnisstand sei es wahrscheinlich, dass in Deutschland trotz bereits erfolgter Kapazitätserhöhungen kurzfristig nicht mehr ausreichend intensivmedizinische Ressourcen für alle Patienten zur Verfügung ständen.[154] Diese Empfehlungen liegen mittlerweile in einer aktualisierten 2. Version vor.[155]

Bettenkapazitäten in der Intensivmedizin

Um die zu erwartende steigende Zahl von Coronavirus-Patienten in Deutschland besser versorgen zu können, haben Bund und Länder in einem gemeinsamen Krankenhaus-Notfallplan festgelegt, die Anzahl der Intensivbetten in Deutschland kurzfristig zu verdoppeln.[156]

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut und der Deutschen Krankenhausgesellschaft haben im März 2020 innerhalb kürzester Zeit ein Online-Intensivregister mit Kartenansicht aufgebaut,[157] über das tagesaktuell bundesweit Bettenkapazitäten in der Intensivmedizin und freie Beatmungsplätze in Kliniken abgefragt werden können.[158] Die Möglichkeit einer maschinellen Beatmung von COVID-19-Patienten habe sich in schwer betroffenen Ländern als das Nadelöhr in der Pandemie gezeigt, erklärte Christian Karagiannidis, Sprecher der DIVI-Sektion „Lunge – Respiratorisches Versagen“. Die DIVI setzt darauf, das Register binnen kurzer Zeit auf 1.000 Kliniken zu komplettieren. Alle Kliniken in Deutschland mit Intensivbereichen wurden aufgerufen, sich umgehend zu registrieren.[159] Stand 29. März 2020 um 7 Uhr haben sich 727 Kliniken registriert.[157] Etwa 120 gaben an, dass eine extrakorporale Membranoxygenierung (ECMO) bei schwerem Lungenversagen verfügbar sei; bei fast 30 Kliniken waren die Beatmungsplätze ausgelastet (Stand: 23. März 2020). Unterschieden wird zwischen freien Kapazitäten mithilfe eines Ampelsystems. Dieses zeigt Kapazitäten von low-care (Intensivbetten ohne invasive Beatmungsmöglichkeit mit Monitoring, Überwachung, ggf. nichtinvasive Beatmung möglich), high-care (Intensivbetten mit invasiver Beatmungsmöglichkeit für schwer Kranke) und ECMO (schwerstkranke Beatmungspatienten) an.[160] Die Krankenhausgesellschaft geht von mittlerweile fast 40.000 Intensivbetten aus.[161] Am 5. April 2020 gab DIVI allerdings bekannt, dass beim zentralen Register aktuell nur knapp 24.000 Intensivbetten gemeldet sind, also weniger als die 28.000 Betten, die laut amtlicher Statistik auch schon vor der Coronakrise zur Verfügung standen.[162] Auch davon „musste man schon rund zehn Prozent abziehen, die wegen Personalmangel nicht benutzt werden konnten“, so die DIVI-Sprecherin weiter, „in der Kinder-Intensivmedizin waren es sogar 20 Prozent“.

Weitere Krankenhauskapazitäten wurden im März 2020 auch durch Bundeswehrkrankenhäuser geschaffen; diese wurden für die Aufnahme von COVID-19-Patienten vorbereitet. Zivile Stellen könnten im Einzelfall Unterstützung durch diese Kapazitäten anfordern.[163]

Zahnärztliche Behandlung

Bei einer zahnärztlichen Behandlung kommen meist Bohrinstrumente mit Wasserkühlung zum Einsatz. Dabei bilden sich Aerosole. Eine mögliche Übertragung durch diese Form von Aerosol ist noch nicht wissenschaftlich erwiesen, da in Zahnarztpraxen, anders als in Laborversuchen, umfassende Absaugungen zum Einsatz kommen. Bisherige Studien zur Virusmenge im Aerosol verwenden nicht den Speichel eines symptomlosen infizierten Menschen als Testsubstrat (Realszenario), sondern hoch kontaminierte, künstliche Reagenzien, die einem 1-ml-Rachenabstrich eines Patienten mit schwerem Verlauf ähneln.[164] Informationen aus der Zahnklinik der Universität Wuhan widerlegen ein erhöhtes Übertragungsrisiko für zahnmedizinisches Personal bei Einhaltung der bisherigen Hygienemaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Schutzbrille, Untersuchungshandschuhe).[165] Die notwendige Schutzausrüstung bei der Behandlung von nachgewiesen mit COVID-19 infizierten Patienten (Atemschutzmaske FFP2, Schutzbrille mit Seitenschutz oder Visier, Untersuchungshandschuhe, langärmliger Schutzkittel, Kopfhaube) ist in vielen Zahnarztpraxen – auch wegen Lieferschwierigkeiten – nicht oder nur eingeschränkt vorhanden.

Zahnärzte sollten nur bei Notfällen und dringenden Behandlungen (notwendige Behandlungen, akute Zahnschmerzen, Zahnfraktur, Abschließen einer begonnenen Behandlung und Ähnliches) aufgesucht werden. Die Patienten sollten darüber informiert werden, ob die geplanten Behandlungen notwendig oder aufschiebbar sind. Regional unterschiedlich werden Zahnarztpraxen zum Notdienst vor allem für nachweislich Infizierte eingeteilt. Routineuntersuchungen, Zahnreinigungstermine oder aufschiebbare Behandlungen (beispielsweise Beginn der Anfertigung von Zahnersatz, neu zu beantragende Parodontitisbehandlungen) sollten bis auf Weiteres ganz entfallen. Patienten mit erhöhtem Risiko (hohes Alter, Lungenerkrankungen, Diabetiker, Krebspatienten, immunsupprimierte Patienten und Ähnliches) sind besonders gefährdet.[166]

Reaktionen und Prognosen in der Wissenschaft

Januar 2020

Am 22. Januar 2020 stufte die Bundesregierung das Virus als sehr geringes Gesundheitsrisiko ein und verglich seine Gefährlichkeit mit der des SARS-Erregers als weit weniger gefährlich.[167]

Ende Januar 2020 erklärte der Tropenmediziner Emil Reisinger, Impfungen gegen die Grippe könnten zur Vermeidung falscher Coronavirus-Verdachtsfälle beitragen, wodurch Behörden und Krankenhäuser entlastet würden.[168]

Ende Januar 2020 warnte die Pressesprecherin des Robert Koch-Instituts davor, die Influenza angesichts des Coronavirus nicht mehr ernst zu nehmen. Denn die Influenza, nicht aber das Coronavirus, stelle zu diesem Zeitpunkt eine konkrete Gefahr für Risikogruppen dar – etwa für chronisch Kranke, Schwangere, und Über-60-Jährige – bei über 13.000 bis 14.000 labordiagnostisch bestätigten Influenza-Erkrankungen und 30 Todesfällen allein in der laufenden Grippesaison. Die Gefahr könne man immer noch durch eine Impfung umgehen.[169]

Februar 2020

In einem Bericht des Robert Koch-Instituts (RKI) vom 13. Februar 2020 wurde die Notwendigkeit betont, die Ausbreitung zu verlangsamen und die Dynamik abzuschwächen. Dadurch könne man Zeit gewinnen, um „mehr über die Eigenschaften des Virus zu erfahren, Risikogruppen zu identifizieren, Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen vorzubereiten, Behandlungskapazitäten in Kliniken zu erhöhen, antivirale Medikamente und die Impfstoffentwicklung auszuloten.“ Es soll zudem vermieden werden, dass eine Erkrankungswelle mit der Grippewelle zusammenfällt, was Kliniken und Praxen besonders belasten würde.[170]

Christian Drosten, Leiter des Instituts für Virologie der Charité in Berlin, vermutete am 23. Februar, dass Deutschland ab diesem Zeitpunkt in die Pandemie hineingezogen worden sei.[171] Er sagte weiter: „Eine Eindämmung in letzter Sekunde ist wohl auch mit allen verfügbaren Kräften nicht mehr erreichbar.“[171]

Alexander S. Kekulé, Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie des Universitätsklinikums Halle, bemängelte laut Presseberichten vom 25. Februar 2020 Versäumnisse der Bundesregierung bei der Bekämpfung der Krankheit.[172] Er forderte, jeden Fall von schwerer Lungenkrankheit auf das Virus zu testen.[173]

Der RKI-Präsident Lothar H. Wieler rief die Bevölkerung am 27. Februar 2020 dazu auf, im Fall von Symptomen zu Hause zu bleiben. Man solle dann weder zur Arbeit gehen noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren; auch solle man nicht unangemeldet eine Arztpraxis aufsuchen.[174]

Der Mikrobiologe und Infektionsepidemiologe Lars Schaade, Vizepräsident des RKI, erklärte am 28. Februar 2020, dass die Gefahr in Deutschland als „gering bis mäßig“ eingeschätzt werde.[175][176]

März 2020

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RKI-Präsident Lothar Wieler

Das RKI erhöhte seine Risikoeinschätzung am 2. März 2020 auf „mäßig“[177] und am 17. März auf „hoch“.[178] Stand 1. Mai war die Einschätzung für die Gesamtbevölkerung weiterhin „hoch“, für Risikogruppen „sehr hoch“.[179]

Die Empfehlung des RKI, die Belegschaft einer betroffenen Krankenhausstation für 14 Tage in Quarantäne zu schicken, wenn ein Mitarbeiter infiziert ist, hielt Christian Drosten für nicht praktikabel: „Wenn wir das gesamte medizinische Personal, das mit Infizierten Kontakt hatte, in Quarantäne schicken, bricht die medizinische Versorgung für die Bevölkerung zusammen.“[180]

In der Bundespressekonferenz am 9. März prognostizierte Christian Drosten aufgrund einer neuen Modellstudie aus den USA eine „durchlaufende Infektionswelle“, die gemäß Simulationsrechnungen das Maximum der Fälle zwischen Juni und August erreiche.[181][182] Er sah zum Zeitpunkt der Pressekonferenz eine tatsächliche Verdopplungszeit der Infizierten in etwas weniger als sieben Tagen; den schnelleren Anstieg der gemeldeten Infizierten führte er auf die zusätzliche Intensivierung von Tests und Verkürzung von Meldezeiten zurück.[183]

Alexander S. Kekulé hielt am 11. März den Annahmen einer überschlägigen Rechnung, die bei einer Infektion von 50 Millionen Deutschen und einer Letalität von 0,5 % auf 250.000 Todesopfer hindeutete, einen Vergleich mit der Situation in Wuhan entgegen, wo von 6 Millionen noch vorhandenen Einwohnern nur 3.000 starben. Daher wären in Deutschland bei ähnlichen Maßnahmen höchstens 40.000 Opfer zu befürchten.[184]

Lothar H. Wieler, Präsident des RKI, erklärte am 13. März 2020: „Wir reden hier über eine Epidemie, die noch Wochen und Monate geht und sich zu verschiedenen Zeiten in verschiedenen Regionen unterschiedlich stark ausbreiten wird.“[185]

Das Bundesland Bayern hat aufgrund der Entwicklung am 16. März den Katastrophenfall verkündet.[186]

Lothar H. Wieler und Christian Drosten prognostizierten am 16. März bzw. 19. März, dass das Virus bei einer Übertragung jeweils von einer auf durchschnittlich drei Personen letztlich 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung in ein bis zwei Jahren treffen werde, wie es für andere leicht übertragbare Erreger normal sei, wenn es weder Impfung noch Medikamente noch eine anfängliche Immunität in der Bevölkerung gebe.[185][181] In der Pressekonferenz am 18. März teilte das Robert Koch-Institut mit, dass derzeit ein exponentielles Wachstum der COVID-19-Infektionen in Deutschland stattfinde; dieses werde im Laufe der folgenden zwei Wochen durch die getroffenen Maßnahmen beeinflusst werden.[187]

Alexander S. Kekulé erläuterte am 17. März, dass eine Verdopplung der gemeldeten Fälle etwa alle drei Tage zu erkennen sei,[13] und nannte später auch Ferienrückkehrer aus Norditalien und Karnevalsveranstaltungen als weitere Ursachen für einen zeitweise schnelleren Anstieg.[188]

Am 17. März 2020 veränderte das RKI die Gefährdungseinschätzung für die Gesundheit der Bevölkerung und schätzte dies nunmehr als insgesamt „hoch“ ein. Die Belastung des Gesundheitswesens könne örtlich „sehr hoch“ sein.[189]

Die Simulationssoftware COVIDSIM von Martin Eichner (Epimos GmbH) und Markus Schwehm (ExploSYS GmbH), die unter Annahmen verschiedener Parameter mögliche Verläufe der Pandemie in Deutschland zeigt, wurde der Öffentlichkeit Mitte März 2020 zur Verfügung gestellt.[190] Für andere Simulationsprogramme wurden beispielhafte Verläufe kommentiert, etwa zur Frage der Notwendigkeit einer Massenquarantäne.[191]

Der Virologe Martin Stürmer erklärte in einem Interview am 18. März 2020 mit dem Deutschlandfunk, er rechne im schlimmsten Fall mit „knapp 500.000 zusätzlichen Toten“ in Deutschland.[192] RKI-Präsident Lothar H. Wieler warnte am gleichen Tage, wenn die Menschen sich nicht an die Vorgaben der Regierung und Empfehlungen der Virologen hielten, könne es in Deutschland „schon bald zehn Millionen Infizierte geben“.[193]

Frank Ulrich Montgomery, Präsident des Weltärztebundes, erklärte am 18. März 2020, er halte Ausgangssperren nicht für ein geeignetes Mittel. Es habe sich in Italien gezeigt, dass dieses Mittel nicht funktioniere.[194]

Nach einer am 19. März von der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie vorgelegten Modellrechnung wären ohne Maßnahmen und Verhaltensänderungen bis zu acht Millionen Menschen in Deutschland gleichzeitig infiziert und bis zu 1,7 Millionen Menschen gleichzeitig intensivpflichtig.[93] Eine am Folgetag vom Robert Koch-Institut publizierte Simulation möglicher Pandemieverläufe in Deutschland deutete selbst bei einer günstigen Basisreproduktionszahl auf ähnlich hohe Zahlen hin. Als Folge der Betrachtung wird die Isolation von mindestens 70 % der Erkrankten sowie die gleichzeitige Quarantänisierung von 60 % der bereits angesteckten engen Kontakte als erforderlich angesehen.[92] Die Rechnungen beruhen auf dem SEIR-Modell bzw. auf einer Modifikation dieses Grundmodells. Das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin beklagte in einer Stellungnahme vom 20. März die fehlende Evidenz für die Effektivität der Maßnahmen des "Social Distancing" und forderte u. a., "Zufallsstichproben der Gesamtbevölkerung auf SARS-CoV-2 zu untersuchen, um die wahre Durchseuchungsrate zu erfassen".[195]

Eine Kommission des Bundesinnenministeriums verfasste ein internes Papier (Verschlusssache) mit Datum vom 22. März 2020. Es liegt auch dem Verteidigungsministerium und dem Bundeskanzleramt vor. Es besagt unter anderem: „Die meisten Virologen, Epidemiologien, Mediziner, Wirtschafts- und Politikwissenschaftler beantworten die Frage «was passiert, wenn nichts getan wird» mit einem Worst-Case-Szenario von über einer Million Toten im Jahre 2020 – für Deutschland allein. Ein Expertenteam von RKI, RWI, IW, SWP, Universität Bonn/University of Nottingham Ningbo China, Universität Lausanne und Universität Kassel bestätigt diese Zahlen mit einem für Deutschland entwickelten Gesamtmodell.“[196][197][198]

Am 25. März änderte das Robert Koch-Institut die Kriterien, nach denen Ärzte über einen SARS-CoV-2-Test entscheiden sollen. Das Kriterium des Aufenthalts in einem Risikogebiet entfiel. Getestet werde, wer akute respiratorische Symptome hat und außerdem zu einem bestätigten COVID-19-Fall Kontakt hatte oder in Pflege, Arztpraxis oder Krankenhaus tätig ist oder zu einer Risikogruppe gehört, oder aber wer schwer erkrankt ist.[199]

Am 26. März 2020 ergänzte das RKI seine Risikobewertung um die Einschätzung, dass die Gefährdung für Risikogruppen „sehr hoch“ sei. Der Ethikrat verabschiedete am 27. März 2020 Empfehlungen, darunter zur Triage: „Zwar werden in Deutschland gegenwärtig große Anstrengungen unternommen, diese Kapazitäten aufzustocken. Dennoch erscheint auch hierzulande eine Situation möglich, in der nicht mehr ausreichend intensivmedizinische Ressourcen für alle Patienten zur Verfügung stehen, die entsprechender Maßnahmen akut bedürfen. Dann könnte das ärztliche Personal gezwungen sein, ad hoc eine Triage vorzunehmen – also zu entscheiden, welche unter den Personen, die intensivmedizinische Behandlung und Versorgung benötigen, Priorität und damit etwa Beatmung oder eine extrakorporale Membranoxygenierung (ECMO) erhalten und wer nachrangig behandelt würde.“[200]

Der Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt erklärte am 30. März 2020, es sei sinnvoll, die Kontaktsperre für Menschen, die eine Corona-Ansteckung überwunden haben, zu lockern, da sie weder gefährdet seien noch andere gefährden würden. Hierfür sollten möglichst viele Bundesbürger auf Antikörper getestet werden.[201][202][203][204]

Ende März 2020 forderten Wissenschaftler, darunter Gabriel Felbermayr, Christoph Klimmt und Katharina Schüller, die Durchführung regelmäßiger, systematischer, repräsentativer SARS-CoV-2-Tests, die Infizierte, Gesunde und Geheilte erfassen, um belastbarere Aussagen über die Ausbreitung der Krankheit treffen zu können.[205][206] Gerd Antes erklärte: „Wir sehen in [Regionen wie Norditalien und dem Elsass], dass die Gesundheitssysteme überlastet sind, weil zu viele Menschen zur gleichen Zeit schwer erkranken. Das unterscheidet den Corona-Ausbruch von der jährlichen, sich vergleichsweise langsam ausbreitenden Grippewelle. Gleichzeitig wissen wir allerdings nicht, wie tödlich das neue Coronavirus im Vergleich zur Grippe ist und wie viel schneller genau es sich ausbreitet.“[207]

April 2020

Das Robert Koch-Institut teilte am 2. April 2020 mit, dass in der Bundesrepublik 2.300 Personen des medizinischen Personals nachweislich mit dem Coronavirus infiziert seien, die wahre Zahl liege aber vermutlich darüber. Berichtet wurde auch über die Schließung von Arztpraxen.[208] Susanne Johna, Vorsitzende des Marburger Bundes, krititisierte es, dass die Erfassung der Meldungen über die Gesundheitsämter immer noch nicht elektronisch erfolge, sondern papiergebunden, teils über Fax. Sie forderte eine besondere Erfassung von Infektionen von Betroffenen des medizinischen Personals – nach Berufsgruppen getrennt, um die Entwicklung der Situation des Gesundheitswesens beobachten zu können. Die Testungen des medizinischen Personals seien vorzuziehen, um schneller reagieren zu können.[208]

Der Virologe Hendrik Streeck kritisierte bei Markus Lanz, dass das Robert Koch-Institut die Chance zur Erhebung wichtiger Daten schlichtweg versäumt habe.[209] Der Arzt und Biochemiker Alexander S. Kekulé sprach in diesem Zusammenhang am 1. April 2020 von einem „statistische(n) Geburtsfehler der Covid-19-Zahlen“.[210] Der Mikrobiologe Sucharit Bhakdi ging davon aus, dass sich das Virus sowieso nicht mehr eindämmen lässt.[211]

Am 3. April 2020 kündigte Michael Hoelscher, Leiter der Abteilung Infektions- und Tropenmedizin am Klinikum der Universität München, eine Studie über dreitausend Haushalte an, um Aufschluss über die Verbreitung der Erkrankung zu erhalten.[212]

Am 3. April 2020 wurde bekannt, dass eine Studie mit 100.000 Menschen von dem Epidemiologen Gérard Krause, Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung in Braunschweig, geplant sei. Beteiligt seien das Deutsche Zentrum für Infektionsforschung, Blutspendedienste, die NAKO Gesundheitsstudie, das Robert Koch-Institut und das Institut für Virologie der Berliner Charité.[213]

Thomas Besch, Oberarzt an der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin im Rotes Kreuz Krankenhaus in Bremen, nahm am 9. April 2020 zu eventuellen Lockerungen der Maßnahmen Stellung: „Für uns als klinisch tätiges Fachpersonal gibt es aber nur eine Lösung: keine Lockerung der Einschränkungen bis ausreichendes Material zu unserem Schutz vorhanden ist! (…) Unsere Krankenhäuser werden aufgrund der mangelnden Ausstattung zu wesentlichen Verbreitungsstätten des Coronavirus. Die ersten Häuser in Wolfsburg und München wurden bereits geschlossen. Und das ist nicht verwunderlich, wo doch das ohnehin unterbesetzte Personal ohne Haarschutz, dafür mit nicht adäquatem Augen- und wahrscheinlich defektem Atemschutz die Isolierstationen betreten muss.“[214]

Eine am 9. April 2020 von Hendrik Streeck vorgestellte Studie in der Gemeinde Gangelt ergab, dass 15 Prozent der Bürger sich mit dem Virus infiziert hätten. Die Wahrscheinlichkeit, an der Krankheit zu sterben, würde dort, bezogen auf die Gesamtzahl der Infizierten, bei 0,37 Prozent liegen.[215][216]

