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Europawahl

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Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt.

Die Wahl findet seit 1979 alle 5 Jahre statt. Das genaue Wahlsystem wird momentan noch in den einzelnen Mitgliedsländern durch nationale Regelungen bestimmt, sie mussten jedoch vor der Wahl 2004 eine Richtlinie umsetzen, die klare und einheitliche Regeln vorsieht. Die Webseite des Bundeswahlleiters [1] hat dazu mehr Informationen.

Die Abgeordneten werden für jeden Mitgliedsstaat getrennt gewählt. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ab dem Alter von 18 Jahren, in dem Land ihres Wohnsitzes. Sie können aber auch in ihrem Herkunftsland wählen. Wer noch nicht in das örtliche Wählerverzeichnis zur Europawahl eingetragen ist, muss sich rechtzeitig eintragen lassen.

Nach der Wahl können sich die nationalen Parteien an einer Fraktion im Europäischen Parlament beteiligen oder eine solche gründen. Die Abgeordneten können ihr Mandat aber auch parteilos, unabhängig von einer Fraktion, erfüllen. Dies bedeutet für den Abgordneten eine größere Unabhängigkeit, aber z.B. das Einbringen von Änderungsanträgen wird erschwert, da üblicherweise nur Fraktionen Änderungsanträge einbringen können. Ein parteiloser Abgeordneter benötigt dazu mind. 25 Unterschriften anderer Abgeordneter.

Die Aufstellung der nationalen Kandidaten ist den nationalen politischen Gruppierungen vorbehalten.

Wahlsysteme

Die verschiedenen Wahlsysteme sind in der Europäischen Union nicht einheitlich. Alle Länder stimmen zwar nach dem Verhältniswahlrecht ab - auch im Vereinigten Königreich und Frankreich in denen national ein Mehrheitswahlrecht gilt - allerdings mit starken lokalen Unterschieden. Im Vertrag von Nizza vom 1.Februar 2003 [Artikel 190, Absatz 4] ist jedoch das Ziel einer einheitlichen Wahlordnung ausgedrückt: "Das Europäische Parlament arbeitet einen Entwurf für allgemeine unmittelbare Wahlen nach einem einheitlichen Verfahren in allen Mitgliedsstaaten [...] aus. Der Rat erlässt nach Zustimmung des Europäischen Parlaments [...] einstimmig die entsprechenden Bestimmungen und empfiehlt sie den Mitgliedsstaaten zur Annahmen [...].

Das Wahlsystem in Deutschland

Die 99 deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Jedes der 16 Bundesländer bildet einen Wahlkreis. Die Wahl erfolgt auf der Basis von Listenvorschlägen nach den Grundsätzen des Verhältniswahlsystems.
Anders als bei der Bundestagswahl hat der Wähler nur eine Stimme, mit der er eine Partei oder Wählervereinigung wählen kann. Die Wahllisten können als Landeslisten für einzelne Länder oder als gemeinsame Liste für alle Länder eingereicht werden.
Für die Sitzverteilung werden nur Wahlvorschläge berücksichtigt, die mindestens 5% der abgegebenen Stimmen erhalten haben. Die auf die Wahlvorschläge entfallenden Sitze werden in der auf der Liste festgelegten Reihenfolge besetzt, der Wähler kann anders als beispielsweise bei der Kommunalwahl nicht die Reihenfolge bestimmen.
Der durch das Ausscheiden eines Parlamentariers frei werdende Sitz wird an seinen Ersatzkandidaten vergeben. Nur wenn kein Ersatzkandidat benannt ist, wird die Reihenfolge der Liste beachtet. Dieses Regelung soll dazu beitragen, die regionale Ausgewogenheit der deutschen Europavertretung zu gewährleisten. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116, Abs. 1 GG, die am Wahltag das Wahlrecht zum deutschen Bundestag besitzen. Außerdem sind auch alle Deutschen wahlberechtigt, die mehr als 3 Monate einen Wohnsitz in einem der anderen Unionsländer haben und mindestens 18 Jahre alt sind.
Auch die Staatsangehörigen eines anderen Staates der EU sind unter bestimmten Bedingungen (wie z.B. Alter, Wohnsitz in Deutschland) wahlberechtigt.

