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Wikipedia Diskussion:Benutzersperrung/Archiv/5

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 31. Juli 2004 um 23:01 Uhr durch Peter200 (Diskussion | Beiträge) (Frist Abstimmungszeitraum). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Siehe auch: Archiv1, Archiv 2

Meinungsbild neue Regeln zur Benutzersperrung

Wie versträgt sich diese Abstimmung zu der Abstimmung zur Abschaffung der Abstimmung? Es soll keine Regeln mehr geben außer den verbindlichen DREI -- Lln 10:09, 29. Jul 2004 (CEST)

Schau mal bitte auf den Titel: Dies ist keine Abstimmung, sondern ein Meinungsbild. Dein Aufruf ist somit gegenstandslos. -- 240 Bytes 10:20, 29. Jul 2004 (CEST)
Hier sollen noch tausend Spezialregeln, die nicht verbindlich gelten, zu den drei einzig gültigen Reglen blabla-abgestimmt und blabla-diskutiert werden? Das ist doch alles nur noch Makulatur, wenn Abstimmungen abgeschafft werden sollen! --Lln 13:16, 29. Jul 2004 (CEST)
Du hast es immer noch nicht verstanden, es gab noch nie Abstimmungen in der WP. Das waren immer Meinungsbilder, zugegegbener Maßen teilweise unter falschem Namen. -- Peter Lustig 13:21, 29. Jul 2004 (CEST)
Wenn keine der nachfolgend ausgehandelten Regeln mehr verbindlich gelten sollen, gilt nur noch die Macht des Stärkeren, die Willkürmacht dessen, der über die stärksten Lösch- und Sperrfunktionen verfügt. Die einzige Sicherheit ist dann nur noch die Flucht unter das Patronat eines Admins, indem man sein Gefolgsmann wird. Und was haben wir dann: den Feudalismus par excellence. -- 217.184.30.41 13:44, 29. Jul 2004 (CEST)
Zu verbindliche Regeln siehe Wikipedia:Ignoriere alle Regeln und Sei mutig. Die einzig verbindlichen Regeln waren schon immer nur NPOV und Einhaltung der GFDL. -- Peter Lustig 13:53, 29. Jul 2004 (CEST)
...wobei du dann immer noch das Problem hättest, dass einen anonymen Berufsstänkerer wie dich niemand zum Vasallen würde haben wollen... --Anathema <°))))>< 14:01, 29. Jul 2004 (CEST)
@anathema: Offizielle Rüge - immer wieder läßt Du Dich beim verbotenen Füttern erwischen (;- -- tsor 14:34, 29. Jul 2004 (CEST)
Tschulljung. Aber wahr ist es doch. ;-) --Anathema <°))))>< 14:36, 29. Jul 2004 (CEST)

das verträgt sich prima, weil unten stehende Abstimmung schon seit einer Woche am laufen war, bevor die Abstimmung zur Abschaffung der Abstimmung entstand.--Knud Klotz 13:31, 29. Jul 2004 (CEST)

Mir ist was ganz anderes aufgefallen, Fantasy erklärt, dass die Abstimmungen nicht verbindlich sind, weil beklagenswerter Weise zu wenige daran teilnehmen, somit können sie nicht repräsentativ sein. Die selben, die sich dieser Ansicht in der Abstimmung dort anschließen, setzen sich aber gleichzeitig hier in dieser Abstimmung dafür ein, dass die Berechtigung abzustimmen, noch weiter verschärft und verkompliziert wird (200 edits im Artikelraum). Worin liegt da die Logik und Glaubwürdigkeit? Beißt sich da die Katze nicht selbst in den Schwanz? -- Rrr 13:07, 30. Jul 2004 (CEST)

