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Benutzer:Carolin/Sandbox

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Gesetze

OECD-Refs

(http://www.oecd.org/document/56/0,2340,en_21571361_33915056_34508792_1_1_1_1,00.html : [.....] Author (if any), Title of the material, © OECD, date.


Sehr relevante Stichworte

Frauenbewegung Elternschaft Mutterschaft Vaterschaft Humanisierung der Arbeitswelt Betriebsklima Unternehmenskultur(=Organisationskultur) Arbeitsethik Mutterliebe, Vaterliebe soziale Rolle Mutterschaftsversicherung (Schweiz) Mutterschutzgesetz Familienformen Kleinfamilie Großfamilie Alleinerziehende Generationen Lebensgemeinschaft Einelternfamilie Wertvorstellung

Textbausteine (Grammatik, Inhalt usw noch sehr zu überarbeiten)

Der nationale Dachverband Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder setzt sich für die Verhütung von Kinderunfällen ein.

Mutterliebe und Vaterliebe sind stark an die Familienform und Rollenbilder einer bestimmten Gesellschaft gebunden, sowie an verschiedene rechtliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Randbedingungen.

Australien: http://www.actu.asn.au/public/campaigns/workandfamily.html

Praktischer Aspekt

  • Gärtnerdienste, Winterdienste
  • Einkaufsdienste
  • Abhol- und Taxidienste
  • Einkaufen mit Lieferservice bzw. Online-Shopping

Ganz abgesehen von ihrer politischen Dimension ist das Vereinbaren von Familie und Beruf auch ganz konkret ein praktisches Problem für berufstätige Eltern.

Großeltern

Mobilität

"Fußgänger-Wohnbezirke"

Politische Einordnung

WORTLAUT UND INHALT NOCH NICHT OK: Während sich das Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf die Möglichkeit des Einzelnen, beide Bereiche miteinander zu vereinbaren, bezieht, so fokussieren sich andere Kräfte in der Gesellschaft darauf, dass es keine Notwendigkeit sein dürfe, dass beide Eltern außer Haus arbeiten, sondern dass im Gegenteil möglich sein müsse, dass ein Elternteil sich in Vollzeit dem Familienleben widmet, und dass diese Familienarbeit zu honorieren sei.

Die katholische Kirche setzt in der Charta der Familienrechte[1] vom 20. Oktober 1983 fest, dass (auf Heirat beruhende) Familien nach Artikel 10 "ein Recht [haben] auf eine soziale und wirtschaftliche Ordnung, in der die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse es den Familienmitgliedern gestattet zusammenzuleben" und "der Arbeitslohn sollte so bemessen sein, daß Mütter nicht zur Arbeit außerhalb des Hauses genötigt werden, zum Nachteil des Familienlebens und vor allem der Kindererziehung. Die Arbeit der Mutter im Haus muß wegen ihres Wertes für Familie und Gesellschaft anerkannt und geachtet werden."

Die Menschenrechtserklärung stellt zwar zwar ein Recht jedes Einzelne auf Arbeit (Artikel 16), den Schutz der Familie (Artikel 23) und den besonderen Schutz von Müttern und indern (Artikel 25) fest, äußert sich aber nicht direkt zur deren Vereinbarkeit.

Andere Kräfte in der Gesellschaft sagen, dass es keine Notwendigkeit geben dürfe, dass beide Eltern am Arbeitsleben teilnehmen: sie plädieren für die Möglichkeit der Wahl einer traditionellen Familie und betonen die Honorierung der Familienarbeit. So wird auch für den Fall einer Scheidung wird in den Bestimmungen zum Unterhalt geregelt, in welchem Grade, je nach Alter der Kinder, dem betreuenden Elternteil eine Berufstätigkeit zugemutet werde.


http://www.ekd.de/EKD-Texte/2139_sozialwort_1997_sozial2.html "(55) Aufgrund der traditionellen Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen sind es vor allem die Frauen, die Arbeit in Familie und Ehrenamt übernommen haben. Nimmt man ihren Anteil an der Erwerbsarbeit hinzu, so werden etwa zwei Drittel der gesellschaftlich anfallenden Arbeit von Frauen geleistet. Weil Frauen immer noch den größten Teil der familiären Arbeit leisten, werden sie häufig noch zusätzlich bei den Einstellungsentscheidungen benachteiligt. Deshalb haben sie an der Erwerbsarbeit nicht in dem Maße teil, wie es ihrer Ausbildung und Qualifikation entspräche."


