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Portal Diskussion:Recht

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt BKS Betrug - allgemeiner Betrug?
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Diskussionsseite

Auf dieser Seite finden allgemeine Diskussionen im Fachbereich Recht statt, auch im Rahmen der Redaktion. Sie steht Lesern und Mitarbeitern für Fragen, Anregungen und Diskussionen zur Verfügung.

Zu konkreten rechtlichen Fragestellungen wird hier (und auch sonstwo in der Wikipedia) aus rechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben!

Bearbeitung des Portal:Recht
Wenn du dich an der Bearbeitung des Portals beteiligen möchtest, bist du herzlich dazu eingeladen – sei mutig. Hier ein paar Hinweise und Tipps für dich:
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  • Das Portal ist als Einstiegsseite gedacht, die einen Überblick über das Wikipediaangebot zu Rechtsbegriffen geben und die Orientierung erleichtern soll. Inhalte sollten daher auf ganz elementare und grundlegende Verweise beschränkt werden. Das Portal soll weder das Stichwortverzeichnis noch die systematische Übersicht ersetzen.
  • Nach der Neugestaltung der Portalseite richtet sich das Portal:Recht jetzt hauptsächlich an die Leser.
  • Für Mitarbeiter ist das WikiProjekt Recht gedacht. Dort befindet sich auch die Qualitätssicherung ({{QS-Recht}}) des Fachbereichs. Im Zuge der Einrichtung der Redaktion Recht wird allerdings über eine Neuanordnung der Inhalte des WikiProjekts Recht nachgedacht.
  • Wenn du einen neuen rechtlichen Beitrag verfasst oder einen bestehenden grundlegend überarbeitet hast, zögere nicht, ihn hier in die Rubrik Neue Artikel sowie in das Stichwortverzeichnis einzutragen. Wenn du magst, kannst du auch eine kleine Information aus dem Artikel mit einem Link im Kasten Schon gewusst auf dem Portal eintragen.
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Einzelabschnitte
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Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Revision der Kategorie:Rechtsgeschichte

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. Hier besteht wohl noch Klärungsbedarf. -- Stechlin (Diskussion)

Die Kategorie:Rechtsgeschichte ist in den vorstehenden Kategorie-Diskussionen schon mehrfach angesprochen worden. Klärungsbedürftig scheint mir hier folgendes:

a) Die Kategorie ist im Ansatz zu Recht weitgehend parallel zu den Kategorien des geltenden Rechts gestaltet. So gibt es eine Untersortierung in der Kategorie:Rechtsgeschichte nach Staat und eine Kategorie:Rechtsgeschichte nach Rechtsgebiet. Weiter haben wir Parallelen zu den juristischen Berufen und den Rechtswissenschaftlern in der Kategorie:Historischer juristischer Beruf und Kategorie:Rechtshistoriker, Parallelen zur Rechtsquellensammlung mit Kategorie:Historische Rechtsquelle und zu den Gerichtsentscheidungen mit Kategorie:Historische Gerichtsentscheidung. Schließlich gibt es den Sonderfall der Kategorie:Rechtsgeschichtliches Museum, die ich als Kategorie aber für sinnvoll halte, so dass man sich hier allenfalls die Befüllung und die Unterkategorien ansehen müsste.

Fremdkörper scheinen mir bei der ersten Zuordnung die Kategorie:Antisemitisches Recht, die ggf. in den Strang der Kategorie:Rechtsgeschichte nach Rechtsgebiet einsortiert werden müsste, wenn sie nicht als Schnittmengenkategorie besser in der Kategorie:Recht im Kontext aufgehoben wäre, und die Kategorie:Justizirrtum, die ich gern als Unterkategorie in die Kategorie:Historische Gerichtsentscheidung einordnen würde. Schließlich ist die Kategorie:Ständegesellschaft meiner Meinung nach hier Fehl am Platz. Einzelne Artikel dieser Kategorie werden von rechtsgeschichtlicher Bedeutung sein, aber das Thema der Ständegesellschaft an sich ist in der Kategorie:Sozialgeschichte wohl besser aufgehoben.

Meinungen hierzu?

b) In der Kategorie:Rechtsgeschichte nach Staat habe ich die bislang separat stehende Kategorie:Recht nach historischem Staat als Unterkategorie eingestellt. Ist das konsensfähig?

c) Schwierigkeiten macht einmal mehr die Kategorie:Recht nach Rechtsgebiet. Wenn wir die im geltenden Recht als Beschlusslage angenommene Vorrangstellung rechtsvergleichender Lemmata durchführen wollten, dürften wir Kategorien nach dem Schema xy-Rechtsgeschichte nur bilden, wenn es dazu rechtshistorisch-vergleichende Literatur gibt, wenigstens das entsprechende Rechtsgebiet aber rechtsvergleichend für mehrere Rechtsordnungen abgegrenzt und definiert ist. Bedeutung könnte das etwa für die Kategorie:Lebensmittelrechtsgeschichte haben. Gibt es diesen Begriff tatsächlich länderübergreifend oder dürften wir sonst nur von einer Deutschen Lebensmittelrechtsgeschichte usw. sprechen?

d) Eine weitere Aufgabe dürfte natürlich die Einordung der aktuell 143 direkt in der Kategorie:Rechtsgeschichte gelisteten Artikel in die entsprechenden Unterkategorien sein.

-- Stechlin (Diskussion) 12:34, 3. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Mir leuchten deine Ideen ein; ad a) würde ich Antisemitisches Recht auch eher nach Kontext verschieben, Justizirrtum gehört auch für mich zur Gerichtsentscheidung, Ständegesellschaft ist sicherlich besser unter Sozialgeschichte aufgehoben. Ad b): Hier habe ich so meine Zweifel, ob es sinnvoll ist, die seltsame Kategorie des Rechts untergegangener Staaten in die Kategorie Rechtsgeschichte existierender Staaten einzuordnen, ich würde Recht nach historischem Staat eher in der allgemeinen Rechtsgeschichte belassen. Ad c): No idea. Ad d): Dito, ich schaue aber mal mit. Wie wäre es, wenn du einen Hinweis an die WP:Redaktion Geschichte gibst, da sie zumindest am Rand mitbetroffen ist? Danke für deinen Einsatz, Gruß, --Andropov (Diskussion) 14:19, 3. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Danke für Deine Untestützung. Die Redaktion Geschichte kann von mir aus gern eingebunden werden; da die Kategorie:Rechtsgeschichte aber dort unproblematisch unter Kategorie:Geschichte nach Thema eingehängt ist, sollten wir damit vielleicht warten, bis sich abzeichnet, inwieweit größere Artikelinhalte aus dem historischen Kategorienstrang herauszufallen drohen. -- Stechlin (Diskussion) 15:21, 3. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Zu c) Ich denke, dass Rechtsgeschichte teils beschränkt auf eine Rechtsordnung, teils rechtsvergleichend betrieben wird. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:30, 17. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Danke Gnom,
wenn aber Rechtsgeschichte ebenso wie die Beschäftigung mit geltendem Recht teils rechtsvergleichend, teils beschränkt auf eine Rechtsordnung betrieben wird, bedeutet das nicht, das auch das Kategoriensystem in beiden Fällen gleichermaßen aufgebaut sein müssste, also analog zu den geltenden Termini in eine Kategorie:Rechtsgeschichte nach Thema und eine Kategorie:Rechtsgeschichte (Rechtsordnung)? -- Stechlin (Diskussion) 22:22, 17. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
@Stechlin: Wahrscheinlich ja. Was machen wir jetzt mit dieser eingeschlafenen Diskussion? --Gnom (Diskussion) 16:37, 19. Mai 2018 (CEST)Beantworten
@Gnom: Ich denke mit der Diskussion machen wir dasselbe wie mit dem rechtlichen Kategoriensystem insgesamt: Da ich alleine nicht die Kraft habe, die notwendige Revision voranzutreiben und sich außer mir niemand dafür interessiert, lassen wir es liegen und vermodern. Gruß -- Stechlin (Diskussion) 12:48, 23. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Ich verstehe deine Frustration, Stechlin. Das Problem scheint mir aber eher im Fachlichen angesiedelt. Die Kategorien sind ja kein Glasperlenspiel, das so oder auch anders verlaufen könnte, sondern sie folgen der Gliederung der Fächer, alles andere wäre OR/TF, und die Rechtsgeschichte hat vor allem eine Gliederung in Germanistik und Romanistik. In neuerer Zeit sind transnationale Richtungen und die juristische Zeitgeschichte hinzugekommen. Man lese einmal die Veröffentlichungen des MPIER, dann erhält man einen guten Überblick über das Fach heute. Alle Fragen, die du aufgeworfen hast, können damit beantwortet werden. Da ich weiterhin kein Primat des Außenseiterfachs Rechtsvergleichung für die Rechtswissenschaft erkennen kann, lehne ich es ohnehin ab, irgendetwas auf dieser Grundlage aufzubauen oder zu erhalten. Und ja, um konkret zu werden, eine Kategorie:Antisemitisches Recht würde ich auch am ehesten unter Kategorie:Recht im Kontext einordnen, denn das ist nun wirklich kein „Rechtsgebiet“. Rechtsgebiete wären das Privatrecht oder das Verfassungsrecht, während es hier wohl darum ging, rechtliche Phänomene mit entsprechender Stoßrichtung zusammenzufassen – auch das, übrigens, OR/TF und daher anzuzweifeln. Ein wissenschaftlicher Ansatz würde das jeweilige Thema im jeweiligen Rechtsgebiet (materiellrechtlich) in der jeweiligen Rechtordnung (rechtsvergleichend) in der jeweiligen Zeit (rechtshistorisch) einordnen.--Aschmidt (Diskussion) 16:21, 23. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Es mag sein, dass man auf diesem Weg weiter käme, aber diese Diskussion war nur eine Facette von mehreren Fragen, die ich zum Kategoriensystem angestrengt habe. Gegenwärtig scheinen die verfügbaren oder einsatzwilligen Kräfte des Portals nicht auszureichen, um das bestehende System zu warten oder gar zu reformieren. Ich habe vor etwa 18 Monaten versucht, hier etwas zu bewegen, aber allein ist das weder inspirierend, noch zu bewältigen. -- Stechlin (Diskussion) 17:03, 24. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Ggf. von Interesse, diese Neuerscheinung zur Rechtsgeschichte: Baldus, Christian. 2019. Geschichte der Rechtsmethode – Methode der Rechtsgeschichte. Der Entscheidungsspielraum als Angelpunkt rechtsgeschichtlichen Methodendenkens. JuristenZeitung (JZ) 74, Nr. 13: 633–639. doi:10.1628/jz-2019-0236: „Der Beitrag fragt nach der Funktion juristischer Methodengeschichte in einer als Entscheidungswissenschaft verstandenen Rechtswissenschaft. Methode, Methodik und Methodologie sind für eine solche Rechtswissenschaft zentral; Methodengeschichte ist deshalb von anderen Perspektiven der Rechtsgeschichte nicht isolierbar und braucht keine andere Methode als diese.“--Aschmidt (Diskussion) 11:24, 14. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Staatsaufsicht

