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Benutzer Diskussion:Beisitzer/Spielwiese

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Innung für Metall- und Kunststofftechnik Berlin
(Innung)
Logo
Rechtsform Berufsständische Körperschaft
Organisationstyp Landesinnung
Gründung 1578 in Berlin
Sitz Berlin Berlin, Deutschland Deutschland
Zweck Interessenverband
Vorstand Obermeister Erwin Kostyra
Geschäftsführer Detlef Pohl
Mitglieder 220
Website www.metallinnung.de


Innung für Metall- und Kunststoff
(Innung)
Zweck: Interessenverband
Vorsitz: Obermeister Erwin Kostyra
Gründungsdatum: 1578
Mitgliederzahl: 220
Sitz: Berlin Berlin, Deutschland Deutschland
Website: www.metallinnung.de

Die Innung für Metall- und Kunststofftechnik Berlin (Metallinnung) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie vertritt in allen Fragen des Dienst-, Sozial- und Versorgungsrechts die Interessen seiner mehr als 220 Mitglieder. Die Metallinnung arbeitet nach der im § 54 der Handwerksordnung und steht unter der Aufsicht der Handwerkskammer Berlin. Die Mitgliedschaft in der Metallinnung ist freiwillig.

Aufgaben

Die Metallinnung vertritt die wirtschaftlichen und technischen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Öffentlichkeit, Politik, Behörden. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern
  • den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen
  • ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben
  • entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge zu sorgen und ihre charakterliche Entwicklung zu fördern
  • die Gesellenprüfungen abzunehmen und hierfür Gesellenprüfungsausschüsse zu errichten, sofern sie von der Handwerkskammer dazu ermächtigt ist
  • das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern
  • hierzu wurde Fachschulen eingerichtet und führt Lehrgänge durch
  • bei der Verwaltung der Berufsschulen gemäß den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen mitzuwirken
  • das Genossenschaftswesen im Handwerk zu fördern
  • über Angelegenheiten der in ihr vertretenen Handwerke den Behörden Gutachten und Auskünfte zu erstatten (Normungsarbeit)
  • die sonstigen handwerklichen Organisationen und Einrichtungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen
  • die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen.

Hierbei soll die Metallinnung

  • zwecks Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Betriebe ihrer Mitglieder Einrichtungen zur Verbesserung der Arbeitsweise und der Betriebsführung schaffen und fördern
  • bei der Vergebung öffentlicher Lieferungen und Leistungen die Vergebungsstellen beraten
  • das handwerkliche Pressewesen unterstützen (Öffentlichkeitsarbeit)

Die Metallinnung kann

  • Tarifverträge abschließen, soweit und solange solche Verträge nicht durch den Innungsverband für den Bereich der Handwerksinnung geschlossen sind,
  • für ihre Mitglieder und deren Angehörige Unterstützungskassen für Fälle der Krankheit, des Todes, der Arbeitsunfähigkeit oder sonstiger Bedürftigkeit errichten,
  • bei Streitigkeiten zwischen den Innungsmitgliedern und ihren Auftraggebern auf Antrag vermitteln.
  • Maßnahmen zur Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen der Innungsmitglieder durchführen.
Berliner Innungswimpel der Schlosser- und Maschinenbauer-Innung

Mitgliedschaften der Metallinnung

  • Förderverein Kurt-Kohls der Dr.-Louis-Schur-Schule, der Fachschule der Innung für Metall- und Kunststofftechnik Berlin e.V.
  • Interessengemeinschaft - Wenn Handwerk dann Innung (WHdI)
  • Landesinungsverband Metall Berlin-Brandenburg als Körperschaft privaten Rechts nach der Handwerksordnung.
  • Bundesverband Metall, Essen
  • Unternehmensverbünde Berlin Brandenburg (UVB)
  • Schutzgemeinschaft Berlin e.V. - Kooperation mit dem Landeskriminalamt Berlin zur Einbruchsprävention

Struktur

  • Die Metallinnung wird durch Vorstand und dem Innungsgeschäftsführer geführt. Der Vorstand wird alle vier?? Jahre durch die Delegierten der Innungsversammlung gewählt.

