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Diskussion:Taktik (Militär)

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Die Verwendung von flankierender Waffenwirkung, Sperrfeuer und Minenfelder in der Verteidigung sollte so erfolgen, dass der Gegner selber Schuld ist, wenn er in den so abgeriegelten Bereich weiter vorstößt, d.h. es sollte auch das Prinzip der Schuldlosigkeit der eigenen Seite berücksichtigt werden. Somit sollte der Gegner immer der Schuldige sein oder aber unklug und selbstgefährdent handeln. MfG Gerhard Kemme Gerhard Kemme 14:30 1. Aug 2004 (CEST)