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Lex rei sitae

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Die Lex rei sitae (lat. Recht der belegenen Sache) bezeichnet das Recht, dass an dem Ort gilt, an dem sich eine Sache befindet. So wird z. B. im internationalen Privatrecht oft auf die Lage eine Grundstückes abgestellt, um zu ermitteln, welches nationale Recht anwendbar ist. Im deutschen Recht ist dies in § 43 EGBGB, im österreichischen Recht in § 31 IPR-Gesetz und im schweizerischen Recht in Art. 99 und 100 des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht geregelt.