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. --Aschmidt (Diskussion) 21:49, 13. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Hallo zusammen,

bin beim Abarbeiten der Fehlerliste Weblinks im Fließtext auf den Artikel gestoßen. Eigentlich wollte ich die Vorlage:§ und Vorlge$$ anwenden. Allerdings ist mir aufgefallen, dass ein Teil der Links nicht mehr funktioniert und auch die Waybackmaschine keine Anhaltspunkte liefert (wobei ich von da auch keinen Link einfügen will). Bei anderen Links bin ich mir nicht wirklich sicher, ob die tatsächlich auf die richtigen Stellen verweisen, da auf der Seite rv.hessenrecht.hessen.de Referrer auf andere URL´s verweisen. Mir fehlt hier der rechtliche Background um das beurteilen zu können. Es dreht sich um folgende Links:

  • http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?index=lemmata&term=Kanzleivisitation&darstellung=V
  • http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html#docid:146137,159,20050401
  • http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&doc.id=jlr-GemOHE2005V1P137&documentnumber=177&numberofresults=199&showdoccase=1&doc.part=S&paramfromHL=true#docid:146137,152,20050401
  • http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&doc.id=jlr-GemOHE2005V1P137&documentnumber=177&numberofresults=199&showdoccase=1&doc.part=S&paramfromHL=true#docid:146137,153,20050401 (Link ist dreimal vorhanden)
  • http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&doc.id=jlr-GemOHE2005V1P137&documentnumber=177&numberofresults=199&showdoccase=1&doc.part=S&paramfromHL=true#docid:146137,154,20050401
  • http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&doc.id=jlr-GemOHE2005V1P137&documentnumber=177&numberofresults=199&showdoccase=1&doc.part=S&paramfromHL=true#docid:146137,155,20050401
  • http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&doc.id=jlr-GemOHE2005V1P137&documentnumber=177&numberofresults=199&showdoccase=1&doc.part=S&paramfromHL=true#docid:146137,156,20050401

Vielleicht könnte sich das jemand von Euch mal ansehen. LG --Starkiller3010 (Diskussion) 20:35, 4. Nov. 2019 (CET)Beantworten

@Starkiller3010: Danke für deine Anfrage, auf die wir aus aktuellen Gründen leider erst jetzt zurückkommen können… Leider kann ich dir derzeit auch nicht wirklich tatkräftig unter die Arme greifen, möchte aber auf diesen Hinweis von Christoph Braun vom Juli und das Update vom August verweisen, was das Portal Hessenrecht angeht. Es wurde von Wolters Kluwer auf Juris zurück umgestellt und ist seitdem anders zu verlinken.--Aschmidt (Diskussion) 21:49, 13. Nov. 2019 (CET)Beantworten
OK. Werde mal nachschuaen, ob ich die umgebogen bekomme. --Starkiller3010 (Diskussion) 23:03, 22. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Versuche vergeblich mit Hilfe Vorlage:§§ auf Schweizerisches Recht zu verlinken. URL ist https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950206/index.html#id-3-3-4 , es geht um die Art. 142 ff. Tierseuchenverordnung bzw. um den entsprechenden Abschnitt. Kann mir jemand schreiben, wie die ausgefüllte Vorlage genau aussehen muss? Haben sich die URL bzw. deren Aufbau vielleicht geändert? --Pistazienfresser (Diskussion) 20:30, 14. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Also mein Test war auch nicht erfolgreich. Vielleicht klappt es nicht, weil dort Art. stehen und keine §§. Notfalls erstmal mit normalem Link arbeiten. Das Thema sollte aber auf jedenfall offen bleiben. --Chz (Diskussion) 20:44, 14. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Wie man Abschnitte aufruft, weiß ich leider nicht. Der Link für den ersten Artikel des von dir zu verlinkenden Abschnitts lautet: Art. 142. Ich hab mir mal irgendwann notiert, dass nach einer Änderung der Vorlage statt eines Unterstrichs nun ein Punkt gesetzt werden muss. Mehr geben meine Aufzeichnungen leider nicht her. --Opihuck 20:55, 14. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte.

Themenkomplex Coronavirus-Krise aus rechtlicher Sicht

Ich eröffne mal diesen Abschnitt, in dem wir uns ggf. koordinieren und absprechen sollten, was die aktuelle Darstellung rechtlicher Sachverhalte in Wikipedia zum Thema „Coronavirus-Krise“ angeht. --Chz (Diskussion) 17:06, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Wir sollten bei Gelegenheit auch mal ein paar Blicke auf den Artikel Wesentlichkeitstheorie werfen, vielleicht wird das ja noch aktuell(er).--Pistazienfresser (Diskussion) 11:39, 22. Mär. 2020 (CET)

