Zum Inhalt springen

Standesbeamter

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 12. August 2006 um 15:25 Uhr durch 195.93.60.40 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Standesbeamte sind Sachbearbeiter mit einer herausgehobenen Stellung. Als Standesbeamte fungieren kommunale Verwaltungsbeamte oder Angestellte, die notariell ähnliche Aufgaben wahrnehmen.

Eine Haupttätigkeit ist die Sachbearbeitung, die unter anderem die Beurkundung von Personenständen, Geburten, Todesfällen, die Namensführung und der Führung der Familienbücher umfaßt.

Alle Amtshandlungen mit Ausnahme der Eheschließung werden büromäßig bearbeitet, beispielsweise die Prüfung der Ehefähigkeit. Am bekanntesten ist die Tätigkeit des Standesamten bei der standesamtlichen Trauung.

Die Beamten unterliegen ihrem Diensteid und sind für diese Aufgaben – die für die Bürger häufig mit Stress oder anderen Belastungen verbunden sind – speziell geschult. Da in Deutschland das Beamtentum mehr und mehr reduziert wird, werden immer häufiger speziell fortgebildete Verwaltungsfachangestellte als Standesbeamte eingesetzt, die zwar nicht im Dienstverhältnis eines Beamten stehen, jedoch als Amtsträger nach § 11 Nr. 2 StGB fungieren. Diese eigentlichen Angestellten dürfen auch die Funktionsbezeichnung Standesbeamter führen.

Standesbeamte handeln bundeseinheitlich nach der Dienstanweisung für Standesbeamte sowie nach dem Personenstandsgesetz.

Sie tragen bei Zeremonien eine Amtstracht und werden von Offizianten assistiert.

Ein Teil der deutschen Standesbeamten sind im Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten organisiert [1]. Der Beruf geht zurück bis in das Mittelalter. Standesbeamte werden vom Dienstherrn bestellt, nicht ernannt.