Rrr, ich denke du hast da was mißverstanden. Abstimmungen sind in einem offenen System wie Wikipedia nicht möglich, da nicht gewährleistet werden kann, das jede reale Person nur eine Stimme abgibt. Dies ist aber eine Grundvorraussetzung für demokratische Wahlen bzw. Abstimmungen. Siehe dazu auch Benutzer:Tsor#Wikipedia und Demokratie. -- Peter Lustig 17:37, 30. Jul 2004 (CEST)
Nein, lieber Peterlustig, ich habe die 4 Punkte von Fantasy gelesen, Punkt 3 (Zitat): "Wie können Abstimmungen von zB 30 Leute für Zehntausende registrierte und noch mehr IP-Wikipedianer repräsentativ sein?". Ich sage also, irgendwie beißt sich die Katze in den eigenen Schwanz. -- Rrr 19:13, 30. Jul 2004 (CEST)
Lieber Rrr, wenn dich daran aufhängst, (auch wenn ich Fantasy da völlig recht gebe, da auch ohne Beschränkung keine representative Anzahl an den Abstimmungen teilnimmt), dann suche dir ein anderes Argument aus, wieso in der WP keine Wahlen möglich sind. Z.B. das von mir obengenannte. -- Peter Lustig 19:20, 30. Jul 2004 (CEST)
Ich sage, man kann nicht dem Argument von Fantasy folgen, Abstimmungen seien nicht erfolgreich, wenn zu wenig daran teilnehmen und darum auch nicht verbindlich und gleichzeitig selbst die Abstimmungsmodalitäten so verkomplizieren wollen, dass noch weniger in der Lage sind abzustimmen. Das hat keine Logik und keine Glaubwürdigkeit. Kapiert, was ich meine? Das dürfte doch wohl nicht zu schwer sein! Oder Doch? -- Rrr 22:48, 30. Jul 2004 (CEST)
Dir denke dir fällt es schwer zu Erkennen das sich das Zitat von Fantasy auf Abstimmungen bezieht und es hier aber um ein Meinungsbild geht, was zwei verschiedene Dinge sind. -- Peter Lustig 14:04, 31. Jul 2004 (CEST)
Es geht mir hier um den Gegenstand "Abstimmung" und dieser Gegenstand ist ein Teil des Themas "Benutzersperrung". Wenn du die Untertitel oben auf der Seite liest, findest du z.B. den Titel: "1.2.4 Frist Abstimmungszeitraum". Ich hoffe jetzt ist wieder ein wenig Ordnung in deinem Kopf. Ich weiß ja nicht, ob du Artikel schreibst, aber wenn du es tust, bist du hoffentlich in der Lage die Kategorien auseinander zu halten und z.B. "Verfahren" und "Inhalt des Verfahrens" zu unterscheiden. Ich rede hier auf dieser Seite vom Inhalt, von einem ganz speziellem Inhalt, von den "Abstimmungsmodalitäten" über die wir alle eine Zeit lang bereits diskutiert haben. Mann oh Mann, ich kann nicht glauben, dass ich hier den Oberlehrer spielen muß! -- Rrr 21:14, 31. Jul 2004 (CEST)

Aussetzung der Abstimmung bis zum Ende der Abstimmung Wikipedia:Meinungsbilder

Pro

Contra

Zum Verfahren: Da die Diskussionen, Abstimmungen und Meinungsbilder hier etwas unübersichtlich wurden, habe ich das alles mal zusammengefasst. Bitte kontrolliert, ob ich euch in der richtigen Rubrik eingetragen habe. Wenn jemand zu einer Frage eine Option fehlt oder wenn er eine weitere Regel vorschlagen will, soll er diese bitte innerhalb der nächsten 48 Stunden ergänzen. Das Meinungsbild läuft ab dann 14 Tage. --Elian Φ 20:48, 23. Jul 2004 (CEST)

Der als erstes zu entscheidende Antrag ist immer der weitestgehende (das ist der, bei dessen Annahme andere Anträge nicht mehr befasst werden müssen)--Knud Klotz 22:07, 23. Jul 2004 (CEST)

Klarstellung: Hier kann jeder Berechtigte zu allen Unterpunkten abstimmen, auch wer gleich zu Anfang mit "ja" stimmt! --Rrr 22:12, 24. Jul 2004 (CEST)