Am 9. April gab das Robert Koch-Institut bekannt, dass eine bundesweite Studie zur Ermittlung der möglicherweise bereits bestehenden Immunität in der Bevölkerung gestartet wird.[217] Am selben Tag startete auch die deutsche Beteiligung an der Medikamentenstudie Solidarity der WHO zur Behandlung von COVID-19-Patienten mit Arzneimitteln, die für die Behandlung bei Malaria, Ebola oder HIV zugelassen sind.[218]

Am 13. April 2020 forderte die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina eine daten- und modellgestützte Optimierung der Entscheidungsgrundlagen der staatlichen Maßnahmen und Untersuchungskapazitäten: „Während der mittleren Inkubationszeit bei COVID-19 von 5 bis 6 Tagen sind Personen schon vor Symptombeginn infektiös. Ein substanzieller Teil der infizierten Population ist sogar für die gesamte Infektionsdauer kaum bis nicht erkrankt. Daher führen die bisher stark symptomgeleiteten Erhebungen zu einer verzerrten Wahrnehmung des Infektionsgeschehens, die belastbare (daten- oder gar modellgestützte) Schätzungen hinsichtlich der Effizienz von Maßnahmen kaum zulässt. Hinzu kommt, dass Testkapazitäten für akut infizierte (PCR-Test) und immune Personen (validierte Antikörpertest) zu niedrig sind, um Infizierte und Genesene hinreichend zu identifizieren. Eine verbesserte Kenntnis der gegenwärtigen Situation muss durch longitudinale Testung regional unterschiedlicher Kohorten erreicht werden“.[102]

Am 14. April 2020 publizierte das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung ein Positionspapier zur COVID-19-Pandemie, in dem die aktuelle Lage in Deutschland bewertet wird. Dieses unterstützte ausdrücklich die Forderungen der Leopoldina.[219]

Eine Studie unter der Leitung von Hendrik Streeck vom 18. April 2020 aus dem Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn verglich einen SARS-CoV-2 Antikörper-Schnelltest auf der Basis von Immunglobulin M und Immunglobulin G (IgG/IgM-basiert) mit dem entsprechenden PCR-Goldstandard einer Polymerase-Kettenreaktion. In einer Stichprobe von 49 zufällig ausgewählten Probanden war die Sensitivität 36,4 % und die Spezifität 88,9 %. Angesichts der geringen Empfindlichkeit des untersuchten Schnelltests empfehlen die Autoren, sich bei Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, beispielsweise Community-Screenings, nicht auf einen auf Antikörpern basierenden Schnelltest zu verlassen.[220]

Am 19. April 2020 bezeichnete Michael Meyer-Hermann bei Anne Will die damals aktuelle Reproduktionszahl R=0,7 als ein „Artefakt der Osterwoche“. Bei einer Reproduktionszahl um 1 würden die Beschränkungen noch über einen sehr langen Zeitraum andauern. Wenn die Lockerungen über ein gewisses Maß hinausgingen, werde man „wieder in das exponentielle Wachstum des Virus kommen“.[221][222] In der gleichen Sendung nannte Michael Hüther die Reproduktionszahl R ein „völliges Irrlicht“, sie hänge davon ab, „wie getestet und gemeldet wird“.[223] Am 20. April 2020 notierte die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Kritik zur Sendung, „dass die Wissenschaft die Eindeutigkeit, die Politiker zur Legitimation ihrer Maßnahmen gerne hätten, nicht liefern könne. In der Wissenschaft herrscht Dissens“.[224]

Am 19. April 2020 warnte der Virologe Christian Drosten vor einer zweiten Infektionswelle. Auch bei R=1 verbreite sich das Virus „unter der Decke der Maßnahmen weiter“. Er zog Vergleiche zur Spanischen Grippe zwischen 1918 und 1920: Während einer Abschwächung im Sommer habe sich das Virus „unbemerkt […] gleichmäßig geografisch verteilt“, daher seien bei der Herbst- und Winterwelle Infektionsketten an allen Orten gleichzeitig losgegangen. Eine derartige Infektionswelle hätte eine „ganz andere Wucht“.[222] Er ergänzte einige Tage später seine Bedenken wegen der Lockerungen: „Ob es jetzt eine zweite Welle, wie es von mir verkürzt dargestellt wurde, oder ein Zunehmen der Infektionszahlen auf ein nicht mehr erträgliches Maß ist: Wir müssen mit sowas jetzt leider rechnen.“[225]

Eine am 20. April 2020 veröffentlichte Studie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg verglich die Aufteilung von insgesamt 4443 COVID-19-Todesfällen in 66 administrativen Regionen mit unterschiedlich hoher dauerhafter Luftschadstoffbelastung in Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien. Als Indikator für die Schadstoffbelastung diente Stickstoffdioxid. Von den fünf Regionen mit den höchsten Todesfallzahlen befanden sich vier in Norditalien: Lombardei (2168 Fälle), Emilia-Romagna (531 Fälle), Piemont (175 Fälle) und Venetien (115 Fälle). Die fünfte Region befand sich in der Verwaltungsregion Autonome Gemeinschaft Madrid in Spanien (498 Fälle), die wie die Poebene von Gebirgszügen umgeben ist.[226]

Im April startete die DGTI eine Studie zur Untersuchung der Wirksamkeit von Antikörpern bei der COVID-19-Erkrankung im Hinblick auf die Passiv-Immunisierung mittels durch Plasmapherese gewonnene Antikörper bei Transfusion.[227]

Mai 2020

Am 13. Mai erschien eine Studie, die epidemiologische und ökonomische Modellierungen gemeinsam untersuchte. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung und des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung ist laut Christian Drosten im Coronavirus-Update „wirklich etwas Neues in Deutschland“ – er glaube sogar weltweit.[99] Sie stellte fest, dass die Darstellung „der Interessen des Gesundheitsschutzes […] als Gegensatz zu den Interessen der Wirtschaft […] der Problemlage nicht gerecht“ werde. Zu schnelle Lockerungen ließen die verbliebenen Beschränkungen für die Eindämmung der Pandemie länger notwendig bleiben, wenn sie nicht sogar verschärft werden müssten. Dies würde wirtschaftlichen Schaden verursachen. Für eine Modellierung wurde in der Untersuchung angenommen, dass unter einer Anzahl von 300 Neuinfizierten je Tag eine effiziente Kontaktnachverfolgung möglich sei und große Teile der Beschränkungen aufgehoben werden könnten. Dementsprechend wurde durch Berücksichtigung der Dauer der notwendigen Einschränkungen und den daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen, u. a. geschätzt aus den Befragungen des ifo Instituts, auf eine den wirtschaftlichen Schaden minimierende Reproduktionszahl Rt = 0,75 taxiert. Dies deute „darauf hin, dass eine leichte, schrittweise Lockerung der Beschränkungen den Weg mit den niedrigsten wirtschaftlichen Kosten darstellt“. Die Forschenden raten zum Schluss davon ab, die Schätzwerte quantitativ zu interpretieren, die qualitative Aussage hielten sie „aber für robust“.[100]

Eine am 15. Mai in der Zeitschrift Science veröffentlichte Simulationsstudie von Wissenschaftlern des Max-Planck-Instituts für Dynamik und Selbstorganisation untersuchte den Zusammenhang zwischen den politischen Maßnahmen in Deutschland und der Wachstumsrate der Infektionen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die drei Anfang März aufeinander folgenden Maßnahmenpakete – das Absagen von Großereignissen mit mehr als 1000 Teilnehmern, die Schließung von Schulen, Kindertagesstätten und Geschäften und das Kontaktverbot und die Schließung aller nicht systemrelevanten Einrichtungen – jeweils mit einer sehr deutlichen Senkung der Neuinfektionen in Zusammenhang stehen. Alle drei zusammen waren laut der Studie notwendig, um das exponentielle Wachstum der Infektionszahlen zu stoppen.[98]

Juni 2020

Die Deutsche Apothekerzeitung (DAZ.online) informierte am 2. Juni 2020, dass die Deutsche Chloroquin-Studie unterbrochen werde.[228] Laut der Gelben Liste ist Glucose-6-phosphat-Dehydrogenase-Mangel (G6PD(H)-Mangel, hämolytische Anämie, Favismus) eine Kontraindikation für Chloroquin. Von G6PD(H)-Mangel sind Menschen aus gegenwärtigen oder ehemaligen Malaria-Gebieten deutlich häufiger betroffen als Menschen, die nicht aus solchen Regionen stammen.[229]

Eine am 8. Juni in der Zeitschrift Nature veröffentlichte Studie von Wissenschaftlern des Imperial College London schätzte für elf europäische Länder, darunter Deutschland, den Effekt der „nicht-pharmazeutischen Maßnahmen“ zur Bekämpfung der Pandemie ausgehend von den Sterberaten. Sie kam zu dem Schluss, die Maßnahmen hätten einen sehr großen Effekt gehabt. Insbesondere ein allgemeiner Lockdown mit umfassenden Kontakt- und Bewegungsbeschränkungen für die gesamte Bevölkerung könne die Infektionsrate demnach um mehr als 80 % senken. Für Deutschland stellt die Studie fest, dass sich mit 0,85 % der Bevölkerung wesentlich weniger Personen infiziert hätten als in anderen großen europäischen Ländern. Das erklärt die Studie damit, dass in Deutschland zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Verbreitung der Pandemie mit den Interventionen begonnen worden sei. Völlig ohne Maßnahmen wären laut der Studie in Deutschland bis zum 4. Mai statt 7.000 Personen 570.000 Personen verstorben.[230]

Eine Studie von Wissenschaftlern der Universitäten Mainz und Darmstadt untersuchte die Infektionsraten in Jena, das besonders früh eine Maskenpflicht eingeführt hatte, im Vergleich mit anderen deutschen Städten. Die Fallzahlen reduzierten sich demnach im Vergleich durch die frühe Maskenpflicht nach 20 Tagen um knapp ein Viertel.[231]

Die Aussagen über die Wirksamkeit der Maßnahmen blieben nicht unumstritten. Der Medizinstatistiker Gerd Antes erklärte am 16. Juni im Deutschlandfunk, der Lockdown im März sei zwar als reine Vorsichtmaßnahme richtig gewesen, aber „sicherlich evidenzfrei“ beschlossen worden. Die Chance für eine systematische Begleitforschung sei allerdings verpasst worden, so dass man beim Wissen über die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen „ganz, ganz schlecht“ dastehe.[232] Der Virologe und Corona-Forscher Hendrik Streeck kritisierte, Deutschland sei „zu schnell in den Lockdown gegangen“. Er glaube auch weiterhin nicht, dass es am Ende des Jahres 2020 in Deutschland mehr Todesfälle als in anderen Jahren geben werde, und wies auf das Durchschnittsalter der Pandemietoten von 81 Jahren hin, das eher „oberhalb der durchschnittlichen Lebenserwartung“ liege.[233][234][235]

Ein im Juni 2020 veröffentlichtes Preprint von Forschenden der Universitäten Leipzig, Hamburg und Kiel simuliert den Verlauf der Epidemie in Deutschland mit und ohne politische Kontaktbeschränkung auf Datenbasis einer repräsentativen Befragung zu freiwilligen Kontakbeschränkungen Ende März 2020.[236] Die Modellierung kommt zu dem Ergebnis, dass die gesellschaftlichen Kosten am geringsten sind, wenn zu Beginn der COVID-19 Pandemie ein strikter Lockdown verordnet wird und anschließend die Kontakte auf etwa ein Drittel des normalen (vor-Epidemie) Niveaus stabilisiert werden, bis ein Impfstoff greifbar wird. Den Modellierungen zu Folge hätte freiwilliges Verhalten aus Angst, sich anzustecken oder andere zu gefährden, die Pandemie in Deutschland eindämmen und den Reproduktionsfaktor bei 1 halten können, aber bei vielfach höheren Infizierten- und Todeszahlen.[237]

Am 25. Juni publizierte das RKI eine Statistik zur Inanspruchnahme der Notaufnahmen in Deutschland auf der Basis des AKTIN-Notaufnahmeregisters. Danach war die durchschnittliche Belastung zwischen Ende 2019 und Ende Februar 2020 weitgehend konstant. Zwischen Anfang März und Ende März sank sie rasch um 40 % und stieg danach bis Mitte Juni wieder kontinuierlich auf 90 % des ursprünglichen Durchschnittswertes an.[238]

Juli 2020

In einer am 1. Juli 2020 online-veröffentlichten Publikation der Zeitschrift Environmental Research kommen John Ioannidis und Mitautoren zu dem Ergebnis: „Menschen unter 65 Jahren haben ein sehr geringes Risiko für den Tod an COVID-19, selbst in Pandemie-Epizentren. Todesfälle für Menschen unter 65 Jahren ohne zugrunde liegende prädisponierende Bedingungen sind bemerkenswert selten. Strategien, die sich speziell auf den Schutz älterer Menschen mit hohem Risiko konzentrieren, sollten bei der Bewältigung der Pandemie berücksichtigt werden“.[239]

Reaktionen und Maßnahmen der Politik

Das deutsche Infektionsschutzgesetz legt fest, in welchem Rahmen staatliche Organe Grundrechte der Bevölkerung einschränken oder zeitweilig aufheben dürfen. Wenn es erforderlich ist, können auch wichtige Grundrechte wie Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit oder Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden.

Einige bundesweite Maßnahmen im Überblick (Bund/Länder)
Datum d Maßnahme
31. Januar Meldepflicht.
8. März Empfehlung der Absage von Veranstaltungen mit >1000 Teilnehmern.
17. März Einreisestopp für Drittstaatler,
weltweite Reisewarnung,
Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU,
Schließung zahlreicher Geschäfte.
22. März Kontaktbeschränkungen.
10. April 14-tägige häusliche Quarantänepflicht für Rückkehrer aus dem Ausland.
15. April Bund-Länder Einigung:
Kontakte bis mindestens 3. Mai beschränken,
Schulen ab 4. Mai schrittweise öffnen,
Geschäfte unter 800 m² ab 20. April (oder später) öffnen,
keine Großveranstaltungen bis 31. August,
Alltagsmasken dringend empfehlen.[240]
22., 23., 27. oder 29. April Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften.[241]
6. Mai Der Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern bleibt bestehen. Alle Geschäfte dürfen unter Auflagen öffnen. Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird unter Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen und Beibehaltung des Mindestabstands gestattet. Besuchsbeschränkungen für Kliniken, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen werden gelockert. Kontaktbeschränkungen werden bis zum 5. Juni verlängert, es dürfen sich aber Angehörige zweier Haushalte treffen, sollen aber den Mindestabstand einhalten. Bis zu einer Obergrenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche erhalten die Länder weitgehend die Verantwortung für weitere Lockerungen. In Schulen und Kindertagesstätten wird die Notbetreuung erweitert.[242][243]
d 
Datum: Beschlossen an oder gültig ab diesem Datum.

Bei den Maßnahmen zur Prävention, die Behörden durchführen dürfen, geht es teils darum, das Auftreten einer Krankheit zu verhindern, teils darum, eine Ausbreitung zu bekämpfen. Umfangreiche Kontrollmaßnahmen dürfen auch auf Grundstücken oder in Verkehrsmitteln aller Art – Flugzeugen, Bussen, Bahnen – vorgenommen werden. Veranstaltungen dürfen verboten werden. Personen darf vorgeschrieben werden, einen Ort nicht zu verlassen. Per Verordnung kann etwa geregelt werden, dass Bahnreisende nach Passieren der Grenze kontrolliert werden und bis zur Klärung eines Krankheitsverdachts nicht weiterreisen dürfen. Behörden dürfen Blutentnahmen und Abstriche von Haut und Schleimhäuten verlangen. Auch „Krankheitsverdächtigen“ und „Ansteckungsverdächtigen“, wie das IfSG es ausdrückt, kann ein Berufsverbot auferlegt werden. Zum Schutz anderer können Menschen auch „in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden“.[244]

Bund

Einschätzungen, Empfehlungen und Kompetenzen

Arbeiten mit Alltagsmaske und Schutzvisier in einem Naturschutzgebiet Mitte April 2020

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte Ende Januar nach dem ersten bestätigten Infektionsfall in Deutschland, dass Deutschland „gut vorbereitet“ sei.[245] Am 23. Januar gibt er an, „… der Verlauf ist sogar deutlich milder als wir es bei der Grippe sehen“".[246]

Bundesgesundheitsminister Spahn teilte am 26. Februar 2020 mit, Deutschland stehe „am Beginn einer Coronavirus-Epidemie“. Er forderte die Gesundheitsminister der Landesregierungen auf, ihre Pandemiepläne zu aktivieren und ihr mögliches Inkrafttreten vorzubereiten. Es habe sich gezeigt, dass die „Infektionsketten teilweise nicht nachvollziehbar sind“. Eine Vielzahl von Personen habe mit den Erkrankten Kontakt gehabt.[247]

Am 27. Februar wurde die Einrichtung eines Krisenstabes zwischen Innenministerium und Gesundheitsministerium mitgeteilt.[248]

Bundesgesundheitsminister Spahn empfahl am 9. März 2020 allen Menschen über 60 Jahren, sich gegen Pneumokokken impfen zu lassen, um Komplikationen einer Infektion abzumildern.[249] Kurz darauf kam es bei Pneumokokken-Impfstoffen zu Lieferengpässen.[250]

Bundeskanzlerin Angela Merkel riet in einer öffentlichen Rede am 12. März 2020, möglichst Sozialkontakte zu vermeiden.[251]

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier rief Bürger am 12. März 2020 zu Solidarität mit alten Menschen und chronisch Kranken auf. Menschen sollten „auf Fußballspiele, große Konzerte oder Partys, auf alles, was nicht dringend erforderlich ist“ verzichten und Betroffenen konkret helfen, zum Beispiel mit Einkäufen oder Behördengängen.[252]

Am 17. März 2020 machte das Bundesgesundheitsministerium nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes einen Versorgungsmangel an Pneumokokken-Impfstoffen bekannt.[253]

Bundeskanzlerin Angela Merkel hielt am 18. März 2020 eine Ansprache über die Situation in Deutschland im Rahmen der Pandemie an die Bevölkerung.[254]

Am 25. März beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und stellte unmittelbar anschließend fest, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite bestehe.[255] Damit erhielt die Bundesregierung für ein Jahr zusätzliche Kompetenzen zur Bewältigung der Krise, bspw. bei der Beschaffung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und bei Grenzkontrollen.[256] Weiterhin änderte der Bundestag befristet bis September 2020 seine Geschäftsordnung dahingehend, dass für die Beschlussfähigkeit nicht mehr die Hälfte, sondern nur ein Viertel der Abgeordneten anwesend sein müsse.[257]

In einem vertraulichen Strategiepapier des Bundesinnenministeriums aus dem März mit dem Titel Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen spielten Experten verschiedene Szenarien des Pandemieverlaufs durch. Unter anderem wird dort „effizientes Testen und Isolieren“ vorgeschlagen, worunter darin breit angelegte Testungen großer Bevölkerungsteile verstanden wurden. Außerdem empfahlen die Autoren, die Bevölkerung zu mobilisieren und dazu noch stärker als zuvor vom Ernst der Lage zu überzeugen. So müssten verbreitete Fehlvorstellungen ausgeräumt werden, bspw. dass das Virus nur die Alten treffe oder für Kinder harmlos sei.[258]

Bundesgesundheitsminister Spahn erklärte am 17. April, man habe es „geschafft, das dynamische Wachstum zurückzubringen zu einem linearen Wachstum“. Seit dem 12. April seien zudem täglich mehr Menschen genesen, als es neue Infizierte gegeben habe. Die Todeszahlen hingegen seien – wie erwartet – weiter gestiegen.[259]

Am 19. April 2020 bekräftigte Kanzleramtsminister Helge Braun die Strategie der Bundesregierung, „Ansteckungen zu vermeiden und bezüglich der Immunität auf die Einsatzfähigkeit eines Impfstoffs zu warten“, weil das alleinige Setzen auf Herdenimmunität untauglich sei, da dies innerhalb von 18 Monaten nur um den Preis einer Überlastung des Gesundheitssystems zu erreichen sei.[260]

In einem Interview mit dem ARD-Hauptstadtstudio erklärte Jens Spahn im Nach-Bericht aus Berlin: „Wir müssen jetzt aufpassen, dass wir nicht nachher durch zu umfangreiches Testen zu viele falsch Positive haben. Weil die Tests ja nicht 100 Prozent genau sind, sondern auch eine kleine Fehlerquote haben. Und wenn insgesamt das Infektionsgeschehen immer weiter runtergeht, und Sie gleichzeitig das Testen auf Millionen ausweiten, dann haben Sie auf einmal viel mehr falsch Positive als tatsächlich Positive.“[261] Wie eine Studie aus dem Friedrich-Loeffler-Institut vom 14. Juni 2020 zeigt, können Kontaminationen kommerzieller Primer/Sonden-Sets mit der SARS-CoV-2-Zielsequenz zu falsch positiven Befunden führen.[262]

Beschaffung notwendiger Ausrüstung

Infolge der Verbreitung von COVID-19 kam es zu einer starken Nachfrage nach Desinfektionsmitteln; das Angebot in den Apotheken und Drogeriemärkten tendierte rasch gegen null. Um diesem Mangel abzuhelfen, wurden am 4. März 2020 von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zunächst 2-Propanol-haltige Produkte in Eigenrezeptur zur Händedesinfektion zugelassen. Diese Verfügung erlaubte Apotheken und der Pharmaindustrie die Herstellung und Inverkehrbringung von selbstgemischten Händedesinfektionsmitteln.[263] Danach wurde allerdings auch das Grundprodukt 2-Propanol zunehmend knapp, weshalb am 13. März 2020 für die Abgabe an berufsmäßige Verwender auch die Herstellung von Handdesinfektionsmitteln auf Basis von 1-Propanol und Ethanol erlaubt wurde.[264][265][266] Schließlich wurde die Herstellung auf Basis von Ethanol mit Allgemeinverfügung vom 9. April 2020 auch für die Abgabe an Privatanwender erlaubt.[267]

