Asylrecht (Schweiz)
Das schweizerische Asylrecht kennt - im Gegensatz zum restlichen Europa - zwei Arten des Asyls, nämlich die definitive Aufnahme und die vorläufige Aufnahme. Bei letzterer können Flüchtlinge durchaus mehr als zehn Jahre in der Schweiz leben, bevor sie zurückkehren müssen. Sie können aber jederzeit ausgeschafft werden.
Eine definitive Aufnahme erhalten nur Flüchtlinge, die von einem Staat oder von einer staatlichen Institution verfolgt werden. Menschen, in derer Heimat ein Bürgerkrieg herrscht oder Frauen, die dort an ihren Genitalien verstümmelt werden könnten, erhalten nur eine vorläufige Aufnahme.
Das im internationalen Vergleich sonst recht humanitäre Asylrecht wurde drastisch verschärft, als vor einigen Jahren Asylbewerber dazu gezwungen wurden, Pässe oder andere Identifikationspapiere mitzuführen - andernfalls kann auf Asylgesuche nicht eingetreten werden. Der Einwand von Hilfsorganisationen, dass oft den staatlich verfolgten Menschen bereits in ihrer Heimat die Grenzpapiere entzogen werden, wurde vom Gesetzgeber nicht beachtet.
Aufgenommene haben Anspruch auf Sozialhilfe, jedoch nicht Menschen mit abgelehntem Asylgesuch. Solche erhalten nur eine sogenannte Nothilfe, die sich auf Essen, Obdach, Kleider und grundlegendste medizinische Behandlungen beschränkt.
Abgewiesene Asylbewerber müssen innert einer bestimmten Frist das Land verlassen. Um dem zu entgehen, tauchen viele Ausländer unter und beginnen ein kriminelles Leben. Ist ein abgewiesener Asylbewerber nicht willig oder nicht fähig, seine Identität preiszugeben, so wird er meistens bis zur Ausschaffung ins Gefängnis gesteckt.
In den letzten Jahren tauchte auch die Problematik der sogenannten Sans-Papiers (deutsch: "ohne Papiere") auf. Dieser französische Begriff wird gemeinhin verwendet, um papierlose Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung zu kennzeichnen. Viele Sans-Papiers leben seit Jahren in der Schweiz als illegale Aufenthalter, sie gehen einer bezahlten Arbeit nach - allerdings schwarz - und fallen im Alltag gar nicht auf. Sie leben aber in der ständigen Angst, plötzlich ausgeschafft zu werden und strengen sich deshalb meistens nicht an, sich in der Schweiz zu integrieren - ohne Papiere können sie sich weder einbürgern lassen noch ein Asylgesuch stellen.
Am 24. September 2006 werden die Schweizer Stimmberechtigten über eine weitere Verschärfung des Asylrechts abstimmen.
Weblinks
Zur Abstimmung vom 24. September: