Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Basisdaten | |
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Titel: | Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Erlassen aufgrund von: | Art. 74 Abs. 1 GG |
Rechtsmaterie: | Infektionsschutzrecht, Sozialversicherungsrecht |
Erlassen am: | noch nicht erlassen |
Inkrafttreten am: | |
GESTA: | M040 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist ein geplantes Artikelgesetz, das anlässlich des Ausbruchs der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten COVID-19-Pandemie in Deutschland erlassen werden soll. Es knüpft inhaltlich an das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27. März 2020 an.
Das Artikelgesetz soll folgende Gesetze ändern:
- Infektionsschutzgesetz
- Krankenhausfinanzierungsgesetz
- Krankenhausentgeltgesetz
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Elftes Buch Sozialgesetzbuch
- Familienpflegezeitgesetz
- Pflegezeitgesetz
- Versicherungsvertragsgesetz
- Ergotherapeutengesetz
- Gesetz über den Beruf des Logopäden
- Pflegeberufegesetz
- Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
- Transfusionsgesetz
- Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
- Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde
- Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
- Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung
- Transplantationsgesetz
- Psychotherapeutengesetz
Am 29. April 2020 beschloss das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für einen Gesetzesentwurf.[1][2] Am 14. Mai 2020 nahm der Bundestag einen weitgehend entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen an, inklusive Änderungen durch den Gesundheitsausschuss.[3][4][5] Am 15. Mai 2020 stimmte der Bundesrat zu.[6][7]
Weblinks
- Basisinformationen zum Gesetzgebungsverfahren
- Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zum Gesetz
- Schutzpaket für mehr Coronatests und Pflege-Prämien beschlossen. Deutscher Bundestag, 14. Mai 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
Einzelnachweise
- ↑ Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 29. April 2020. In: bundesregierung.de. Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, 29. April 2020, abgerufen am 15. Mai 2020.
- ↑ Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und SPD für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Bundesministerium für Gesundheit, abgerufen am 15. Mai 2020.
- ↑ Schutzpaket für mehr Coronatests und Pflege-Prämien beschlossen. Deutscher Bundestag, 14. Mai 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
- ↑ Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. In: Bundestags-Drucksache 19/18967. 5. Mai 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
- ↑ Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss). In: Bundestags-Drucksache 19/19216. 13. Mai 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
- ↑ Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 989. Sitzung am 15.05.2020. TOP 71 : Pandemieschutzgesetz II. In: Bundesrat Kompakt. Bundesrat, 15. Mai 2020, abgerufen am 15. Mai 2020.
- ↑ 246/20 Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Bundesrat, abgerufen am 15. Mai 2020.