Am 4. März 2020 beschloss der Krisenstab, dass die in Praxen, Kliniken und Gesundheitsbehörden benötigte Schutzausrüstung nunmehr über das Bundesgesundheitsministerium zentral beschafft werden solle.[268] Am selben Tag erließ das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Anordnung, die die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung untersagte. Zu dieser Ausrüstung zählen neben Mund-Nasen-Schutz auch Schutzkittel und Schutzanzüge sowie Handschuhe. Mit Hilfe der Anordnung sollte eine lokale Unterversorgung vermieden bzw. nicht weiter verstärkt werden.[269] Nachdem am 15. März eine europäische Durchführungsverordnung zur Genehmigungspflicht für den Export von medizinischer Schutzausrüstung in Drittstaaten in Kraft getreten war, wurde die deutsche Anordnung aufgehoben.[270]

Am 13. März 2020 wurde der Einkauf von Schutzmaterial in Höhe von 163 Mio. Euro beschlossen. Dies geschah unter Federführung des Beschaffungsamtes der Bundeswehr.[271]

Am 3. April 2020 wurde die Umsatzsteuer für Sachspenden des medizinischen Bedarfs an Einrichtungen, die einen „unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Coronakrise“ leisten, bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt.[272]

Am 3. April 2020 erklärte Gesundheitsminister Spahn „...mir ist sehr bewusst, das ist erst der Anfang, der Anfang der Epidemie, aber auch der Maskenbeschaffung“.[273]

Den Beschaffungsämtern der Bundeswehr und des Innenministeriums gelang es bis Anfang April 2020 nicht, Schutzkleidung in ausreichender Menge zu beschaffen (Siehe: Knappheit an Schutzmasken und Arzneimitteln in Deutschland). Deshalb sollten Unternehmen wie BASF, VW, Lufthansa, Otto und das Logistikunternehmen Fiege mit ihren Einkaufsabteilungen und Kontakten in Asien die Schutzkleidung und weitere Ausrüstung direkt im Ausland einkaufen und für die Bundesregierung auch den Transport nach Deutschland organisieren.[274] Weil diese Maßnahmen allein absehbar nicht ausreichen werden, den hohen Bedarf an Schutzausrüstung zu decken, wurde unter Federführung von Wirtschaftsminister Peter Altmaier durchgesetzt, dass die Produktion von medizinischer Schutzkleidung zurück nach Deutschland geholt wird.[275] Die gesetzlichen Voraussetzungen dazu wurden mit dem neuen Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Deutschland geschaffen.[276][277] Am 7. April hatte Bundeskanzlerin Merkel in direkten Verhandlungen mit Chinas Staatspräsident Xi erreicht, dass Deutschland Schutzausrüstung aus dem Land erhält.[278]

Am 22. Mai 2020 berichtet die Tagesschau: „Das Gesundheitsministerium hat nach Informationen von NDR, WDR und SZ mehr als 130 Millionen FFP2-Masken angehäuft. Aber sie kommen nicht dort an, wo sie dringend gebraucht werden. Und Lieferanten warten auf ihr Geld vom Bund.“[279] Laut Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums habe es logistische Probleme und auch Verzögerungen infolge der Überprüfung der gelieferten Schutzmasken gegeben, die zu 20 Prozent nicht den hohen Normanforderungen entsprächen und wegen der Mängel nicht abgenommen und nicht bezahlt würden.

Freizügigkeit, Rückholprogramm und Reisewarnungen

Entscheidungen der Bundesregierung zu Grenzschließungen, Reisewarnungen und das Rückholprogramm der Bundesregierung sind im Abschnitt Grenzüberschreitende Mobilität und Tourismus dargestellt.

Wirtschaftliche Hilfen und Bundeshaushalt

Die Koalition einigte sich am 8. März 2020, Hürden für die Kurzarbeit zu senken.[280] Am 14. März 2020 wurde mit der Verkündung des Gesetzes zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld[281] die Grundlage geschaffen. Durch Änderungen des § 109 SGB III und der §§ 11 und 11a AÜG ermächtigt es – zeitlich begrenzt – die Bundesregierung, ohne Zustimmung des Bundesrats Rechtsverordnungen zu erlassen, die die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld absenken dürfen.

Am 19. März 2020 wurden von der Bundesregierung 40 Milliarden Euro an Finanzhilfen für Kleinstbetriebe bekannt gegeben.[282] Zehn Milliarden Euro davon sind als direkte Zuschüsse an notleidende Einpersonengesellschaften, Freiberufler und Kleinstunternehmen als Einmalzahlung für drei Monate in Höhe von maximal 9.000 Euro vorgesehen – ergänzt mit Soforthilfen der Bundesländer –[283] der Rest als Darlehen zur Liquiditätssicherung.[282] Das Sozialschutz-Paket ist zwar kein bedingungsloses Grundeinkommen wie von zwei Petitionen gefordert „für eine Situation, die der Staat angeordnet hat“, doch wurde der Zugang zur Grundsicherung erleichtert und auf eine Vermögensprüfung verzichtet.[284]

Die Bundesregierung hat ab dem 23. März über eine zeitweise Außerkraftsetzung der Schuldenbremse beraten.[285] Am 25. März beschloss dann der Deutsche Bundestag einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2020, der die im Grundgesetz festgelegte Regelgrenze („Schwarze Null“) um etwa 100 Milliarden Euro überschreitet.[286]

Am 29. Juni beschlossen Bundestag und Bundesrat das „Corona-Konjunkturprogramm“ der Bundesregierung und stimmten dem damit verbundenen zweiten Nachtragshaushalt für 2020 zu. Zu den Maßnahmen des insgesamt 24 Milliarden Euro umfassenden Pakets gehören insbesondere eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer bis zum Jahresende sowie eine Sonderzahlung von 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind.[287][288]

Meldepflicht

Am 17. Februar wurde COVID-19 vom DIMDI als sekundärer Code mit dem Schlüssel „U07.1!“ und der Bezeichnung „Coronavirus-Krankheit-2019“ in die ICD-10-GM – die deutschsprachige Ausgabe der ICD-10 – aufgenommen. In der ICD-10 wird COVID-19 mit dem Schlüssel „U07.1“ und der Bezeichnung „Coronavirus-Krankheit-2019“ kodiert.[289][290]

Mit Wirkung vom 1. Februar 2020 wurde die Meldepflicht verordnet.[291] Die Meldepflichten für die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) und das Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) sind seit dem 23. Mai 2020 im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankert (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. t und § 7 Abs. 1 Nr. 44a IfSG). Die weitere Meldepflicht nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 IfSG für Untersuchungsergebnisse (und damit für negative Testergebnisse) ist ausgesetzt, solange das Robert Koch-Institut noch nicht über das System DEMIS verfügt.[292]

Amtshilfe durch die Bundeswehr

Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer sagte am 15. März die Hilfe der Bundeswehr zu. Als Beispiel nannte sie den Aufruf an im Gesundheitswesen ausgebildete Reservisten, sich für den Einsatz in Bundeswehrkrankenhäusern zu melden.[293] Die Bundeswehr leiste zudem bereits Amtshilfe für das Bundesgesundheitsministerium.[294]

Am 27. März wurde über einen eigentlich vertraulichen innerdeutschen Einsatzplan der Bundeswehr berichtet, die laut diesem Dokument für den Fall einer umfassenden Amtshilfe ab dem 3. April bereitstehe.[295] Dem Plan zufolge sind 6000 Soldaten für die allgemeine Unterstützung der Bevölkerung und 5500 Soldaten für Raum- und Objektschutz vorgesehen. Weiter können 2500 Soldaten der Logistiktruppe, 600 Feldjäger und etwa 250 Soldaten der ABC-Abwehrtruppe mobilisiert werden.[295]

Internationale Kooperation

Im April 2020 erhielt die Bundeswehr ein Hilfeersuchen des NATO-Partners Großbritannien und plant daher, 60 Beatmungsgeräte in das Vereinigte Königreich zu liefern.[296]

Flüchtlingshilfe

Am 27. Februar wurde mitgeteilt, dass Asylbewerber in Zukunft auf das Virus getestet werden sollen.[248] Am 18. März 2020 gab das Bundesinnenministerium bekannt, die Aufnahme von Flüchtlingen für unbestimmte Zeit auszusetzen; sowohl das Resettlement-Verfahren im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens als auch die Resettlement-Verfahren des Bundes wurden gestoppt.[297][298] Asylbewerber konnten die Bundesrepublik jedoch auch nach den Grenzschließungen vom 16. März weiter über die Grenzübergänge aus den Nachbarstaaten betreten.[299]

Maßnahmen zur Wirtschaftsstabilisierung

Im Mai wurde unter Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zum einen eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes beschlossen, die es der Bundesregierung erleichtert, ausländische Firmenkäufe deutscher Unternehmen zu verhindern, und zum anderen wurden ein Gesetz und ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds geschaffen, wodurch sich der Staat künftig an jedem Unternehmen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten beteiligen kann.[275]

Übrige Maßnahmen

Am 15. April 2020 sprachen Bund und Länder eine „dringende Empfehlung“ zum Tragen von „Alltagsmasken“ im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr aus.[300]

Am 16. Juni wurde eine Kontakt-Nachverfolgungs-App namens Corona-Warn-App veröffentlicht.[301] Es sind weitere Apps für verschiedene Zwecke entwickelt worden.

Gemeinsam beschlossene Maßnahmenpakete

Anteil der Infektionen pro Land je Kalenderwoche

Am 13. März fassten Bund und Länder gemeinsam den Beschluss, dass geplante Operationen und Aufnahmen in den deutschen Krankenhäusern auf unbestimmt verschoben werden sollen, solange dies medizinisch vertretbar ist.[142] Dadurch soll erreicht werden, dass sich Kliniken auf die voraussichtlich steigenden Behandlungszahlen von COVID-19-Fällen konzentrieren können. Die wirtschaftlichen Folgen werden von den gesetzlichen Krankenkassen ausgeglichen. Ferner wurde eine Bonuszahlung für jedes geschaffene provisorische Intensivbett angekündigt.[302] Bund und Länder verständigten sich am 17. März auf einen Notfallplan für Krankenhäuser, das „Grobkonzept Infrastruktur Krankenhaus“,[303] mit dem die Intensivkapazitäten verdoppelt und Hallen, Hotels und Reha-Stationen zu Behandlungszentren für leichtere Fälle umgerüstet werden sollen.[304]

Am 22. März 2020 einigten sich Bund und Länder auf eine umfassende „Beschränkung sozialer Kontakte“.[305]

Die bundesweit beschlossenen Maßnahmen in der Übersicht:

  • Bürger werden angehalten, die räumliche Nähe so weit wie möglich zu reduzieren.
  • Mindestabstand im öffentlichen Raum von mindestens 1,50 Metern.
  • Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  • Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Teilnahme an erforderlichen Terminen, individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben weiter möglich.
  • Gruppen feiernder Menschen – auch im Privaten – sind inakzeptabel.
  • Gastronomiebetriebe werden geschlossen, nur die Mitnahme von Speisen und Getränken ist gestattet.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege – beispielsweise Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios – werden geschlossen. Ausnahmen gelten nur für medizinisch notwendige Dienste.
  • In allen Betrieben ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.[306] Nach dem Pressetermin zur Bekanntgabe dieser Maßnahmen wurde Kanzlerin Angela Merkel unterrichtet, dass sie Kontaktperson eines positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Arztes war. Sie erledigte daraufhin die Dienstgeschäfte in häuslicher Quarantäne.[307]

Quarantäne bei Einreise aus dem Ausland

Die von Bund und Ländern beschlossenen Quarantänemaßnahmen für Reisende aus dem Ausland sind im Abschnitt Grenzüberschreitende Mobilität und Tourismus dargestellt.

Ausgangsbeschränkungen

Über die gemeinsam beschlossenen Maßnahmen hinaus erließen Bayern, Berlin, Brandenburg, das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt Ausgangsbeschränkungen, die das Verlassen der eigenen Wohnung oder das Betreten des öffentlichen Raumes grundsätzlich vom Vorliegen eines „triftigen“ Grundes abhängig machen.

Die ersten dieser Ausgangsbeschränkungen in Sachsen und Berlin wurden zum 20. bzw. 22. April aufgehoben.[308][309] Die Ausgangsbeschränkung im Saarland, die das Verlassen der Wohnung „nur bei Vorliegen triftiger Gründe“ erlaubte, wurde am 28. April vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes mit sofortiger Wirkung aufgehoben; der Gerichtshof folgte damit dem Eilantrag zur Verfassungsbeschwerde eines Bürgers.[310][311][312] Sachsen-Anhalt hob seine Ausgangsbeschränkung am 4. Mai auf.[313] Brandenburg hob zum 9. Mai jenen Teil der Verordnung auf, der für das Betreten öffentlicher Räume einen besonderen Grund verlangte.[314][315] In Bayern galt: „Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.“[316] Diese Bestimmung wurde nicht über den 10. Mai hinaus verlängert.[317]

Maskenpflicht

Über die von allen Ländern angenommene „dringende Empfehlung“ vom 15. April 2020 zum Tragen von Alltagsmasken im ÖPNV und in Läden hinaus, beschlossen in der zweiten Aprilhälfte sukzessive alle Bundesländer eine Tragepflicht.[318]

Die Maskenpflicht gilt generell im ÖPNV und in Geschäften; Schals werden als Masken akzeptiert. Der Einführungszeitpunkt ist unterschiedlich, in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern und mehreren anderen Ländern ab dem 27. April, in Sachsen bereits ab dem 20. April, in Sachsen-Anhalt ab dem 23. April und in Thüringen ab dem 24. April.[318][319][320] Abweichend davon haben einige Landkreise und Städte bereits eine frühere Einführung beschlossen, neben Jena[321] etwa auch Potsdam und Braunschweig.

Maßnahmenpaket vom 15. April 2020

Werbung für den Kauf von Atemschutzmasken in Hannover, 20. April 2020

Am 15. April einigten sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder in einer Telefonschaltkonferenz auf ein erstes Maßnahmenpaket, durch das die Rücknahme einzelner Einschränkungen der Bevölkerung möglich werden soll bzw. durch das Lockerungen verantwortbar gemacht werden sollen. Darüber hinaus wurde das Festhalten an bestimmten Einschränkungen beschlossen.

  • Das Abstandsgebot und die Kontaktsperre werden bis zum 3. Mai verlängert.
  • Schulen sollen schrittweise spätestens ab 4. Mai öffnen.
  • Großveranstaltungen sollen bis mindestens 31. August untersagt werden.
  • Es soll eine Empfehlung zum Tragen von sogenannten Alltagsmasken im ÖPNV und Einzelhandel ausgesprochen werden.
  • Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter sowie Auto-, Fahrrad- und Buchhändler sollen ab 20. April öffnen dürfen.
  • Die Bevölkerung soll weiterhin einstweilen auf Reisen verzichten.
  • Bewohner von Alten- und Pflegeheime sollen geschützt werden, ohne dass eine Isolation herbeigeführt wird.
  • Die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Gesundheitsdienst soll erhöht werden.
  • Die Kapazität der Corona-Tests soll erhöht werden.
  • Der Bund sagt zu, die Länder bei der Beschaffung von Schutzmaterial zu unterstützen.
  • Bund und Länder werden sich im 14-tägigen Rhythmus treffen, um zu erörtern,
    • ob die Einschränkungen der Grundrechte unverändert fortdauern sollen,
    • ob es verantwortbar ist, weitere Lockerungen zu beschließen,
    • ob neue Auflagen verbindlich gemacht werden sollen oder
    • ob einzelne Lockerungen rückgängig gemacht werden sollen.

Die Bundesländer sind offen darin, wie genau sie den Beschluss umsetzen.[322] Mehrere Bundesländer kündigten an, in einzelnen Punkten vom Beschluss abzuweichen.[323][324][325]

Maßnahmenpaket vom 30. April 2020

Am 30. April 2020 wurden die folgenden Lockerungen vereinbart (zu den im Folgenden nicht erwähnten Aspekten gab es keine neuen Regelungen):

  • Versammlungen zur Religionsausübung (Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen) sollen fortan wieder stattfinden können. Für Weltanschauungsgemeinschaften gelten die Ausführungen entsprechend.
  • Spielplätze können mit Auflagen wieder geöffnet werden.
  • Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen können folgende Kultureinrichtungen wieder geöffnet werden:
    • Museen, Ausstellungen und Galerien,
    • Gedenkstätten sowie
    • zoologische und botanische Gärten.[326]

Maßnahmenpaket vom 6. Mai 2020

Telefonisch einigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am 6. Mai 2020 auf weitgehende Lockerungen.

  • Menschen haben weiterhin grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten (ausgenommen sind Menschen, die dem eigenen Haushalt angehören, Ehe- bzw. Lebenspartner und Kinder, für die man das Sorge- oder Umgangsrecht hat).
  • Kontaktbeschränkungen werden bis zum 5. Juni verlängert, es dürfen sich aber Angehörige zweier Haushalte treffen – also etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften – wobei sie den Mindestabstand einhalten sollen.
  • Alle Geschäfte dürfen unter Auflagen öffnen.
  • Der Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird unter Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen und Beibehaltung des Mindestabstands gestattet.
  • Besuchsbeschränkungen für Kliniken, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen werden gelockert.
  • In Schulen und Kindertagesstätten wird die Notbetreuung erweitert.
  • Die Länder erhalten weitgehend die Verantwortung für weitere Lockerungen, sollen aber bei einer Überschreitung der Obergrenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche in einzelnen Landkreisen oder kreisfreien Städten „ein konsequentes Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der entsprechenden Landesbehörden entwickeln“. Dies kann bei klar abgrenzbaren Infektionsgeschen auch nur einzelne Einrichtungen betreffen.[243][242] Dieses Konzept einer Obergrenze wird in den Medien auch als Notbremse oder Notfallbremse bezeichnet.

Länder

Maßnahme zum Versammlungsverbot in Hof (Saale), Ende März 2020
Das Zentrum von Berlin ist am 22. März 2020 weitgehend menschenleer.

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder stärkten in ihren Beschlüssen vom 6. Mai 2020 und vom 26. Mai 2020 die Rolle der Landesregierungen bei der Bekämpfung der Pandemie.[327][328] Die Bundesländer sollen über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens in eigener Verantwortung entscheiden. Sie berücksichtigen dabei auch die regionale Entwicklung der COVID-19-Infektionszahlen.[329]

Die rechtlichen Regelungen aller Bundesländer finden sich in der Liste der infolge der COVID-19-Pandemie erlassenen deutschen Gesetze und Verordnungen. Die Gesamtsituation in den Bundesländern beschreiben die Artikel zu den jeweiligen Ländern:

Landkreise und Städte

Sperrmaßnahme im Stadtbus zum Schutz des Busfahrers, Ende März 2020

Die Stadt Halle (Saale) rief am 17. März den Katastrophenfall aus.[330] Das Landratsamt Tirschenreuth verhängte am 18. März 2020 wegen der Pandemie für das Stadtgebiet Mitterteich die erste Ausgangssperre Deutschlands wegen „Corona“.[331][332] Diese Maßnahme aufgrund des Virusausbruchs war die erste in Deutschland und gilt vorerst bis Anfang April. Das Haus darf nur für die Arbeit, Einkäufe, Arztbesuche oder Hilfeleistung für Bedürftige verlassen werden. Bei Missachtung können Geld- oder Haftstrafen drohen.[333] Ähnliche Ausgangsbeschränkungen wurden auf kommunaler Ebene von einigen Städten und Gemeinden ausgesprochen, beispielsweise vom Landratsamt Wunsiedel für den Ortsteil Neuhaus in Hohenberg an der Eger und für den Ortsteil Fischern des Marktes Schirnding,[334][335] von der Stadt Dresden,[336] von der Stadt Freiburg,[337] von der Stadt Leverkusen[338] und dem Bergischen Städtedreieck Wuppertal, Solingen und Remscheid.[339] Diese wurden nach kurzer Zeit von den Verordnungen/Erlassen des jeweiligen Bundeslandes ersetzt.

