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Mubāhala

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Mubāhala (arabisch مباهلة) war im alten Arabien ein Ritual der gegenseitigen Verfluchung, um im Sinne eines Gottesurteils die Wahrheit erkennen zu können. Der Fluch Gottes sollte über den heraufbeschworen werden, der irrt.

Auch Mohammed hat auf diese Form des Ordals zurückgegriffen, und zwar im Rahmen seiner Auseinandersetzung mit christlichen Abgesandten der Oase Nadschran über die Göttlichkeit Jesu. Nach der Überlieferung von Ibn Ishaq forderte Mohammed die Christen zur Unterwerfung auf. Die jedoch antworteten, man habe sich bereits Gott unterworfen. Mohammed bezichtigte sie der Lüge, da sie Schweinefleisch äßen, das Kreuz anbeteten und behaupteten, Jesus sei der Sohn Gottes und forderte sie unter der Rezitation folgender Koransure zu einer Mubahala auf.

{{Sure|3/61. Und wenn sich jemand mit dir über sie streitet, nachdem das Wissen zu dir kam, so sprich: "Kommt her, lasset uns rufen unsre Söhne und eure Söhne, unsre Frauen und eure Frauen und unsre Seelen und eure Seelen. Alsdann wollen wir zu Allah flehen und mit Allahs Fluch die Lügner bestrafen."

Ein Mitglied der Delegation, das bereits zum Islam übergetreten war, gab demzufolge zu bedenken, es bringe Unglück, einen Propheten zu verwünschen.[1] Man traf sich am nächsten Tag an einem abgelegenen Ort, der „Roten Düne“ in der Nähe Medinas. Die Christen erbaten sich Bedenkzeit und angesichts der möglichen Folgen und der wachsenden Macht Mohammeds baten sie darum, auf das Gottesurteil zu verzichten. Mohammed stimmte zu, forderte allerdings Tributzahlungen. Es wurde ein Schutzvertrag abgeschlossen und die Christen von Nadschran erhielten die Rechte und Pflichten von Dhimmis.

Für die Schiiten war das Ereignis der Mubāhala von zentraler Bedeutung, weil bei dieser Gelegenheit der Prophet seine Tochter Fatima, deren Mann Ali ibn Abi Talib und ihre Söhne Hasan ibn Ali und Husain ibn Ali unter seinen Mantel genommen haben soll, um gegen die Christen von Nadschran anzutreten. Aus diesem Vorfall wird eine Erwählung der Familie des Propheten, der sogenannten "Leute des Hauses" Ahl al-bait, abgeleitet. Die Aussage in Sure 33:33, dass Gott die "Leute des Hauses" läutern wolle, wird in der schiitischen Exegese als Vorausverweis auf die Mubāhala gedeutet. Bis heute bewahren verschiedene schiitische Gruppen, so zum Beispiel die Alawiten, das Andenken an die Mubāhala in Form eines Festes, das am 24. Dhū l-Hiddscha stattfindet.

Literatur

  • Louis Massignon: "La Mubâhala. Étude sur la proposition d'ordalie faite par le prophète Muhammad aux chrétiens Balhàrith du Najran en l'an 10/631 à Médine" in Annuaires de l'École pratique des hautes études Année 51 (1942) 5-26. Digitalisat
  • Werner Schmucker: Art. "Mubāhala" in The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Bd. VII, S. 276–277.
  • R. Strothmann: "Die Mubāhala in Tradition und Liturgie" in: Der Islam 33 (1958), S. 5–29.

Einzelnachweise

  1. Alfred Guillaume: The Life of Muhammad. A translation of Ibn Ishaq's Sirat Rasul Allah. Oxford 1955, S. 277