Tierseuchenkasse
Entschädigunghöchstsätze je Tier | |
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Pferde | 5113 Euro |
Rinder | 3068 Euro |
Schweine | 1278 Euro |
Gehegewild | 1000 Euro |
Schafe | 767 Euro |
Ziegen | 307 Euro |
Geflügel | 51 Euro |
Bienen, je Volk | 150 Euro |
Die Tierseuchenkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts zur Bekämpfung von Tierseuchen in Deutschland. Sie leistet Entschädigungen und Beihilfen bei Tierverlusten durch meldepflichtige Tierseuchen, unterstützt Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten und fördert zusätzlich die Gesundheitsvorsorge von Tierbeständen mit der Bezuschussung von Impfungen.
Die Rechtsgrundlage der Tierseuchenkasse ist im Tierseuchengesetz des Bundes vorgegeben, der Vollzug des Tierseuchengesetz über Tierseuchenkassen wird aber über Landesgesetzte geregelt. Dementsprechend unterhalten viele Bundesländer eigene Tierseuchenkassen. Bei der Tierseuchenkasse sind beitragspflichtig als auch entschädigungberechtigt die Besitzer von Rindern (auch Wisente, Wasserbüffel und Bisons), Pferden, Schafen, Schweinen, Truthühnern, Hühner und Hähnen.