Mal ne Frage: Bevor hier das Rad neu erfunden wird... hat jede (inter)nationale Wikipedia ihre eigenen Regeln ? Verhaelt sich ein deutscher Auzusperrender so ganz anders wie ein franzoesischer oder angelsaechsischer oder japanischer ? --Bleiglass 13:37, 26. Jul 2004 (CEST)


Abschaffung der indefiniten Benutzersperrung

Die "infinite"-Nutzersperrung ist abzuschaffen. Als höchste Sanktionsmaßnahme ist eine unbürokratische Sperrung von x Stunden vorgesehen. Diese Sperrung kann ohne Abstimmung wiederholt werden. Der umstrittenen Nutzer muss jedoch Gelegenheit haben, seine guten Absichten unter Beweis zu stellen. Bei nicht lösbaren Konflikten muss unter Beteiligung Neutraler eine dauerhafte Lösung gesucht werden.

Falls dieser Antrag abgelehnt wird:

Frist Unterstützerzahl

Klarstellung der Unterstützerregel

Es sind zwei Unterstützer nötig, die die "Antragstellung" für berechtigt und die Formalien für erfüllt halten. Die Unterstützer können anschließend genau wie alle anderen mit Pro oder Contra abstimmen.

Es ist also kein Antrag ungültig, wenn sich mehr Unterstützer finden, es werden aber nur zwei gebraucht. Falls jemand die Unterstützerregel anders formulieren will, bitte hier einen entsprechenden Text vorschlagen.

Vorschlag für eine kleine Textkorrektur: Es sind mindestens zwei Unterstützer nötig,... -- tsor 23:22, 23. Jul 2004 (CEST)
nein. mehr als zwei sind eben nicht nötig - ein Antrag wird davon nicht "gültiger". --Elian Φ 23:26, 23. Jul 2004 (CEST)
Weibliche Logik versus Mathematik ... ;-) -- tsor 18:08, 24. Jul 2004 (CEST)

Stellungnahme

Soll der beschuldigte Nutzer in der gleichen Frist, die für die Unterstützerzahl festgelegt wurde, Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen, bevor die Abstimmung beginnt:

Klarstellung: Derjenige, gegen der Sperrantrag gerichtet ist, sollte benachrichtigt werden und hat dann $FristUnterstützerzahl Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. Davor - gemessen ab Benachrichtigungszeitpunkt - darf die Abstimmung auf keinen Fall beginnen, auch wenn die Unterstützerzahl schon erreicht ist. Äußert er sich in dieser Frist nicht und ist die Unterstützerzahl erreicht, beginnt die Abstimmung trotzdem (um zu verhindern, das man das durch Verweigern einer Stellungnahme sabotiert). Eine Benachrichtigung per Mail, falls der Nutzer eine Adresse eingetragen hat, sollte obligatorisch sein. --Elian Φ 21:38, 23. Jul 2004 (CEST)

Uli: Nein, denn so wie die Entscheidung da oben ausgeht, wird das wohl auf zwölf Stunden rauslaufen. Damit würde man erwarten, dass der/diejenige, gegen den so ein Antrag gestellt wird, in zwölf Stunden in die Wikipedia kuckt, das ist unfair. Der "Beschuldigte" braucht definitiv mehr Zeit, um sich zu äußern (2-3 Tage), erst nach Ablauf dieser Frist sollte eine Abstimmung beginnen. Also: Ja zum Recht, sich zu äußern, nein dazu, die Frist so kurz zu setzen.

einverstanden: denisoliver, Aineias, Robert Kropf, stw, srb, Dickbauch (siehe unten)

Knud Klotz: Geht nicht; wikipedia bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum. Die Verkürzung des Rechts auf Gehör im Verfahren (d.h. vor der Entscheidungsfindung) auf nicht mal einen Tag ist nicht machbar--Knud Klotz 22:16, 23. Jul 2004 (CEST)

die 12 Stunden schauen übrigens nur so gut aus, weil die Contrastimmen aus der vorherigen Abstimmungen noch nicht nachgetragen sind. --Elian Φ 21:38, 23. Jul 2004 (CEST)