Die Stadt Jena kündigte am 30. März 2020 eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz-Masken im öffentlichen Nahverkehr und in Gebäuden mit Publikumsverkehr an und rief die Bevölkerung zum Nähen von Masken auf.[340] Die Pflicht wurde seit dem 1. April schrittweise eingeführt.[341] Einzelne weitere Kommunen folgten in den darauffolgenden Wochen, bevor in der zweiten Aprilhälfte die Landesregierungen deutschlandweit eine Maskenpflicht einführten.[342][343]

Kriterien für die Fortsetzung, Verschärfung oder Lockerung von Maßnahmen

Je nach Phase der Pandemie machten die Regierungen von Bund und Ländern Entscheidungen über konkrete Maßnahmen von verschiedenen Kriterien abhängig.[344] Als Ende März und Anfang April die Infektionszahlen stark anstiegen, hatte die Senkung der Verdopplungszeiten Priorität. Lockerungen wurden von einer Verdoppelungszeit von deutlich über zehn Tagen abhängig gemacht, zusammen mit Erfolgen beim Aufbau zusätzlicher Krankenhaus- und Intensivbetten und einer Verbesserung der Kontaktnachverfolgung. Ziel war, dass sich in gleichen Zeitabständen weniger Menschen infizierten und das Gesundheitssystem nicht von einer hohen Zahl von Erkrankungen überfordert wurde.[345][346] Mitte April hatten sich die Verdoppelungszeiten deutlich erhöht und es wurden erste Lockerungen beschlossen. Als Kriterium für weitere Lockerungen wurden verschiedene Werte diskutiert, die sicherstellen sollen, dass die Zahl der Infektionen in einem beherrschbaren Umfang bleibt: Beispielsweise die Nettoreproduktionszahl "R" und das Verhältnis von Genesenen und Erkrankten.[347] Am 28. April nannte der Präsident des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler ein Bündel von Kriterien für eine Anpassung der Maßnahmen, darunter die Nettoreproduktionszahl, die täglich gemeldeten Neuinfektionen, die Kapazitäten im Gesundheitssystem und die Testkapazitäten.[348][349]

Im Vorfeld der Telefonkonferenz von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten am 6. Mai 2020 setzte sich die Diskussion über Kriterien für Entscheidungen fort.[350] Bundeskanzlerin Merkel nannte als weiteres wichtiges Kriterium, dass Verfolgung der Kontakte von Infizierten funktionieren müsse.[351] Am 6. Mai wurde dann ein „Notfallmechanismus“ beschlossen. Damit soll regional angepasst auf neue Ausbrüche reagiert werden. Der Mechanismus sieht vor, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird.[44] In mehreren Bundesländern wurde dieser Grenzwert inzwischen auf 30 bis 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen gesenkt.[45]

Digitale Überwachung

Die Deutsche-Telekom-Tochter Motionlogic stellte dem Robert Koch-Institut Mitte März kostenfrei anonymisierte Handydaten der Funkzellen zur Verfügung,[352] da auf diese Weise – insbesondere durch den Vergleich früherer Bewegungsmuster mit den aktuellen – nachvollziehbar sein solle, in welchem Ausmaß die regierungsamtlich dringend angeratene Zurückhaltung beim Aufhalten außerhalb der eigenen Wohnung von der Bevölkerung befolgt werde.[353] Eine solche Weitergabe von Daten wird allerdings von vielen Seiten als nutzlos kritisiert,[354] so wurde sie auch von der Telekom selbst wenige Tage zuvor als „Unfug“ bezeichnet, da eine Funkzellenabfrage viel zu ungenau ist, um den Standort einzelner Menschen auf einen Haushalt einzugrenzen.[355] Datenschützer kritisieren außerdem, dass „anonymisierte“ Datensätze selten wirklich anonym sind und weit über 90 % der Personendatensätze aus einem Pool „anonymisierter“ Daten korrekt einzelnen Personen zugeordnet werden können.[356]

Weitere Maßnahmen und Reaktionen

Die meisten Maßnahmen orientierten sich am Konzept der räumlichen Distanzierung, mit dem Ziel, die Ausbreitungsgeschwindigkeit der Krankheit zu verringern.

Quarantänen und allgemeine Schließungen

Am 29. Januar schloss der Autozulieferer Webasto seine Zentrale in Stockdorf bei München für zwei Wochen, nachdem bei Mitarbeitern des Unternehmens zum ersten Mal in Deutschland Infektionen mit SARS-CoV-2 nachgewiesen worden waren.[357][358] Am 27. und 28. Februar wurden im Kreis Heinsberg zum ersten Mal Quarantänemaßnahmen für eine ganze Region beschlossen, nachdem sich am 15. Februar viele Menschen bei einer Karnevalsfeier angesteckt hatten. Schätzungsweise 1000 Menschen wurden unter häusliche Quarantäne gestellt und Schulen und Kindergärten im Kreisgebiet geschlossen.

In den folgenden Tagen kam es infolge von Infektionen zu zahlreichen weiteren Quarantänemaßnahmen und Schließungen bspw. in Hochschulen,[359] Unternehmen[360] und Altenheimen.[361] Verschiedene Unternehmen schickten Mitarbeiter vorsorglich ins Home Office.[362] Einige Krankenhäuser wehrten sich gegen umfassende Quarantänen bei Infektionen einzelner Angestellter, um die Krankenversorgung nicht zu gefährden.[363]

Am 16. und 22. März beschlossen die Regierungen von Bund und Ländern umfassende Kontaktbeschränkungen, darunter die generelle Schließung zahlreicher Geschäfte, Betriebe und Einrichtungen des öffentlichen Lebens. Beginnend mit dem Maßnahmenpaket vom 15. April 2020 wurden viele dieser Beschränkungen schrittweise wieder aufgehoben.

Schließungen und Betriebseinschränkungen in Schulen und Kindertageseinrichtungen

Schild an einem Schultor in Berlin informiert über Schulschließung (April 2020)
Klassenzimmer einer Grundschule in Baden-Württemberg, das für die Wiederöffnung nach Schulschließung vorbereitet wurde: Ausstattung mit Einzeltischen, Einhaltung des Mindestabstands, Alltagsmasken (Ende April 2020)

Ende Februar und Anfang März wurde der Schulbetrieb für einzelne Klassen, Schulen oder ganze Orte eingestellt, nachdem die Gesundheitsämter dort Infektionen festgestellt hatten.[364][365] Am 13. März und den folgenden Tagen schlossen dann alle Bundesländer flächendeckend alle Schulen.[366] Alle Länder richteten eine Notbetreuung für Kinder ein, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten.[367] Für alle anderen Kinder musste der Unterricht weitgehend als Lernen zu Hause per Fernunterricht erfolgen.[368] Eltern, die Kinder unter zwölf Jahren während der Pandemie wegen geschlossener Kitas und Schulen zu Hause betreuen müssen, haben seit 30. März Anspruch auf eine Lohnersatzleistung.[369] Vielfach wurde die Sorge geäußert, die Schulen in Deutschland seien nicht ausreichend auf den digitalen Unterricht vorbereitet. Bund und Länder stellten 500 Millionen Euro unter anderem für Laptops und Computer für benachteiligte Schüler zur Verfügung.[370]

Einige Bundesländer beschlossen, Prüfungen zu verschieben.[371][372] Außerdem setzte eine Reihe von Bundesländern das „Sitzenbleiben“ aus oder plante eine Versetzung „auf Probe“.[373] Ende März einigten sich die Kultusminister aller Bundesländer, dass die Abiturprüfungen stattfinden, wenn auch teils zu abweichenden Terminen.[374]

Die Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen waren von Beginn an besonders kontrovers. Elternvertreter, Medien und auch die Nationale Akademie der Wissenschaften warnten, dass im Distanzunterricht vor allem die schwachen Schüler abgehängt würden. Außerdem wiesen sie auf die enormen Belastungen für Familien und besonders für Mütter hin, die nach Studien die Hauptlast des Betreuungsaufwands stemmten.[375][376][102] Dagegen warnten beispielsweise das Robert Koch-Institut und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vor dem hohen Infektionsrisiko in Schulen und Kindertageseinrichtungen.[377] Es war allerdings auch umstritten, wie stark Kinder tatsächlich zur Verbreitung des Virus beitrugen.[378]

Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz nahmen die Schulen seit Ende April oder Anfang Mai den Präsenzunterricht schrittweise wieder auf. Zunächst kehrten die Abschlussjahrgänge in die Schule zurück. Präsenzunterricht und Lernen zu Hause sollten sich dabei abwechseln, damit die Lerngruppen kleiner und nicht alle Schüler auf einmal in den Schulen waren.[379] Nach dem Wiederbeginn des Präsenzunterrichts wurden, wie schon im Februar und März, einzelne Schulen zeitweise geschlossen, weil es vor Ort zu Infektionen gekommen war.[380]

Kindertageseinrichtungen wurden erst später schrittweise wieder geöffnet und blieben teils bis Anfang Juni weitgehend geschlossen. Die einzelnen Bundesländer beschlossen im Detail unterschiedliche Öffnungstermine und Regelungen.[381][382][383] Im Juni lief die Kindertagesbetreuung dann wieder in allen Bundesländern zumindest im eingeschränkten Regelbetrieb. Ende Juni waren einige Länder bereits zum zum vollständigen Regelbetrieb übergegangen. Nahezu überall konnten wieder deutlich über 70 Prozent der Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen.[384]

Die Kultusminister der Länder streben an, dass nach den Sommerferien deutschlandweit die Schulen zum Regelbetrieb zurückkehren.[385] Am 14. Juli beschloss die Kultusministerkonferenz einen „Rahmen für aktualisierte Schutz- und Hygienemaßnahmen“ an Schulen. Damit soll nach den Sommerferien ein möglichst weitgehender Normalbetrieb in Präsenzform möglich werden. Dabei soll weiter auf bestimmte Hygienemaßnahmen geachtet werden, z.B. den Verzicht auf Körperkontakt und regelmäßiges Lüften der Klassenzimmer. Abstandsregeln während des Unterrichts sind dagegen nicht mehr vorgesehen.[386]

Eine nachträgliche Untersuchung der Fallzahlen in Deutschland, publiziert in Science, untersuchte die Wirkung der verschiedenen Maßnahmen. Laut dieser kann die erste Maßnahme der Schließung der Großveranstaltungen mit über 1000 Teilnehmern erst mit einer Reduktion der Wachstumsrate der Fälle von 30% zu 12% in Verbindung gebracht werden. Die zweiten Maßnahmen der Schließung von Schulen, Kitas und vielen Geschäften brächten dann die Reduzierung von 12% auf 2% (95%-Glaubwürdigkeitsintervall von 0% bis 6%). Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen hätten dann im dritten Schritt zu einer negativen Rate, also sinken, geführt.[387]

Schließung weiterer Bildungsstätten

In den von Bund und Ländern am 16. März 2020 beschlossenen Leitlinien wurde unter anderem festgelegt, die Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich auszusetzen. Viele Volkshochschulen erfüllten daraufhin ihren Bildungsauftrag durch Online-Angebote.[388] Auch die Erstorientierungskurse für Asylbewerber mit unklarer Bleibeperspektive[389] sowie Integrations- und Berufssprachkurse[390] wurden ausgesetzt. Das BAMF förderte die Bereitstellung digitaler Lernangebote für die Integrationskurse über das Lernportal der Volkshochschulen.[391]

Universitäten und Fachhochschulen stellten die Präsenzlehre im März und April bis auf weiteres ein. Auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern vom 15. April 2020 wird das Sommsesemester 2020 weitgehend als Online-Semester stattfinden.[392][393] Am 2. Juli erklärte die HRK, auch im Wintersemester werde der Schwerpunkt voraussichtlich auf digitalen Angeboten liegen, wo immer vertretbar kombiniert mit Präsenzangeboten. In bestimmten Fällen wie bspw. Laborübungen oder praktischen Übungen in Sport und Medizin müsse die Präsenzlehre wieder verstärkt zum Zuge kommen. Langfristig sei eine allgemeine Rückkehr zu Präsenzformaten unstreitig, vorläufig müsse der Gesundheitsschutz aber weiter Priorität haben.[394]

Absagen und Einschränkungen von Veranstaltungen

Nachdem das Robert Koch-Institut am 28. Februar 2020 das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation von Massenveranstaltungen für sinnvoll erklärt hatte,[395] kam es zur Verschiebung oder Absage unzähliger Veranstaltungen. Am 8. März sprach Gesundheitsminister Jens Spahn angesichts des Anstiegs der Fallzahlen die Empfehlung aus, alle Veranstaltungen mit mehr als eintausend Teilnehmern abzusagen.[396] In den darauffolgenden Tagen kam es zu einer Welle von Veranstaltungsverboten in den einzelnen Bundesländern, die zunächst Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmenden[397][398] und anschließend auch kleinere Veranstaltungen betrafen.[399][400] Mit der Umsetzung des am 22. März von Bund und Ländern vereinbarten Kontaktverbots wurden in allen Bundesländern alle öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen unabhängig von der Größe verboten.[305]

Reiseveranstalter zogen Angebote zu Reisen innerhalb und außerhalb Deutschlands zurück.[401] Da auch Gottesdienste für jede Religionsgemeinschaft verboten waren, wurden Gottesdienstübertragungen per Livestream und im Fernsehen stark ausgebaut.[402] Auch im Sport wurden alle Großveranstaltungen abgesagt und der Spielbetrieb in allen Bundesligen eingestellt.[403]

Am 15. April 2020 beschlossen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der 16 Länder Deutschlands, alle Großveranstaltungen in Deutschland bis zum 31. August 2020 zu untersagen. Das betrifft zum Beispiel größere Konzerte, Schützenfeste, Kirmes-Veranstaltungen und größere Sportveranstaltungen. Konkrete Regelungen, vor allem zur genauen Bestimmung des Begriffs „Größe“, sollen die Länder treffen.[404]

Ab Ende Mai begannen einige Bundesligen wieder mit dem Spielbetrieb, allerdings in Form von Geisterspielen ohne Publikum. Den Anfang machte dabei die Fußball-Bundesliga.[405][406] Im Mai und Juni demonstrierten an verschiedenen Orten in Deutschland teils über 10.000 Personen gegen die Corona-Auflagen oder gegen Rassismus. Abstandsregelungen und andere Auflagen wurden dabei teils nicht eingehalten.[407][408]

Kunst und Kultur

Während des Lockdowns blieben auch Kultureinrichtungen wie Theater, Konzerthallen, Klubs und Museen geschlossen. Veranstaltungen wie Musikfestivals und Literaturmessen fielen aus. Als Alternative initiierten Autoren, Schriftsteller und Literaturhäuser Online-Lesungen und andere Formen des Online-Gedankenaustauschs. Museen und Filmfestivals stellten einen Online-Zugang bereit.[409][410] Viele Hilfs- und Spendenaktionen wurden ins Leben gerufen, um Künstler, Kulturschaffende und freie Kultureinrichtungen in der Zeit ohne Veranstaltungen und Einnahmen zu unterstützen.[411] Mehrere deutsche Hochschulen gründeten gemeinsam ein Public-History-Coronarchiv, das Fotos, Texte und Tonaufnahmen sammelt, um die Wochen der Pandemie und das öffentliche Leben im Ausnahmezustand in den Monaten danach für die Zukunft zu dokumentieren.[412]

Als während des Lockdowns keine Gottesdienste stattfinden konnten, läuteten dreimal täglich – morgens, mittags und abends – die Kirchenglocken mehrere Minuten lang, als Zeichen der Verbundenheit und des christlichen Miteinanders mit Corona-Erkrankten.[413][414] Musiker und Kirchen riefen dazu auf, nach dem Vorbild Italiens von Balkonen und Fenstern aus gemeinsam zu singen und Instrumente zu spielen – bspw. am 22. März in einer bundesweiten Aktion Ludwig van Beethovens Freude schöner Götterfunken.[415]

Am 17. Mai beschlossen die Kulturminister von Bund und Ländern ein Konzept für die Wiederaufnahme des Kulturbetriebs. Kinos, Bibliotheken, Museen und andere Kultureinrichtungen können seitdem grundsätzlich wieder öffnen. Sie müssen aber die Besucherzahlen begrenzen, Kontaktdaten von Besuchern erheben und weitere Hygienestandards einhalten.[416] Nachdem Kulturschaffende und -einrichtungen vielfach auf die prekäre finanzielle Lage von hingewiesen hatten, kündigte die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpakets eine Unterstützung von einer Milliarde Euro für die Kulturszene an.[417]

Grenzüberschreitende Mobilität und Tourismus

Situation zu Beginn der Pandemie

Seit Januar wies das Robert Koch-Institut (RKI) weltweit bestimmte Gebiete als Riskogebiete für COVID-19 aus, „in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann“.[418] Als erstes Gebiet erklärte das RKI am 26. Januar 2020 die chinesische Provinz Hubei inklusive der Stadt Wuhan zum Risikogebiet. Im Februar folgten weitere Länder und Regionen in Ostasien. Vom 26. Februar bis zum 2. April wurden zahlreiche Regionen und Länder in Westeuropa und Nordamerika als Risikogebiete eingestuft.[419]

Im Februar galten in Deutschland noch keine Einreisebeschränkungen für Personen aus Risikogebieten. Ab 27. Februar sollten Flugreisende aus China, Südkorea, Japan, Iran oder Italien den Behörden ihren Aufenthaltsort sowie eine Kontaktmöglichkeit mitteilen.[248] Anfang März rief Bundesgesundheitsminister Spahn dazu auf, auf Reisen in besonders betroffene Regionen in Italien, aber auch in Nordrhein-Westfalen zu verzichten.[420]

Grenzschließungen und Quarantänemaßnahmen im März und April

Gesperrter Grenzübergang zwischen Kreuzlingen und Konstanz im März

Am 16. und 17. März schloss die Bundesregierung dann die deutschen Grenzen weitgehend für den Reiseverkehr. Schon am 16. März 2020 wurden die Grenzen zu den Nachbarstaaten Frankreich, Österreich, Luxemburg, der Schweiz und Dänemark geschlossen, die teilweise vom RKI zu Risikogebieten erklärt worden waren.[421] Ab 17. März galten entsprechende Beschränkugen auch für Reisen von außerhalb der EU nach Deutschland, nachdem die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union einen entsprechenden Beschluss gefasst hatten.[422] Am selben Tag sprach das Auswärtige Amt zum ersten Mal eine weltweite Reisewarnung aus.[423] Insgesamt durften damit Menschen, die weder Deutsche noch dauerhaft im Land ansässig waren, nur noch aus einem „triftigen Reisegrund“ nach Deutschland kommen. Als triftige Gründe galten bspw. Berufspendeln oder der grenzüberschreitende Warenverkehr.[424] Wer eine Pauschalreise aufgrund offizieller Reisewarnungen oder Einreisestopps nicht antreten kann, kann den Reisevertrag kündigen. Personen, die aufgrund von individueller Vorsicht eine Reise nicht antreten wollten, sowie Individualreisende waren hingegen teils auf Kulanz angewiesen.[425] Wird eine Flugverbindung aufgrund der Virusepidemie ganz gestrichen, wird dem Reisenden der Ticketpreis erstattet; ob darüber hinaus Anspruch auf Entschädigung besteht, ist strittig.[426]

Ab dem 10. April 2020 mussten nach einer Vereinbarung von Bund und Ländern alle Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrten und sich dort mehrere Tage aufgehalten hatten, für 14 Tage in häusliche Quarantäne.[427][428] Nicht betroffen waren von Anfang an Berufspendler; Ausnahmen gelten für Lastwagenfahrer, medizinisches Personal und bestimmte Saisonarbeiter. Ebenfalls ab dem 10. April 2020 wies das Robert Koch-Institut keine internationalen Risikogebiete mehr aus, da sich die Epidemie mittlerweile weltweit verbreitet habe.[429] Die Quarantäneregelungen wurden später nach Reiseland differenziert. Oberverwaltungsgerichte erklärten eine pauschale Quarantänepflicht für Rückkehrer für unrechtmäßig, bestätigten aber eine nach Staaten differenzierende Regelung.[430][431] Ab dem 15. Mai wurden die Kontrollen an den deutschen Außengrenzen zu einigen Ländern aufgehoben, an anderen auf Stichproben reduziert.[432]

Rückholprogramm

Da weltweit Grenzen geschlossen wurden und Flug- und Fährverbindungen gestrichen wurden, strandeten zahlreiche deutsche Staatsbürger im Ausland. Am 17. März 2020 begann daher ein Rückholprogramm für deutsche Staatsbürger.[433] Bis zum 26. März 2020 wurden auf Initiative des Auswärtigen Amts, teils in Kooperation mit anderen EU-Ländern, etwa 160.000 Menschen aus dem Ausland per Flugzeug nach Deutschland gebracht.[434] Am 22. April 2020 erklärte Bundesaußenminister Maas, dass Reisende, die die weltweite Reisewarnung ignorierten und im Sommer 2020 im Ausland Urlaub machten, nicht damit rechnen könnten, mit Hilfe des Auswärtigen Amtes nach Deutschland zurückgeholt zu werden.[435]

Situation ab Juni

Nach einem gemeinsamen Beschluss der EU-Innenminister vom 5. Juni soll ab dem 15. Juni im Schengen-Raum wieder die volle Personenfreizügigkeit gelten. Auch alle infolge der Corona-Pandemie erlassenen Quarantäne-Regelungen für Reisende im Schengen-Raum sollen bis Ende des Monats beendet werden.[436] Das Bundeskabinett beschloss am 3. Juni 2020 die Aufhebung der Reisewarnung für 31 Staaten zum 15. Juni 2020. Dabei handelt es sich um die 26 Staaten der EU sowie Großbritannien, Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein.[437] Für mehr als 160 Länder außerhalb der Europäischen Union verlängerte die Bundesregierung die Reisewarnung für Touristen bis zum 31. August.[438] Eine Reihe von Reisewarnungen und Quarantäneregelungen blieben allerdings am 15. Juni auch für Reisen innerhalb des Schengen-Raums noch bestehen. Für Schweden, Norwegen, Finnland und Spanien galten vorläufig aufgrund der Pandemielage bzw. von Einreisesperren weiterhin Reisewarnungen.[439]

Von Reisen nach Irland[440] rät das Auswärtige Amt aufgrund von Quarantänebestimmungen ab (Stand 14. Juli 2020). Nach mehrtägigem Aufenthalt in einem EU-Mitgliedsstaat, einem Schengen-assoziierten Staat oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland sprechen Bund und Länder eine Quarantäneempfehlung aus, wenn der Staat eine hohe Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung aufweist. Dies wären mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen. Mit Stand vom 13. Juli 2020 wird diese Grenze für Luxemburg überschritten.[441]