Done.--Pistazienfresser (Diskussion) 10:52, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Den „Artikel Wesentlichkeitstheorie“ sehe ich nicht so sehr im Fokus, weit eher den Inhalt seiner Existenzberechtigung im Rahmen der COVID 19-Geschehnisse. --Stephan Klage (Diskussion) 20:54, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Gibt es schon einen verwaltungsrechtlichen Begriff des Kontaktverbots? Bin mir nicht sicher und habe auch gerade keinen Datenbankzugriff. Habe die BKS mal ergänzt und auf Ausgangssperre verwiesen.--Aschmidt (Diskussion) 21:12, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Mir ist bisher keiner bekannt. Ich kenne aber auch noch nicht den konkreten Inhalt der Verordnungen, die auf Basis des heutigen Konsenses in den einzelnen Bundesländern erlassen werden. --Chz (Diskussion) 21:22, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Danke. Hier ist die hessische Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und zur Anpassung von Verordnungenzur Bekämpfung des Corona-Virus vom 22. März 2020. Der Begriff, der heute in den Pressekonferenzen verwendet worden ist, ist demnach eine politische/ rhetorische Verkürzung der Beschränkung sozialer Kontakte.--Aschmidt (Diskussion) 21:39, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Besten Dank für die Info. Ich denke man sollte dann den Terminus „Beschränkung sozialer Kontakte“ wählen, bis sich hier möglicherweise ein verwaltungsrechtlicher Begriff ausgebildet hat. Randbemerkung: Der § 1 I der VO kann ja offensichtlich nur als Appell gemeint sein - vollziehbar ist so etwas m.E. nicht. --Chz (Diskussion) 21:57, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Schwierig. Am Ende siegt die Staatsräson. – Habe die Beschränkung sozialer Kontakte in der BKS noch ergänzt.--Aschmidt (Diskussion) 22:22, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Danke. @chz, Kommen für die Wahrnehmung einer polizeilichen Aufgabe mehrere Maßnahmen in Betracht, so hat die Polizei die Maßnahme zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. (§ 5 I PolG BaWü) Ohne Appelle geht es nicht. --Stephan Klage (Diskussion) 22:28, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
 Info: Die Beschränkung sozialer Kontakte ist wieder aus der BKS herausgenommen worden…--Aschmidt (Diskussion) 23:17, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Ich hab das mal revertiert und auf die Disk hier verwiesen. --Chz (Diskussion) 23:25, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Ich hatte das im Rahmen meiner BKS-Pflege revertiert und verkürzt zu einem normalen, validen BKS-Eintrag:
  • Kontaktverbot im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, siehe Ausgangssperre
BKS sind keine Artikel, sondern nur Weiterleitungen, ohne Informationsvermittlung. Ihr findet keinen Platz für eure Behandlung des Corona-„Kontaktverbots“ und wollt das nun einfach in einer BKS abladen? So werden BKS aber nicht gestrickt. Die nächste Pflegekraft wird den geschwätzigen Satz gehörig zusammenkürzen. Ist eh ein Versuch der Begriffsetablierung. Ich wüsste auch nicht, dass das Portal:Recht Gestaltungshoheit über BKS hätte. Gruß --Chiananda (Diskussion) 02:00, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten
@Chiananda: Ich versteh Deinen Einwand. Man könnte den Satz auch kürzen auf: „Kontaktverbot, auch als Infektionsschutzmaßnahme zur Beschränkung sozialer Kontakte, siehe Ausgangssperre“. - Selbstverständlich hat die Redaktion keine Deutungshoheit, der Verweis auf die Diskussion sollte nur Redundanzen vermeiden. --Chz (Diskussion) 10:33, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Danke, deine Version passt besser.
Im Artikel "Ausgangssperre" kommt Kontaktverbot aber nur beschreibend vor, nicht als eigenständiger Begriff. Und das nur 1-mal im dortigen Abschnitt "COVID-19 in Deutschland" – deshalb sollte es BKS-gerecht heißen: …, siehe [[Ausgangssperre #COVID-19 in Deutschland]]. Der Deeplink kann angepasst werden, wenn sich die Lage im Artikel ändert.
Es bleiben aber Bedenken, ob Kontaktverbot überhaupt eine belegte enzyklopädische Bedeutung im Zusammenhang mit dem Corona-Thema hat. Eine bloße Erwähnung des Wortes in Medien reicht dafür nicht – vielleicht lässt sich eine rechtliche oder politische Definition zu der Bedeutung in diesem Zusammenhang finden, weil in dem angegebenen Bundesregierungs-Beleg kommt das Wort nicht vor, stattdessen explizit eine „Beschränkung sozialer Kontakte“ – „Verbot“ wird dort nicht erwähnt. Gruß --Chiananda (Diskussion) 16:59, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Der Deeplink in der BKS führt jetzt gefühlt in die "Leere". In dem konkreten Abschnitt wird der Begriff Kontaktverbot nicht verwendet.--Helenmariea (Diskussion) 10:43, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Was auch unbedingt im Artikel anders dargestellt werden sollte, ist der Abschnitt über die angeblichen Katastrophenschutzgesetze der Länder, auf die man Ausgangsbeschränkungen stützen könnte. Die meisten dieser Landesgesetze (Übersicht hier) regeln im Wesentlichen organisatorische Dinge. Sonderkompetenzen die materiell-rechtliche Wirkung entfalten, und auf deren Grundlage ein entsprechender Eingriff erfolgen könnte, sind dort offensichtlich nicht zu finden. Da fehlt es an einer Konkretisierung. -- Und generell gesprochen: Auch das immer wieder erwähnte POR gibt sowas nicht her, da hier maximal Platzverweise und Betretungsverbote geregelt werden. Das wäre auch abseits der Krise etwas kritisch, wenn auf Basis von POR ganze Landkreise abgeriegelt werden könnten. Auch in den Medien ist mal wieder typisch, dass von irgendwas gefaselt wird (hier Notstandsgesetze, Katastrophenschutzgesetze), ohne mal genauer zu recherchieren. --Chz (Diskussion) 21:31, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten

 Info: Ich habe heute Abend leider keine Zeit mehr, aber vielleicht so viel noch eben schnell: Die Einarbeitung des heutigen Beschlusses, der in Berlin zwischen der Kanzlerin und den MPs getroffen wurde, übernimmt jedes Land in sein Landesrecht selbst. Es gibt dazu kein Bundesrecht. In Hessen ist das, darauf hat Aschmidt bereits teilweise hingewiesen, durch insgesamt fünf Verordnungen geschehen, die jede für sich in den letzten Tagen bereits mehrfach geändert wurden. Einen guten Überblick über den derzeitigen Verordnungsstand gibt die Homepage der Hessischen Landesregierung, auch mit konsolidierten Lesefassungen (die allerdings gerade eben nur teilweise funktionierten). Noch keine einzige Verordnung steht im Hessischen GVBl.; eine Datenbankrecherche in JURIS dürfte nichts bringen. Von Niedersachsen weiß ich, dass das Land Erlasse herausgibt, die von den 41 Stadt- und Landkreisen in Form von Allgemeinverfügungen umzusetzen sind. Exemplarisch geschehen hier für den Landkreis Cuxhaven. Wie es sich bei den anderen Ländern verhält, kann man nur erahnen → Flickenteppich. Das Thema Katastrophenschutzgesetz muss man ebenfalls länderbezogen behandeln, im Moment spielt das wohl vor allem in Bayern eine Rolle. Ich muss jetzt ins Bett. Gute Nacht und bleibt gesund. --Opihuck 23:43, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Dank an Opihuck für den Überblick! Spannend, man arbeitet mit VOen, die noch nicht ordentlich verkündet wurden? – Hab noch einen Literaturtipp: Grüner, Anna-Maria: Biologische Katastrophen : eine Herausforderung an den Rechtsstaat. 1. Auflage. - Baden-Baden : Nomos, 2017. - 310 Seiten (Schriften zum Katastrophenrecht ; Band 11) ISBN 3-8487-3959-3. – Lesen! :) --Aschmidt (Diskussion) 23:52, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Kontaktverbote gibt es auch in den herkömmlichen/durch Parlamentsgesetz durchgeregeltem (Landes-)Polizeigesetzen. Z. B. § 34b PolG NRW , § 27b Polizeigesetz BW --Pistazienfresser (Diskussion) 10:52, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Im Artikel Ausgangssperre wurde Ausgangssperre in Ausgangsbeschränkung geändert. Wir sollten überlegen, ob und wie beide Begriffe voneinander abzugrenzen sind. Dabei würde ich persönlich mich an der Verwendung in den Online-Rechtsansichten orientieren wollen, jedenfalls wenn diese zitiert werden.--Pistazienfresser (Diskussion) 10:52, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Ich streue mal einen „wirren“ Gedanken ein: Wie wir ja wissen, basieren die momentanen Eingriffe in Art. 2 und 8 GG auf Grundlage einer rechtswidrigen Rechtsnorm, und sollten vorübergehend mit dem so genannten Chaosgedanken zu rechtfertigen sein. Sollten die Maßnahmen, ohne dass der Gesetzgeber hier nachbessert, über einen weiteren langen Zeitraum fortdauern, wäre eine Rechtfertigung auch mit dem Chaosgedanken nicht mehr möglich. Wie würde man denn dann § 81 Abs. 1 Nr. 2 StGB prüfen, wenn die Änderung der Ordnung auch in der Beseitigung oder Nichtanwendung verfassungsrechtlicher Normen bestehen kann, und der Vorsatz sich nicht auf einen politischen Umsturz richten muss? ;-) --Chz (Diskussion) 20:24, 3. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Eine Frage/Bitte an die Redaktion Recht: In den Medien fällt im Zuge der „Coronakrise“ immer öfter das Stichwort „systemrelevant“. Der Artikel Systemrelevanz hingegen befasst sich ausschließlich mit der Rettung bei drohender Insolvenz. (Beispiel in der „Coronakrise“: Blumenläden sind nicht systemrelevant und müssen daher schließen.) Bitte, könnte sich jemand ansehen, ob Systemrelevanz auch in diesem Kontext zu nennen ist oder ob man das unter einen anderen Begriff fassen müsste, um den Artikel dann entsprechend zu erweitern oder aber abzugrenzen? --Carolin 15:14, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten

