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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

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Ministerium für Soziales und Integration
– SozM BW –

Staatliche Ebene Baden-Württemberg
Stellung Oberste Landesbehörde
Gründung 1952
Hauptsitz Else-Josenhans-Straße 6
Stuttgart
Behördenleitung Manfred Lucha
Netzauftritt [1]
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Das Ministerium Soziales und Integration ist eines von elf Ministerien in der Verwaltung des Landes Baden-Württemberg. Von 1952 bis 1968 hieß es „Ministerium für Arbeit“, dann „Ministerium für Arbeit und Soziales“, ab 1976 „Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung“, ab 1984 „Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Frauen und Sozialordnung“, ab 1992 „Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung“, ab 2001 „Sozialministerium“, ab April 2005 wieder „Ministerium für Arbeit und Soziales“, ab Februar 2010 „Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Senioren“, ab Mai 2011 „Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren“ und seit Mai 2016 „Ministerium für Soziales und Integration“. Mit Amtsantritt der grün-schwarzen Landesregierung im Mai 2016 erhielt das Ministerium zusätzlich den Fachbereich Integration aus dem von 2011 bis 2016 eigenständigen Integrationsministerium. Dagegen wurde der Fachbereich Arbeit dem Wirtschaftsministerium zugeordnet.

Die Sozialminister seit 1945 finden sich in der Liste der Sozialminister von Baden-Württemberg.

Geschäftsbereich

Zum Geschäftsbereich gehören:

  1. Ausländische Arbeitnehmer;
  2. Sozialer Arbeitsschutz einschließlich der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsmedizin und betriebsärztlicher Dienst, gesundheitliche Fragen des Arbeitsschutzes, Röntgenverordnung, Medizinprodukte;
  3. Sozialstruktur und Sozialplanung, gesellschaftlicher Wandel;
  4. Soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht;
  5. Sozialversicherung, Alterssicherung der Selbständigen, Aufsicht über Einrichtungen und Träger der Sozialversicherung, berufliche Bildung in der Sozialversicherung, Sozialmedizin, Rehabilitation Behinderter;
  6. Gesundheitswesen und Krankenhausfinanzierung einschließlich des Pflegesatzwesens;
  7. Wohlfahrtspflege, Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Jugendfürsorge und Jugendschutz, Politik für die ältere Generation, Soziale Berufe, Unterhaltssicherung, Sammlungswesen;
  8. Frauen- und Familienpolitik.

Die Behörde hat ihren Sitz in Stuttgart. Amtsleiter des Sozialministeriums ist der Sozialminister, dem ein Staatssekretär zur Seite steht.

Nachgeordnete Dienststellen

Dem Ministerium sind unter anderem folgende Dienststellen, Behörden und Einrichtungen unterstellt beziehungsweise zugeordnet beziehungsweise werden von diesem direkt oder indirekt beaufsichtigt:

  • Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart
  • Regierungspräsidium Stuttgart – Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart
  • Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit Sitz in Karlsruhe und Stuttgart
  • Regierungspräsidium Stuttgart – Landesversorgungsamt Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart
  • Neun Zentren für Psychiatrie (ZfP) in Bad Schussenried, Calw, Emmendingen, Ravensburg (Die Weissenau), Reichenau, Weinsberg, Wiesloch, Winnenden und Zwiefalten. Die ZfP sind Fachkrankenhäuser für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie sowie Maßregelvollzugseinrichtungen. Sie bieten neben der medizinischen Versorgung auch Dienstleistungen an und sind in Netzwerken vertreten. Ihnen sind auch Pflegeheime angegliedert.

Siehe auch