An der Spitze steht seit 19?? der Obermeister Erwin Kostyra.

  • Sie verfügt über die Innungsgeschäftsstelle, die Mitglieder sind in den Berufsgruppen Metallbauer, Feinwerkmechaniker, Metall- und Glockengießer, Metallbildner, Schlüsseldienste?? und die Graveure organisiert.
  • Die Berliner Innung für Metall- und Kuntstofftechnik ist Teil der Landesinnungsverbandes Metall Berlin/Brandenburg.

Auszeichnung

Seit 00.33.18xx verleiht die Metallinnung eine Ehrennadel in den Stufen Bronze, Silber und Gold, diese wird mit einer Urkunde überreicht. Die Ehrennadel wird vom Obermeister für besondere Verdienste im Metallhandwerk verliehen und kann als Zeichen der allgemeinen Anerkennung am Privatanzug in der Knopflochspalte getragen werden.


Geschichte

Bereits 1500 vor der Zeitwende wurde im Mittelmeerraum Eisen genutzt. Aus Eisen wurden Waffen, Geräte und Schmuck hergestellt. Die Innungsgeschichte blickt auf die

  • Schlosser: Auto-, Bau-, Büchsen- und Maschinenschlosser,
  • Schmiede: Kupfer-, Gold-, Silber-, Huf-, Waffen-, Nagel-, Zirkel-, Messer-, Grob- und Feinschmiede
  • Gießer, Feilenhauer, Nadlern, Windenmacher, Sporern, Groß- und Kleinuhrmachern

sie sind und waren Zunftmitglieder.

1237

Die Geschichte der Zunft des Metallbauers in der heutigen Hauptstadt beginnt mit der Entstehung der Städte von Berlin und Kölln. Die großen Stadtbrände im 14. und 15. Jahrhundert zerstörten Urkunden und Zeugnisse, um hier der Nachweispflicht gerecht zu werden. Aber 1280 gab es die Viergewerke in Berlin, die Bäcker, Schlächter, Schuhmacher und Tuchmacher. Ihnen wurde ein bescheidender Anteil am Stadtregiment zugestanden. Der dritte Stand waren die Bürger und Handwerker, zu ihnen gehörten auch die Schlosser.

1578

Die Schlosserinnung wird offiziell genannt, zusammen als Zunft mit den Sporer, Büchsen-, Uhr- und Windenmacher. Die Räte von Berlin und Kölln haben den Meistern der genannten Gewerke, die sich zu einer loblichen Ordnung, Innung und Bruderschaft vereinigt. die von ihnen eingereichte Artikel geprüft, wohlerwogen und verbessert und diese Artikel, da sie der Ehrbarkeit und guter Polizei gemäß, konfirmiert und bestätigt. Die damaligen Zünfte hatten als Ziel und Zweck, die Einschränkung und Reglung der Konkurrenz, Privilegierung des eigenen Gewerbes, dessen Ausübung den Zunftgenossen vorbehalten blieb.

1632

Hier bestimmte die Taxordnung was der Berlin-Köllner Schlossermeister seinen Kunden berechnen darf. Hier wurden alle in einer Zunft organisierten Gewerbe behandelt.

1732

Berlin als Residenz des Soldatenkönigs ist nach dem Urteil von Reisenden eine schöne Stadt geworden. Die Zunftverfassung wurde grundlegend verändert, 1731 wurde auf Bestreben von Friedrich Wilhelm I. das einheitliche Reichsgewerbegesetz eingeführt. Am 6. August 1732 wurde diese Reglung in den preußischen Staaten in Kraft gesetzt und die Zeit selbstständiger Gewalten war vorüber. Hier wurden die Zünfte in die in das neue staatliche Gewerberecht eingefügt. Dabei wurde bis 1735 von einer staatlichen Komission für alle zünftigen Gewerbe "Generalprivilegien" nach den neuen Grundsätzen und einheitlichen Schema abgefasst, sie galten für die ganze Kurmark. So bekamm auch die Berliner Schlosserinnung 1734 das Generalprivileg.