"Die wachsende Nachfrage nach Arbeitskräften seit den 60er Jahren hat in Verbindung mit der zunehmenden Qualifizierung der Frauen zu einem tiefgreifenden Einstellungswandel geführt, welcher für die meisten jungen Frauen die Verbindung von Familien- und Erwerbstätigkeit zu einem neuen Leitbild hat werden lassen." - "Insbesondere muß das System der sozialen Sicherheit darauf eingestellt werden, daß der Anteil kontinuierlicher Erwerbsbiographien abnimmt und daß mit der Pluralisierung der Lebensstile immer mehr Menschen zwischen Phasen der ganztägigen Erwerbsarbeit, des Teilzeiterwerbs und der Haus- und Familienarbeit wechseln. " - "Um so wichtiger erscheint angesichts dieser Entwicklung das Ziel, die Arbeitswelt und die Gesellschaft insgesamt kinder- und familienfreundlicher zu gestalten. Neben einer Verbesserung der Einkommen von Familien geht es hier u. a. um eine Erhöhung der Zeitsouveränität der Beschäftigten und um die kindergerechte Gestaltung städtischer und ländlicher Lebensräume sowie um die Bereitstellung bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraums für Familien mit Kindern durch wohnungspolitische Maßnahmen. " (http://www.ekd.de/EKD-Texte/2139_sozialwort_1997_sozial4.html)


Europaweit

Stillzeit: Die Firmen sind verpflichtet, allen Müttern bis zum 9. Lebensmonat des Kindes 1 Stunde Stillzeit einzuräumen (Spanien). Haushaltshilfe: In Spanien sind Haushaltshilfen nicht ein Privileg besser gestellter Familien, sondern praktisch jede mittelständige Familie hat jemanden, der ihr im Haushalt zur Hand geht. - ... die Akzeptanz in Deutschland berufstätigen Müttern kleiner Kinder gegenüber recht gering, man wird schnell als Rabenmutter verurteilt. Gut finde ich jedoch, dass eine Mutter bis zu 3 Jahre vom Staat eine gewisse Unterhaltszahlung erhält, die es ihr finanziell ermöglicht, auf ihr festes Gehalt während dieser Zeit zu verzichten. Diese Möglichkeit besteht in Spanien nicht. Auch scheint der Arbeitsplatz in Deutschland gesichert zu sein, d. h. man kann nach der Auszeit wieder die gleiche Stelle antreten – dies ist in Spanien nicht gewährleistet. (Spanien) Quelle: http://www.fast-4ward.de/base/show_article.php?a=198&PHPSESSID=3620786245354232440a7729e84a4abc )

Weitere Stichworte

eventuell relevante Stichworte: Dienstleistungsgesellschaft Industriegesellschaft DINKS Kinderkrankengeld (aber: Probleme, die sich ergeben, wenn die Kinder krank sind, etc., da in diesem Fall meist die Mutter – und nicht der Vater – in der Firma fehlen, um bei dem Kind zu sein.) Familienstruktur Soziale Kompetenzen Partnerschaft Vorgesetzte Arbeitszeit/Teilzeit Werte Rollenbilder, Geschlechterrolle Lebensziele Jobsituation Familienbild Familienmodell, Modell der Familie Kinderbetreuung Finanzen Kinderfeindlichkeit, Kinderfreundlichkeit Familienfeindlichkeit, Familienfreundlichkeit Rabenmutter Ausbildung und Fortbildung Erziehungsvorstellungen Familienleistungen Wunschgroßelternvermittlung, Leih-oma-service, Au pair Großeltern Familienzusammenhalt Unternehmensethik

http://insight.iese.edu/doc.asp?id=00276&ar=6 bzgl Feminism, EU-Charter

  1. Charta der Familienrechte