Vorschlag: Derjenige, gegen den der Sperrantrag gerichtet ist, muss benachrichtigt werden (und zwar auf seiner Diskussionsseite und, wenn er eine Emailadresse angegeben hat, auch per Mail),... - Schlißlich kann man nicht von jedem verlangen, dass er die Benutzersperrungsseite auf seiner Beobachtungliste hat. --Robert Kropf 10:41, 25. Jul 2004 (CEST) -Sehe ich auch so!Pandaemonium

Jedenfalls bedarf es keiner besonderen Stellungnahmefrist: der Betroffene kann sich selbstverständlich während des gesamten Verfahrens äußern. -- Stechlin 13:58, 27. Jul 2004 (CEST)

Klar kann er das. Aber Du kannst die Abstimmung nicht beginnen, bevor der Betroffene die Möglichkeit hatte, sich zu äußern--Knud Klotz 14:25, 27. Jul 2004 (CEST)

Frist Abstimmungszeitraum

  • 3 Wochen:

Teilnahmebedingungen

  • 50 Edits im Artikelnamensraum:
  • alternativ: 250 (oder 500 - vielleicht übertrieben viel?) Edits insgesamt und 2 Monate angemeldet: Rrr, guety, Henning.H
  • contra "nn Edits" Regel, nur Fristen-Lösung (2 Monate): Barbarossa

Die Regel mit den Edits ist einfach sinnlos, weil 50, 500 und auch 5000 typo-Korrekturen für die Wikipedia weniger wert sind, als ein einziger fundierter inhaltlicher Beitrag und auch nicht das Verständnis der Wikipedia-Regeln unter Beweis stellen! --Barbarossa 10:42, 26. Jul 2004 (CEST)

Kommentar

200 Edits im Artikelraum, ist eine monströse Regel von Admin für Admins! Ein Normalsterblicher kann das nicht überprüfen! Besser 500 Edits oder 250 Edits insgesamt, da drücke ich einfach auf den entsprechenden Link und sehe es. --Rrr 08:22, 24. Jul 2004 (CEST)

Na wenn keiner weiß, ob er abstimmen kann, ist das doch lustig! --Lln 11:52, 24. Jul 2004 (CEST)
Und wer sich Beschweren will muß halt vorher fleißig zählen. Viel Spaß. :) -guety 22:24, 24. Jul 2004 (CEST)
Frage: Ist es für einen normalen Benutzer möglich, auf die Schnelle mit einem automatischen Programm 200 sinnvolle Edits im Artikelraum herzustellen? könnte man sowas überprüfen? --Rrr 11:43, 25. Jul 2004 (CEST)
Was ist sinnvoll? Man kann sicher automatisiert z.B. durch zum Beispiel ersetzen und "kleine Änderungen" unmarkiert lassen. DasBee 11:12, 26. Jul 2004 (CEST)
Die Antwort in Wikipedia:Ich brauche Hilfe zu der Frage lautet, dass man auf die Schnelle einen Haufen Edits automatisch herstellen kann. Damit wird das Kriterium 200 Edits zumindest hinsichtlich des Artikelraums abwegig. Die Sache müßte aus Vernunftgründen neu hinterfragt werden. --Rrr 13:24, 26. Jul 2004 (CEST)
Frage: Wäre nicht eine Volumen-bezogene Mindestanforderung wie in der alternativen Benutzerstatistik sinnvoller? --yorg 10:05, 27. Jul 2004 (CEST)

Zulässigkeit von Kommentaren

ArtMechanic 00:06, 24. Jul 2004 (CEST): Als Kommentar sollte nur eine persönliche Meinungsäußerung zum Gegenstand der Abstimmung erlaubt sein. Eine Diskussion über die Meinung eines anderen Abstimmenden ist sinnlos. Jeder darf seine eigene Meinung haben! Das sollte eigentlich für alle Abstimmungen gelten.
Thommess
srb: (kurze) Begründung ja, Diskussion nein
Stechlin
240 Bytes
  • Keine Regel dazu:

