Diskussion:Anhängerkupplung
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Letzter Kommentar: vor 19 Jahren von Manuel Funk
Hallo! Ich bin der Meinung, dass eine AHK nicht vom TÜV überprüft und eingetragen werden muss, wenn diese eine e-Nummer hat. Hier ein Link dazu von einem AHK-Hersteller: http://www.mvg-ahk.de/seiten_de/faq_ahk_sub01.html
Viele Grüße, Manuel
- Nach der Seite stellen sich mir zwei Fragen. Betrifft das Typengenehmigungsverf. das Fahrzeug oder die Kupplung. Die 2. Aussage kann ich mir auch nicht ganz vorstellen Die Montage- und Betriebsanleitung der Anhängekupplung muss den Fahrzeugpapieren beigeordnet sein und mitgeführt werden. Ist es richtig dass man in D die Montageanleitung mitgeführt werden muss. In Ö ist es dezidiert nicht der Fall. --gruß K@rl 15:22, 19. Mai 2006 (CEST)
- P.S. Du kannst mit 4 x ~ unterschreiben, dabnn wird es automatisch beim Speichern in Namen und Datum umgewandelt. K@rl 15:22, 19. Mai 2006 (CEST)
- Hallo Karl,
- in dem Artikel über E-Prüfzeichen steht:
- "Das E-Prüfzeichen sagt aus, dass das entsprechende technische Bauteil innerhalb der EU zugelassen ist und nicht extra durch den TÜV (oder vergleichbarem) mittels "TÜV-Gutachten", d.h. Teilegutachten (TGA), in die Fahrzeugpapiere eingetragen, bzw. keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder EG-Betriebserlaubnis (EG-BE) während dem Führen bzw. Fahren des Kfz oder Krads mitgeführt werden muss."
- Vielleicht könnte man das noch irgendwie in dem Artikel vermerken. Was meinst Du?
- Viele Grüße,
- Manuel Funk 15:06, 23. Mai 2006 (CEST)
Stimmt. Der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr. --Kettenkrad 20:15, 15. Aug 2006 (CEST)