too big to fail ist ein stehender Begriff der Wirtschaft, dessen Aussage dahin geht, dass davon betroffene Unternehmen nicht hinweggedacht werden können, ohne dass das Wirtschaftssystem auf Anbieterseite infarktiert. Da geht es nicht um bloße Insolvenz(en). Aber ist diese Fragestellung zur Systemrelevanz übertragbar auf die zu schützende konsumierende Annehmerseite, die um die reine Daseinsvorsorge im Rahmen grundrechtseinschränkender hoheitlicher Maßnahmen bangt? Insbesondere dürfte eine Konturierung schwer fallen, denn die Interessenslagen sind unterschiedlich und außerdem dürfte es an einem in dieser Hinsicht anerkannten Begriff mangeln, wenn nicht WP:TF Vorschub geleistet werden soll. Hmmm. --Stephan Klage (Diskussion) 21:29, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Die Bezeichnung „systemrelevant“ ist kein juristischer Fachbegriff, deshalb ist das Portal Recht hier gar nicht zuständig.--Aschmidt (Diskussion) 21:48, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
+1 --Chz (Diskussion) 21:57, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Danke für die Antworten, auch einfach dass es "kein juristischer Fachbegriff" ist, ist gut zu wissen. --Carolin 23:50, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Hinweis: Bei Systemrelevanz#Systemrelevante Berufsgruppen steht es inzwischen unter anderem auch die am 27. März 2020 eingeführte Nichtanrechnung von Nebenvierdienst in systemrelevanten Branchen und Berufsgruppen, BGBl. 2020 I S. 575, Artikel 2. Was eine Liste der Berufsgruppen anbetrifft, siehe Disk zu Belegen und TF. Das zur Info, falls sich jemand dort beteiligen will. Und in den Medien wird z. B. thematisiert, ob Juristen denn systemrelevant sind (LTO, Spiegel, Handelsblatt). --Carolin 08:18, 2. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Ist in diesem Zusammenhang wohl auch interessant (überhöhte Preise für Desinfektionsmittel, Schutzmasken). Anscheinend gibt es zumindest in der Schweiz schon Fälle von Schutzmasken-Wucher, die als strafrechtlich relevant angesehen wurden: Hier meldet die Kantonspolizei Zürich, dass sie einen Schutzmasken-Wucherer verhaftet und bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet habe. Basis dafür ist offenbar Art. 157 StGB. Gestumblindi 21:33, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten

… weist aber keine rechtlichen Probleme auf, eröffnet insbesondere kein rechtliches Neuland. In Deutschland zivilrechtlich nichtig nach § 138 Abs. 2 BGB und strafbar im Rahmen von § 291 StGB. --Stephan Klage (Diskussion) 22:14, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Nunja, interessant fand ich daran, dass ich mich sonst nicht daran erinnern kann, dass Wucher in Polizeimeldungen aufgetaucht wäre. Rechtliches Neuland vielleicht nicht, aber anscheinend aktuell erhöhte Relevanz. Wenn im Artikel alles soweit passt, ist es ja gut. Gestumblindi 22:17, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
PS: Die Abrufzahlen für den Artikel sind seit Ende Februar auch deutlich gestiegen. Gestumblindi 22:31, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Dieses Phänomen im Artikel zu erwähnen halte ich schon für richtig, da bin ich bei Dir. --Stephan Klage (Diskussion) 22:35, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Flickenteppich

Wie von Opihuck bereits dargestellt, gleicht die Rechtslandschaft bzgl. Corona derzeit einem Flickenteppich. Es ist weder sinnvoll noch leistbar, diesen Teppich in Wikipedia darzustellen, jedenfalls nicht in Gestalt von Rechtsquellen-Artikeln. Wie wollen wir mit diesem Problem umgehen? --Bendix Grünlich (Diskussion) 09:01, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Mein Vorschlag: Alle wesentlichen Informationen in die entsprechenden Artikel COVID-19-Pandemie in Deutschland, COVID-19-Pandemie in Österreich, etc. einarbeiten. In den anderen Artikeln können Aspekte erwähnt werden, sollen jedoch nur bei bleibender Bedeutung darin verbleiben.
Die hastigen COVID-19-Ergänzungen haben die betreffenden Artikel ja nicht verbessert. Ein Beispiel ist der Artikel Ausgangssperre, der um einen Abschnitt „COVID-19 in Deutschland“ ergänzt wurde. Der Artikel war zwar vorher schon ein schlecht strukturiertes Sammelsurium verschiedener Aspekte (Notstand, Ausnahmezustand, militärisches Disziplinar- und Strafrecht, nächtliche Ausgangssperre in Redruth). Er wurde nun um einen weiteren Abschnitt ergänzt, ohne das mit den bereits erwähnten Ausgangssperren zur Verhinderung der Verbreitung von Seuchen in Verbindung zu bringen. Außerdem wird natürlich völlig ignoriert, dass es in halb Europa Ausgangssperren gibt, in vielen sogar deutlich strengere, als in Deutschland. --Taste1at (Diskussion) 09:23, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Zur Erklärung: Jemand hatte Ausgangssperre auf die Landingpage von Wikipedia verlinkt in der COVID-19-Box.--Pistazienfresser (Diskussion) 09:52, 23. Mär. 2020 (CET)--Pistazienfresser (Diskussion) 10:09, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Zumindest das Procedere wird in allen Bundesländern wohl gleich sein: VO gestützt auf § 32 IfSG, Erlass, Allgemeinverfügung in einem bestimmten Gebiet (in Bayern offensichtlich bezogen auf das ganze Land) gestützt u.a. auf § 28 I 1, 2 IfSG. Man sollte bei der Darstellung (wenn überhaupt notwendig) das Procedere abstrahieren und die Inhalte gerafft auf das, was gestern in der Telko beschlossen wurde, herunterbrechen. Im Ergebnis wird es da keine allzugroßen Unterschiede geben. Wir sollten nicht für jede VO einen neuen Artikel anlegen, sodern die Sache thematisch, wie weiter oben vorgeschlagen, in die Artikel einbeziehen, die sich mit der Pandemie beschäftigen. -- Da der Bund in jedem Fall noch für solche Fälle wie Ausgangsbeschränkungen und Reduzierung sozialer Kontakte ein neues Parlamentsgesetz auf den Weg bringen wird, kann man das Rechtsproblem des § 28 I 2 IfSG im Hinblick auf Anordnungen mit hoher Eingriffsintensität noch später ausführlicher behandeln, weil es ja zu diesem Parlamentsgesetz einen eigenen Wikipedia Artikel geben wird. Vorübergehend ist dieses Rechtsproblem ja bereits in Ausgangssperre abgehandelt. --Chz (Diskussion) 10:28, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Vorlage:COVID-19-Box nach Möglichkeit bitte auf die Beobachtungsliste setzen. Darin erschienen unter anderem der (damals besonders defizitäre) Artikel Ausgangssperre.--Pistazienfresser (Diskussion) 10:08, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Da auf der Hauptseite eingebunden, sollte die Vorlage eigentlich vollgesperrt sein.--Taste1at (Diskussion) 11:32, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Ich frag mal auf der Administrationsseite nach, ob man diese Vorlage vielleicht vorübergehend administrativ behandeln könnte. --Chz (Diskussion) 11:43, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Danke. Irgendwas ist zumindest sinnvoll. Das mit der Coronavirus-Meldepflichtverordnung eskalierte meiner Erinnerung auch zu dem Zeitpunkt, als der Artikel auf der Landingpage/Hauptseite verlinkt war. Diesen Abschnitt stufe ich mal herunter in den COVID-19-Komplex.--Pistazienfresser (Diskussion) 12:21, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Coronavirus/COVID-19/SARS-CoV-2 - Rechtliches für Österreich

