Doppelgesellschaft
Eine Doppelgesellschaft ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr rechtlich selbständigen Gesellschaften, die in der Regel durch gemeinsame Anteilseigner verbunden sind.
Meistens wird eine Doppelgesellschaft rechtlich in eine Personen- und in eine Kapitalgesellschaft unterteilt. Dabei kann die eine Gesellschaft als Produktionsgesellschaft und die andere als Vertriebsgesellschaft dienen.
Sinn und Zweck einer Doppelgesellschaft können steuerliche Aspekte sein, auch spielen Haftungsfragen sowie die Risikobegrenzung und Vermögenssicherung eine Rolle.
Die als Mischform zweier Gesellschaftsformen weit verbreitete GmbH & Co. KG gehört nicht zu den Doppelgesellschaften. Hierbei handelt es sich vielmehr um eine rechtliche Einheit, nämlich um eine Kommanditgesellschaft – eine Personengesellschaft –, die von einer GmbH – einer Kapitalgesellschaft – geführt wird.