Mindestzahl abgegebener Pro-Stimmen erforderlich

Hier ist wohl "keine Mindestanzahl" gemeint? Warum englisch, wenn's auch deutsch geht? -- stw (Talk) 21:24, 25. Jul 2004 (CEST)
Der übliche Begriff ist Quorum, wer will kann es auf deutsch übersetzen... --Knud Klotz 19:34, 26. Jul 2004 (CEST)

Notwendiges Stimmenverhältnis

Welches Verhältnis ist notwendig damit der Antrag Erfolg hat:

  • 80% dafür:

Gruppenanträge

Stellen mehrere Benutzer den Antrag, genügt der Nachweis vorangegangener gescheiterter Diskussionsversuche (Keine formelle Vermittlung notwendig). Diese Benutzer sollten sich nicht an der Abstimmung selbst beteiligen.

dazu notwendige Benutzer

Vorsicht, das könnte ein Standard werden zum Abkürzen des Verfahrens, keine Chance zur Deeskalation, dem "Angeklagten" könnte der Ernst der Lage nicht klar sein. Man fragt einfach vorher ein paar vermutliche Unterstützer, ... stefan 22:53, 23. Jul 2004 (CEST)

andrerseits ist unser vermittlungsverfahren auf konflikte zwischen zwei Nutzern ausgerichtet, nicht auf probleme, die eine ganze reihe von leuten mit einem nutzer hat. Und ernsthafte Lösungsversuche sind nach wie vor erforderlich. --Elian Φ 22:59, 23. Jul 2004 (CEST)

Die Idee des Gruppenantrags ist nichts als die Alternative zum Antrag mit vorgeschaltetem Vermittlungsversuch. Ich halte die Idee solche Anträge zuzulassen für absolut kontraproduktiv. Und zwar nicht nur, weil der Vermittlungsversuch einen grundsätzlichen Wert darstellt, sondern vor allem weil das Verfahren leichter im Chaos endet. Der Antragsteller hat Rechte im Verfahren; wenn der Antragsteller eine Personengruppe ist, wird es schwierig (Beispiel: ein Teil der den Antrag tragenden zieht zurück, ist damit der Antrag weg oder wie?)--Knud Klotz 19:49, 26. Jul 2004 (CEST)

Sperrverfahren gegen Antragsteller

Bedenke, ein Sperrantrag kann immer nur das letzte Mittel sein. Ein mutwillig erscheinender Antrag, der mit absoluter Stimmenmehrheit abgewiesen wird, kann seinerseits ein umgehendes Sperrverfahren gegen dich auslösen!

(Gedacht ist, dass der vorher Angeschuldigte ohne Formalitäten im Anschluß unmittelbar mit einem Sperrantrag reagieren kann - der Autor.) --Lln 02:59, 24. Jul 2004 (CEST)

Beschränkung auf die vorgebrachten Belege

Gib Belege für das Fehlverhalten und für Diskussionen und Vermittlungsversuche an. Nur diese dürfen im Verfahren erörtert werden.

Soll für den Antragsteller gelten, nicht für die Kommentare Dritter. -- der Autor ----Lln 09:54, 29. Jul 2004 (CEST)

Was soll eigentlich sonst erörtert werden, wenn nicht ein konkretes Fehlverhalten im Wikipedia-Raum? Kann mir das einmal jemand erklären? Gerüchte, Stimmungen, Meinungen vom Hörensagen? Welche Vorstellungen hat man da? Fragt irritiert: --Lln 21:07, 26. Jul 2004 (CEST)

IP, Vandalen und Doppelaccountsperrungen

Was ist ein Vandale? Ist das ein Status? --Knud Klotz 19:54, 26. Jul 2004 (CEST); schließe mich der Frage an - wer entscheidet das? wo ist die Grenzlinie zu dem, der ein "ordentliches Verfahren" erhält? --yorg 09:50, 27. Jul 2004 (CEST)