1811

Die im Jahr zuvor eingeführte Gewerbeordnung mit der allgemeinen Gewerbesteuer, legte die Zunftschranken nieder und führte die Gewerbefreiheit ein. Damit sollten die Grundlagen für den Wiederaufbau des preußischen Staates geschaffen werden. Die Innungen wurden beibehalten, zur Ausübung eines Gewebes wurde allein die Errichtung der Gewerbesteuer abhängig gemacht.

Zunftlade der Schlosser- Innung Berlin

1925

Mit der Bildung von Groß-Berlin wurden die Berliner, Charlottenburger, Spandauer und Köpenicker Innungen zu einer Zwangsinnung umgewandelt.


1932

Nach der überstanden Wirtschaftskrise formulierte der Magistratsbiblothekesdirektors in der Festschrift des deutschen Schlosserhandwerks, den frommen Wunsch: dennoch-trotz aller Widerstände wollen wir danach streben, unser Schlosserhandwerk zu erhalten und Zeiten entgegenzuführen, die uns wieder berechtigten zu sagen, dass das Handwerk goldenen Boden hat...

1933 bis 45

Auflösung aller bestehenden Innungen und Zusammenführung in eine Pflichtinnung Groß-Berlin mit insgesamt 4.500 Mitgliedern

1961

Trotz der Spaltung des Gesamtberliner Magistrats 1948 und die Einführung einer separaten Währung im Westsektor, wurden trotz aller Widerstände bis in die Mitter der fünfziger Jahre Gemeinsamkeiten gepflegt. Die Möglichkeit einer gemeinsamen Ausbildung bestand bis 1961. Die letze Zusammenkunft von Innungsamtsträgern beider Teile fand im Oktober 1960 und die 63. Hauptversammlung des Schlosser- und Maschinenbauerhandwerks ganz Deutschlands fand im Juni 1961 in Berlin statt.

Arbeitsproben der Lehrlinge in den Bezirksgruppen bis 1961
12 12 23 34 45 45 45

Ostteil

Die Innungsarbeit fand in den ab den sechsziger Jahre in den Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) statt. Durch zahlreiche Restriktionen von außen war der Zusammenhalt ungewöhnlich stark. Trotz erheblichen staatlichen Druckes kam es in Ost-Berlin unter den Schlossereien kaum zur Gründung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH).

Westteil

Im Oktober 1971 wurde aus der Zunft die Innung für Metall- und Kunststofftechnik Berlin. Ende der achtziger Jahre schloss sich die bis dahin eigenständige Schmiedeinnung West- Berlins der Metallinnung an.

1991

Mit dem Erlass der „Verordnung über die Organisation des Handwerks in der DDR“ im Februar ist es wieder möglich, Innungen zu bilden und sich zu Bezirks- und DDR-Verbänden zusammenzuschließen, woraufhin in Ost-Berlin noch im Jahr 1990 die Innung des Metallhandwerks gegründet. Bereits Anfang 1991 wurde es schnell klar, es braucht in Berlin nur eine vereinte Metallinnung und seit dem 00.33. 1991 gibt es eine Innung für Metall.

Der Zunftspruch gilt heute wie damals, Katzenkopf? Stück davon!

Einzelnachweise

  • Chronik 425 Jahre Schlosserinnung in Berlin -Fata Morgana Verlag Berlin -2003
  • Metall vom VEB Verlag Technik-Berlin, Lizenz 201-370/149/84 -1982
  • Kunstschmiedehandwerk vom Alfred Meßner Verlag -Berlin -1937
  • Festschrift zum 45. Reichsverbandstag des deutschen Schlosserhandwerks -1932