Entwicklung der Wahlbeteiligung

Wahljahr Gesamt D A FR BE IT LU NL UK IE DK EL ES PT SE FI CZ EE CY LV LT HU MT PL SI SK
1979 63,0 % 65,7 % - 60,7 % 91,4 % 84,9 % 88,9 % 57,8 % 32,2 % 63,6 % 47,8  % - - - - - - - - - - - - - - -
1984 61,0 % 56,8 % - 56,7 % 92,2 % 83,4 % 88,8 % 50,6 % 32,6 % 47,6 % 52,4  % 77,2 % 68,9 % (1987) 72,4 % (1987) - - - - - - - - - - - -
1989 58,5 % 62,3 % - 48,7 % 90,7 % 81,5 % 87,4 % 47,2 % 36,2 % 68,3 % 46,2 % 79,9 % 54,6 % 51,2 % - - - - - - - - - - - -
1994 56,8 % 60,0 % 67,7 % (1996) 52,7 % 90,7 % 74,8 % 88,5 % 35,6 % 36,4 % 44,0 % 52,9 % 71,2 % 59,1 % 35,5 % 41,6 % (1995) 60,3 % (1996) - - - - - - - - - -
1999 49,8 % 45,2 % 49,4 % 46,8 % 91,0 % 70,8 % 87,3 % 30,0 % 24,0 % 50,2 % 50,5 % 75,3 % 63,0 % 40,0 % 38,8 % 31,4 % - - - - - - - - - -
2004 45,5 % 43,0 % 41,8 % 43,14% 90,81 % 73,1 % 90 % 39,1 % 38,9 % 59,7 % 47,85 % 62,78 % 45,94 % 38,74 % 37,2 % 41,1 % 27,9 % 26,89 % 71,19 % 41,23 % 48,2 % 38,47 % 82,37 % 20,42 % 28,34 % 16,66 %

Europawahl 2004

Die Wahl fand in den 25 Mitgliedsstaaten an einem bzw. zwei von vier festgelegten Wahltagen statt. In Großbritannien und den Niederlanden wurde die Wahl am Donnerstag, den 10. Juni durchgeführt, am 11. Juni folgten Irland und Tschechien. Italien, Lettland und Malta wählten am 12. Juni, Deutschland und die übrigen 16 Mitgliedstaaten bildeten am Sonntag, den 13. Juni den Abschluss.

Insgesamt waren 343.657.800 Menschen wahlberechtigt. Nach der Wahl gibt es insgesamt 732 Abgeordnete aus 25 Nationen im Parlament. In 21 der 25 Staaten gibt es einen landesweiten Wahlkreis, daher nur eine Liste - allerdings können in Finnland und Deutschland einzelne Parteien Kandidaten auch regional aufstellen (wie es z. B. die Unionsparteien machen). In Großbritannien gibt es 11 Wahlkreise, in Irland vier, in Belgien vier und in Polen 13. Insbesondere in Großbritannien (England, Schottland, Wales, Nordirland) und Belgien (Flandern, Wallonien, Brüssel) wird dabei Rücksicht auf regionale Besonderheiten genommen. In nur sechs Ländern, darunter Deutschland, ist die Liste strikt vorgegeben und die Wähler müssen die Kandidaten in der Reihenfolge wählen in der sie auf der Liste stehen. Das Gegenbeispiel bilden Irland, Luxemburg und die Region Nordirland in denen die Wähler soviele Stimmen haben wie Plätze zu vergeben sind und frei panaschieren können.

Sperrklauseln liegen zwischen fünf Prozent (u.a. Deutschland, Frankreich, Polen, Tschechien), vier Prozent (Österreich, Schweden), drei Prozent (Griechenland) beziehungsweise sind wegen der Wahl in Wahlkreisen obsolet. Die Höchstgrenze ist dabei EU-weit mit 5% festgelegt. Die Sitze werden schließlich in den meisten Ländern nach dem Wahlverfahren nach d'Hondt vergeben, Deutschland allerdings verteilt die Sitze nach Hare-Niemeyer.

Ergebnisse

Hier die Sitzverteilung und die Stimmenanteile, die die Fraktionen im Europäischen Parlament in den einzelnen Mitgliedsstaaten gewonnen haben (Quelle: Offizielle Wahl-Homepage des Europäischen Parlaments).
Da die einzelnen Parteien in den jeweiligen Ländern mindestens fünf Prozent der Stimmen erreichen mussten, um bei der Sitzverteilung berücksichtigt zu werden, kommt es in einigen Ländern zu einem Missverhältnis zwischen den Stimmanteilen und der Sitzverteilung der Fraktionen.
Die Zahlen zur Wahlbeteiligung entstammen diversen anderen Quellen.