Seit dem 15. Juni 2020 wies das RKI wieder internationale Risikogebiete aus, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Mit Stand 3. Juli 2020 umfasst die Liste 127 Staaten. Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind u. U. von Quarantäneregelungen der Bundesländer betroffen. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.[442] Seit dem 2. Juli konnten Bürger aus elf Nicht-EU-Staaten, darunter Australien, Kanada und Tunesien, wieder ohne Einschränkungen nach Deutschland einreisen.[443] Für Japan, Südkorea und China galt die Lockerungen unter Vorbehalt. Vorerst keine Liberalisierung gab es für die Einreise aus der Türkei und den USA. Die Liste soll alle zwei Wochen überarbeitet werden.[444]

Ende Juli beschlossen die Gesundheitsminister der Bundesländer, neben der 14-Tägigen Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten, optional einen kostenlosen Test auf das Virus an Flughäfen anzubieten. Fällt der Test negativ aus, entfällt demnach die Quarantänepflicht für die Reiserückkehrer. Die Liste der Risikogebiete umfasste am 29. Juli 130 Staaten.[445]

Wirtschaftliche Folgen

Aufgrund der Pandemie kam es zu einer weltweiten Wirtschaftskrise, von der auch Deutschland stark betroffen ist. Viele Branchen waren während des Lockdowns direkt von Betriebsschließungen betroffen. Andere litten unter indirekten Folgen der Pandemie, insbesondere dem Einbruch der Nachfrage oder dem Zusammenbruch von Lieferketten.[446] Die am stärksten betroffenen Branchen waren nach einer Studie des Ifo-Instituts Reisebüros und Veranstalter (Einbruch der Geschäfte im April 2020 um 84 %), die Luftfahrtbranche (minus 76 %), das Gastgewerbe (minus 68 %), das Gesundheitswesen (minus 45 %), Kunst, Unterhaltung und Erholung (minus 43 %) sowie der Fahrzeugbau (minus 41 %). Profitieren konnte nur die Pharmaindustrie mit einem Anstieg der Auslastung um 7 %.[447]

Bis zum 26. April meldeten Unternehmen für 10,2 Millionen Menschen Kurzarbeit an – mit Abstand der höchste Wert aller Zeiten. Im April waren 308.000 Menschen mehr arbeitslos als noch im März und 415.000 mehr als im April 2019.[448] Die Bundesregierung rechnet mit einem preisbereinigten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 6,3 Prozent.[449] Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute kommen zu einer ähnlichen Einschätzung, betonen aber die hohe Unsicherheit aller Prognosen zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung.[450]

Eine am 13. Mai erschienene Studie von ifo Institut für Wirtschaftsforschung und Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung stellt fest, dass Gesundheitsschutz und wirtschaftliche Entwicklung nicht in direktem Gegensatz stehen. Sowohl ein sehr harter Lockdown als auch eine zu starke Lockerung der Maßnahmen könnten die wirtschaftliche Entwicklung stark einschränken. Den geringsten wirtschaftlichen Schaden vermuten die Autoren bei einer leichten, schrittweisen Lockerung der Beschränkungen und einer Reproduktionszahl von ca. 0,75.[100]

Laut des Instituts für Weltwirtschaft (IfW) wird die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr infolge der Pandemie um 6,8 Prozent einbrechen. Zudem erwartet das Institut im laufenden Jahr eine Million mehr Arbeitslose und eine Arbeitslosenquote von 6,1 Prozent, nach 5,0 Prozent im Vorjahr.[451]

Engpässe beim Einzelhandel

Einzelhändler verzeichneten insbesondere zu Beginn des Lockdowns höhere Umsätze an Desinfektions- und Reinigungsmitteln, an haltbaren Lebensmitteln sowie frischen Lebensmitteln.[452] Teilweise kam es anfangs zu Lieferengpässen im Einzelhandel. Betroffen waren zeitweilig insbesondere Nahrungsmittel wie Nudeln, Mehl, Reis, H-Milch und Fertiggerichte sowie manche Toilettenartikel. Der Absatz von Toilettenpapier stieg im Februar auf zum Teil das 7-Fache.[453] Als Ursachen kommen Hamsterkäufe, die Verlagerung des Bedarfs hin zu privaten Haushalten und Störungen in Logistik- und Zulieferketten in Betracht.

Produktionsumstellung als Folge des Krisenmarktes

Aufgrund der veränderten Nachfrage und Marktstruktur haben zahlreiche Unternehmen in Deutschland versucht, sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen. So wurde in einem Fall die Produktion von Speiseeis auf Pasta umgestellt,[454] diverse Brennereien und Brauereien begannen, Desinfektionsmittel herzustellen oder Alkohol aus der Produktion alkoholfreien Bieres zu spenden[455][456] und verschiedene Unternehmen der Bekleidungsindustrie erweiterten ihre Produktpalette um Atem- oder Mundschutzmasken.[457][458]

Gesundheitliche Folgen

Knappheit an Schutzmasken und Arzneimitteln

Herstellung behelfsmäßiger Alltagsmasken für die Kliniken der Stadt Köln durch Freiwillige im April 2020

Bereits Ende Februar waren Schutzmasken in den Apotheken vielerorts ausverkauft.[459]

Die Ärztevereinigung Marburger Bund im Saarland warnte am 27. März, dass für Kliniken und Arztpraxen in Deutschland und Europa ein Maskenmangel sogar für professionelle Schutzmasken drohe.[460]

Aufgrund der Knappheit veröffentlichte unter anderem die Feuerwehr der Stadt Essen im März Schnittmuster und Nähanleitungen für Behelfsmasken.[461][462] Auch die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nahmen das Thema auf.[463][464] Beschäftigte im Gesundheitswesen beklagten, provisorische Masken würden ihnen keinen ausreichenden Schutz bieten und entsprächen nicht den Hygienestandards. Andere hielten dagegen, ein teilweiser Schutz sei besser als gar keiner.[465]

Aufgrund des drohenden Mangels sind manche Kliniken bereits im März 2020 dazu übergegangen, Behelfsmundschutz herzustellen,[466] oder die Bevölkerung zu Spenden von geeignetem Behelfsmundschutz aufzurufen.[467] An der Produktion von Behelfsmundschutz beteiligten sich Werkstätten für behinderte Menschen[468][469] und Freiwillige, darunter auch Näh-Initiativen von Geflüchteten.[470][471]

Einige Staaten reagierten mit Exportstopps für Schutzausrüstung,[472] wobei es auch zu einem Dominoeffekt kam.[473][474]

Annalena Baerbock, Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, forderte Mitte Juni 2020, dass der Staat den Unternehmen Planungssicherheit bei der inländischen Produktion von FFP2-Filtermasken bieten solle.[475]

Rückgang von Arztbesuchen sowie Blut- und Plasmaspenden

Es kam zu einem allgemeinen Rückgang bei Hausarztbesuchen, auch bei Symptomen mit möglichen schwerwiegenden Ursachen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall.[476] Auch sank die Bereitschaft, Blut und Blutplasma zu spenden. Das Bundesgesundheitsministerium warnte deshalb am 19. März vor einem drohenden Mangel an Blutspenden.[477] Die Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie rief verstärkt auf, Blut zu spenden.[478]

Gesellschaftliche Folgen

Ausgrenzung und Diskriminierung

Wie schon während der SARS-Epidemie kam es außerhalb Asiens zu Diskriminierung und Ausgrenzung von Personen tatsächlich oder vermeintlich chinesischer Herkunft.,[479][480][481] Auch in Deutschland wurden vielfach Diskriminierungen von Menschen ostasiatischer Herkunft festgestellt und in den Medien dargestellt, beispielsweise Abweisungen in Arztpraxen[482][483] die nicht-Zulassung zu Aufnahmeprüfungen an einer Hochschule[484][482], außerdem Verunglimpfungen und Anfeindungen im Alltag bis hin zu tätlichen Angriffen.[485][486] Amnesty International Deutschland e. V. erklärte, auch in deutschen Medien lasse sich eine Mischung aus diffuser Angst und rassistischen Stereotypen beobachten[487] und kritisierte insbesondere zwei Schlagzeilen von Bild[488] und Der Spiegel.[489]

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berichtete am 6. Mai 2020 zusammenfassend über mehr als 100 Anfragen zu Diskriminierungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.[490] Mehr als die Hälfte der Fälle betrafen Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft, im gesamten Spektrum von rassistischem Verhalten in der Öffentlichkeit über Racial Profiling und Hassbotschaften am Arbeitsplatz bis zu körperlichen Übergriffen. Diskriminierungen richteten sich laut Antidiskriminierungsstelle aber auch gegen andere benachteiligte Gruppen. Beispielsweise scheiterten Menschen mit Gehhilfe an Auflagen in Supermärkten, wenn dort ein Einkaufswagen vorgeschrieben sei.[491]

Kriminalität

Die Pandemie und der Lockdown führten auch zu einer Verschiebung der Kriminalität.[492] Einerseits häuften sich Berichte über Corona-spezifische Straftaten wie den Diebstahl von Desinfektionsmittel und Mund-Nasen-Schutzmasken,[493] teils gewalttätige Konflikte um Ausgangsbeschränkungen und Abstandsgebote[494] oder neue Formen der Cyber-Kriminalität wie eine Fake-Internetseite, die sich als Antragsseite des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums für Soforthilfen ausgab.[495] Andererseits ging durch die Ausgangsbeschränkungen die Zahl der Einbrüche und Raubüberfälle drastisch zurück.[492] Weiter wird von vielen unberechtigten Soforthilfeempfängern ausgegangen. So hatte allein Berlin Anfang Juni 2020 bereits für 209.000 Selbstständige und Kleinstunternehmen Anträge auf Soforthilfe bewilligt, obwohl nach Einschätzung von Bundeswirtschaftsstaatsekretär Ulrich Nußbaum nur etwa 170.000 anspruchsberechtigte Unternehmen in Berlin existierten.[496]

Als Folge der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wird eine Zunahme häuslicher Gewalt befürchtet, die allerdings schwer nachzuweisen ist.[497]

Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr

Während des Lockdowns im März und April fuhren 70 bis 90 Prozent weniger Personen mit dem ÖPNV.[498] Die Deutsche Bahn und andere Unternehmen reduzierten ihren Fahrplan.[499] In der ersten Maihälfte kehrten die meisten Unternehmen wieder zum Regelfahrplan zurück.[500][501] Die Fahrgastzahlen lagen allerdings zunächst noch deutlich unter dem Normalniveau.[502][498]

Es wurde diskutiert, ob die Pandemie angesichts des ausgeprägten Fahrgastrückgangs – bei einem Anstieg der HomeOffice-Nutzung, einem Anstieg des Fahrradverkehrs und einem nur leichten Rückgang des Kfz-Verkehrs und öffentlicher Förderung der Automobilhersteller – die Verkehrswende infrage stelle.[503]

Das Radverkehrsnetz in Deutschland wurde nach Beginn der Pandemie weiter ausgebaut, man spricht auch von Pop-up-Radwegen. Fahrradverkäufe und -anmietungen verzeichneten nach Beginn der Lockerungen eine erhöhte Nachfrage.[504]

Kritik und Kontroversen

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in Deutschland fanden insgesamt hohe Zustimmung in der Bevölkerung. Es kam aber auch zu einer Reihe von scharfen, öffentlich ausgetragenen Kontroversen um Covid-19 und die Reaktionen darauf in Politik, Wissenschaft und Gesundheitssystem. Das betraf die Gefährlichkeit der Krankheit, die Wirksamkeit bestimmter Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und nicht zuletzt mögliche unerwünschte Nebenfolgen dieser Maßnahmen.

Kontaktbegrenzungen

Mögliche medizinische Folgen

Einige italienische Forscher kritisierten am 16. März 2020 die Maßnahmen in Deutschland als zu schwach und empfahlen dringend eine sofortige Ausgangssperre, um die Anzahl der Infizierten im Griff zu behalten.[505] Roberto Burioni, einer der bekanntesten Virologen in Italien, warnte Deutschland davor, die Geschwindigkeit der Ausbreitung des Coronavirus zu unterschätzen.[505] Italien habe dies wochenlang getan und habe das Virus zu lange mit der normalen Grippe auf eine Stufe gestellt.[505] Man wolle nun andere Länder vor ähnlichen Fehlern bewahren.[505]

Dementgegen sprach sich der Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery, auch vor dem Hintergrund der italienischen Entwicklung, sowohl gegen Ausgangssperren als auch gegen Grenzschließungen aus, die „politischer Aktionismus“ seien.[506][507] Wolfgang Wodarg, Arzt und Politiker sowie ehemaliger Leiter eines städtischen Gesundheitsamts, kritisierte im Februar/März 2020 die Empfehlungen der WHO und des RKI als Panikmache.[508] Auch der Virologe Jonas Schmidt-Chanasit empfahl individuelle an das deutsche Gesundheitssystem und die Situation Deutschlands angepasste Maßnahmen und äußerte sich kritisch über mögliche Ausgangssperren und Versammlungsverbote, weil sie den sozialen Stress förderten, was ebenfalls Krankheiten auslösen könne.[509] Der Virologe Christian Drosten erklärte, es gebe keine Forschungsdaten zur Wirksamkeit von Ausgangssperren im Pandemiefall.[510] Auch der Virologe Alexander Kékule sprach sich gegen Ausgangssperren aus; solche Maßnahmen setzten die Bürger zu sehr unter Druck, mit „extremen psychologischen Folgen“. Auch sei der Kollateralschaden zu hoch, wenn man wegen einer sehr kleinen Minderheit 95 Prozent der Bevölkerung einsperre.[510] Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) Klaus Reinhardt lehnte am 20. März Ausgangssperren ab: „[…] das halte ich für kontraproduktiv. Damit schaffen Sie eine gespenstische Atmosphäre, die die Menschen extrem ängstigt.“[511]

Im März waren laut einer Analyse der DAK 25 % weniger Menschen mit einem Herzinfarkt ins Krankenhaus eingeliefert worden als im März der Jahre 2018 und 2019. Es müsse vermieden werden, dass Menschen aus Angst vor dem Virus trotz dringendem Behandlungsbedarf nicht in die Krankenhäuser kämen.[512]

Michael J. Ryan, Direktor des WHO-Programms für Gesundheitsnotfälle, das innerhalb der Weltgesundheitsorganisation für die Eindämmung der Pandemie zuständig ist,[513] warnte vor den Nachteilen von Ausgangssperren und forderte, sich darauf zu konzentrieren, die Zahl der Tests wie in China, Südkorea, und Singapur massiv zu erhöhen.[514] Der Gesundheitswissenschaftler und Statistiker John Ioannidis verwies darauf, dass aktuelle Entscheidungen ohne zuverlässige Datengrundlage fielen, aber von großer Tragweite seien und große Schäden nach sich ziehen könnten.[515][516] Die Sterblichkeitsrate für SARS-CoV-2 (1,3 %) unterscheidet sich nicht signifikant von der Sterblichkeitsrate für in einem französischen Krankenhaus identifizierte häufige Coronaviren: „SARS-CoV-2: fear versus data.“ (dt. etwa „Angst versus Daten.“)[94]

Gérard Krause, der Abteilungsleiter Epidemiologie am Braunschweiger Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung, mahnte vor überschießenden Handlungen, „die möglicherweise mehr Schaden anrichten können als die Infektion selbst“,[517][518] und gab zu bedenken, „dass zum Beispiel Arbeitslosigkeit Krankheit und sogar erhöhte Sterblichkeit erzeugt. Sie kann Menschen auch in den Suizid treiben. Einschränkung der Bewegungsfreiheit hat vermutlich auch weitere negative Auswirkung auf die Gesundheit der Bevölkerung.“[517][518] Die gesamtgesellschaftlichen Maßnahmen könnten mehr Krankheits- und Todesfälle erzeugen als das Coronavirus selbst,[518] weshalb man sich auf gezieltere Maßnahmen fokussieren solle.[517][518]

BÄK-Präsident Reinhardt sprach sich am 30. März dafür aus, dass „alle, die immun sind […] ins Normalleben entlassen werden könnten.“[203][204] Dafür sei es gut, möglichst viele auf Antikörper zu testen.[203][204]

Mögliche gesellschaftlich-politische Folgen

Leerer Spielplatz in Baden-Baden (April 2020)

Der Historiker René Schlott äußerte Mitte März 2020, er halte die „Bereitwilligkeit, fast Willfährigkeit“ für besorgniserregend, mit der zeitweise Einschränkungen von Grundrechten wie Versammlungsfreiheit, Gewerbefreiheit oder Recht auf Asyl – durch die bisher abgelehnte weitgehende Schließung der EU-Außengrenzen – hingenommen würden. Auch Kinderrechte würden eingeschränkt, wenn etwa der Spielplatzbesuch verboten werde. Kritik daran und die Suche nach Alternativen würden diffamiert, stattdessen autoritäre Führung gefordert. Die langfristige Gewöhnung an solche Maßnahmen sei problematisch an; die Maßnahmen könnten sogar als „Drehbuch für eine rechtspopulistische Machtübernahme“ dienen.[519]

Der Astrophysiker Harald Lesch äußerte im März 2020, er finde angesichts der stark steigenden Infektionszahlen „die Maßnahmen, die die Regierungen überall auf der Welt ergreifen, alles andere als hysterisch“. Auch Deutschland müsse handeln. Als abschreckendes Beispiel nannte Lesch Italien (→ COVID-19-Pandemie in Italien): Triage-Entscheidungen wie dort könnten niemandem zugemutet werden.[520][521]

Der Philosoph Julian Nida-Rümelin plädierte am 25. März dafür, die „Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten“ und „möglichst bald das soziale, kulturelle und ökonomische Leben wieder“ hochzufahren. Er stufte das Risiko von COVID-19 etwa im Vergleich mit der Grippewelle 2017/2018 als „sehr konzentriert“ ein.[522] Am 30. März forderte er nochmals eine Konzentration der Anstrengungen auf die eigentliche Risikogruppe, die nur „1 % der Gesellschaft“ ausmache. Er betonte, dass ein Großteil der Verstorbenen in Italien mehrere Vorerkrankungen gehabt habe. „Ein Fünftel davon“ habe Krebs gehabt. Daher sei es den anderen 99 % nicht zuzumuten, wesentliche Einschränkungen ihres Lebens hinzunehmen. Die Krise müsse überwunden werden „ohne einen längeren shut down der Gesellschaft“ – auch vor dem Hintergrund möglicher ökonomischer Folgen, die langfristig auch die Älteren treffen würden. Der Kulturschaffende Volker Heise beklagte einen „Ausnahmezustand aus Vorsorge“ und befürchtete, dieses politische Instrument werde „nicht einfach wieder verschwinden“.[523]

Die „Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorengenerationen (BAGSO)“ bezog am 3. Juni 2020 Stellung zu den Regelungen der Länder bezüglich der Zulässigkeit von Kontakten von Heimbewohnern mit Angehörigen und anderen Besuchspersonen.[524] Die BAGSO forderte, dass zur Einsamkeits-Prophylaxe „Bewohnerinnen und Bewohner wieder täglich von ihren Angehörigen bzw. anderen nahestehenden Personen besucht werden können“ sollen. Kontaktverbote zwischen engsten Familienangehörigen stellen laut BAGSO „die mit Abstand schwersten Grundrechtseingriffe in der gesamten Corona-Zeit“ dar.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier erklärte Anfang April, er sehe in den derzeitigen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit die Gefahr einer „Erosion des Rechtsstaats“ und „schwerer Schäden für die Grundrechte“, sollten sich die gegenwärtigen „extremen Eingriffe in die Freiheit aller“ noch lange hinziehen.[525]

Am 2. Juli 2020 beschrieb Monika Schönfeld in einem Kommentar für das Westfalenblatt die Stimmung in der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock im westfälischen Kreis Gütersloh, der seinerzeit von einem erneuten Lockdown betroffen war, aus ihrer Sicht: „Die Stimmung kippt. Die Menschen haben – auf gut Deutsch – die Schnauze voll. Seit Wochen keinen akut Infizierten, jetzt zwei in dieser Stadt – und dafür bricht das Bildungssystem weg, die Wirtschaft versinkt im Tief, für viele fällt der Urlaub aus. Ein Restaurant in Stukenbrock weist mit einem Transparent darauf hin – und das Fernsehen steht vor der Tür. Eltern werden am Samstag in Gütersloh protestieren. Autofahrer mit GT-Kennzeichen werden in anderen Städten beschimpft, bedroht oder nach Hause geschickt. Das lassen sich die Schloß Holte-Stukenbrocker nicht mehr gefallen. Hier muss etwas passieren, sonst gibt es eine Revolution.“[526]

Nichteinhaltung von Kontaktbegrenzungen

Die Durchführung der Kommunalwahlen in Bayern 2020 am Sonntag, den 15. März 2020 mit Wahllokalen stieß auf deutliche Kritik,[527] da bereits zwei Tage zuvor der bayerische Ministerpräsident Markus Söder drastische Maßnahmen wie Schulschließungen angekündigt hatte, aber erst am Folgetag der Wahl den Katastrophenfall für Bayern ausrief.[528] Die Stichwahlen zur Kommunalwahl in Bayern am 29. März fanden als reine Briefwahlen statt, ohne dass sich die Wahlberechtigten dazu anmelden mussten.[529]

In Fernsehsendungen wurde über Personen berichtet, welche sich nicht an die Ausgangsbestimmungen hielten und gruppenweise bei Corona-Partys feierten und sich öffentlich präsentierten. In Einzelfällen hielten sich sogar Personen, die sich isolieren sollten, nicht an die Ausgangssperren. Dies hatte wiederum Gegenreaktionen in der Bevölkerung zur Folge. Viele Prominente und Ärzte starteten Aufrufe in den sozialen Medien, um die Bevölkerung dazu zu veranlassen, zu Hause zu bleiben.[530]

