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Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

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Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (auch Sachverständigenrat Wirtschaft, Wirtschaftsweise, Rat der Wirtschaftsweisen) ist ein im Jahr 1963 eingesetztes Gremium. Es befasst sich wissenschaftlich mit der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung Deutschlands. Ziel ist die unabhängige Beratung der Bundesregierung in Berlin. Zu diesem Zweck wird jährlich ein Gutachten erstellt, das der Bundesregierung bis zum 15. November zugeleitet wird. Spätestens acht Wochen nach Vorlage des Gutachtens nimmt die Bundesregierung Stellung.

Die Aufgaben des Sachverständigenrates und die Berufung der Mitglieder ist in einem eigenen Gesetz zur Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geregelt.

Mitglieder des Rates

Berufungsregeln

Der Rat hat fünf Mitglieder, die vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung jeweils für die Dauer von fünf Jahren berufen werden. Eine (in der Regel einmalige) Wiederberufung ist möglich. Jeweils zum 1. März, dem Ende des Ratsjahres, scheidet ein Mitglied aus.

Traditionsgemäß haben bei einem der Mitglieder der Gemeinschaftsausschuss der deutschen Wirtschaft, bei einem anderen Mitglied die Gewerkschaften ein besonderes Mitspracherecht.

Die derzeitigen (Stand 2004) Mitglieder des Rates sind:

ehemalige Mitglieder

Axel A. Weber ist mit seiner Ernennung zum Präsidenten der Bundesbank aus dem Rat ausgeschieden, da die Mitglieder des Rates keiner (gesetzgebenden) Körperschaft des Bundes oder dem öffentlichen Dienst (Ausnahme: Hochschullehrer, Forschungsinstitut) angehören dürfen.

Literatur

  • SACHVERSTÄNDIGENRAT zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Vierzig Jahre Sachverständigenrat 1963-2003, Wiesbaden, 2003, ISBN 3-8246-0704-2