Partei
Land
EVP-ED SPE ELDR Grüne/EFA VEL/NGL UEN EDU Andere Sitze Anteil Beteiligung
Belgien3 7
23,9%5
7
24,4%
5
13,8%5
2
8,9%
-
-
-
3
18,6%
24 3,3% 90.81%
Dänemark 1
12,5%
5
32,5%
4
25,8%
-
2
13,3%
1
6,8%
1
9,0%
0
0,1%
14 1,9% 47.85%
Deutschland 49
44,5%
23
21,5%
7
6,1%
13
11,9%
7
6,1%
-
-
0
9,9%
99 13,5% 43,0%
Estland 1
17,2%
3
36,8%
2
29,7%
-
-
-
8,1%
-
-
8,2%
6 0,8% 38.9%
Finnland 4
28,0%
3
21,1%
5
29,0%
1
10,4%
1
9,1%
-
-
-
2,4%
14 1,9% 41,1%
Frankreich 28
28,6%
31
28,9%
-
6
7,4%
3
10,0%
0
1,7%
-
10
23,4%
78 10,7% 43.14%
Griechenland 11
43,1%
8
34,0%
-
-
4
13,7%
-
-
1
9,2%
24 3,3% 62.78%
Republik Irland 5
27,8%
1
10,6%
-
0
4,3%
-
4
29,5%
-
3
27,8%
13 1,8% 59.7%
Italien4 28
29,3%6
15
0,0%6
9
4,1%6
2
2,5%
7
8,5%
9
11,5%
-
8
13,0%
78 10,7% 73.1%
Lettland 3
32,0%
-
8,3%
1
6,5%
1
15,5%
-
4
30,6%
-
0
7,1%
9 1,2% 41.23%
Litauen 3
22,5%
2
14,4%
3
22,9%
-
-
-
-
5
36,1%
13 1,8% 48.2%
Luxemburg 3
37,1%
1
22,1%
1
14,9%
1
15,0%
-
2,9%
-
8,0%
-
-
6 0,8% 90%
Malta 2
40%
3
49%
-
-
-
-
-
10%
-
1%
5 0,7% 82.37%
Niederlande 7
24,4%
7
23,6%
5
17,4%
2
7,4%
2
7,0%
-
2
5,9%
2
14,3%
27 3,7% 39,1%
Österreich1 6
32,7%
7
33,4%
-
2
12,8%
0
0,8%
-
-
3
20,3%
18 2,5% 41,8%
Polen 19
30,4%
8
14,6%
4
7,3%
-
-
7
12,7%
-
16
35,0%
54 7,4% 20,42%
Portugal5 7
7%
12
45%
-
-
2
9%
2
7
-
1
12%
24 3,3% 38.74%
Schweden 5
23,9%
5
24,8%
3
16,1%
1
5,9%
2
12,8%
-
-
3
16,5%
19 2,6% 37,2%
Slowakei 8
46,5%
3
16,9%
0
4,6%
-
0
4,5%
-
-
3
27,5%
14 1,9% 16.66%
Slowenien 4
49,6%
1
14,2%
2
21,9%
-
-
-
-
-
14,3%
7 1,0% 28,34%
Spanien6 23
41,3%
24
8
1
6,0%
5
12,7%8
1
4,2%
-
-
-
2,7%
54 7,4% 45,94%
Tschechien 11
41,3%
2
8,8%
-
0
3,2%
6
20,3%
-
-
5
26,4%
24 3,3% 27.9%
Ungarn 13
52,7%
9
34,3%
2
7,7%
-
-
-
-
0
5,3%
24 3,3% 38,5%
Vereinigtes Königreich 28
28,4%
19
22,3%
12
15,1%
5
10,3%
-
-
12
16,8%
2
7,1%
78 10,7% 38.9%
Zypern 2
28,2%
0
10,8%
1
17,1%
0
1,9%
2
27,9%
-
-
1
14,1%
6 0,8% 71.19%
Gesamt7 278
38,0%
199
27,2%
67
9,2%
41
5,6%
39
5,3%
27
3,7%
15
2,0%
66
9,0%
732 100,0% 45,5%
Differenz -21
+/- 0%
-33
-2,2%
0
+0,7%
-5
-0,3%
-19
-2,1%
-2
+/- 0%
0
+0,2%
+24
+3,7%
-56 -4,3%
EP 1. Mai 20047 295
37,4%
232
29,4%
67
8,5%
47
6,0%
55
7,0%
30
3,8%
18
2,3%
44
5,6%
788 49,8%

