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Dei verbum

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Nach den Anfangsworten Dei Verbum wird die Dogmatische Konstitution über die Göttliche Offenbarung des II. Vatikanischen Konzils zitiert. Das Konzil beschloss dieses Hauptdokument am 18. November 1965. Vorausgegangen waren die Konstitution über die Liturgie vom 4. Dezember 1963 Sacrosanctum Concilium, die Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen Gentium; auf die Welt von heute hin orientiert folgte die Pastoralkonstitution Gaudium et Spes vom 7. Dezember 1965.

Dei Verbum stellt die Irrtumslosigkeit der Heiligen Schrift im Kontext der modernen Wissenschaft und der Treue zur Tradition der Kirche gleichermaßen dar. Dem kirchenamtlichen Dokument ist damit die positive Lehraussage gelungen, die zu Beginn des Jahrhunderts (vgl. Modernismus) noch nicht ausgereift war. Das Bekenntnis des Katholizismus zur Authentizität der Evangelien ist völlig unzweideutig, wurde aber während der Folgejahre in Theologie und Katechese bisweilen vernachlässigt.

Textausgaben

  • Lat.: AAS 59 (1966), 817-836
  • Lat./dt.: Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung. In: LThK2 Ergänzungsband II (1967), S. 497-583 (Einleitungen und Kommentare: Joseph Ratzinger (Kapitel 1, 2 u. 6), Aloys Grillmeier (Kapitel 3), Béda Rigaux (Kapitel 4 u. 5))
  • Lat./dt.: Eduard Stakemeier: Die Konzilskonstitution über die göttliche Offenbarung: Werden, Inhalt und theologische Bedeutung; lat. u. dt. Text mit Kommentar. Paderborn: Bonifatius 21967 ISBN 3-87088-035-X

Literatur