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Pfählung

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Datei:Pfählung.JPG
Darstellung der Pfählung auf assyrischem Relief

Die Pfählung ist eine Hinrichtungsmethode, die im Altertum bereits in Ägypten angewandt und im Assyrischen Reich massenweise durchgeführt wurde. Auf assyrischen Reliefs aus altbabylonischer Zeit während der Herrschaft Hammurapis sind zwei Versionen dargestellt: Dem Verurteilten wird entweder mit der Spitze des aufgerichteten Pfahls die Brust durchbohrt, so dass der Oberkörper überhängt, oder die Pfahlspitze wird rittlings in den Leib gebohrt.

Im Alten Testament wird das Pfählen (oft übersetzt als "Aufhängen an einen Baum") in Gen 41,19 - Dtn 21,22 - Jos 8,29 + 10,26 sowie Est 7,9 (hier vom persischen König Xerxes I. angeordnet) erwähnt.

Im Mittelalter war die Pfählung auch in Europa weit verbreitet, vom Volk wurde sie als „Reiten auf dem einbeinigen Roß“ bezeichnet. Neben der Methode des Begrabens bei lebendigem Leib wurde das Pfählen auch im Mittelalter Bestand des Strafrechts – hier wurden die Opfer allerdings schon zuvor getötet.

Im westeuropäischen Mittelalter wurden die Opfer - oft handelte es sich, wenn wir den Rechtsbüchern des Mittelalters Glauben schenken dürfen, um Ehebrecher - meistens lebendig begraben und dann mit einem Pfahl durchbohrt. Wie der Rechtshistoriker Dieter Feucht (s. unten) nachgewiesen hat, diente dieses Pfählen nicht als Hinrichtungsart an sich, sondern es sollte den Hingerichteten dauerhaft unter der Erde halten, damit er nicht als rächender Wiedergänger zu den Lebenden zurückkehre. Insofern gleicht diese Maßnahme dem Pfählen von vermeintlichen Vampiren. Auch hier wurde - ganz im Gegensatz zu den modernen Mythen aus Romanen und Filmen - der Untote nicht vernichtet, sondern lediglich in seinem Grab festgenagelt. Die Zerstörung eines schädigenden Wiedergängers oder Vampirs erfolgte grundsätzlich durch das Köpfen und das Zerstückeln oder Verbrennen des Herzens. Die filmisch gern in Szene gesetzte Auflösung des Vampirkörpers durch Zerbröckeln, Zerlaufen oder Zerplatzen etc. hat mit der volkskundlichen Überlieferung nichts zu tun.

Besonders grausam war im Mittelalter die zentraleuropäische Variante der Pfählung, für die der rumänische Graf Vlad III. Drăculea bekannt wurde: Der oder die zu Pfählende wurde auf einen abgerundeten und eingefetteten Pfahl gesetzt; durch das Gewicht des menschlichen Körpers wurde der Pfahl langsam durch Anus oder Vagina eingeführt, und das Opfer kam langsam und qualvoll zu Tode, was oft mehrere Tage dauerte. Da der Pfahl abgerundet war, schnitt er sich nicht in lebensnotwendige Organe, sondern schob sich langsam durch den ganzen Körper und verlängerte somit die Qual.

Diese Art der Pfählung bei lebendigem Leib fand als Strafe für besonders schwere Verbrechen auch bei anderen Völkern Anwendung. Manchmal wurde der Pfahl durch den ganzen Körper getrieben, sodaß die Spitze oben im Schulterbreich wieder austrat. Anschließend wurde das Opfer am Pfahl waagrecht über zwei Astgabeln o. dgl. gehängt (wie ein Tier über das Feuer); in besonders grausamen Fällen entzündete man dann auch tatsächlich noch ein (kleines) Feuer unter dem Deliquenten.

Aus der Neuzeit ist eine Pfählung in Wien überliefert: Ein Bäcker hatte gemordet; er wurde 1504 bei vollem Bewusstsein gepfählt. Die bekannteste literarische Schilderung einer Pfählung aus der Neuzeit findet sich bei Ivo Andrić im Roman Die Brücke über die Drina, der die Hinrichtung eines christlichen Bauern durch die osmanische Besatzungsmacht im Bosnien des 16. Jahrhunderts in allen grausamen Details beschreibt. Noch im Jahr 1800 fand eine Pfählung statt - in Ägypten.

In der Medizin

In der Medizin spricht man bei der Pfählung von einer tiefen Weichteilverletzung der Dammregion (incl. der Genitalien) durch Eindringen spitzerer Gegenstände (z. B. beim Klettern über Zäune), häufig mit Verletzung von Harntrakt, Enddarm oder anderen Beckenorganen.

Pfählungen - dargestellt in der Brodoc-Chronik, daneben wohnt Vlad III. Drăculea speisend der Massenhinrichtung bei


Literatur

  • Dieter Feucht, Grube und Pfahl. Ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Hinrichtungsbräuche. Juristische Studien 5. Tübingen 1967.
  • Paul Fischer, Strafen und sichernde Maßnahmen gegen Tote im germanischen und deutschen Recht. Düsseldorf 1936 (jur. Diss.).
  • E. A. Rauter, Folter in Geschichte und Gegenwart von Nero bis Pinochet, Eichborn Verlag 1988,

ISBN 3821812451

  • E. A. Rauter, Folter-Lexikon, Konkret-Verlag 1969, ASIN B0000BT5GP