Die Quarantäne für erkrankte Personen und solche, die mit Erkrankten Kontakt hatten, wurde in einigen Fällen gerichtlich angeordnet[531] und Quarantäneanordnungen wurden in extremen Fällen auch erzwungen, indem die Personen von der Polizei in Gewahrsam genommen wurden.[532]

Unterschiedliche Behandlung vulnerabler und nicht-vulnerabler Menschen

Am 28. März 2020 teilte Kanzleramtsminister Helge Braun mit, dass seiner Ansicht nach „[ä]ltere Menschen […] noch deutlich länger als Jüngere mit Kontakteinschränkungen rechnen“ müssten.[533] Alexander Kekulé, Julian Nida-Rümelin, Boris Palmer, Christoph M. Schmidt, Thomas Straubhaar und Juli Zeh gaben in einem „Appell“ zu bedenken, dass die Wahrscheinlichkeit, dass nicht vorerkrankte Jüngere an COVID-19 sterben, um den Faktor 50 niedriger liege als bei Hochaltrigen. Da das Bundesverfassungsgericht es erlaube, „Ungleiches ungleich zu behandeln“, spreche also nichts gegen besondere Kontaktbeschränkungen für Hochrisikogruppen.[534]

Franziska Giffey hingegen erklärte am 9. April 2020 in ihrer Eigenschaft als für Seniorenfragen zuständige Bundesministerin, sie sei nicht der Meinung, „dass wir eine Zweiklassengesellschaft aufmachen sollten zwischen denen, die rausdürfen[,] und denen, die drin bleiben müssen.“ Man könne an die älteren Menschen appellieren, sich vernünftig zu verhalten, statt ihnen verbieten zu wollen, das Haus zu verlassen. „Ältere Menschen sind mündige Bürger“, betonte die Ministerin.[535]

Im April 2020 gab das Deutsche Institut für Menschenrechte eine Stellungnahme mit dem Titel „Menschenrechte Älterer auch in der Corona-Pandemie wirksam schützen“ ab. Das Institut bewertet die These als richtig, dass der Staat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit älterer Menschen auf seinem Staatsgebiet effektiv zu schützen versuchen müsse. Es verurteilt aber die „Fehleinschätzung“, „dass alle älteren Menschen schutzbedürftig sind, weil verkannt wird, dass Ältere keine homogene Gruppe bilden, sondern das Risiko vom individuellen Gesundheitszustand und von der Lebenssituation abhängt. Wird zu häufig betont, dass Ältere vor allem schutzbedürftig seien, werden negative Altersbilder bekräftigt, die dann beim weiteren Umgang mit der Krise auch Grundlage für diskriminierende Regelungen sein können, etwa wenn verlangt würde, dass Ältere schwerwiegende Einschränkungen ihrer Rechte auch für längere Zeit ohne Ausgleichsmaßnahmen hinnehmen sollen.“[536]

Föderales System bei der Pandemiebekämpfung

Besonders im März kritisierten Medien,[537] Politiker[538] und Wissenschaftler[539] den Föderalismus: Er verhindere klare Entscheidungen und deren schnelle, bundeseinheitliche Umsetzung. Das behindere die Bekämpfung der Epidemie. Das uneinheitliche Vorgehen bei Verboten von Großveranstaltungen wurde dabei als Negativbeispiel genannt. Positiv hervorgehoben wurden dagegen eher zentralistisch regierte Länder wie China, Frankreich, Italien oder Spanien. Diese hätten bei Verboten oder dem Ausweisen von Sperrgebieten schneller und entschiedener gehandelt.

Schon im März wurde dagegen eingewandt, die Koordination zwischen Bund, Ländern und dem Robert Koch-Institut funktioniere prinzipiell gut.[540][541] Mitte April wurde dann von den deutschen Medien der Föderalismus vielfach gelobt. Deutschland leide nur scheinbar unter dem Flickenteppich verschiedener Regeln. Der Föderalismus mache es möglich, unterschiedliche Wege auszuprobieren und lokal angepasste Lösungen zu finden. Das sei wichtig, weil das Ansteckungsrisiko und die Lebensverhältnisse in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern unterschiedlich seien.[542][543] Im Vergleich mit den Nachbarländern zeige sich, dass kein demokratisch verfasster Zentralstaat die Corona-Krise bislang besser gemeistert habe als Deutschland.[544][545]

Gesetzesänderungen

Nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Diensts des Deutschen Bundestages sind Teile des neuen Infektionsschutzgesetzes wegen Verstoßes gegen Art. 80 Abs. 2 des Grundgesetzes möglicherweise verfassungswidrig.[546] Das Fernsehmagazin Monitor kritisierte in einem Beitrag von Golineh Atai und Lisa Seemann die „weitreichende[n] Befugnisse“, die der Bundesminister für Gesundheit durch die Gesetzesänderung erhielt. Er dürfe „nun Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrats erlassen und Gesetze außer Kraft setzen“, so Monitor. Der angepasste § 28 des Infektionsschutzgesetzes greife „flächendeckend in den Schutzbereich elementarer Grundrechte“, wie Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit und Unverletzlichkeit der Wohnung ein.[547]

Einschätzungen der Gefahrenlage

Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte am 22. Januar 2020 erklärt, „dass nur wenige Menschen von anderen Menschen angesteckt werden können“ und dass sich das Virus nicht sehr stark auf der Welt ausbreiten würde.[548] Dies wurde vom Virologen Alexander Kekulé kritisiert, der am selben Tag erklärte, dass er „nicht ganz die Gelassenheit des Robert Koch-Instituts“ teile.[549] Ab dem 2. März bewertete das RKI die „Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland“ als „mäßig“.[550] Ab 17. März wurde die Risikobewertung mit „hoch“ angegeben.[551] Kritisiert wurde, dass das RKI häufig Falscheinschätzungen vorgenommen habe.[552]

Umgang mit abweichenden Ansichten

Im Verlaufe der Ausbreitung in Deutschland und des Lockdowns bezweifelten einige Mediziner, darunter Wolfgang Wodarg, Sucharit Bhakdi und Stefan Hockertz, die Gefährlichkeit des Virus und kritisierten die ihrer Ansicht nach überzogenen Maßnahmen.

Als der Immunologe und Toxikologe Stefan Hockertz im März 2020 im Radiosender rs2 die Ansicht vertrat, COVID-19 sei nicht schlimmer als eine Erkältung (Schnupfen) oder eine Grippe, kritisierte der Redakteur Jochen Grabler bei Radio Bremen den Sender rs2 für die Verbreitung dieser Sichtweise. Für ihn habe Hockertz, dessen Aussagen im Widerspruch zu vielen Expertenmeinungen stehe, keine ernstzunehmende Expertise auf diesem Gebiet, da er seit 16 Jahren nicht mehr am Wissenschaftsbetrieb beteiligt sei. Der Sender rs2 begründete seinen Beitrag damit, dass man „im Rahmen einer objektiven journalistischen Tätigkeit“ auch die Kritiker zu Wort kommen lassen müsse.[553]

Der Wissenschaftsredakteur Martin Mair hält die Thesen von Wodarg im März 2020 für „gefährlich verkürzt“. Jedoch gehören die Ansichten und Mahnungen von Wodarg und weiteren Bürgern für Mair mit zur Demokratie, genauso wie es auch unterschiedliche wissenschaftliche Positionen gäbe, müsse man auch unterschiedliche Ansichten von Bürgern aushalten.[554]

Der Konfliktforscher Johannes M. Becker kritisierte, dass die Regierung bei der Bewertung ihrer Maßnahmen nur eine kleine Zahl an Experten-Meinungen und Denkrichtungen berücksichtige. Er forderte Multidisziplinarität. Auch Leute wie Wodarg hätten „bestimmte Erfahrungen, Wissen und Lösungsansätze“. Die Verengung im öffentlichen Diskurs habe die Proteste gegen die Maßnahmen verstärkt und das Gefühl erzeugt, hinter dem Handeln der Regierung würden andere Interessen stehen.[555]

Theodor Dingermann betonte die Wichtigkeit eines kritischen Diskurses über Statistiken und die Maßnahmen gegen die Pandemie. Dabei bedauert er jedoch, dass auf Verschwörungstheorien basierende oder wichtige Teilaspekte nicht berücksichtigende Denkansätze diesem Diskurs mehr schaden würden, wie dies beispielsweise bei Wodarg oder Bhakdi geschehe. So könnten seriöse Alternativmeinungen, zu denen er die Ansichten des Professors Carsten Scheller zählt, nicht ausreichend wahrgenommen werden. Scheller hatte sich kritisch über Verzerrungen in der Statistik geäußert, die zu falschen Vorhersagen führten.[556]

Offener Luftverkehr aus Risikogebieten

Obwohl das Robert Koch-Institut beispielsweise den Iran im Zuge der COVID-19-Pandemie schon seit Wochen als Risikogebiet eingestuft hatte, das Auswärtige Amt vor Auslandsreisen in Risikogebiete warnte und die EU am Boden bereits ihre Außengrenzen schloss, galten (Stand 17. März) keine vergleichbaren Regelungen für den Flugverkehr. Mehrere deutsche Medien berichteten darüber, dass Flugzeuge aus Risikogebieten nach wie vor in Deutschland landen dürfen und die meisten Passagiere nicht untersucht werden, obwohl laut Gesundheitsexperten viele Infektionen symptomarm verlaufen und die Inkubationszeit bei bis zu 14 Tagen liege. Daher können die Flugpassagiere aus Risikogebieten laut Experten zwar augenscheinlich gesund sein, jedoch das Virus unbemerkt in sich tragen und zu dessen Ausbreitung in Deutschland beitragen.[557] Vor diesem Hintergrund sei es laut Jörg Radek, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, unverantwortlich, dass Flugpassagiere aus Risikogebieten überwiegend weder auf das Coronavirus getestet noch in Quarantäne geschickt werden.[558] Am 2. April trat eine Einreisebegrenzung in Kraft, wonach Personen aus dem Iran nicht mehr einfliegen durften. Ab dem 10. April mussten sich Einreisende unabhängig vom Reiseland in eine 14-tägige Quarantäne begeben.[427][428] Später wurde nach Reiseland differenziert und die Regelung teilweise gelockert.[559]

Kontroverse um Wirksamkeit und Einsatz einfacher Schutzmasken

Der Einsatz von einfachen Masken und Behelfsmasken wird kontrovers diskutiert. Die Befürworter meinen beispielsweise, dass auch durch einfache Masken zumindest die Infektion über Wassertröpfchen verringert und auch das versehentliche Berühren von Mund und Nase vermieden werde. Die Kritiker meinen beispielsweise, dass sie nichts oder kaum etwas brächten und man sich dadurch häufiger ins Gesicht fasse und dadurch das Risiko sogar steige.

Staatliche und überstaatliche Behörden und Institutionen

Die WHO empfahl ursprünglich, in der Öffentlichkeit keine Masken zu tragen, weil die Gefahr bestünde, dass sich die Menschen zu sicher fühlten. WHO-Nothilfedirektor Michael J. Ryan warnte vor zusätzlichen Infektionsrisiken durch inkorrektes Abnehmen der Masken und riet davon ab, Mundschutz zu tragen, wenn man nicht selbst krank sei.[204][560]

Anfang Juni 2020 hat die WHO ihren Standpunkt zum Tragen von Gesichtsmasken gewechselt und erklärt nun, dass das Tragen in der Öffentlichkeit empfohlen werde, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen, denn neue Informationen zeigten, dass Masken eine Barriere für infektiöse Tröpfchen sein können. Gesunde Menschen sollten dabei Alltagsmasken an Orten tragen, wo ein Übertragungsrisiko bestehe, während Menschen mit Vorerkrankungen medizinische Masken tragen sollten,[561] welche u. a. Tröpfchen von 3 µm Durchmesser aufhalten sollen.[562]

Das Robert Koch-Institut wies auf die fehlende Schutzfunktion von selbstgemachten Masken im Vergleich zu MNS und FFP-Masken hin. Es betonte auf seinen Empfehlungsseiten die fehlende Evidenz für eine Wirksamkeit von Schutzmasken im Sinne des Eigenschutzes und riet daher von einer Nutzung durch breite Bevölkerungsschichten zunächst ab. Im Hinblick auf den drohenden Mangel an professionellen Masken gab das RKI Empfehlungen an Kliniken für eine mögliche Wiederverwendung heraus, um so Ressourcen zu schonen.

Am 2. April 2020 ergänzte das Robert Koch-Institut seine Aussagen dahingehend, dass Schutzmasken sinnvoll seien,[563] um das Risiko der Ansteckung anderer zu verringern. Auch einfache Masken könnten hier helfen. Es betonte aber weiterhin, dass solche einfachen Masken den Träger nicht selbst vor einer Ansteckung schützen können und die Hygienemaßnahmen weiterhin einzuhalten sind.[564][565][566]

Am 16. April empfahl die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina, welche die Bundesregierung berät, eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr.[567]

Ab 20. April galt in mehreren deutschen Städten in öffentlichen Verkehrsmitteln die beschlossene Maskenpflicht. Masken wurden zu einem Preis von bis zu fünf Euro verkauft. Der Kasseler Hygienearzt Markus Schimmelpfennig kritisierte dies als unnötig und mahnte, die Maske spätestens nach zwei Stunden zu wechseln, da diese sich sonst zur „Mikroben-Zuchtstation“ entwickle.[568]

Angesichts der seit Februar 2020 veröffentlichten Studien und der Cochrane-Analyse aus dem Jahr 2011 zur Wirksamkeit von Alltagsmasken wird die Kehrtwende vom RKI im April und der WHO im Juni vom Wissenschaftsmagazin Spektrum der Wissenschaft als unverständlich spät kritisiert, dies habe in Deutschland wertvolle Zeit gekostet; so hätte bei früherer Einführung des Maskentragens der Lockdown weniger einschneidend sein können. Auch wird kritisiert, dass das RKI bis heute behaupte, dass es keine Hinweise gebe, dass Alltagsmasken auch Eigenschutz bieten würden, obwohl es diese Hinweise sehr wohl gebe: „Das steht allerdings im Gegensatz zur veröffentlichten Literatur, die solche Hinweise sehr wohl enthält. So stellte die oben zitierte »Lancet«-Studie von Anfang Mai anhand von Daten der aktuellen Pandemie sowie der Sars- und Mers-Coronaviren eine Reduktion des Infektionsrisikos durch Maskentragen von 82 Prozent in der Praxis fest.“[569] Allerdings bezieht sich der hier zitierte Lancet-Artikel (bei dem es sich keinesfalls um eine Studie, sondern um einen Review-Artikel handelt) auf professionelle N95-Masken und OP-Masken bzw. vergleichbare 12- bis 16-schichtige Baumwollmasken und somit nicht auf die vom RKI diskutierten Alltagsmasken. Tatsächlich wird in diesem Artikel darauf hingewiesen, dass einlagige Masken einen geringeren Schutz bieten.[570]

Wissenschaftler

Der Virologe Christian Drosten sprach am 23. März in seinem Podcast ebenfalls an, dass einfache Schutzmasken in Form von Tüchern zwar nicht gegen eine eigene Infektion, aber als Schutz für Fremde sinnvoll sein könnten und außerdem eine Erinnerungsfunktion hätten,[571] den Gesichtsbereich vor Berührung mit kontaminierten Händen zu schützen.[572] Später präzisierte er die Aussage dahingehend, dass es besonders für Erkrankte sinnvoll sei, eine Maske zu tragen, und dies zumindest eine „höfliche Geste“ sei.[573] Er bezog dabei auch selbst gebaute Masken ausdrücklich mit ein,[574] selbst wenn diese weniger schützten als eine FFP2-Atemschutzmaske.

Berufsverbände

Der Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt hat am 26. März 2020 in einer schriftlichen Erklärung an die Einwohner des Landes appelliert, einfache Schutzmasken zu tragen: Die einfachen Masken aus Stoff oder anderen Materialien seien nur ein Hilfskonstrukt, aber dennoch besser als nichts.[575][576]

Der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie vom Universitätsklinikum Regensburg, Bernd Salzberger, erklärte im April 2020, Chirurgische Gesichtsmasken würden nicht gegen eine Ansteckung mit Corona helfen und schützten nur Patienten davor, dass potentiell infektiöse Tröpfchen aus dem Atemtrakt von Chirurgen in das Operationsgebiet gelangen, der Schutz vor einer Infektion von außen sei „sehr, sehr schlecht“.[577] Anders ist sein Standpunkt, was die Schutzwirkung für andere betrifft. Die Empfehlung von Bund und Ländern, in Bus und Bahn und beim Einkaufen eine Maske zu tragen, sei „eine gute Maßnahme”. Es komme auch auf die Art und Weise an, wie die Maske getragen werde, sagte Salzberger. Der Stoff müsse Mund und Nase bedecken. Beim An- und Ausziehen sei darauf zu achten, dass das Sekret nicht über die Hände verteilt werde. Eine selbst hergestellte Maske könne problemlos öfter getragen werden. Um sie zu reinigen, reiche es aus, die Maske bei 60 Grad in der Waschmaschine zu waschen oder sie zu bügeln, sagte der Infektiologe.[578]

Presse

Von Teilen der Presse wurde eine Maskentragepflicht gefordert: In der taz erschien am 30. März 2020 ein Artikel, der sich mit den Gegenargumenten zum Maskentragen sehr kritisch auseinandersetzte. Die Kommunikation zum Maskenschutz kranke demnach an einem grundsätzlichen Missverständnis: Weil eine einfache Maske keinen 100-prozentigen Schutz biete, sei sie frühzeitig und zu Unrecht als untauglich abserviert worden. Eine Maske würde dabei zwar weniger den Träger selber schützen, aber wenn der Träger infiziert sei, würde das Tragen die Ansteckungsgefahr für andere deutlich senken. Wenn alle Schutzmasken tragen würden, heißt es, wären diese daher ein wirksamer Schutz. Andere Staaten wie Tschechien und die Slowakei hätten eine Schutzmaskenpflicht bereits vorgeschrieben und in Österreich werde sie für das Einkaufen eingeführt. Deswegen solle es auch in Deutschland eine Maskenpflicht für alle geben.[579]

Die Rheinische Post gab wiederum zu bedenken, dass eine Maskenpflicht ohne vorhandene Masken nicht funktioniere. Dieser Engpass müsse dringend behoben werden.[580] Die Zeitung Die Welt regte dazu an, den Mundschutz gemäß einer Anleitung der Feuerwehr Essen selbst herzustellen.[581]

Exportsperren für Schutzausrüstung

Europaweit heftige Kritik gab es an den in den ersten Märztagen von der deutschen Regierung verhängten Exportkontrollen für Schutzausrüstung, insbesondere Schutzmasken; eigentlich aus einem Konflikt mit Frankreich wie auch den USA entstanden.[582][583] Dadurch wurden Lieferungen für schon stark betroffene Länder wie Italien, Schweiz oder Österreich, die teils nicht einmal bei deutschen Herstellern bestellt waren, sondern nur zur Weiterversendung gelagert waren, zurückgehalten, in diesen Ländern kam es zu akuten Engpässen in Krankenhäusern und Arztpraxen.[584] Interventionen auf höchster Ebene bei Wirtschaftsminister Altmaier oder bei einem Sondertreffen der EU-Gesundheitsminister blieben ohne Erfolg,[584] sogar die EU-Kommission sprach eine Rüge gegen Deutschland – und auch Frankreich, das ein ähnliches Verhalten an den Tag legte – wegen mangelnder Solidarität aus.[585] Die Süddeutsche Zeitung sprach von einer „Deutschland-first“-Politik.[586] Italien, wo besonders die Krankenhäuser schon als Infektionsmultiplikatoren ausfindig gemacht worden waren, musste sogar mit Hilfslieferungen aus China versorgt werden,[583] und auch Österreich griff auf Direktbeschaffung mit Sonderflügen nach China zurück, für den Eigenbedarf und zur Weitergabe nach Italien.[587] Auch Transporte mit Schutzausrüstung in die Schweiz waren von solchen Exportbehinderungen betroffen.[588] Erst Mitte März konnte eine Einigung erzielt werden, die auf gemeinsame Beschaffung durch die Kommission und Exportbeschränkungen nur für EU-Drittländer hinausläuft.[585]

Juristische Beurteilung der Maßnahmen

Verfassungskonformität

Einige Juristen gaben zu bedenken, dass der als „Selbst-Verzwergung“[589] bewertete Verzicht des Landtags von Nordrhein-Westfalen, seine Funktion als Gesetzgeber wahrzunehmen, wahrscheinlich nicht rechtens sei. Nur der Gesetzgeber und nicht die staatliche Exekutive habe das Recht, Maßnahmen zu beschließen, durch die Grundrechte von Einwohnern einer Gebietskörperschaft eingeschränkt werden, und zwar nur in Form von Gesetzen. Auch in anderen Ländern beruhen Kontaktverbote und andere Restriktionen in Sachen COVID-19-Pandemie auf Rechtsverordnungen und zunächst auch auf Allgemeinverfügungen von Landesregierungen.[590]

Entsprechend zweifelte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, ob ein Betriebsverbot durch eine Rechtsverordnung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes verfassungsrechtlich dem Vorbehalt des Gesetzes als Parlamentsvorbehalt bzw. der sogenannten Wesentlichkeitstheorie genüge.[591][592] Da es aber nur um eine Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz ging, konnte der Verwaltungsgerichtshof diese Frage offenlassen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied in einem Beschluss zur 800-Quadratmeter-Begrenzung (siehe unten) in eine ähnliche Richtung: Je länger die Grundrechtseinschränkungen wegen der Pandemie aufrechterhalten blieben, desto mehr spreche dafür, dass es spezielle Regelungen durch ein parlamentarisches Bundesgesetz geben müsse.[593]