1Vorläufiges amtliches Endergebnis. Unter "Andere" ist die FPÖ mit 1 Mandat bei 6,3% und die Liste HP Martin mit 14,0 % und 2 Mandaten zusammengefasst.
2Vorläufiges Ergebnis
3Die belgische Partei "Mouvement Réformateur" (10,4%) verteilt ihre drei erhaltenen Sitze auf die Fraktion ELDR (2 Sitze) und die Fraktion EVP/ED (1 Sitz)
4Die italienische Partei "Uniti Nell'Ulivo" (31,1%) verteilt ihre 25 erhaltenen Sitze wie folgt: SPE: 15 Sitze, EVP-ED: 5 Sitze, ELDR: 5 Sitze
5Die portugiesische Partei "PPD-PSD / CDS-PP" verteilt ihre neun erhaltenen Sitze auf die Fraktion EVP/ED (7 Sitze) und die Fraktion UEN (2 Sitze)
6Die spanische Partei "Partido Socialista Obrero Español" verteilt ihre 25 erhaltenen Sitze auf die Fraktion SPE (24 Sitze) und Grüne/EFA (1 Sitz)
7Die Prozentzahlen beziehen sich auf die Sitzverteilung

Veröffentlichung der Ergebnisse

Es gibt zwischen der EU-Kommission und einigen Mitgliedsstaaten unterschiedliche Auffassungen darüber, zu welchem Zeitpunkt regionale Teilergebnisse der Wahl veröffentlicht werden dürfen. Die Kommission beruft sich auf den seit 1976 geltenden "Akt zur Einführung allgemeiner, unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten im Europäischen Parlament". Dort heißt es: "Mit der Ermittlung des Wahlergebnisses darf erst begonnen werden, wenn die Wahl in dem Mitgliedstaat, dessen Wähler als letzte wählen, abgeschlossen ist." Die letzten Mitgliedsstaaten (Italien, Polen, Slowakei) wählen am Sonntag noch bis 22 Uhr. In Deutschland haben viele kommunale und landesweite Wahlbehörden angekündigt, die Ergebnisse der Auszählungen zu veröffentlichen, sobald sie vorliegen - also auch weit vor 22 Uhr. Nordrhein-Westfalen will erste Resultate ab 20:30 Uhr im Internet veröffentlichen, Köln sogar schon um 18:30 Uhr eine erste Hochrechnung - zu dem Zeitpunkt wird allerdings in 14 Staaten noch gewählt, nämlich in Ungarn, Slowenien, Finnland, Estland, Litauen (alle bis 19 Uhr), Dänemark, Frankreich (bis 20 Uhr), Portugal, Spanien, Schweden (bis 21 Uhr), Italien, Polen, Slowakei (bis 22 Uhr). In Österreich schließen die Wahllokale regional zu unterschiedlichen Zeitpunkten, die letzten aber um 21 Uhr.

Das Verbot, Ergebnisse vor Schließung der Wahllokale zu veröffentlichen, gilt auch bei innerdeutschen Wahlen. Denn eine Veröffentlichung von Teilergebnissen würde das Wahlergebnis verfälschen: Wenn ein Wähler um 17 Uhr schon wissen würde, wie die Wähler vor ihm abgestimmt haben, dann könnte er dazu verleitet werden, aus taktischen Gründen anders abzustimmen. Diese Möglichkeit gäbe es nicht für den Wähler, der kurz nach Öffnung der Lokale wählt. Wie das Online-Magazin Telepolis berichtet, droht Deutschland nach der Europawahl eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Das Gebot der Öffentlichkeit der Stimmabgabe und Stimmauszählung erschwert allerdings eine Verzögerung der Bekanntgabe von Wahlergebnissen. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Auszählung der Stimmen nicht vor 22 Uhr beginnen darf.

Deutschland

In Deutschland fand die Europawahl am Sonntag, dem 13. Juni 2004 statt. Insgesamt stehen 99 Mandate für Deutschland zur Verfügung.

Die Wahl fand je nach Partei über eine Bundesliste oder über Landeslisten statt; bei der CDU/CSU gab es bundesweit Landeslisten, die Bayernpartei trat nur in Bayern an, während die übrigen 21 kandidierenden Parteien (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, PDS, FDP, etc.) mit Bundeslisten antraten.