Siehe: Coronavirus - Rechtliches. In: sozialministerium.at. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, 21. März 2020;. --Pistazienfresser (Diskussion) 14:19, 25. Mär. 2020 (CET)Beantworten

wie kommt die Ausgangsbeschränkung in die Berliner SARS-CoV-2-EindmaßnV

Hallo, ich habe da mal eine Frage. Die Berliner SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung enthält die Anordnung, "Im Stadtgebiet von Berlin (..) befindliche Personen haben sich (..) ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten" [1]. Das scheint ja deutlich über das hinauszugehen, was in vielen anderen Ländern verordnet wurde. Meine Frage ist, wie, formal gesehen, kam diese Bestimmung in die Verordnung? Ich sehe sie nicht in der ersten, am 17. März erlassenen Verordnung; ich sehe sie nicht in der ersten Änderungsverordnung vom 19. März; und ich sehe sie nicht in der zweiten Änderungsverordnung vom 21. März. Sie scheint irgendwie aus der Luft gefallen zu sein, merkwürdig für eine Grundrechtsbeschränkung, bei der man ein bischen formale Sorgfalt erwarten könnte. Dankbar für jeden Hinweis, Gruß Theoprakt (Diskussion) 00:59, 27. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Die letzte Änderung von § 14 der Verordnung mit Wirkung vom 22.03.2020 - das ist wohl die, die du suchst - steht laut JURIS im Berliner GVBl. 2020, S. 220, berichtigt S. 224. Diese Ausgabe des GVBl. (wahrscheinlich Nr. 12) ist wohl noch nicht im Bürgerzugang abrufbar. --Opihuck 07:50, 27. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Das klingt plausibel, herzlichen Dank. Allerdings ist die zweite Änderungsverordnung, die ich ja oben verlinkt habe, doch genau die welche ab 22.3. gültig ist... vielleicht gab es an dem Tag zwei... -- Theoprakt (Diskussion) 09:43, 27. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Nein, die Berliner Eindämmungsverordnung ist als Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung - SARS-CoV-2-EindmaßnV) vom 22. März 2020 neu verkündet worden. Das geht aus § 18 Abs. 4 der neuen Verordnung hervor, der lautet: "(4) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 17. März 2020, die gemäß § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen am 17. März 2020 verkündet wurde, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 21. März 2020, die ebenfalls gemäß § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen am 21. März 2020 verkündet wurde, außer Kraft." Die neue Verordnung tritt gemäß § 18 Abs. 1 am 23. März 2020 in Kraft.
In diesen Zeiten, wo Verordnungen nicht mehr im GVBl. verkündet werden, bevor sie in Kraft treten, sondern vorab im Internet öffentlich kanntgemacht werden, ist es manchmal schwer, den aktuellen Rechtsstand nachzuvollziehen. Inzwischen ist die Nr. 12 des GVBl. allerdings veröffentlicht worden und du kannst die Ausgabe hier selbst downloaden. Gruß --Opihuck 13:14, 27. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Überblick über Rechtsakte und Beiträge

Von einer Mainzer Kanzlei, und wir machen ja keine Werbung, aber doch bemerkenswert, finde ich, mit einem DokuWiki aufgezogen: https://lexcorona.de/ --Aschmidt (Diskussion) 22:43, 1. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

… oho, aber ein sortierter und übersichtlicher Grundstock, wert für eine Abspeicherung unter den Favoriten. Merci Aschmidt. --Stephan Klage (Diskussion) 08:12, 2. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Kann ich auch beruflich gut gebrauchen. Danke! --Bendix Grünlich (Diskussion) 18:11, 2. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Gerne.--Aschmidt (Diskussion) 23:39, 6. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

 Info: Landing Page der Bundesrechtsanwaltskammer mit Links zu weiteren Sammlungen ebenda zum Thema.--Aschmidt (Diskussion) 15:17, 19. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Ich möchte darauf hinweisen, dass am 27. März 2020 das oben genannte Gesetz erlassen und damit u.a. das IfSG entsprechend abgeändert wurde. Link zum BGBl. hier. Die Artikel müssten entsprechend abgeändert werden. --Chz (Diskussion) 16:27, 4. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Ausarbeit der wissenschaftlichen Dienste Bundestag zum neuen § 5 IfSG, hier. --Chz (Diskussion) 22:23, 8. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Hygienedemo

Der Artikel Hygienedemo hat einen LA. Bitte könnte jemand von der Redaktion:Recht darauf sehen? Der Inhalt „kommt mir spanisch vor“. Im übrigen nennt der Artikel das Recht auf Versammlungsfreiheit, verlinkt es nicht und enthält auch keinen Rechtshinweis. Dank und Gruß --Carolin 20:22, 11. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Danke für Euren Einsatz dort – vor allem Opihuck für die schnelle Reaktion, ob auch andere mitgemacht haben, sehe ich im Moment nicht. Der vormalige Stub wurde nun ausgebaut und verschoben und die Weiterleitung leitet nun auf den relevanten Abschnitt im neuen Artikel weiter. Das ist nun ein ganz anderer Artikel als vorher. --Carolin 13:32, 19. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Liebe Kollegen, ich möchte ich auf die Diskussion:Liste der infolge der COVID-19-Pandemie erlassenen deutschen Gesetze und Verordnungen#Sortierung hinweisen. Für das dort diskutierte Problem scheint es keine Patentlösung zu geben, deshalb wären weitere Meinungen und Vorschläge hilfreich. Danke. --Bendix Grünlich (Diskussion) 10:26, 19. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Aufsatzliteratur

Hier könnten wir Aufsätze und graue Literatur sammeln:--Aschmidt (Diskussion) 18:38, 1. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Das wird aber viel … --Bendix Grünlich (Diskussion) 20:33, 1. Mai 2020 (CEST)Beantworten
  • Björn Weißenberger: Die Corona-Pandemie und das Strafrecht, insbesondere in Verbindung mit dem (neuen) IfSG. In: HRRS. Nr. 4, 2020, S. 166 (hrr-strafrecht.de).

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Angebot: Bibliotheksrecherche

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
angesichts der aktuellen Corona-Krise stellt sich für viele von uns die Literatur-Recherche zu aktuellen Artikelprojekten als Herausforderung dar. Aus diesem Grund möchte ich, der ich mich diesbezüglich als Mitarbeiter einer juristischen Fakultät in einer relativ privilegierten Lage befinde, folgendes anbieten: Nachdem ich in dieser Woche trotz vom Rektorat verordnetem Home-Office ohnehin noch mindestens einmal ins Büro muss, um Unterlagen zu holen, könnte ich bei dieser Gelegenheit im reichhaltigen Bestand der hiesigen juristischen Fachbereichsbibliothek Zeitschriftenartikel und Bücher einscannen, die für wikipedianische Artikelprojekte dringend benötigt werden. Nachdem sich der Bestand unserer Uni-Bibliothek weit über das österreichische Recht hinausbewegt, erlaube ich mir, dieses Angebot hier an zentraler Stelle zu unterbreiten. Alles, was sich also via https://katalog.wu.ac.at finden lässt, kann bei dem entsprechendem Wunsch digital zur Verfügung gestellt werden. Hierfür bitte idealerweise mir ein E-Mail schreiben, sodass ich die Scans direkt zukommen lassen kann. Ich würde voraussichtlich Donnerstags oder Freitags zum Campus fahren. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 17:12, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Fantastische Idee von dir, Plani, vielen Dank für diese Unterstützung. Ich komme darauf zurück. Ich greife deinen Vorschlag auf und könnte meinerseits - bei Interesse - Aufsätze aus den Beck'schen-Fachzeitschriften beschaffen, wenn's gebraucht wird. Garantiert corona-virus-frei. Lieben Gruß --Opihuck 17:54, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Ja, tolle Idee! --Chz (Diskussion) 18:07, 24. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Kollege Aschmidt hat dankenswerterweise an anderer Stelle auf folgenden Link hingewiesen. Dort sind div. Anbieter von Online Bibliotheken aufgeführt, die aktuell ihre Angebote frei zugänglich zur Verfügung stellen. --Chz (Diskussion) 22:10, 30. Mär. 2020 (CEST)Beantworten

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Infobox zu Entscheidungen des BVerfG

