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Zulassungsbescheinigung

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Die Zulassungsbescheinigung ist eine amtliche Urkunde zur Klärung des Eigentums an einem Kraftfahrzeug und der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Sie wurde 2005 in den Ländern der EU eingeführt.

Eigentlich sollte mit dieser Umstellung eine Vereinheitlichung der bislang unterschiedlichen nationalen Zulassungsprozeduren sowie eine Verbesserung des Datenschutzes geleistet werden. (Beispielsweise konnte man aus dem früheren deutschen Fahrzeugbrief Namen und Anschrift von bis zu sechs Vorbesitzern sowie den Zeitraum ihrer Halterschaft entnehmen.)

Tatsächlich besteht jedoch offenbar von Land zu Land, mitunter sogar von Region zu Region ein gewisses Maß an Uneinheitlichkeit fort oder wurde sogar im Zuge der Umstellung neu geschaffen. Der Datenschutz ist nicht überall im gleichen Maße gewährleistet.

Deutschland

Vorteile

Als Vorteile der neuen Dokumente werden vor allem die höhere Fälschungssicherheit und die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung hervorgehoben. Daneben weist die Zulassungsbescheinigung Teil I einen höheren Informationsgehalt auf als der bisherige Fahrzeugschein.

Nachteile

Kritisiert wird hauptsächlich, dass in Teil II nur noch die letzten beiden Eigentümer des Kfz aufgeführt werden können (im Gegensatz zu bisher sechs im deutschem Fahrzeugbrief,), da somit die Wertermittlung für gebrauchte Fahrzeuge erschwert wird. Von der EU wird jedoch angeführt, dass diese begrenzte Halterauflistung aus datenschutzrechtlichen Gründen unerlässlich sei. Unter dem Punkt B(1) wird dafür die Anzahl der Vorhalter des Kfz eingetragen.

Für Kfz-Neuanmeldungen und -Ummeldungen ersetzt die Zulassungsbescheinigung Teil I ab Oktober 2005 in Deutschland den bisherigen Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief.

Umtausch

Eine generelle Umtauschpflicht ist nicht gegeben. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben.

Eine Umtauschpflicht besteht also, wenn z. B. ein Fahrzeugschein verloren gegangen und der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist. Der Fahrzeugbrief wird durch die Zulassungsbescheinigung Teil II, der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt.

Zulassungsbescheinigung Teil II

Zulassungsbescheinigung Teil II, deutsche Ausführung

Teil II besteht in Deutschland aus einem einseitig bedruckten Vordruck auf "fälschungssicherem" Spezialpapier im Format DIN A4.

Die Vorhalter eines Fahrzeugs sind daran im Unterschied zum früheren, durch sie abgelösten Fahrzeugbrief nicht mehr nachvollziehbar (mit Ausnahme des letzten Vorhalters). Es wird stattdessen nur noch der Tag der ersten Zulassung und die Anzahl der Vorhalter eingetragen. Für jeden nachfolgenden Halter wird das Dokument bei der Zulassung neu ausgestellt.

Zulassungsbescheinigung Teil I

Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. So wird in Deutschland in Teil I nur noch eine Reifengröße eingetragen. Die Dokumentation etwaiger alternativer Eintragungen oder Befreiungen von Reifenbindungen wird regional nicht völlig einheitlich gehandhabt.

Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins.

Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, mitunter auch angeheftet. Manche Straßenverkehrsämter füllen dieses Feld mit einer Ausfüllhilfe aus, die die Verweise auf die Ziffern des alten Kfz.-Scheines automatisch auf die Ziffern der Zulassungsbescheinigung Teil I überführt, so daß die Referenzierung wieder stimmt.

Alternativ wird mitunter empfohlen, eine Kopie des alten Fahrzeugbriefes mitzuführen, um Probleme bei Verkehrskontrollen zu verhindern.

Es empfiehlt sich in jedem Fall, eine korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere sorgfältig zu prüfen. Im Übrigen sollte man sich unbedingt den alten Fahrzeugbrief entwertet aushändigen lassen und sorgfältig aufbewahren, damit immer recherchiert werden kann, wie die ursprünglichen Eintragungen ausgesehen haben.

Österreich

Deckblatt der Zulassungsbescheinigung Republik Österreich

In Österreich ist der Zulassungsschein durch die Zulassungsbescheinigung I und Zulassungsbescheinigung II seit dem Jahr .... abgelöst.
In Kombination mit dem Typenschein ist der zeitliche Verlauf der Eigentümer bis zum letzt zugelassenen Kennzeichen, Zulassungsbesitzer nachweisbar. Die Zulassungsbescheinigung II ist eine Kopie der Zulassungsbescheinigung I jedoch ohne Farbdruck mit gleichem Format gleicher Papiersorte.