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Textilie

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Zu den Textilien (v. lat.: texere = weben, flechten; PPP textum) gehören nach DIN 60000:

  • Fasern für textilen Einsatz
  • Textile Halb- und Fertigfabrikate (zum Beispiel Garn oder Gewebe)
  • Textile Fertigwaren (zum Beispiel Kleidung)

Charakteristisch ist für Textilien, dass sie meist aus Fasern bestehen und in zwei Dimensionen sehr viel ausgedehnter sind als in einer dritten (flach und dünn). Sie unterscheiden sich von Drähten durch die Dicke der Fasern und von Folien durch den Griff – ein Textil, welches auf der Haut getragen wird, sollte sich angenehm anfühlen.

Textilien werden in der Textilindustrie in großem Maßstab mittels Textilmaschinen hergestellt. Damit Textilien den unterschiedlichen Qualitätsansprüchen genügen, ist die sogenannte Textilveredlung praktisch unumgänglich.

Textilien können durchaus eine gewisse Dicke aufweisen, dies ist zum Beispiel bei Teppich, Samt, Plüsch und Frottee der Fall.

Nach Bestimmung unterscheidet man Textilien für Kleidung, Wohnung ("Heimtextilien") und industrielle Zwecke (auch "technische Textilien" genannt). Die Bezeichnung/Etikettierung von Textilien regelt in Deutschland das Textilkennzeichnungsgesetz (TKG).

Das grundlegende Verfahren zur Herstellung von Garn oder Kunstfasern ist das Spinnen.

Textile Flächen werden im Allgemeinen als ‘‘‘Stoffe‘‘‘ bezeichnet. Sie können durch die Verfahren Weben, Stricken, Wirken, Walken (Verfestigen zu Vliesstoff) hergestellt werden. Es gibt aber viele historische Verfahren und Nischenanwendungen. Zu ihnen zählt zum Beispiel das Malimoverfahren.

Das Verbinden von textilen Flächen geschieht meist durch Nähen.