Bei dem heutigen Schnellschuss fällt die Infobox ins Auge. Die gibt es so oder so ähnlich oder auch mal ganz anders oder aber auch gar nicht in den Artikeln zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Könnten wir uns ggf. auf eine, möglichst knapp gehaltene Fassung einer solchen Infobox einigen – oder sie ganz weglassen?--Aschmidt (Diskussion) 21:55, 19. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Uff. Danke für den Hinweis. Wusste gar nicht, dass es so was gibt. Muss ich mir mal genauer angucken und drüber nachdenken. Sehe ich in der derzeitigen Form auch als nicht unproblematisch an. --Opihuck 22:06, 19. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Die Infobox scheint schon über 10 Jahre alt und von Benutzer:Teddychen81 angelegt worden zu sein. Ich sehe uns nicht als Litfaßsäule für Leitsatzproklamationen. Im Idealfall formulieren wir auch keine Gesetze(-sauszüge) nach, wobei mich mal wieder am meisten die uneinheitliche Verwendung stört. Keine Systematik.--Stephan Klage (Diskussion) 22:40, 19. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Also zumindest müsste man über den entsprechenden Abschnitt in der Box Amtliche Leitsätze schreiben. Und dann müsste es wohl auch Mitwirkende Richter heißen. Ob die Box ansonsten so toll und zielführend ist, insbesondere wenn die Leitsätze darin länger sind als der sonstige Artikeltext (das könnte hier z.B. der Fall sein), kann man in der Tat bezweifeln 92.79.101.164 (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von 92.79.101.164 (Diskussion) 21:10, 20. Mai 2020 (CEST))Beantworten

Wenn dort die amtlichen Leitsätze hinein sollten, wäre die Box schon beim Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes vermutlich länger als der bisherige Artikel.--Pistazienfresser (Diskussion) 21:24, 20. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Alle Einwände sind richtig. Ich wäre dafür, diese Boxen zu löschen.--Aschmidt (Diskussion) 23:58, 20. Mai 2020 (CEST)Beantworten

+1. Hat keinen Mehrwert. Besser wäre es, die Energie in ordentliche Artikel zu stecken. --Opihuck 00:44, 21. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Die Leitsätze machen die Infobox zu wuchtig. Wenn man sie weglässt, kann die Infobox in abgespeckter Version bleiben. Der angezweifelte „Mehrwert“ ergibt sich für mich schon daraus, dass die Namen der mitwirkenden Richter genannt sind. --Bendix Grünlich (Diskussion) 11:58, 21. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Die Box suggeriert, dass sie alles Wesentliche enthalte, was nicht der Fall ist. Und die Richter kann man auch im Artikel erwähnen – wenn das denn aus enzyklopädischer Sicht überhaupt erheblich wäre.--Aschmidt (Diskussion) 15:21, 21. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Diese Argumente kann ich nicht nachvollziehen. Wo suggeriert die Box denn etwas? Sie gibt einen schnellen Überblick über den Artikel, wenn man so will. Das ist ein Merkmal aller Infoboxen. Und dass man Informationen statt in einer Infobox auch direkt im Artikel bringen kann, liegt auf der Hand. Mit dem Argument kann man jede Infobox für überflüssig erklären. --Bendix Grünlich (Diskussion) 15:35, 21. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Infoboxen haben im Allgemeinen den Zweck, bestimmte Parameter an zentraler Stelle darzustellen. Es sind in der Regel immer kurze griffige Angaben, bei Gesetzen der Name, die Kurzbezeichnung, die Abkürzung, das Sachgebiet, der Verkündungstag, die Fundstelle, das Inkrafttreten, die letzte Änderung usw. Das hat einen echten Mehrwert, weil die Box geeignet ist, den Leser schnell zu informieren. Was haben wir bei Gerichtsentscheidungen an vergleichbaren Parametern? Das Aktenzeichen, das Datum, vielleicht eine Fundstelle sonst nichts. Die Leitsätze sind hoch kompakt und oft erst nach mehrmaligem Lesen verständlich und eignen sich für eine Infobox schon wegen ihrer Mächtigkeit nicht. Was haben wir noch? Die beteiligten Richter. Tja, manchmal wenn ein Sondervotum abgegeben wird, kommt es auf deren/dessen Namen an. Ansonsten ist die Besetzung der Richterbank enzyklopädisch im Bereich der Belanglosigkeit. Das wird in keiner Fachzeitschrift geschweige denn in der Literatur erwähnt.
Aus meiner Sicht hat der Ersteller der Infobox den Sinn, den eine Infobox haben sollte, etwas aus den Augen verloren. Es würde uns nichts fehlen, wenn es sie nicht gäbe. Ihre Existenz zementiert - vielleicht hat das Aschmidt mit "Suggestion alles Wesentlichen" gemeint - eine Bedeutungskraft, die eine gerichtliche Entscheidung im Allgemeinen nicht hat. In Deutschland kennen wir keine "Präzedenzentscheidungen", wie etwa im amerikanischen Recht, die schnell unter einem eigenen Namen in der Literatur auch Eingang finden. Es gibt nur ganz wenige Entscheidungen, vor allem aus den Anfangsjahren des BVerfGs, die in der Literatur tatsächlich einen eigenen Namen bekommen haben und die jeder Jurist unter diesem Namen kennt. Sonst ist das aber eher nicht der Fall. Anders als in den "Case-law-Ländern" haben Entscheidungen in Deutschland in der Regel keine zementierende Wirkung und in der Regel auch keinen einheitlich verwendeten Namen.
Ich prophezeie, dass (das unter enzyklopädischen Gesichtspunkten ohnehin nicht gut gewählte) Lemma und der Artikel in ca. einem halben Jahr wahrscheinlich vergessen sein werden, weil eine mediale Wirkung dann nicht mehr feststellbar ist. Die Infobox - so sehe ich das - soll dem entgegenwirken; sie suggeriert eine Bedeutung, die die Entscheidung weder in der juristischen Fachwelt noch in der allgemeinen Literatur haben wird. Sie ist eine von vielen 100 Entscheidungen jedes Jahr. Da wird dann auch irgendwann die Relevanzfrage des ganzen Artikels aufkommen. --Opihuck 09:57, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten
+1. – Könnten wir uns vielleicht darauf einigen, dass eine ordentliche Vorlage programmiert wird, in der nur die Mindestangaben, die Opihuck gerade erwähnt hat, enthalten sind? Aktenzeichen, das Datum, vielleicht eine Fundstelle – idealerweise aus der amtlichen Sammlung und von der Website des Gerichts?--Aschmidt (Diskussion) 10:45, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Aus meiner Sicht ja. Wenn schon Info-Box, wäre das eher eine Form, die den Zweck der Infobox erfüllen könnte. --Opihuck 10:50, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten
+ 1 an beide. Ich hatte die Infobox (ohne Leitsätze und ohne Richtergremium!) schon vor längerem auf mich wirken lassen und dachte mir dann, so würde sie aus meiner Sicht vertretbar sein. Überdies würde ich mich freuen, wenn sie danach einheitlich angewendet würde. Bei dieser reinen Fleißarbeit würde ich auch behilflich sein. --Stephan Klage (Diskussion) 11:57, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten
+ 1 zum Vorschlag von Aschmidt. --Bendix Grünlich (Diskussion) 12:05, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Zur Info: Es gibt Vorlage:Infobox Entscheidung Bundesverfassungsgericht (vielfach eingebunden) und Vorlage:Infobox BVerfG-Entscheidung (nur wenig eingebunden, vielleicht ersetzbar?). --Carolin 13:50, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Danke Carolin, ich bin immer wieder platt, was du alles weißt, was ich nicht weiß. Zwei Boxen für dieselbe Sache - nee oder? --Opihuck 15:17, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Ich habe auch erst dreimal draufgucken müssen, ehe ich es geglaubt habe. --Carolin 15:55, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Vielen Dank auch meinerseits an Carolin für das Auffinden und den Hinweis auf die die beiden bestehenden Infobox-Vorlagen! Und Dank auch an Opihuck, Bendix Grünlich und Stephan Klage für eure weiteren Meinungen! – Ich wäre eher für die Vorlage:Infobox Entscheidung Bundesverfassungsgericht, weil sie sich farblich zurückhält und sich im üblichen Design bewegt und sich auf das Minimum an Inhalten beschränkt, die wir uns an der Stelle wünschen würden. – Treffen wir eine Wahl und lassen wir die Diskussion noch eine Weile offen, damit sie von mehr Autor/innen/en wahrgenommen werden kann? Und wenn wir ein Votum haben, können wir die mehrheitlich gewünschte Vorlage einsetzen und die andere Vorlage löschen lassen, um Einheitlichkeit herzustellen?--Aschmidt (Diskussion) 17:21, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Ähm, das soll dann heißen, "Abspecken" findet nicht mehr statt? Also bleiben dann so wichtige Sachen wie Verhandlungstag, Verfahrensart, Rubrum, Sachverhalt, Tenor, Leitsätze, Vorsitzender, Beisitzer, Mehrheitsmeinung, Zustimmend, Angewandtes Recht (?????), Entscheidung, Reaktion drin? --Opihuck 18:28, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten
It's a wiki. Können wir doch weiterhin ändern. Die Vorlage kann weiterentwickelt werden. Ich fand die andere halt etwas aus dem Rahmen fallend mit den roten Balken…--Aschmidt (Diskussion) 18:57, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Sicher kann man die Vorlage ändern. Am besten gleich auch ein entsprechendes Format für EuGH-Urteile festlegen.
Kurzer Einwurf: Habe gerade unter Kategorie Diskussion:Vorlage:Infobox Recht vorgeschlagen, eine neue Kategorie:Vorlage:Infobox Gerichtsurteil anzulegen. Das macht es etwas leichter, redundante oder auch fehlende Infoboxen zu erkennen und ist auch m.E. von der Systematik her etwas eleganter. Falls das hier d'accord geht (Kommentare gern auch gleich dort), würde ich danach noch beim Wikipedia:WikiProjekt Vorlagen und Wikipedia:WikiProjekt Kategorien nachfragen, damit das rundum abgesprochen ist. --Carolin 21:58, 23. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Kategorie:Vorlage:Infobox Gerichtsentscheidung wäre vorzugswürdig, weil das der Oberbegriff ist und auch Beschlüsse umfasst, die keine Urteile sind.--Aschmidt (Diskussion) 12:54, 24. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Sehr gut. Dasselbe ist nun auch dort auf der Vorlagenkategoriendiskussion vermerkt, passt also genau zusammen. Den Vorschlag habe ich dort entsprechend geändert. --Carolin 14:28, 24. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Die neue Kategorie steht nun: Kategorie:Vorlage:Infobox Gerichtsentscheidung. Grüße --Carolin 20:10, 24. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Wahl zwischen den beiden Vorlagen