Vandale ist der, der von den Admins ganz schnell gesperrt wird - verstehst du? -- Lln 09:56, 29. Jul 2004 (CEST)
  • Vorschlag 1: Zur Sperrung von IPs, Vandalen und eindeutigen, missbräuchlich eingesetzten Mehrfachaccounts ist kein Antrag nötig, insoweit eine Sperrdauer von 20 Stunden innerhalb eines Monats nicht überschritten wird. Spätestens danach ist ein öffentliches Verfahren einzuleiten. Ein bereits gesperrter Betroffener bekommt rechtzeitig die Gelegenheit, seine zu veröffentlichende Stellungnahme per E-Mail zu senden (oder seine Sperre wird für eine Äußerung kurzzeitig unterbrochen).
  • Vorschlag 2: Zur Sperrung von IPs, Vandalen und eindeutigen, missbräuchlich eingesetzten Mehrfachaccounts ist kein Antrag nötig.
    • Nein: yorg (siehe oben)

Kommentar

Es gibt ungünstige Tage, da benutzt ein Administrator in jedem zweiten Satz das Wort "Vandale", um seinem aktuellen Ummut wegen einer schlecht gelaufenen Diskussionen Ausdruck zu geben. Und so ein Admin hat immer den Abschaltknopf für Sperrungen in Augenhöhe. So ist das mit den menschlichen Regungen in Stresssituationen! --Lln 01:58, 24. Jul 2004 (CEST)

Unbedingt beachtenswert hierzu auch die neueren Anträge in Administratoren/Probleme. --Lln 22:51, 24. Jul 2004 (CEST)
Vielleicht sollte dann erwogen werden, alle Administratoren von manchen Abstimmungen auszuschließen - um diesen Vorwurf einer Admin-Oligarchie zu entkräften ? (maliziöser Vorschlag, ich weiss) --yorg 10:12, 27. Jul 2004 (CEST) (Nicht-Administrator)
Admins sind erfahrene Benutzer, die deswegen, und weil sie sich einer notwendigen und unangenehmen Arbeit stellen, einige wenige weitere Rechte erhalten haben. Es ist paradox, gerade diejenigen, die den größten Überblick haben, von einer Entscheidungsfindung ausschließen zu wollen.
Der groteske Vorwurf einer Admin-Oligarchie sollte weniger entkräftet als vielmehr in seiner ganzen Unsinnigkeit ignoriert werden. -- Stechlin 13:13, 27. Jul 2004 (CEST)

Verjährungsklausel (keine Doppelverurteilung)

Gründe, die nach Abstimmungsbeginn nicht zur Sperrung führten, dürfen gegenüber der selben Person in einem späteren Verfahren nicht wiederholt werden.

(Gemeint ist: keine Doppelverurteilung wegen der selben Sache! - der Autor) -- Lln 12:01, 24. Jul 2004 (CEST)

