Benutzer Diskussion:Rtc
URV
Hi Rtc
Da schriebst du, die Bilder und womöglich der ganze Artikel seien URV, ich würde gerne erfahren, warum sie das jetzt plötzlich sein sollen. (Kenne mich da nicht sonderlich aus) --Beleg Langbogen 13:57, 13. Aug 2006 (CEST)
- Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2006/Juli#Servus Juristen --Rtc 13:59, 13. Aug 2006 (CEST)
- Willst du mit deinem Bearbeitungskommentar ("und für den Artikel selbst sieht es leider auch alles andere als gut aus") ausdrücken, dass schon die Auflistung und Beschreibung von Gegenständen und Orten aus einem Buch, eine Urheberrechtsverletzung bedeutet. Wäre dann nicht jegliche Art der Inhaltsangabe eine Urheberrechtsverletzung? -- Zacke 19:01, 13. Aug 2006 (CEST)
- Die Kriterien, wann eine URV vorliegt, sind ohne weiteres leider so einfach nicht zu duchblicken. Du darfst etwas durchaus beschreiben oder den Inhalt angeben, genauso wie Du etwas, sogar wörtlich, zitieren darfst. Aber das muss immer in einem größeren Zweckzusammenhang stehen, der bewirkt, dass „die Wesenszüge des Originals verblassen oder völlig zurücktreten“, wie es die Rechtsprechung so schön ausdrückt. Gibt der Enzyklopädieartikel also lediglich Tolkiens Orte und Gegenstände wieder, dann ist das eine Urheberrechtsverletzung, genauso als hättest Du einfach nur kommentarlos ein Kapitel von ihm wörtlich zitiert. Auch, dass es sich hier um einen Enyzklopädieartikel handelt, ändert da nichts dran: Es sind nun mal fiktive Dinge die beschrieben werden, keine real existierenden, und die sind urheberrechtlich geschützt. Du darfst also nicht den fiktiven Gegenstand mal einfach so beschreiben, sondern musst ihn, und zwar vorrangig, in einen faktischen Zusammenhang bringen, z.B. die Bedeutung für das Werk, Symbolik etc., und zwar, das kommt ja noch dazu, ohne Original Research zu betreiben. --Rtc 20:09, 13. Aug 2006 (CEST)
- Demnach wäre eine einfache Inhaltsangabe auch schon verboten. Es besteht schließlich kein höhrerer Zweck, als dem Leser das Buch nahezubringen, genau wie bei der speziellen Beschreibung z. B. eines Gegenstandes aus dem Roman. -- Zacke 20:41, 13. Aug 2006 (CEST)
- Nein, eine einfache, knappe Wiedergabe der wichtigsten Kernpunkte der Geschichte aus einer distanzierten Perspektive ist in einem größeren Enzyklopädie-Artikel natürlich erlaubt (vergleiche Matrix (Film): Nicht okay), weil dabei „die Wesenszüge des Originals verblassen oder völlig zurücktreten“ hinter dem Enzyklopädie-Artikel. "dem Leser das Buch nahezubringen" ist übrigens POV. Ziel der Wikipedia ist es, zu beschreiben, was das Buch ist und was es signifikant macht; nicht, Werbung dafür zu machen. --Rtc 20:53, 13. Aug 2006 (CEST)
- Sicher, Matrix war ein bisschen zu ausführlich. Eine längere Inhaltsangabe ist allerdings nicht mit einer URV zu vergleichen. das ist höchstens ein Fall für die QS. Meiner Ansicht nach ist die Möglichkeit zur Ausführlichkeit der Vorteil der Wikipedia. Sonst könnte man sich auch einfach den Brockhaus kaufen. Als Online-Enzyklopädie hat Wikipedia die Möglichkeit alles ein wenig genauer zu beschreiben, das ist keine Werbung. Schließlich preist der Inhalt ja das Buch nicht an. Und es als URV anzusehen, scheint mir ziemlich weit hergeholt. -- Zacke 21:06, 13. Aug 2006 (CEST)
- Nein, eine einfache, knappe Wiedergabe der wichtigsten Kernpunkte der Geschichte aus einer distanzierten Perspektive ist in einem größeren Enzyklopädie-Artikel natürlich erlaubt (vergleiche Matrix (Film): Nicht okay), weil dabei „die Wesenszüge des Originals verblassen oder völlig zurücktreten“ hinter dem Enzyklopädie-Artikel. "dem Leser das Buch nahezubringen" ist übrigens POV. Ziel der Wikipedia ist es, zu beschreiben, was das Buch ist und was es signifikant macht; nicht, Werbung dafür zu machen. --Rtc 20:53, 13. Aug 2006 (CEST)