Entweder man übernimmt eine bereits bestehende Vorlage und passt sie entsprechend an bzw. lässt sie anpassen. Mir würde in der Box zum Beispiel der ECLI fehlen. Oder wir führen eine neue Vorlage ein, die von vornherein unseren Vorstellungen entspricht. Die müsste dann neu programmiert werden. Oder wir lassen die Box ganz weg – letzteres war nicht die Mehrheitsmeinung. Ich möchte einen Kompromiss herbeiführen und wäre selbst dafür, die Vorlage:Infobox Entscheidung Bundesverfassungsgericht anzupassen und dann als einzige Vorlage für Entscheidungen des BVerfG zu verwenden.--Aschmidt (Diskussion) 12:54, 24. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Aschmidt, ich sehe dein Bemühen und deine umsichtige Vorgehensweise. Aber du siehst auch, dass das, was du jetzt vorschlägst, nicht dein ursprünglicher Standpunkt ("möglichst knapp gehaltene Fassung einer solchen Infobox – oder sie ganz weglassen") war. Nachdem eine Mehrheit eine Box befürwortet hat und wohl auch eine Mehrheit dafür ist, dass sie gegenüber den beiden jetzigen kräftig abgespeckt werden soll, soll es nun bei einer der beiden Boxen ohne inhaltliche Aufarbeitung bleiben? Dann können wir es auch so belassen, wie es ist. In der Löschung einer der beiden Boxen liegt wahrscheinlich einiges an Arbeit, die uns aber keine signifikante Verbesserung bringt. Aus schlecht wird schlecht. Kanns nicht sein...
Lass(t) uns lieber Nägel mit Köpfen machen:
  1. Erst definieren, ob wir eine "nationale deutsche Box" haben wollen oder eine "DACH-Box" (mit Österreich/Schweiz) oder dem Vorschlag von Carolin folgen, eine "Europa-Box" (mit England/Schottland/Wales), internationale Box (EuGH, auch IGH) oder sogar - daran ließe sich auch denken - eine "Welt-Box" (z. B. mit USA) zu haben.
  2. Dann definieren, was da an Infos hinein soll (das wird für England und USA mit großer Wahrscheinlichkeit einen ganz anderen Bedarf auslösen als für Deutschland - siehe dazu meine Ausführungen weiter oben),
  3. Dann bestimmen, welche der beiden vorhandenen Boxen Grundlage sein könnte oder wie sonst das Layout aussehen könnte.
Die Umsetzung muss ja nicht morgen fertig sein. Was ich mir aber - auch um Mehrarbeit zu vermeiden, wünschte - ist ein überzeugendes Grundkonzept mit Perspektive. Die drei Punkte festzulegen, dürfte nicht allzu schwer sein, ich sage auch gleich meine Meinung dazu:
zu 1. rechtsordnungsbezogene Boxen, für die deutsche Rechtsordnung eine eigene Box, für den EuGH eine eigene. Sie können gerne auf einem ähnlichen Layout beruhen.
zu 2. bei der deutschen Box: Bezeichnung, Entscheidungsform (Urteil, Beschluss, Gerichtsbescheid), Datum, Aktenzeichen, Rechtskraft, ECLI, vielleicht noch ähnlich knappe, prägnante Punkte, die keinen größeren Umfang als 50 Zeichen haben sollten, also jedenfalls keine ellenlangen Leitsätze, Inhaltsangaben, Besetzungsbank usw.),
zu 3. Vorlage:Infobox Entscheidung Bundesverfassungsgericht ist vom Layout her auch aus meiner Sicht eine passable Grundlage.
Ich fand, wie gesagt, deine ursprüngliche Idee sehr gut. Auch ECLI aufzunehmen, halte ich für sehr gut, denn das ist die Zukunft. Aber jetzt nur im Punkt 3 festzulegen, welche von den beiden schlechten Boxen wir nehmen (und der Rest verläuft dann im Sande ... - oder?), ist keine effiziente Vorgehensweise. Meine Meinung. Muss niemand teilen. --Opihuck 14:32, 24. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Hinweis: Wir haben eine Box für Entscheidungen des US-SCOTUS: Marbury v. Madison. Dort ist die Tradition ja bekanntlich so, dass individuelle Richter und ihre Beteiligung an Entscheidungen fleißig diskutiert werden. Deshalb ist dort die Liste der Richter von einer gewissen Bedeutung. Bei uns sehe ich das eher nicht, so dass ich mich gegen eine Box ausspreche. Vielleicht wäre es sinnvoller, eine Formatvorlage zu verfassen und dort zu beschreiben, welche Informationen, einschließlich ECLI, in einem Artikel zu Entscheidungen der BVerfG sinnvoll sind. Grüße --h-stt !? 22:23, 24. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Eine knappe Box auf der Grundlage der grauen fände ich gut. Beim Namen vielleicht noch angeben, dass nur etablierte Namen gemeint sind. Und eine Formatvorlage wäre vermutlich auch nicht schlecht (die dann mit Leitsätzen oder deren Kurzfassung?).--Pistazienfresser (Diskussion) 11:40, 27. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Einen karmesinroten Hintergrund fände ich schöner. --Chz (Diskussion) 11:55, 27. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Hast mich überzeugt.--Pistazienfresser (Diskussion) 12:01, 27. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Zwischenergebnis und weiteres Vorgehen

Liebe alle, wenn ich den weiteren Verlauf der Diskussion für mich zusammenfasse, scheint weiterhin die Mehrheit für eine Infobox zu sein, die sich aber auf das Nötigste beschränkt (also ohne Leitsätze und Aufzählung der beteiligten Richter/innen), und wenn es eine solche Box geben sollte, wäre die Mehrheit wohl auch für eine Box im Design der Vorlage:Infobox Entscheidung Bundesverfassungsgericht. Und auch der Vorschlag von h-stt fand Anklang, eine Formatvorlage für Artikel über Gerichtsentscheidungen zu entwerfen – aus der – das wäre meine Bitte – auch ersichtlich sein sollte, dass ein Artikel über eine gerichtliche Entscheidung erst dann sinnvoll zu schreiben ist, wenn es dazu eine ausreichende Rezeption in der Fachliteratur gibt. Bis dahin reicht eine Aktualisierung des Artikels über den Gegenstand, zu dem die Entscheidung ergangen war. Außerdem scheint es gute Gründe zu geben, bei Entscheidungen des amerikanischen Supreme Court anders zu verfahren und eine erweiterte Infobox zu verwenden. Vielleicht gilt das auch für andere Gerichte, entzieht sich leider meiner Kenntnis. – Könnten wir diesen Stand umsetzen? – Danke!--Aschmidt (Diskussion) 22:03, 27. Mai 2020 (CEST)Beantworten