Im Wahlkampf war die Frage, ob die Türkei Mitglied der europäischen Union sein solle oder nicht, ein wichtiges Wahlkampfthema. Die Unionsparteien (besonders die CSU) sprachen sich gegen eine Mitgliedschaft und stattdessen für die so genannte "privilegierte Partnerschaft" aus. SPD, PDS und Grüne befürworteten eine baldige Vollmitgliedschaft der Türkei. Die FDP verwies auf die Kopenhagener Kriterien als alleinige Beitrittsbedingungen.

Wahlergebnisse in Deutschland

Amtliches Endergebnis der Europawahl für Deutschland
Partei % 2004 Stimmen % 1999 Stimmen
CDU 36,5 9.412.009 39,3 10.628.224
SPD 21,5 5.549.243 30,7 8.307.085
CSU 8,0 2.063.564 9,4 2.540.007
Grüne 11,9 3.078.276 6,4 1.741.494
PDS 6,1 1.579.693 5,8 1.567.745
FDP 6,1 1.565.000 3,0 820.371
REP 1,9 485.691 1,7 461.038
Sonstige 8,0 2.047.297 3,7 739.765
- Die Tierschutzp. 1,3 331.270 0,7 185.186
- GRAUE 1,2 314.204 0,4 112.142
- FAMILIE 1,0 267.361 0,0 4.117
- NPD 0,9 241.678 0,4 107.662
- ödp 0,6 145.479 0,4 100.048
- DIE FRAUEN 0,6 145.326 0,4 100.128
- Deutschland 0,5 134.916
- PBC 0,4 98.643 0,3 68.732
- Unabhängige 0,3 70.244
- DP 0,2 61.954
- AUFBRUCH 0,2 43.161
- CM 0,2 46.088 0,1 30.746
- DKP 0,1 37.231
- BP 0,1 35.086 0,1 14.950
- ZENTRUM 0,1 26.823 0,0 7.080
- PSG 0,1 25.824
- BüSo 0,1 22.009 0,0 9.431

Insgesamt brachte die Europawahl 2004 bei einer niedrigen Wahlbeteiligung von 43,0% bundesweit herbe Verluste für die SPD. Am stärksten verbessern konnten sich die Grünen, die FDP schaffte den Wiedereinzug in das Europaparlament und auch die PDS wurde gestärkt. Die Union verlor weniger stark als die SPD, bleibt aber stärkste Kraft, während die Republikaner leicht zulegten, aber weit unter der 5% Hürde bleiben. Relativ starken Zulauf hatten auch die sonstigen Parteien, von denen jedoch keine einzelne signifikante Bedeutung erhielt.

Regionale Besonderheiten: In München lagen die Grünen mit 23,3% (1999: 11,9%) der abgegebenen Stimmen erstmals vor der SPD, die nur noch 18,8% (1999: 29,1%) erhielt. Die CSU verlor mit 41,7% (1999: 48,4%) ebenfalls, bleibt aber bei Europawahlen stärkste Kraft. Auch in Frankfurt am Main überholten die Grünen die SPD mit 25%. In Freiburg im Breisgau wurden die Grünen mit 36,8% gewählt und lagen damit vor allen anderen Parteien.

Österreich

In Österreich fand die Wahl ebenfalls am Sonntag statt. Es standen 6 Listen zur Wahl: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Die Grünen, die Liste MARTIN und die von der KPÖ unterstützte LINKE. Von den insgesamt 18 Mandaten erhält nach dem vorläufigen Endergebnis auf die SPÖ 7, die ÖVP 6, die Liste Martin 2, die Grünen 2 Mandate und die FPÖ 1 Mandat.

Ergebnis Niederlande

In den Niederlanden kamen die Christdemokraten bei der Wahl 2004 auf 24,5 Prozent und blieben knapp vor der sozialdemokratischen Partei van die Arbeit (PvdA), die 23,6 Prozent erreichte. Beide Parteien kommen damit auf sieben Sitze. Die Rechtsliberalen (VVD) bekommen vier Sitze, jeweils Zwei Mandate gehen an Grüne, Sozialisten und eine religiöse Gruppe. Die neue Partei "Europa Transparent" erhielt aus dem Stand zwei Europaparlamentarier. Die Wahlbeteiligung lag bei 39,1 Prozent (1999: 29,9 Prozent).

Siehe auch: Wahlsystem, Europäische Union

Zur Europawahl 2004

Deutschland

Österreich

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