- Demnach wäre eine einfache Inhaltsangabe auch schon verboten. Es besteht schließlich kein höhrerer Zweck, als dem Leser das Buch nahezubringen, genau wie bei der speziellen Beschreibung z. B. eines Gegenstandes aus dem Roman. -- Zacke 20:41, 13. Aug 2006 (CEST)
- Die Kriterien, wann eine URV vorliegt, sind ohne weiteres leider so einfach nicht zu duchblicken. Du darfst etwas durchaus beschreiben oder den Inhalt angeben, genauso wie Du etwas, sogar wörtlich, zitieren darfst. Aber das muss immer in einem größeren Zweckzusammenhang stehen, der bewirkt, dass „die Wesenszüge des Originals verblassen oder völlig zurücktreten“, wie es die Rechtsprechung so schön ausdrückt. Gibt der Enzyklopädieartikel also lediglich Tolkiens Orte und Gegenstände wieder, dann ist das eine Urheberrechtsverletzung, genauso als hättest Du einfach nur kommentarlos ein Kapitel von ihm wörtlich zitiert. Auch, dass es sich hier um einen Enyzklopädieartikel handelt, ändert da nichts dran: Es sind nun mal fiktive Dinge die beschrieben werden, keine real existierenden, und die sind urheberrechtlich geschützt. Du darfst also nicht den fiktiven Gegenstand mal einfach so beschreiben, sondern musst ihn, und zwar vorrangig, in einen faktischen Zusammenhang bringen, z.B. die Bedeutung für das Werk, Symbolik etc., und zwar, das kommt ja noch dazu, ohne Original Research zu betreiben. --Rtc 20:09, 13. Aug 2006 (CEST)
- Willst du mit deinem Bearbeitungskommentar ("und für den Artikel selbst sieht es leider auch alles andere als gut aus") ausdrücken, dass schon die Auflistung und Beschreibung von Gegenständen und Orten aus einem Buch, eine Urheberrechtsverletzung bedeutet. Wäre dann nicht jegliche Art der Inhaltsangabe eine Urheberrechtsverletzung? -- Zacke 19:01, 13. Aug 2006 (CEST)
Schau mal, es ist ein Artikel, der nun wirklich nur aus aneinandergehängten Beschreibungen besteht in einem Detailreichtum, der wirklich für eine Enzyklopädie nicht mehr zu rechtfertigen ist, ohne jeden realenzyklopädischen Inhalt. Ich versteh ja, dass man das als Fan immer aus einer anderen Perspektive sieht, aber so ist nun mal die Sachlage. Lexika fiktiver Gegenstände bleiben nun mal dem Rechteinhaber vorbehalten, so blöd das auch sein mag. In eine Enzyklopädie gehören Tolkiens Arbeitsstil, Rezeptionsgeschichte seiner Bücher, Einflüsse, Auswirkungen, Auflistung von wissenschaftlichen Analysen fals existent, prominente Kritiken, etc. aber nur sehr wenige inhaltlichen Dinge. Wer sich mit diesen beschäftigen will, muss sich nun mal das Buch an sich kaufen. --Rtc 21:16, 13. Aug 2006 (CEST)
- Demnach müsstest Du tausende URV-Anträge stellen, in nahezu jedem Artikel, der ein Buch, einen Film oder ähnliches beschreibt, willst Du Dir das zumuten? Kauft wirklich jedes Tolkien-Lexikon, Sonder-Heft, etc. zuvor die Rechte? Ich verstehe außerdem nicht, wo das Problem liegt (meine, es hat doch bisher niemanden gestört, geschweige denn, dass es jemandem aufgefallen wäre oder sich überhaupt jemand drum gekümmert hätte) und was es mit URV zu tun hat, für mich ist es höchstens QS, ein Wikipedia-internes Problem. -- Zacke 21:27, 13. Aug 2006 (CEST)
Es ist nicht nahezu jeder Artikel betroffen, der ein Buch, Film, oder ähnliches beschreibt, wie ich bereits sagte, solange die Wiedergabe sich auf das enzyklopädisch objektiv notwendige beschränkt, aber das ist hier selbst mit beiden Augen zudrücken nicht mehr der Fall. Hat jedes Tolkien-Lexikon, Sonder-Heft eine Genehmigung? Kann ich Dir nicht sagen, versuchs doch mal rauszufinden und frag auch beim Rechteinhaber nach, was der zu sowas denkt. Würde mich auch interessieren. Ja, es hat noch niemanden gestört und in dieser Form wird es auch niemanden stören. Siehe en:fan art letzter Absatz. Es wird von den Rechteinhabern toleriert, in gewissem Rahmen, aber es liegt auch in seinen Händen, jederzeit und ohne Vorwarnung einzugreifen. Deshalb ist die Berufung auf solche ungeschriebenen "Leben und Leben lassen", und das wirst Du sicher verstehen, einfach in der Wikipedia nicht drin. --Rtc 21:36, 13. Aug 2006 (CEST)