+1, das in Bausch & Bogen, denn wir sind auf einem guten Weg. In Sachen der letztendlichen Ausgestaltung der verbleibenden Rohdaten – also ohne Leitsatzwesen/Gremien – bin ich resilient. Daher die bloße Zustimmung zu Aschmidt.--Stephan Klage (Diskussion) 07:08, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten
+1, so soll es dann bitte auch sein. Vielen Dank! --Chz (Diskussion) 11:34, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten

BKS Moratorium

Ich bin dabei die Top BKS Liste durchzuarbeiten und die Links, soweit möglich, aufzulösen. Bei Moratorium ist mir das bisher nicht gelungen, da sich die verbliebenen Links auf das Aussetzen verschiedener Sachverhalte wie z. B. Todesstrafe, Atomkraft oder Fischfang beziehen. Für diese Thematik existiert in der BKS bisher kein passender Link. Gibt es hier im Portal einen Vorschlag wie die Problematik gelöst werden kann? --Vfb1893 (Diskussion) 09:06, 27. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Im Moment fiele mir noch das (gesetzlich angeordnete) Moratorium in Art. 240 § 1 EGBGB ein. Aber das könnte man wohl auch unter Moratorium (Wirtschaft) mit behandeln.--Pistazienfresser (Diskussion) 00:46, 29. Mai 2020 (CEST)Beantworten
en:Moratorium_(law) scheint mir auch nicht besonders trennscharf zu sein.--Pistazienfresser (Diskussion) 00:52, 29. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Habeas Corpus (England und Wales)

Um den Artikel gibt es eine LD. IMHO gehen unsere Richtlinien am Fall vorbei. Habeas Corpus ist ein Institut in der den gesamten angelsächsischen Rechtsordnungen. Da ist ein zentraler Artikel schlicht besser.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 20:08, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Vermutlich wären verschiedene Artikel nicht völlig schlecht, wenn die jemand erstellen könnte/würde. So ist aber wohl aufgrund des gemeinsamen Ursprungs eher ein zentraler Artikel sinnvoller. Insbesondere sinnvoller als ein Artikel mit Rechtsgeschichte bei den USA und ein paar Zeilen bei England und Wales.--Pistazienfresser (Diskussion) 00:09, 29. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Im Grundsatz ist richtig, dass Habeas Corpus im Ergebnis in den gesamten angelsächsischen Rechtsordnungen verwendet wird, und letztlich das Gleiche aussagt. Dennoch ist bsp. die Historie in den USA eine andere (Da ist Habeas Corpus im Übrigen kodifiziert in 28 U.S.C. § 2241) als im Vereinigten Königreich. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher rechtsgeschichtlicher Entwicklung ist es deswegen meines Erachtens schon sinnvoll aufzutrennen. Die angezogene Richtlinie bietet Interpretationsspielraum für beides, weil sie letztlich nur sagt, dass das in Wikipedia übliche Vorgehen gilt. Demnach kann sie sowohl für einen zentralen Artikel als auch für einen aufgetrennten Artikel bei Habeas Corpus streiten. Chz (Diskussion) 11:00, 29. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Aus meiner Sicht wäre es besser die BKS Habeas Corpus zu einem Artikel auszubauen, in dem die Gesamtheit dem Leser kurz dargestellt wird. Von dort könnte dann auf verschiedenen „nationalen“ Artikel verwiesen werden, in denen näher auf die jeweiligen Besonderheiten eingegangen wird. Der US-Artikel sollte zum Großteil bestehen bleiben, der Absatz Geschichte gehört eher in den GB-Artikel und sollte daher hier gekürzt werden. Der dünne GB-Artikel wäre mit der Ergänzung dann deutlich erhaltenswerter. --Vfb1893 (Diskussion) 11:34, 29. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Wie meine Vorredner. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:55, 29. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Im Grundsatz in Ordnung, Vfb1893. Der geschichtliche Aufriss bis zur Entstehung von Habeas Corpus liegt im Vereinigten Königreich. Aber gerade in den USA sind dann auch geschichtliche Zusammenhänge bis zur Gegenwart darzustellen, wie z. B. die Aussetzung durch den „Third Enforcement Act“ von 1871. (Off-Topic: Dieser „2017 Editor“ ist „grausam“, weiß einer wie ich mein Profil wieder auf alten Editor umstellen kann?) Chz (Diskussion) 16:25, 29. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Ich finde die Umwandlung der BKS in einen Artikel gelungen. Ich würde mir dieses Vorgehen bei anderen rechtlichen Begriffen wünschen, die noch nach Länder aufgeteilt sind. --Vfb1893 (Diskussion) 21:33, 5. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Lemma "Judenschutz"

Hallo, Rechtsportal, wegen der besonderen historischen Bedeutung würde ich gerne ein neues Lemma Judenschutz (oder ähnlich) anlegen und darin den Abschnitt Schutzbrief (Diplomatie)#Judenschutz (als Rechtsprinzip) mit dem Artikel Judenregal (als Herrschaftsrecht, das daraus folgt) zusammenführen sowie von den Lemmata Schutzjude und Judenregal auf den neuen Artikel Judenschutz weiterleiten. Die gegenwärtige Aufsplitterung finde ich unglücklich, siehe auch Redundanzdiskussion Judenregal - Schutzbrief_(Diplomatie)#Judenprivilege. Grüße, R2Dine (Diskussion) 09:32, 5. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Ja, klingt vernünftig. Meine Unterstützung hast Du. Chz (Diskussion) 09:50, 5. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Ja, bitte mach es. Liegt bei Dir ohnehin in guten Händen. Das schließt den Themenkreis und ist logisch verknüpft. Viele Grüße --Stephan Klage (Diskussion) 20:20, 5. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Danke für das positive Feedback. Dann mache ich das so. Grüße, R2Dine (Diskussion) 10:41, 8. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

BKS Betrug - allgemeiner Betrug?

Schaut vielleicht mal vorbei bei Diskussion:Betrug#Unklar:_Sprachliche_Bedeutung_vs_Bedeutung_im_Strafrecht --Pistazienfresser (Diskussion) 00:31, 13. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Ich hatte schon vorbeigeschaut und bin auf den - nach Regelwerk - nachvollziehbaren Einwand der Erläuterungsenthaltung gestoßen. In der derzeitigen Form ist die BKS allerdings nicht nur nicht zielführend, sondern sogar falsch, wie @ΟΥΤΙΣ zurecht sagt. Ich gab in der Diskussion diesen Hinweis: … Oberbegriff ist Irreführung (Täuschung). Betrug im strafrechtlichen Sinne verlangt lediglich ein „major“, das „mehr“ der irrtumsbedingten Vermögensverschiebung … Betrug im umgangssprachlichen Sinne verlangt keine Vermögensverschiebung. Das wäre herauszustellen und ist über WP:KTF erhaben.
Aber wie? Sicherlich nicht über den allgemeinen Begriff des Vermögensdelikts. Der Link auf Vermögensdelikt führt z.B. ins "furtum" eine von unserem Diebstahlstatbestand abweichende Form des Diebstahls im RR. Das führt in die Irre genauso, wie es ein Verweis in Vermögensdelikt (Deutschland) täte. In Deutschland werden auch Eigentumsdelikte wie der Diebstahl als Vermögensdelikt erfasst. Diebstahl wird in der Dogmatik ja gerade dichotomisch gegen den Betrug gestellt (Stichwörter: „Dreiecksbetrug“ und „Trickdiebstahl“). Und damit ist Vermögensdelikt raus.
Problem jetzt: @Chiananda besteht auf Einhaltung des Regelwerks und bietet keine Lösung an. Benutzer:ΟΥΤΙΣ hat inhaltlich Recht, unterliegt aber einem formalen Regelverstoß. Nun wird von @Pistazienfresser Täuschung vorgeschlagen, was aus meiner Sicht Vermögensdelikt ersetzen sollte. Ich halte das für die definitiv bessere Lösung (weil nicht falsch) und hatte das selbst ja bereits angedeutet. Gruß in die Runde --Stephan Klage (Diskussion) 01:32, 13. Jun. 2020 (CEST)Beantworten