Korrekturzuckerung
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Korrekturzuckerung nennt man die Zusetzung von Zucker in Fruchtsäften (Zuckerzusatz).
Die Korrekturzuckerung wird meistens durchgeführt, wenn die Früchte selbst nicht genügend Zucker haben, um einen für den Verbraucher ausreichend angenehmen Geschmack zu erzeugen. Daher wird vom Hersteller Kristallzucker hinzugefügt.
Der Zusatz an Zucker darf in Deutschland höchstens 15% betragen.