Der Rechtsanwalt und ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum lobte den Parlamentsvorbehalt, der in die zweite Vorlage des nordrhein-westfälischen Epidemiegesetzes eingefügt wurde. Dagegen kritisierte er das Infektionsschutzgesetz des Bundes, da dies Ländern und Kommunen weitreichende Ermächtigungen erteile, ohne dass der Bundesgesetzgeber die hierfür verfassungsrechtlich notwendigen konkreten Vorgaben im Gesetz selbst gemacht habe. Auch die Ausgangssperre in Bayern kritisierte er als „unverhältnismäßig“. Weiter sehe er mit Sorge eine gewisse Neigung in der Bevölkerung, nicht nur die sinnvollen Maßnahmen mitzutragen, sondern auch darüber hinauszugehen. Er beobachte eine Mentalität, sich einer verstärkten Daseinsvorsorge in jeder Hinsicht auszuliefern.[594]

Ausgangs-, Kontakt- und Einreisebeschränkungen

Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im Allgemeinen

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, erklärte Anfang April gegenüber der Süddeutschen Zeitung, er halte die derzeitigen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zwar für rechtmäßig, Politik und Verwaltung müssten jedoch immer wieder prüfen, ob weniger einschneidende Maßnahmen möglich seien.[525] Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte am 6. Juli 2020, dass Kontaktbeschränkungen und Quarantänemaßnahmen, die über einen ganzen Kreis verhängt werden, auch dann auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden müssten, wenn die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche in diesem Kreis überschritten werde.[595]

Ausgangsbeschränkungen

Die Anwältin Jessica Hamed vertrat in der Frankfurter Rundschau die Auffassung, jene Ausgangsbeschränkungen, die nicht als Rechtsverordnung, sondern als Allgemeinverfügungen mit Verweis auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) erlassen wurden, seien rechtswidrig. Der § 28 IfSG decke lediglich Eingriffe, die auf Einzelpersonen bezogen seien, nicht aber solche auf die Allgemeinheit. Außerdem sei die Verhältnismäßigkeit einiger Beschränkungen zweifelhaft.[596]

Als „unverhältnismäßig“ und in sich widersprüchlich bewertete der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes die Ausgangsbeschränkung im Saarland, die das Verlassen der Wohnung „nur bei Vorliegen triftiger Gründe“ erlaubte. Sie wurde am 28. April 2020 von dem Gericht mit sofortiger Wirkung weitgehend außer Vollzug gesetzt.[311][310] Der Gerichtshof folgte damit dem Eilantrag zur Verfassungsbeschwerde eines Bürgers. Es sei nicht ersichtlich, inwiefern im Saarland eine Kontaktsperre nach dem Vorbild anderer Länder nicht hinreichend wirksam sein solle.[311][597]

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte am 28. April einen Eilantrag auf sofortige Lockerung der Ausgangsbeschränkungen mit der Begründung[598][599] ab, dem Antragsteller entstehe praktisch kein Schaden, weil es viele triftige Gründe gebe, die Wohnung zu verlassen. Im Hinblick auf die Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung[600] stellte das Gericht insbesondere fest: „Aus der Gesamtschau der (…) Regelbeispiele ergibt sich bei verfassungskonformer Auslegung (…), dass im Grundsatz jeder sachliche und einer konkreten, nicht von vorneherein unzulässigen Bedürfnisbefriedigung dienende Anlass als ‚triftiger Grund‘ (…) geeignet ist, das Verlassen der eigenen Wohnung zu rechtfertigen.“[601]

Einreiseverbote für „Landesfremde“ und Inselsperrungen für „Landeskinder“

Geplantes Ausflugsverbot über Ostern 2020: Bürger der Stadt Wolgast in Vorpommern (links vom Peenestrom) hätten sich nicht auf das rechts des Stroms gelegene Gebiet auf der Insel Usedom begeben dürfen.

Gemäß § 4a der Verordnung der Landesregierung vom 3. April 2020[602] sollte es Einwohnern Mecklenburg-Vorpommerns für den Zeitraum von Freitag, 10. April 2020, 0:00 Uhr, bis Montag, 13. April 2020, 24:00 Uhr untersagt sein, tagestouristische Ausflüge zu den Ostseeinseln und der Mecklenburgischen Seenplatte zu unternehmen. Dieses Verbot wurde durch das Oberverwaltungsgericht Greifswald mit Beschluss vom 9. April 2020 außer Vollzug gesetzt.[603] Alle Reisen in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus anderen Bundesländern sind gem. § 4 Abs. 1 der Verordnung aber weiterhin untersagt.[604]

Der Politiker und Jurist Wolfgang Kubicki hält insbesondere die Einreiseverbote nach Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern für „völlig übertrieben, unverhältnismäßig und rechtswidrig“; auch für das Sperren von Stränden und Parks habe er „kein Verständnis“. Er forderte, „jeden Tag darüber nachzudenken, wie wir wieder ins normale Leben zurückkehren können.“[605]

Gottesdienstverbote

Der Antrag eines in Hessen lebenden Katholiken auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, durch welche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen erlaubt werden sollten, wurde vom Bundesverfassungsgericht am 10. April 2020 abgewiesen. Jedoch stelle das Bundesverfassungsgericht klar, dass ein Gottesdienstverbot als schwerer Eingriff in die Glaubensfreiheit eine fortlaufende Prüfung der Verhältnismäßigkeit erfordere.[606] Hessen ließ ab 1. Mai wieder Gottesdienste zu, es mussten Abstandsregeln eingehalten werden, weitere Auflagen, wie eine Maskenpflicht, verhängte das Land zunächst nicht.[607]

Am 29. April setzte das Bundesverfassungsgericht die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen teilweise vorläufig außer Vollzug. Es ermöglichte damit Ausnahmen von dem strikten Verbot von Gottesdiensten in Niedersachsen.[608][609]

Demonstrationsverbote

Schild nach einer Demonstration Ende April 2020 in Berlin für die Grundrechte anlässlich der politischen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz.

Die Versammlungsfreiheit wurde durch die beschlossenen Infektionsschutzmaßnahmen von Ende März bis Anfang Juni fast vollständig ausgesetzt.[610] Dies wurde von Juristen kritisiert. Der Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht und Verfassungstheorie an der Universität Münster Oliver Lepsius bezeichnete Mitte April die von den Landesregierungen erlassenen Verordnungen, welche zu dem Zeitpunkt alle Demonstrationsverbote beinhalteten, als „unverhältnismäßig, unbestimmt und sinnwidrig“.[611] „Es muss die Möglichkeit bestehen, mit Gleichgesinnten durch eine Demonstration in der Öffentlichkeit gehört zu werden“, so Lepsius. Für den Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Regensburg Thorsten Kingreen sei „ein für den öffentlichen Diskurs zentrales Grundrecht komplett kaltgestellt, und dies auf einer sehr wackligen gesetzlichen Grundlage“. Die meisten Landesverordnungen enthalten nach Angaben des Journalisten Frederik Schindler offiziell Ausnahmen des Versammlungsverbots, jedoch seien „Demonstrationen […] in den vergangenen Wochen im ganzen Land absolute Einzelfälle“ gewesen. Mehrere Demonstration wurden verboten. Für den Rechtswissenschaftler Clemens Arzt sei das kategorischen Verbot im Vorhinein „in keiner Weise mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar und mit dem Grundgesetz kompatibel“. Er sehe insbesondere bei der Versammlungsfreiheit „einen überbordenden Aktionismus zur Aushebelung oder Begrenzung“.[610]

Das Bundesverfassungsgericht hob am 15. und 17. April 2020 zwei pauschale Demonstrationsverbote in den Städten Gießen und Stuttgart auf, die von den betroffenen Städten zuvor mit Verweis auf die beschlossenen Infektionsschutzverodnungen der jeweiligen Länder erteilt worden waren. Die verantwortliche Behörde habe den Einzelfall zu berücksichtigen; auch eine stark gestiegene Infektionszahl befreie nicht davon, „möglichst in kooperativer Abstimmung mit dem Antragsteller alle in Betracht kommenden Schutzmaßnahmen in Betracht zu ziehen und sich in dieser Weise um eine Lösung zu bemühen“, so der Beschluss des Verfassungsgerichts vom 17. April.[612][613][614]

Am 16. Mai 2020 lehnte das Bundesverfassungsgericht einen Antrag im Eilverfahren ab. Der Antrag hatte sich im Wesentlichen gegen das Verbot von Versammlungen über 50 Personen in Brandenburg gewendet. Der Beschwerdeführer habe schon nicht vor den Verwaltungsgerichten dargelegt, wie bei der von ihm gewünschten Demonstration bis zu 1000 Personen die Hygiene gewährleistet werden könne, insbesondere da in Brandenburg für Versammlungen keine Mund-Nasen-Bedeckungen vorgeschrieben seien.[615]

Ungleichbehandlung bei Umstellung auf Distanzunterricht

Der Verwaltungsgerichtshof Kassel verbot die Ungleichbehandlung von Schülern im Land Hessen. Wenn Schülern der Klasse 5 aus Gründen des Infektionsschutzes der Präsenzunterricht in ihrer Schule bis zum 3. Mai weiter untersagt werde, gebe es keinen verfassungsgemäßen Grund, Schüler der Klasse 4 anders zu behandeln. Mit der Ausnahme der Viertklässler seien sämtliche Klassen, die keine Abschlussprüfungen hätten, von der Präsenzpflicht befreit. Präsenzunterricht zu einem früheren Zeitpunkt für die vierte Klasse sei folglich verfassungswidrig.[616] In der entsprechenden Regelung in Niedersachsen sah das Oberverwaltungsgericht Lüneburg allerdings keinen (unbegründeten) Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.[617]

Einzelne Maßnahmen

Auflagen für den Aufenthalt im Freien

Bezüglich der in Berlin und Brandenburg angewandten Praxis, das Sitzen im öffentlichen Raum durch die Polizei unterbinden zu lassen, ist der Jurist Udo Vetter der Ansicht, eine Pause sei „notwendiger Teil der Bewegung an der frischen Luft, und die ist nach wie vor erlaubt“. Auch der Rechtswissenschaftler Clemens Arzt ist der Meinung, das Sitzen einer Person auf einer Bank gebe der Polizei keine Befugnis, diese Person zu kontrollieren; weiterhin ist er der Auffassung, die verordnete Verschärfung der Ausweispflicht zur Mitführpflicht sei ohne Rechtsgrundlage.[618] Am 2. April 2020 erlaubte der Berliner Senat „kurzes Ausruhen“ auf einer Parkbank wieder.[619]

Nutzungsverbote für Zweitwohnungen

Am 31. März 2020 gab das Verwaltungsgericht Potsdam einer Klage zweier Berliner statt, die entgegen einer Allgemeinverfügung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin weiterhin ihre Zweitwohnsitze betreten wollen.[620] Das Urteil erklärte die Verfügung als solche nicht für rechtswidrig; es hat somit keine direkte rechtliche Wirkung für andere Betroffene.[621] In einer Stellungnahme warnte der Landrat vor einer Überlastung der Krankenhäuser im Landkreis und erklärte: „Viele […] verweisen auf das Recht am Eigentum. Dabei ist das größte Gut, was wir besitzen, unsere Gesundheit.“[622] Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine entsprechende Beschwerde des Landkreises abwies[623] wurde die Allgemeinverfügung vom Landkreis am 8. April 2020 außer Vollzug gesetzt.[624]

Die Einschränkungen für Zweitwohnungen sind oder waren in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Beispielsweise durften Besitzer von Zweitwohnungen in Schleswig-Holstein zwar bleiben, nach der Abreise aber nicht ohne triftigen Grund erneut einreisen; Zweitwohnungsbesitzer auf den Inseln und den Halligen mussten abreisen. In Bayern waren Fahrten zum Zweitwohnsitz während der Ausgangsbeschränkungen nur mit triftigen Grund gestattet. In Niedersachsen war der Aufenthalt in der Zweitwohnung weiterhin erlaubt,[625] jedoch wurden im März an der Küste landkreisbezogene Nutzungsverbote verfügt.[626]

Höchstgrenze 800 Quadratmeter für Einzelhandelsgeschäfte

Gegen die Vorschrift, wonach in den meisten Branchen Verkaufsstellen keine größere Verkaufsfläche als 800 Quadratmeter anbieten durften, gab es vor den Gerichten der Länder eine Vielzahl von Klagen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVGH) in München[627] sah in der 800-Quadratmeter-Regel einen verfassungswidrigen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Dennoch setzte der BayVGH die bayrische Rechtsverordnung nicht außer Vollzug (wegen der kurzen Dauer der Regelung und der bestehenden Corona-Notstandslage). Jedoch sei die Vorschrift so zu verstehen, dass auch Geschäfte öffnen dürften, die ihre Verkaufsfläche entsprechend reduzieren würden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg[628] hielt die entsprechende niedersächsische Vorschrift mit tatsächlicher Verkaufsfläche für rechtens. Für das Saarland erlaubte das Oberverwaltungsgericht Saarlouis[629] unter Verweis auf den Gleichheitssatz, eine Lage außerhalb der Innenstadt und ein Hygienekonzept vorläufig die Öffnung eines Möbelgeschäfts mit mehr als 800 Quadratmetern. In Bayern wurde die Verordnung ausdrücklich so gefasst, dass auch eine Reduzierung der Verkaufsfläche möglich sei. Danach lehnte das Bundesverfassungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, insbesondere unter Verweis auf die kurze Geltung der Regelung.[630]

Meinungsumfragen zu getroffenen Maßnahmen, Lockerungen und Verschärfungen

Seit dem 12. März 2020 veröffentlicht Infratest dimap Ergebnisse ihrer Trendstudie „CoronaTREND Deutschland“ zur Haltung der Bevölkerung zu den getroffenen Maßnahmen als auch zu Lockerungen oder der kompletten Aufhebung der Maßnahmen. Seit dem 12. März werden mittels dieser Online-Befragung täglich rund 300 Personen ab 18 Jahre interviewt.[631][632][633]

Bewertung der deutschen Bevölkerung ab 18 Jahren zu den getroffenen Maßnahmen im Zeitverlauf

Siehe auch

Literatur

  • Jonas Dehning, Johannes Zierenberg, F. Paul Spitzner, Michael Wibral, Joao Pinheiro Neto, Michael Wilczek, Viola Priesemann: Inferring change points in the spread of COVID-19 reveals the effectiveness of interventions. In: Science. Band 369, Nr. 6500, 10. Juli 2020, doi:10.1126/science.abb9789 (14 S., Untersuchung über die Wirkung verschiedenen Maßnahmen anhand der Infektionszahlen Deutschland bis Mai).
  • Florian Dorn, Sahamoddin Khailaie, Marc Stöckli, Sebastian Binder, Berit Lange, Andreas Peichl, Patrizio Vanella, Timo Wollmershäuser, Clemens Fuest, Michael Meyer-Hermann: Das gemeinsame Interesse von Gesundheit und Wirtschaft: Eine Szenarienrechnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Eine gemeinsame Studie des ifo Instituts (ifo) und des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung (HZI). In: ifo Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.): ifo Schnelldienst Digital. Nr. 6, 2020 (9 S., ifo.de [PDF]).
  • Matthias an der Heiden, Udo Buchholz: Modellierung von Beispielszenarien der SARS-CoV-2-Epidemie 2020 in Deutschland. 20. März 2020, doi:10.25646/6571.2.
  • Deutscher Ethikrat (Hrsg.): Solidarität und Verantwortung in der Corona-Krise – Ad-hoc-Empfehlung. Berlin 2020 (8 S., ethikrat.org [PDF; 182 kB; abgerufen am 11. April 2020]).
  • Andrea E. Abele, Horst Dreier, Clemens Fuest, Veronika Grimm, Hans-Georg Kräusslich, Gérard Krause, Matthias Leonhard, Angar Lohse, Martin Lohse, Thomas Mansky, Andreas Peichl, Roland Schmid, Günther Wess, Christiane Woopen: Die Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie tragfähig gestalten – Empfehlungen für eine flexible, risikoadaptierte Strategie. Hrsg.: ifo Institut für Wirtschaftsforschung. München 2020 (30 S., ifo.de [PDF; 504 kB; abgerufen am 12. April 2020]).
  • Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina (Hrsg.): Coronavirus-Pandemie – Die Krise nachhaltig überwinden. Dritte Ad-hoc-Stellungnahme. Halle (Saale) 13. April 2020 (19 S., leopoldina.org [PDF; 438 kB; abgerufen am 13. April 2020]).
Commons: COVID-19-Pandemie in Deutschland – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. a b c Hier sind Fälle aufgelistet, die dem RKI über den elektronischen Meldeweg oder offizielle Quellen mitgeteilt wurden. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handelt, kann es zu Abweichungen bzw. zeitlichen Verzögerungen zwischen den RKI-Fällen und Angaben anderer Stellen, etwa der betroffenen Länder oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO), kommen.
  2. a b Gesamtplus der Fälle zum Vortag verteilt sich auf verschiedene Tage aufgrund des Übermittlungsprozesses. Beispielsweise wurden am 27. März 2020 5.780 Fälle neu übermittelt. Davon wurden 1.840 am 26. März gemeldet, 2.452 am 25. März, 747 am 24. März usw. (Quelle: COVID-19-Dashboard. Robert Koch-Institut, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. März 2020;.) „Aus dem Verlauf der übermittelten Daten allein lässt sich daher kein Trend zu den aktuell erfolgten Neuinfektionen ablesen.“ (Quelle: COVID-19: Fallzahlen in Deutschland und weltweit. Robert Koch-Institut, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. März 2020;.) Hinweis zu Meldefehlern und Korrekturen: „In der aktuellen Krise werden die Daten des infektionsepidemiologischen Meldewesens zu COVID-19 mit einem möglichst geringen Zeitverzug publiziert. Dies trägt der sehr hohen Dynamik der Lage Rechnung. Allerdings werden hierdurch zuweilen auch Daten vor Qualitätskontrollen und Validierungen veröffentlicht. Durch weitere Ermittlungen der Gesundheitsämter und Plausibilitätsprüfungen kann es zu Nachträgen oder Korrekturen kommen, was vereinzelt zu Abweichungen gegenüber den zuvor berichteten Daten führt. Auch Abweichungen nach unten sind möglich, etwa, wenn ein Fall nach der Ermittlung des Wohnortes einem anderen Gesundheitsamt zugewiesen wird. Dies ist Ausdruck der kontinuierlichen Qualitätssicherung durch die zuständigen Behörden.“ (Quelle: COVID-19: Fallzahlen in Deutschland und weltweit. Robert Koch-Institut, 12. Mai 2020, abgerufen am 16. Juli 2020.)
  3. a b ab dem 17. März nur elektronisch gemeldete Fälle
  4. Vom 7. auf den 8. April ist ein Bruch in der Reihe auf Grund einer Algorithmusanpassung zu beachten. Da ein genaues Datum der Genesung für die meisten Fälle nicht vorlag, wurde vom RKI ein Algorithmus zur Schätzung verwendet, der ab dem 8. April so angepasst wurde, dass alle übermittelten Fälle bei der Schätzung der Anzahl der Genesenen berücksichtigt werden können, also auch die Fälle ohne Angaben zum Erkrankungsbeginn, s. Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vom 8. April 2020 – Aktualisierter Stand für Deutschland, S. 5
  5. Positivenrate = Anzahl positiver Proben / Anzahl eingesandter Proben. Der Anteil der gesamten positiven Proben kann von der Summe der positiven Proben der Einzelviren abweichen, wenn Mehrfachinfektionen (z. B. mit Influenza- und Rhinoviren) nachgewiesen wurden. Beim jeweils jüngsten Wert sind starke Schwankungen bis zur nächsten Woche möglich.
  6. Werte für SARS-CoV-2: Positivenrate = Anzahl positiver SARS-CoV-2 Proben / Anzahl der untersuchten Proben auf SARS-CoV-2. Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse in der 8. bis 13. KW unterliegt Einschränkungen, da nicht alle Sentinelproben untersucht werden konnten.

