Zum Inhalt springen

Datenschutz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 27. Juli 2004 um 17:55 Uhr durch Srbauer (Diskussion | Beiträge) (Bundesrepublik Deutschland: linkfix). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.


Datenschutz ist ein aus dem 20. Jahrhundert stammender Begriff, der nicht nur den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch beschreibt. Zweck des Datenschutzes ist es vielmehr, den/die einzelnen davor zu schützen, dass er/sie durch den Umgang mit seinen/ihren personenbezogenen Daten in seinem/ ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Bürger grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann und welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen.

Durch die elektronische Datenverarbeitung, das Internet und stets vollkommener werdende Überwachungstechnik - z. B. in den Bereichen der Telekommunikationsüberwachung und der Videoüberwachung - wächst die Bedeutung des Datenschutzes spätestens seit den 1970er Jahren stetig.

Europäische Union

Mit der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat Mindeststandards für den Datenschutz der Mitgliedsstaaten festgeschrieben. Sie nennt die Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten als Grundlage. Nachdem die Umsetzungsfrist der Richtlinie am 31. Dezember 2003 abgelaufen war, wurde gegen neun Mitgliedsstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet; nachdem nur Schweden die Richtlinie daraufhin vollständig umgesetzt hat, droht Belgien, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal und Finnland ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.

Bundesrepublik Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die gesetzlichen Bestimmungen zum allgemeinen Datenschutz für die Wirtschaft und Bundesbehörden. Für die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen der Bundesländer regeln jeweils spezielle Landesdatenschutzgesetze, wie diese Stellen die über ihre Bürger gespeicherten Daten zu schützen haben.

Durch das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 erhielt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und damit der Datenschutz Verfassungsrang.

Neben dem BDSG und den Landesdatenschutzgesetzen gibt es eine Reihe speziellerer Gesetze, die (u. a. auch) dem Datenschutz dienen und dem BDSG vorgehen (etwa das Sozialgesetzbuch X für den Schutz von Sozialdaten, Strafgesetzbuch für ärztliche Schweigepflicht, die Abgabenordnung für das Steuergeheimnis ...)

Siehe auch: Bundesbeauftragter für den Datenschutz

Entwicklung

George Orwell zeigte schon 1948 in seinem Roman "1984" die Dystopie eines totalitären Überwachungsstaates.

Durch weltweite Überwachungssysteme wie Echelon, durch die massiv erweiterten Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001, durch wachsende Datenbanken von Unternehmen und staatlichen Einrichtungen gekoppelt mit immer größeren Speicherkapazitäten und schnelleren Verarbeitungsmöglichkeiten sowie durch immer massivere Videoüberwachung und die Aushöhlung des Brief- und Postgeheimnisses, sehen viele Datenschützer - wie der Chaos Computer Club und die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. - den Datenschutz in Deutschland und weltweit massiv gefährdet.

Literatur

Siehe auch: Datenschutzbeauftragter, Privacy, Schutz der Sozialdaten, RFID