Kommentar zum Abstimmungsstand

Ergebnisanalyse: Man stelle sich vor, eine Gruppe will jemanden loswerden: der Betroffene ist 2 Wochen verreist, ein Vermittlungsversuch hat nicht stattgefunden, eine Verteidigung gab es nicht, Kommentare zur Sache waren nicht zugelassen, nach einer Woche gibt es 10 Pro Sperrstimmen aufgrund von nicht konkreten, geschweige denn konkret belegten Anschuldigungen, die teilweise ohnehin in einem früheren Verfahren als unerheblich zurückgewiesen worden waren. So soll ein Verfahren nach Mehrheitsmeinung im Augenblick aussehen können. Wenns nicht geklappt hat, probiert die Gruppe es einen Monat später ungestraft nochmal mit dieser Masche.
Wollen wir das wirklich so?
Und selbst wenns nicht so happig kommt, glaubt jemand, ein Anfänger erst kurz dabei, kann einem langjährig im Betrieb verwurzelten Ankläger, völlig auf sich allein gestellt argumentativ etwas entgegensetzen, wenn jener von Regeln redet, die er nicht kennt? --Lln 01:40, 24. Jul 2004 (CEST)
Wenn sich irgendwann mal auf Wikipedia die Community zu etwas entwickelt, die so etwas zulässt, dann kann man wohl mit Recht sagen: "Ihr seid es eh nicht wert." --Elian Φ 01:44, 24. Jul 2004 (CEST)
Lln malt natürlich nur den Teufel an die Wand. Das ist jetzt eine zufällige Abstimmkonstellation, die so nicht bleibt und die nur theoretisch vielleicht mal den oben geschilderten Supergau ermöglicht. --Rrr 08:33, 24. Jul 2004 (CEST)
Damit ein "Verfahren" überhaupt erst in Gang kommen kann, ist es unabdingbar, dass der evtl. "Auszuschließende" sich zu der "Anschuldigung" äußert. Diese Gelegenheit sollte ihm in einem angemessenen Zeitraum gegeben werden, wobei die von Lln geschilderte Konstellation wahrlich konstruiert wirkt. --Herrick 08:26, 26. Jul 2004 (CEST)

Die Wirklichkeit ist allerdings noch schlimmer, als es sich jemand ausmalen kann - selbst der teufel nicht. Man verfolge nur den Fall Willimczik, der noch keine 4 Wochen hier ist. Im Vermittlungsausschuss W- Schindler hat jemand versucht, die Wirklichkeit einmal aus Logbüchern zu rekonstruieren... --Wolfhart Willimczik - Physicist & Inventor 17:47, 25. Jul 2004 (CEST)

Stimmen aus altem Meinungsbild

Ich habe die Stimmen, die mir eindeutig zu einer Frage zu passen schienen, nach besten Wissen und Gewissen oben ergänzt. Die folgende Stimmen konnte ich nicht ganz zuordnen. Bitte tragt euch daher oben unter den Rubriken ein und löscht euch aus der Liste unten raus. --Elian Φ 20:48, 23. Jul 2004 (CEST)

Pro

  1. --Wiki Wichtel | neue Nachricht] 08:57, 23. Jul 2004 (CEST) 12h fast noch zu lang, 1 Woche fast zu kurz (min. 8 Tage)
  2. -- Herr Klugbeisser 12:57, 23. Jul 2004 (CEST), vorbehaltlich der Fristen, aber der Vorschlag geht eindeutig in die richtige Richtung.

Contra

  1. akl 16:59, 22. Jul 2004 (CEST)
  2. Lln 19:40, 22. Jul 2004 (CEST) Elian hat vollkommen recht und zwar gleich in zweierlei Hinsicht: 1. Selbstverständlich muß jeder Punkt einzeln überprüft und alternativ darüber nachgedacht werden. 2. Selbstverständlich läßt sie sich den Mund nicht verbieten. Natürlich wird erstmal diskutiert und dann eine Abstimmung sorgfältig vorbereitet. Einen schnellen Durchmarsch wollen wir nicht.
  3. -- Simplicius 21:48, 22. Jul 2004 (CEST) Ich stimm doch nichts ohne Diskussion ab, ich bin doch nicht bescheuert.
    *LOL*, nee, du nicht. :-)) SCNR, Anathema <°))))>< 21:59, 22. Jul 2004 (CEST)
  4. Hoch auf einem Baum 00:32, 23. Jul 2004 (CEST) eigentlich pro, aber den letzten punkt finde ich unakzeptabel: kommentare sind eminent wichtig, da man sich nicht darauf verlassen kann, dass "staatsanwaltschaft und verteidigung" alle relevanten argumente vorbringen.
  5. --Trevithick 09:35, 23. Jul 2004 (CEST)
  6. Ich möchte eine eventuelle Äußerung meinerseits zur Sperrung eines anderen (zumindest kurz, kein ewiges Geschwafel, ein paar Zeilen sollten reichen) begründen dürfen. Auch halte ich es wie unten vorgeschlagen für angemessen Sanktionen gegen Personen anzuwenden, die unbegründete Sperranträge stellen. Gut fände ich es auch, wenn mindestens drei-fünf Leute eine Sperrung beantragen müßten, um unüberlegte Einzelaktionen zu unterbinden. Schade, daß ich überhaupt über sowas nachdenken muß... Dickbauch 11:09, 23. Jul 2004 (CEST)
  7. --stefan 11:17, 23. Jul 2004 (CEST), contra, ausschließlich wegen der zu kurzen Fristen von 12h und 1 Woche. Das ist für eine Sperrung ziemlich kurz, jedenfalls aber für die undefinierten "allen relevanten".
  8. Stichwort Gegenantrag. Kann ein eventuell Auszuschließender einen Antrag auf Ausschluss des Antragstellers stellen? Wenn ja, wird dieser Antrag gesondert behandelt? Gilt der Ausschluss für die gesamte Wikipedia oder nur für einzelne Artikel? Ist der Ausschluss zeitlich befristet? Wie soll / will man das kontrollieren? Ein neuer Account ist schnell angelegt. [Benutzer:Bin neu hier]