Einzelnachweise

  1. a b Veröffentlichung der WHO zur COVID-19 Pandemie. Abgerufen am 23. Juli 2020.
  2. a b Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) 23.07.2020 – AKTUALISIERTER STAND FÜR DEUTSCHLAND. Abgerufen am 23. Juli 2020.
  3. Coronavirus: Der Ausbruch in Bayern Süddeutsche Zeitung, 26. März 2020.
  4. Patient aus Bayern: Erster Coronavirus-Fall in Deutschland tagesschau.de, Stand 28. Januar 2020.
  5. dpa / ks: Bundestag stellt „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ fest. 25. März 2020, abgerufen am 26. März 2020.
  6. Bundesgesetzblatt. (PDF) Abgerufen am 28. März 2020.
  7. a b c d e Robert Koch-Institut: COVID-19-Dashboard
  8. Robert Koch-Institut: Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vom 17.03.2020
  9. a b COVID-19: Fallzahlen in Deutschland und weltweit. In: Website des Robert Koch-Instituts. 2020; (wird laufend aktualisiert).
  10. Pressekonferenz mit der Bundeskanzlerin, dem Bundesminister für Gesundheit und dem Präsidenten des Robert Koch-Institutes (RKI) in der Bundespressekonferenz in Berlin vom 11. März 2020. In: youtube.com. Abgerufen am 19. März 2020.
  11. a b deutschlandfunk.de: Wie hoch die Dunkelziffer bei den Coronavirus-Infektionen ist. 11. Mai 2020, abgerufen am 12. Mai 2020.
  12. a b Pressekonferenz des Robert-Koch-Instituts, 25. März. Abgerufen am 25. März 2020.
  13. a b Kekulé #2 "Wir haben die exponentielle Phase erreicht". Abgerufen am 20. März 2020.
  14. Erste Erkenntnisse aus CoV-Testoffensive. 25. März 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
  15. Kenji Mizumoto, Katsushi Kagaya, Alexander Zarebski, Gerardo Chowell: Estimating the asymptomatic proportion of coronavirus disease 2019 (COVID-19) cases on board the Diamond Princess cruise ship, Yokohama, Japan, 2020. In: Eurosurveillance. Band 25, Nr. 10, 12. März 2020 (Online).
  16. SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19). (PDF) RKI, 7. Mai 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
  17. Wie hoch ist die Dunkelziffer der Infizierten? Von Sibylle Anderl und Joachim Müller-Jung. Abgerufen am 29. März 2020.
  18. Neues Forschungsprojekt soll Erkenntnisse für ganz Bayern liefern. In: br.de. 3. April 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
  19. quarks.de: Heinsberg-Studie: Das lernen wir daraus – und das nicht. 7. Mai 2020, abgerufen am 12. Mai 2020.
  20. COVID-19: on average only 6 % of actual SARS-CoV-2 infections detected worldwide. 6. April 2020, abgerufen am 9. Mai 2020.
  21. Average detection rate of SARS-CoV-2 infections is estimated around six percent.
  22. Coronavirus im Kreis Heinsberg: Stand 16. April – Gemeinde Gangelt. Abgerufen am 17. April 2020.
  23. Heinsberg Study results published. 4. Mai 2020, abgerufen am 9. Mai 2020.
  24. Corona: Die Statistik-Schwächen der Heinsberg-Studie. In: faz.net. Abgerufen am 7. Mai 2020.
  25. Heinsberg-Studie - Falsche Zahlen sorgen für weniger Aussagekraft in Coronakrise. In: deutschlandfunk.de. Abgerufen am 7. Mai 2020.
  26. Heinsberg-Studie zu Coronavirus: Falsche Rechnung mindert Aussagekraft. In: tagesschau.de. Abgerufen am 7. Mai 2020.
  27. Serologische Untersuchungen von Blutspenden auf Antikörper gegen SARS-CoV-2 – SeBluCo-Studie. (PDF) In: Epidemiologisches Bulletin 29, 2020. Robert Koch Institut, 13. Juli 2020, abgerufen am 13. Juli 2020.
  28. Irene Berres, Katherine Rydlink, Nina Weber: Coronavirus und Covid-19: So testet Deutschland. In: Der Spiegel. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein, 5. März 2020, abgerufen am 22. März 2020.
  29. Katherine Rydlink, Frank Thadeusz: Coronavirus: Testet Deutschland zu wenig im Vergleich zu Südkorea? In: Der Spiegel. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein, 20. März 2020, abgerufen am 22. März 2020.
  30. Corona-Tests: Labore am Limit. In: BR24. Bayerischer Rundfunk, 18. März 2020, abgerufen am 22. März 2020.
  31. a b Robert Koch-Institut: Erfassung der SARS-CoV-2- Testzahlen in Deutschland (Update vom 2.7.2020). In: Epid Bull. Nr. 27/28(2020), 2. Juli 2020 (rki.de [PDF]).
  32. COVID-19: Neue Kriterien für den Test. In: PTA heute. 25. März 2020, abgerufen am 8. Juli 2020.
  33. Corona-Pandemie – RKI empfiehlt Tests für alle Atemwegsinfekte. In: tagesschau.de. 24. April 2020, abgerufen am 24. April 2020.
  34. Nationale Teststrategie – wer wird in Deutschland getestet? Robert-Koch-Institut, 17. Juni 2020, abgerufen am 8. Juli 2020.
  35. Robert Koch-Institut: Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), 26.03.2020
  36. Robert Koch-Institut: Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), 15.04.2020
  37. Archiv der täglichen Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
  38. anhand von Wochenarbeitstagen
  39. Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) – 22.04.2020. (PDF; 1.393 kByte) Robert Koch-Institut, 22. April 2020, S. 8 u. 9, abgerufen am 5. Mai 2020.
  40. a b Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) 23.07.2020 – Aktualisierter Stand für Deutschland. In: rki.de. 28. Juli 2020, abgerufen am 29. Juli 2020 (PDF).
  41. a b c Robert Koch-Institut: Aktueller Lage-/Situationsbericht des RKI Robert Koch-Instituts zu COVID-19, mit Archiv ab 4.3.2020.
  42. Für die jeweils aktuellsten Werte siehe: COVID-19: Fallzahlen in Deutschland und weltweit des Robert Koch-Institut.
  43. RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Nowcasting und R-Schätzung: Schätzung der aktuellen Entwicklung der SARS-CoV-2-Epidemie in Deutschland. Abgerufen am 9. Juni 2020.
  44. a b Einigung zu Corona-Lockerungen. tagesschau.de, 6. Mai 2020, abgerufen am 13. Mai 2020.
  45. a b Länder senken Obergrenze für Corona-Hotspots. In: tagesschau.de. 19. Mai 2020, abgerufen am 3. Juni 2020.
  46. a b c Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) 28.07.2020 – Aktualisierter Stand für Deutschland. In: rki.de.
  47. Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) 28.07.2020 – Aktualisierter Stand für Deutschland. (PDF) Robert Koch-Institut, 28. Juli 2020, abgerufen am 29. Juli 2020.
  48. a b Opinion: Germany Has Relatively Few Deaths From Coronavirus. Why? www.nytimes.com (28. Februar 2020)
  49. Coronavirus: Wieso sich die Sterberaten unterscheiden www.tagesschau.de, 22. März 2020.
  50. Leila Al-Serori: Coronavirus in Ischgl – Chronologie des Versagens. In: sueddeutsche.de. 20. März 2020, abgerufen am 30. März 2020.
  51. derstandard.at: Ischgl brachte Deutschland das meiste Unheil (Bericht über eine Studie des Instituts für Weltwirtschaft)
  52. Ruth Fulterer, Joana Kelén, Barnaby Skinner: Wie der Fasching die Pandemie in Deutschland beschleunigte | NZZ. In: Neue Zürcher Zeitung. 12. März 2020 (Online [abgerufen am 30. März 2020]).
  53. Drosten erklärt die vergleichsweise wenigen Todesfälle in Deutschland. In: deutsche-apotheker-zeitung.de, 26. März 2020.
  54. tagesspiegel.de, 8. April 2020: Warum die Zahl der Toten in Deutschland vergleichsweise niedrig ist.
  55. experience.arcgis.com – Die Berliner Stadtbezirke werden hier getrennt erfasst. Die Einwohnerzahl wird beim Anklicken des Landkreises in der Karte gezeigt.
  56. Sterbefälle: Fallzahlen nach Tagen, Wochen, Monaten, Altersgruppen und Bundesländern für Deutschland. (PDF) In: destatis.de. Statistisches Bundesamt, abgerufen am 2. Mai 2020.
  57. a b c Sonderauswertung zu Sterbefallzahlen des Jahres 2020. In: destatis.de. Statistisches Bundesamt, abgerufen am 2. Mai 2020.
  58. Sterbefälle - Fallzahlen nach Tagen, Wochen, Monaten, Altersgruppen und Bundesländern für Deutschland 2016 - 2020. (PDF) In: destatis.de. Statistisches Bundesamt, 15. Mai 2020, abgerufen am 15. Mai 2020.
  59. Statistik: Sterblichkeit in Deutschland »über dem Durchschnitt«. In: pharmazeutische-zeitung.de. 8. Mai 2020, abgerufen am 23. Mai 2020.
  60. Sterbefälle – Fallzahlen nach Tagen, Wochen, Monaten, Altersgruppen und Bundesländern für Deutschland 2016 - 2020. In: destatis.de. Statistisches Bundesamt, abgerufen am 2. Mai 2020.
  61. Wöchentliche Sterbefallzahlen in Deutschland. In: destatis.de. Statistisches Bundesamt, 15. Mai 2020, abgerufen am 15. Mai 2020.
  62. Sterbefallzahlen in der 17. Kalenderwoche 3 % über dem Durchschnitt der Vorjahre. In: Focus Online. 22. Mai 2020, abgerufen am 22. Mai 2020.
  63. Pressemitteilung Nr. 179 vom 22. Mai 2020. In: destatis.de. Statistisches Bundesamt, 22. Mai 2020, abgerufen am 24. Mai 2020.
  64. Statistisches Bundesamt (DeStatis): Sterbefallzahlen im April 2020 8 % über dem Durchschnitt der Vorjahre. 29. Mai 2020, abgerufen am 30. Mai 2020.
  65. Statistisches Bundesamt (DeStatis): Sonderauswertung Sterbefälle, Fallzahlen nach Tagen, Wochen, Monaten, Altersgruppen und Bundesländern für Deutschland, 2016 – 2020. (PDF) 5. Juni 2020, abgerufen am 5. Juni 2020.
  66. n-tv Nachrichten: Warum gibt es keine Daten zu den Geheilten? In: n-tv.de. 25. März 2020, abgerufen am 13. April 2020.
  67. Andreas Sandig, MDR AKTUELL: Covid-19-Pandemie: So kommt die Zahl der Genesenen zustande. In: MDR.de. 17. April 2020, abgerufen am 2. Mai 2020.
  68. Schutzpaket für mehr Coronatests und Pflege-Prämien beschlossen. Deutscher Bundestag, 14. Mai 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
  69. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. In: Bundestags-Drucksache 19/18967. 5. Mai 2020, S. 2, 54 f., abgerufen am 17. Juni 2020.
  70. Quarantäne. In: Infektionsschutz.de. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, abgerufen am 3. Mai 2020.
  71. COVID-19: Kriterien zur Entlassung aus dem Krankenhaus oder aus der häuslichen Isolierung. Robert Koch-Institut, 17. April 2020, abgerufen am 19. April 2020.
  72. a b Volkart Wildermuth: Coronavirus - Aktuelle Zahlen und Entwicklungen. In: Deutschlandfunk.de. Abgerufen am 2. Mai 2020.
  73. Situationsbericht des RKI, Ausgabe 17_20 Stand 23. April 2020 auf rki.de.
  74. SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) – 5. Dauer der Infektiosität auf rki.de, Stand: 30. April 2020.
  75. Patrick Stotz, Marcel Pauly: FAQ zu Corona-Daten: Woher kommen sie, wie zuverlässig sind sie? In: Spiegel.de. 30. April 2020, abgerufen am 3. Mai 2020.
  76. Christoph Wolf und Martin Morcinek: Alle Daten, alle Fakten zum Coronavirus. In: n-tv.de. 1. Mai 2020, abgerufen am 2. Mai 2020 (Hinweis: Am 20. April 2020 wurde die Genesenenzahl in Bayern um rund 3.000 Fälle nach unten gesetzt, wodurch auch die Gesamtgenesenenzahl für Deutschland gesunken ist. Seit dem 14. April 2020 nutzt n-tv.de die offiziellen Angaben der Bundesländer zur Berechnung der Genesenenzahl. Die Länderangaben liegen fast immer unter der RKI-Schätzung. Lediglich für Hessen und Schleswig-Holstein, die diese Zahl nicht melden, wird auf die RKI-Schätzungen zurückgegriffen.).
  77. zu aktuellen Werten s. Dashboard des RKI, retrospektiv s. Archiv der Situationsberichte des Robert Koch-Instituts zu COVID-19 (ab 4. März 2020)
  78. Coronavirus: Krisenstab prüft Rückholung deutscher Passagiere. In: Tagesschau.de. 17. Februar 2020, abgerufen am 12. März 2020.
  79. Quarantäne auf Kreuzfahrtschiff führte zu mehr Coronavirus-Infektionen. In: Spiegel Online. 29. Februar 2020, abgerufen am 13. März 2020.
  80. tagesschau.de: Heike Winkler, Urlauberin auf Teneriffa, zur Quarantäne im Hotel. 25. Februar 2020, abgerufen am 12. März 2020.
  81. Coronavirus auf Teneriffa: Quarantäne für Urlauber beendet. In: reisereporter.de. 10. März 2020, abgerufen am 13. März 2020.
  82. Stephanie Millonig: Landsberger Patient erzählt: So fühlte sich das Coronavirus bei mir an. In: Augsburger Allgemeine. 27. Februar 2020, abgerufen am 28. Februar 2020 (zugriffsbeschränkt).
  83. Erster deutscher Coronavirus-Toter ist Hamburger Feuerwehrmann. In: Welt online. 9. März 2020, abgerufen am 16. März 2020.
  84. Homepage der Arbeitsgemeinschaft Influenza; About-Seite der Arbeitsgemeinschaft Influenza
  85. a b c d e Influenza-Wochenberichte der AGI, 12. KW bis 18. KW 2020:
  86. Wie zuverlässig sind Simulationen. faz.net, 4. April 2020, abgerufen am 22. Mai 2020.
  87. Simulationen, die Regierungen lenken. spektrum.de, 7. April 2020, abgerufen am 22. Mai 2020.
  88. a b Corona-Pandemie: Statistische Konzepte und ihre Grenzen. Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung, 25. März 2020, abgerufen am 22. Mai 2020.
  89. Der Corona-Blog. Johannes Gutenberg Universität Mainz, abgerufen am 4. April 2020.
  90. Jean Roch Donsimoni, René Glawion, Bodo Plachter, Klaus Wälde: Projecting the Spread of COVID19 for Germany. Nr. 2006. Gutenberg School of Management and Economics, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, 26. März 2020 (Online [abgerufen am 4. April 2020]).
  91. Reinhard Schlickeiser, Frank Schlickeiser: A Gaussian model for the time development of the Sars-Cov-2 corona pandemic disease. Predictions for Germany made on March 30, 2020. In: medRxiv. 2. April 2020, S. 2020.03.31.20048942, doi:10.1101/2020.03.31.20048942 (Online [abgerufen am 4. April 2020]).
  92. a b M. an der Heiden, U. Buchholz: Modellierung von Beispielszenarien der SARS-CoV-2-Epidemie 2020 in Deutschland. (PDF) Abgerufen am 22. März 2020.
  93. a b Angepasste Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie (DGEpi) zur Verbreitung des neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) mit angepassten Modellparametern. (PDF) Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie, 21. März 2020, abgerufen am 4. April 2020.
  94. a b Yanis Roussel, Audrey Giraud-Gatineau, Marie-Thérèse Jimeno, Jean-Marc Rolain, Christine Zandotti: SARS-CoV-2: fear versus data. In: International Journal of Antimicrobial Agents. März 2020, ISSN 1872-7913, S. 105947, doi:10.1016/j.ijantimicag.2020.105947, PMID 32201354, PMC 7102597 (freier Volltext).
  95. Covid-19 und der Blindflug. Abgerufen am 4. April 2020.
  96. Uwe Sterr, Fabian Kopei, Thomas Gneiting: CoPE: Rechenmodell Verlauf Covid19 Infektionen und deren Auswirkung. 12. April 2020, abgerufen am 12. April 2020.
  97. Arnab Bandyopadhyay, Hridya Vinod Varma, u. A.: Stellungnahme der Helmholtz-Initiative „Systemische Epidemiologische Analyse der COVID-19-Epidemie“. 13. April 2020, abgerufen am 16. April 2020.
  98. a b Jonas Dehning et al.: Inferring change points in the spread of COVID-19 reveals the effectiveness of interventions. Science (2020).
  99. a b (41) Der Tanz mit dem Tiger. In: ndr.de. 14. Mai 2020, Maßnahmen gegen die Pandemie sind zugleich der Feind der Wirtschaft - dazu gibt es eine frische Studie. Was genau ist das für eine Studie? Abgerufen am 16. Mai 2020.
  100. a b c Florian Dorn, Sahamoddin Khailaie, Marc Stöckli, Sebastian Binder, Berit Lange, Andreas Peichl, Patrizio Vanella, Timo Wollmershäuser, Clemens Fuest, Michael Meyer-Hermann: Das gemeinsame Interesse von Gesundheit und Wirtschaft: Eine Szenarienrechnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Eine gemeinsame Studie des ifo Instituts (ifo) und des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung (HZI). In: ifo Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.): ifo Schnelldienst Digital. Nr. 6, 2020 (9 S., ifo.de [PDF]).
  101. Corona bei Lanz (ZDF): Virologe enttäuscht von RKI – „Fällt zusammen wie ein Kartenhaus“. 4. April 2020, abgerufen am 22. Mai 2020.
  102. a b c Dritte Ad-hoc-Stellungnahme Leopoldina: Coronavirus-Pandemie – Die Krise nachhaltig überwinden. (PDF) Abgerufen am 14. April 2020.
  103. Nowcasting und R-Schätzung: Schätzung der aktuellen Entwicklung der SARS-CoV-2-Epidemie in Deutschland. Robert Koch Institut, 4. Juni 2020, abgerufen am 4. Juni 2020.
  104. a b c Matthias an der Heiden, Osamah Hamouda: Schätzung der aktuellen Entwicklung der SARS-CoV-2-Epidemie in Deutschland – Nowcasting. In: Epidemiologisches Bulletin. Nr. 17, 2020, S. 13–14, doi:10.25646/6692.2.
  105. a b Beispielrechnung für R-Schätzung. Robert Koch-Institut, 14. Mai 2020, abgerufen am 28. Mai 2020.
  106. Robert Koch-Institut (Hrsg.): Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19). 28. Mai 2020 (rki.de [PDF; 2,0 MB; abgerufen am 25. Mai 2020]).
  107. a b Robert Koch-Institut (Hrsg.): Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19). 4. Juni 2020 (rki.de [PDF; abgerufen am 5. Juni 2020]).
  108. Corona-Pandemie: Die Reproduktionszahl und ihre Tücken. Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung / Unstatistik des Monats, 30. April 2020, abgerufen am 10. Mai 2020.
  109. Warum R manchmal daneben liegt. faz.de, 6. Mai 2020, abgerufen am 10. Mai 2020.
  110. Reproduktionszahl in Deutschland laut RKI wieder über eins. deutschlandfunk.de, 10. Mai 2020, abgerufen am 10. Mai 2020.
  111. Reproduktionszahl übersteigt kritischen Wert. In: tagesschau.de. 9. Mai 2020, abgerufen am 10. Mai 2020.
  112. Tabelle mit Nowcasting-Zahlen zur R-Schätzung. Robert Koch-Institut, 28. Mai 2020, abgerufen am 28. Mai 2020.
  113. Nowcasting und R-Schätzung
  114. Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) 23.06.2020. (PDF) Robert Koch-Institut, 23. Juni 2020, abgerufen am 23. Juni 2020.
  115. Coronavirus-Hotspot NRW – Laschet verkündet Lockdown-Maßnahmen für ganzen Kreis Gütersloh. In: spiegel.de. 23. Juni 2020, abgerufen am 23. Juni 2020.
  116. Das ist das Corona-Wartezimmer der Berliner Charité. In: BZ-berlin.de. 3. März 2020, abgerufen am 22. März 2020.
  117. Lange Schlange vor der Corona-Untersuchungsstelle der Charité. In: BZ-berlin.de. 3. März 2020, abgerufen am 22. März 2020.
  118. Corona-Testzentrum mit Drive-in in Nürtingen und Leinfelden-Echterdingen kommt. SWR, abgerufen am 5. März 2020.
  119. Markus Schug: „Corona-Drive-In“ eröffnet. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 4. März 2020, abgerufen am 4. März 2020.
  120. Richard Krill: Zentrale Corona-Abstrichstelle in Coburg eingerichtet. Bayrischer Rundfunk (BR), 13. März 2020, abgerufen am 14. März 2020.
  121. Zentrale Teststelle für Coronavirusabstriche auf dem Messegelände. Abgerufen am 9. April 2020.
  122. NDR: Zu viele Corona-Tests: Drive-in-Zentrum zieht um. Abgerufen am 9. April 2020.
  123. Deutsche Krankenhausgesellschaft, Fakten und Infos: Sind die Krankenhäuser in Deutschland auf den Coronavirus vorbereitet?, abgerufen am 7. März 2020.
  124. DKG zur Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen: Krankenhäuser begrüßen Ministerinitiative. Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), 4. März 2020, abgerufen am 7. März 2020.
  125. Deutsche Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI): Vorbereitung auf Corona: Kliniken sollen Kapazitäten melden. In: healthcare-in-europe.com. Abgerufen am 22. März 2020.
  126. ARDS Melderegister. In: ardsnetzwerk.de. Abgerufen am 22. März 2020.
  127. ARDS Melderegister zum Stand vom 5. März 2020 (Webarchiv)
  128. Neue Osnabrücker Zeitung: Charité-Chefvirologe warnt vor dramatischer Corona-Welle im Herbst, abgerufen am 7. März 2020.
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  130. Stimmt es, dass Ärzte neuerdings per Telefon bis zu 14 Tage krankschreiben dürfen? In: tk.de. 23. März 2020, abgerufen am 1. April 2020.
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    Verordnungen in BE – § 5 SARS-CoV-2-EindmaßnV (bis 21. April), dann § 8 SARS-CoV-2-EindmaßnV (bis 8. Mai); HB – § 13 CoronaVO (bis 5. Mai); HE – 5. CoronaVO (bis 3. Mai); NINds. GVBl. 2020 S. 37 (bis 5. Mai); RP – § 9 3./4. CoBeVO (bis 2. Mai); SL – § 7 CoronaVO (bis 3. Mai).
    Allgemeinverfügungen in BYBayMBl. 2020 Nr. 151 (bis 8. Mai, BayMBl. 2020 Nr. 253); SNSächsABl. SDr. 2020 S, S. 313 (bis 3. Mai); SHAz. 23141/2020, Nr. 7/8 (bis 30. April).
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