Zum Inhalt springen

Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. Juni 2020 um 09:52 Uhr durch Wurgl (Diskussion | Beiträge) (+Normdaten). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) ist ein Verein zur Förderung der Jugendkriminalrechtspflege.

Geschichte

Der Verband wurde als gemeinnütziger Verein 1917 auf dem vierten Jugendgerichtstag in Berlin gegründet. Zwischen 1934 und 1952 ruhte das Vereinsleben. Eine Neugründung fand wiederum in Berlin statt.

Der Verband begleitete die Einführung des Reichsjugendgerichtsgesetzes von 1923. Während der Zeit des Nationalsozialismus teilte sich die DVJJ: Zahlreiche Vereinsmitglieder wurden mit Arbeitsverboten belegt, andere dienten sich dem NS-Regime an. Der Verband wurde aufgelöst, mehrere Mitglieder beteiligten sich jedoch an den Arbeiten zum Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. In dieser Reihe stand auch das jetzige Jugendgerichtsgesetz von 1953.

Der heutige Verband wurde maßgeblich geprägt von Horst Schüler-Springorum. Schüler-Springorum war von 1962 bis 1968 Geschäftsführer der DVJJ und von 1968 bis 1986 der Vorsitzende.[1]

Aufgaben

Satzungsgemäße Aufgaben des Verbandes sind die Erarbeitung und Aufbereitung kriminalpolitischer Themen mit Sachbezug zur Jugendkriminalität. Sie soll Stellungnahmen und eigenständige Positionen formulieren. Ferner stehen die Schulung und Weiterbildung von Fachpersonal in der Jugendkriminalrechtspflege in ihrem Aufgabenkatalog.

Der Verband wird in allen politischen Beratungen zur Jugendhilfe oder zum Jugendstrafrecht hinzugezogen.

Mitgliederschaft

Der Verband rekrutiert seine Mitglieder weitgehend aus dem Bereich der Jugendkriminalrechtspflege, also (Jugend-)Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten, der Polizei, Jugendgerichtshilfe, Jugendhilfe, Jugendämtern, Sozialarbeitern und Sozialpädagogen, aber auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Studentinnen und Studenten der einschlägigen Fachrichtungen. Die derzeitige Mitgliederstärke beträgt etwa 1.500.

Struktur

Der Verband arbeitet in 17 Regionalgruppen und sechs Bundesarbeitsgemeinschaften.[2]

Publikationen

Neben einer Schriftenreihe publiziert der Verband eine Quartalszeitschrift („Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe“ - ZJJ), die aus dem früheren DVJJ-Journal hervorgegangen ist.

Jugendgerichtstage

Der Verband veranstaltet regelmäßig im dreijährigen Rhythmus die Deutschen Jugendgerichtstage.

Vorsitzende

Mit dem 28. Jugendgerichtstag in Münster hat Theresia Höynck (Universität Kassel) Bernd-Rüdeger Sonnen (Universität Hamburg) als Vorsitzenden abgelöst.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle befindet sich in Hannover.

Einzelnachweise

  1. Frieder Dünkel: In memoriam Horst Schüler-Springorum. In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 98. Jahrgang, Heft 5 (Oktober 2015), S. 409–411
  2. Archivlink (Memento des Originals vom 7. August 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dvjj.de