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Militärgeheimnis

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Der Begriff Militärgeheimnis oder militärisches Geheimnis bezeichnet ein Geheimnis im militärischen Bereich. Da die Landesverteidigung zu den vitalen Interessen eines Staates gehört und der Informationsvorsprung im militärischen Bereich sehr oft über Sieg oder Niederlage bzw. über Krieg und Frieden entscheidet, werden Informationen in diesem Bereich grundsätzlich besonders (straf-)gesetzlich geschützt.

Das Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland kennt diesen Begriff zwar nicht, militärische Geheimnisse werden aber auf der einen Seite als Staatsgeheimnisse durch die §§ 93-101 a StGB ( Landesverrat u.ä.) geschützt. Auf der anderen Seite werden bestimmte Arten von Militärgeheimnissen durch §§ 109 f und g StGB vor dem Ausforschen, Abbilden und Veröffentlichen geschützt. Insbesondere sind Lichtbilder, auch aus der Luft, verboten.

Im österreichischen Militärstrafgesetz wird die vorsätzliche Preisgabe eines militärischen Geheimnisses in den §§ 26 und 27 behandelt.

In manchen Ländern ist das Fotografieren von Flugplätzen und Brücken grundsätzlich verboten.

Beispiele von Militärgeheimnissen

  • Im Zweiten Weltkrieg wurden vom US-amerikanischen Militär Angehörige der Stämme der Navajo, Irokesen und der Komantschen für den Funkverkehr eingesetzt. Die Sprache war nicht dokumentiert. Bis 1968 durften die Code Talker nicht einmal ihren Familien von ihrem Auftrag erzählen.
  • Frankreich deklarierte die Umstände der Castor-Transporte wiederholt als Militärgeheimnis um eine Veröffentlichung zu verhindern.
  • Die Spiegel-Affäre, die durch Veröffentlichung von Tatsachen der Landesverteidigung ausgelöst wurde, die die damalige Bundesregierung als militärische Geheimnisse einordnete.