Enthaltungen

  1. Anathema <°))))>< 16:53, 22. Jul 2004 (CEST), Begründung ist ja leider nicht erlaubt.
  2. Abstimmungsmuffel Justy 10:30, 23. Jul 2004 (CEST)
  3. Bo 13:43, 23. Jul 2004 (CEST), auch weil ich die Fristen für zu kurz halte, der Rest der Regeln ist besser als vorher.
  4. Pm 19:18, 23. Jul 2004 (CEST)

Meinung zum gesammten Verfahren

Ich verfolge die Entwicklung in Sachen Benutzersperrung mit Interesse. Ich bin noch nicht lange dabei, aber ich kenne Bürokratie (das ist mein Job). Und was hier geplant wird artet in eine Bürokratie aus, die Leuten wie mir in ihren feuchtesten Träumen nicht einfallen würden.

Bitte laßt mich das näher erklären:

  • viele verschiedene Fristen innerhalb eines Verfahrens führen meiner Erfahrung nach zu heilloser Verwirrung bei den Beteiligten und viel Geschrei und Gezänk. Lieber für alle eine längere, einheitliche Frist. (Ich weiß ich habe anders abgestimmt. Das muß ich ändern. Hatte nicht genug nachgedacht...)
  • dem zu Löschenden muß Bescheid gegeben werden das ist klar, aber
  • wird sich vom zu Löschenden nicht beschwert hat er/sie halt Pech (siehe Revision).
  • die Sortierung von Abstimmberechtigten und nicht -berechtigten nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Anzahl der Beiträge ist viel zu aufwändig. (Gelegenheitsnutzer schauen wohl eher nicht hier rein und Mehrfachanmeldungen lassen sich leicht mit der IP feststellen. Ganz zu schweigen von den leeren Benutzerseiten etc. Bei Verdacht kann man ja mal nachschauen...)
  • die Abgrenzung Fehlverhalten was schon mal verhandelt wurde und neues Fehlverhalten ist imho recht schwierig bis unmöglich, wenn sich chronisch über ein Thema gestritten wird.
  • ich befürworte ein schlankes (also das Gegenteil von mir...) einfaches Verfahren mit der Möglichkeit einer einmaligen (!!!) Revision bei:
    • Fehlern im Verfahren
    • dem Fall, daß der Beschuldigte (ja sind wir denn im OWi-, Strafverfahren?!?), der gelöschte User, die Sache nicht mitbekommen hat und sich nicht äußern konnte. So kann das "aussitzen" eines Löschantrages durch nicht-reagieren verhindert werden. Wer gegen etwas revisioniert muß reagieren.
    • der Antrag des gelöschten/gesperrten Users muß hierzu reichen
    • die zweite Entscheidung ist dann aber endgültig
  • Ja, ich sehe ein, daß es schwer ist sich "gerecht" zu verhalten und allen gerecht zu werden, aber ein kompliziertes Verfahren macht alles nur schlimmer.