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Liquidation

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Die Liquidation (lateinisch „liquidus“, „flüssig“) wird heute regelmäßig im Zusammenhang mit dem „Verflüssigen“ von Vermögen benutzt, also zum Beispiel beim "Zu-Bargeld-Machen" der Reste eines Unternehmens durch Verkauf des noch vorhandenen Anlage- und Umlaufvermögens. Eine Liquidation ist somit letztlich der Vorgang des Auflösens selbst: das Beenden eines Unternehmens, eines Vereins oder einer anderen Einrichtung. Wichtig ist hier, dass der Betrieb nicht verschuldet sein darf.

Wenn also „liquidiert“ wird, dann wird das Restvermögen in „flüssige“ oder „liquide“ Mittel umgewandelt (das heißt meist: in Bargeld). Anschließend ist das Objekt aufgelöst und nicht mehr existent.

Das Restvermögen abzüglich der Liquidationskosten wird als Liquidationserlös bezeichnet.

Wird eine Aktiengesellschaft, welche liquidiert werden müsste, nicht liquidiert, sondern weiterverkauft, kommt es zu einem Mantelhandel.

Eine Person, die mit der Liquidation eines Vereins oder einer Handelsgesellschaft nach dem BGB betraut ist, nennt man Liquidator.

Zudem wird Liquidation auch als Synonym für Rechnung (z.B. die eines Arztes) verwendet.