Arbeitsentgelt
Vorlage:Doppeleintrag Entlohnung ...Sicherlich 21:07, 27. Jul 2004 (CEST)
Das Arbeitsentgelt ist der Betrag, den ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund eines zwischen den beiden geschlossenen Arbeitsvertrages schuldet.
Historisch, jedoch nicht juristisch, werden zwei Formen des Entgelts unterschieden, das meist monatlich relative stabile Gehalt eines Angestellten und den eher gewissen Schwankungen unterworfenen Lohn eines Arbeiters. Diese Unterscheidung ist jedoch durch sog. "leistungsorientierte" Bezahlungssysteme im Angestelltenbereich heute zunehmend in Frage gestellt. Begriffe wie Lohnkosten oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beziehen sich stets auf beide Entgeltformen.
Der Bruttolohn bzw. Bruttogehalt stellt dabei den gesamten vereinbarten Entgeltbetrag da. Davon werden diverse Beträge abgezogen, nämlich:
- Sozialabgaben und Versicherungen (siehe Lohnnebenkosten)
- Steuern, darunter z.B. Lohnsteuer (diese ist eine Einkommensteuer-Vorauszahlung)
- andere freiwillige Beiträge, wie Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge, z.B. einer Direktversicherung.
Nach Abzug dieser Beträge spricht man vom Nettolohn/Nettogehalt. Dieser Begriff bezeichnet den Teil des Lohns, der effektiv ausgezahlt und damit sofort verfügbar ist.
In der Volkswirtschaftslehre bezeichnet man insbesondere mit dem Plural Löhne jedoch auch die Summe aller Zahlungsströme einer Volkswirtschaft, die an Arbeitende für ihre Arbeit fließen, also an den Produktionsfaktor Arbeit gezahlt werden. In der Betriebswirtschaftslehre gilt bezogen auf ein Unternehmen oder Produkt ähnliches, wobei hier die Gehälter (im Sinne der Arbeitsentgelte für Angestellte) meist als Gemeinkosten einen Teil der gesamten Lohnkosten ausmachen.
Vom Arbeitsentgelt sind zu unterscheiden:
- Besoldung (Preis für Arbeit eines Beamten)
- Sold (Preis für die Arbeit eines Militärangehörigen)
- Betriebsgewinn (Preis für Arbeit eines Selbstständigen)
- Honorar (Preis für die Arbeit eines freien Mitarbeiters)
- Provision (Preis für die Arbeit eines Handelsvertreters)
- Aufwandsentschädigung (Erstattung von Auslagen)