- Tolkien kann ich leider nicht mehr nach seinem Einverständnis fragen, gibt es denn derzeit einen Rechteinhaber? - Der angesprochene Detailreichtum wurde bereits durch die Schaffung von Sammelartikeln eingeschränkt. Ich hasse zwar diese Vergleiche, aber vergleicht man mit anderssprachigen Wikipediae (-s?), sind wir hier noch ziemlich arm bestückt. Natürlich ist das mit dem "Leben und Leben lassen" nicht drin, das meinte ich auch gar nicht, aber warum sich für die Rechte von jemandem einsetzen, den es nicht einmal zu interessieren scheint? In gewisser Weise ist es ja auch Werbung für ihn oder seine Ideen. Willst Du jetzt radikal aufräumen? Viel Spaß, das kann 'ne Arbeit werden! Und ständig eine URV vorzuschieben? Es werden doch keine Ideen gestohlen oder verstümmelt, nur verbreitet. Darin sehe ich kein Verbrechen. Sind eigens angelegte Fan-Sites oder die Ardapedia dann eine einzige, riesige Urheberrechtsverletzung? ... Ich glaube wir ertrinken abermals in Regeln und Konventionen, schrecklich! -- Zacke 21:56, 13. Aug 2006 (CEST)
Einen Rechteinhaber gibt es sicher, wer das ist, kann ich nicht sagen. Frag einfach mal bei der Presse-Stelle vom Verlag nach Infos, der die Bücher herausgibt. Die Rechteinhaber von Werken eines solchen Kalibers selbst reden von vorn herein garnicht erst mit Leuten, die nicht ein Projekt von mindestens ein paar Milliönchen anbieten können. Also immer schön an die PR-Fritzen halten. Andere Wikipedias habe ich mir nicht sehr viel angeschaut, nur die englische ein bisschen, und da muss ich sagen, dass dort subjektiv bedeutend mehr enzyklopädische Sach- und Hintergrundinformation stehen als hier, zumindest in den Artikeln, die ich mir kurz angeschaut habe. Im Moment sorge ich erst mal für die Bilder, die sind am dringendsten. Die Artikel lasse ich mal stehen und schaue irgendwann noch mal, was draus geworden ist. Moralisch ist da auch nicht zu argumentieren, es geht einfach schlicht und ergreifend mal wieder ums Geld. Nehmen wir mal an, ich nehme die Artikel aus Wikipedia, baue es richtig schön aus, mache ein Büchlein draus und verkaufe das. Das ist ja der Sinn der ganzen Sache. Aber dann würde sich der Verkauf quasi 100% aus der vorhandenen Geschichte Herr der Ringe ergeben und sicherlich nicht, weil ich das Buch herausgegeben habe. Wenns erfolgreich wäre und ich fett Kohle machen würde, gäbs mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sofort ne saftige Klage. Würde ich das ganze aber analog für eine unabhängige eigene Geschichte machen, die ich vorher im Selbstverlag auf meine Webseite gestellt habe, würde da einfach kein Hahn danach krähen und ich würde vielleicht mit etwas betteln eine halbe Handvoll exemplare durch Mitleidskäufe loswerden. Ich hoffe, Du siehst, was ich meine. --Rtc 22:10, 13. Aug 2006 (CEST)
- Gut, eventuell hast Du Recht mit den Bildern. Insofern, dass es schwer ist, die Weiterverbreitung der Bilder zu kontrollieren, sodass es dann tatsächlich durch die Herausgabe eines solchen Buches zu einer gefährlichen URV kommt. Aber bei den Artikeln wirst Du wohl mehr Überzeugungskraft aufbringen müssen. Nur 'ne Frage am Rande: Was bist Du eigentlich von Beruf, hat es zufällig irgendwas mit Recht zu tun? -- Zacke 22:41, 13. Aug 2006 (CEST)
- Wenn Du das einen Bekannten von mir fragen würdest, der würde bei der Frage laut lachen und fragen "wie bitte?" ;) Es gibt eine erstaunliche Hypothese: Wikipedia-Benutzer arbeiten in der Wikipedia an allem – nur nicht an ihrem Fachgebiet ;) Das ist bei mir nicht anders. --Rtc 22:58, 13. Aug 2006 (CEST)