Hartz-Konzept
Reformvorschläge aus der Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (s.a. Peter Hartz) vom Sommer 2002. Es ist Bestandteil der Agenda 2010.
Das Hartz-Konzept wird in den Medien auch als Hartz-Paket bezeichnet, da es ein Bündel von verschiedenen Reformmaßnahmen enthält. Zur besseren Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren wurden die Maßnahmen aufgeteilt und werden daher mit der Kurzbezeichnung Hartz I, Hartz II, Hartz III und Hartz IV bezeichnet. Die Maßnahmen von Hartz I, II und III wurden bereits vom Gesetzgeber verabschiedet und in Kraft gesetzt. Hartz IV tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
Hartz I
Gesetzliche Grundlage von Hartz I ist das "Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", das am 1. Januar 2003 in Kraft trat. Ziel ist die Erleichterung von neuen Formen der Arbeit. Dieses Gesetz schaffte die Voraussetzungen für eine mögliche Einstellung Arbeitsloser in Personal-Service-Agenturen (PSAs).
Hartz II
Gesetzliche Grundlage von Hartz II ist das "Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" und ist ebenfalls am 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Darin werden die neuen Beschäftigungsarten Minijob und Midijob geregelt, die Gründung einer Ich-AG und die Einrichtung von Job-Centern. Siehe auch die Grafik 'Lohnnebenkosten im Vergleich'.
Hartz III
Gesetzliche Grundlage von Hartz III ist das "Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" vom 1. Januar 2004. Schwerpunkt ist die Restrukturierung und der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt) in die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit).
Hartz IV
Gesetzliche Grundlage von Hartz IV wird das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" sein und zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Es wurde am 16. Dezember 2003 vom Deutschen Bundestag und am 9. Juli 2004 vom Bundesrat verabschiedet. Das Gesetz regelt die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Beide Sozialleistungen sollen bei erwerbsfähigen Arbeitslosen direkt bei der Agentur für Arbeit verwaltet werden. Allerdings erhalten 69 Kreise und Gemeinden die Möglichkeit, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eigenverantwortlich zu übernehmen (sogenannte Option). Auch haben die örtlichen Agenturen für Arbeit die Möglichkeit, zusammen mit den Kreisen oder Gemeinden Arbeitsgemeinschaften (ArGe) zu bilden zur Betreuung der Arbeitslosengeld II-Berechtigten. Die bedeutet, dass Langzeitarbeitslose, die in einer Agentur für Arbeit gemeldet waren, nach dem Auslaufen der Ansprüche auf das Arbeitslosengeld I künftig je nach Wohnort entweder vom Kreis oder der Gemeinde, von der Agentur für Arbeit oder von einer ArGe betreut werden, da sich die regionalen Zuschnitte der Agenturen für Arbeit und der Kreise und Gemeinden nicht decken. Das bisherige Arbeitslosengeld, die Leistung zum Lebensunterhalt aus der Arbeitslosenversicherung, wird zum Arbeitslosengeld I, die Arbeitslosenhilfe (der Bundesagentur für Arbeit) und die Hilfen zum Lebensunterhalt (der Kreise und Kommunen) als steuerfinanzierte Sozialleistungen werden zum Arbeitslosengeld II zusammengeführt. Wer keine Ansprüche (mehr) auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeldes I erfüllt, fällt dann auf die Sozialleistung Arbeitslosengeld II zurück. Die Befürworter argumentieren, dass die Agenturen für Arbeit dann näher am Arbeitslosen dran wären und ihm, ohne Umwege über verschiedene Behörden, schneller Arbeit vermitteln könnten. Kritiker sehen darin einen Abbau des Sozialstaates mit negativen Folgen für die Betroffenen. Sie sagen, Arbeitslosigkeit sei kein persönliches Verschulden, sondern angesichts Millionen fehlender Stellen ein Massenphänomen, dem nicht mit Bestrafung der Arbeitslosen beizukommen sei.
Wichtige Vorschriften für das Arbeitslosengeld II:
- In der Arbeitsvermittlung sollen Langzeitarbeitslose mit speziellen Eingliederungsverträgen dazu verpflichtet werden, sich auch selbst um Arbeit zu bemühen. Ein Fallmanager soll nicht mehr als 75 Personen betreuen.
- Beim Arbeitslosengeld II kann mehr hinzuverdient werden als bisher. Ab 1500 € wird jeder hinzuverdiente Euro vom Arbeitslosengeld II abgezogen.
- Wer jünger als 25 ist, wird sofort in ein Praktikum, eine Ausbildung, eine berufsvorbereitende Qualifizierung vermittelt.
- Langzeitarbeitslose müssen zukünftig jeden legalen Job annehmen.
- Für Arbeitslosengeld II-Empfänger werden Beiträge der Sozialversicherung (Rente, Kranken- und Pflegeversicherung) bezahlt.
- Wer eine legale Arbeit ablehnt, dem wird das Arbeitslosengeld II für drei Monate um ca. 100 € gekürzt und für Personen unter 25 eventuell sogar ganz gestrichen.
- Die Kommunen erhalten vom Bund 3,2 Milliarden €, so dass sie um ca. 2,5 Milliarden € entlastet werden.
- 69 Kommunen dürfen ihre Langzeitarbeitslosen selbst betreuen.
Durchführung
Weil die Einführung von Hartz IV sehr aufwendig und kompliziert ist, werden in den Agenturen für Arbeit zusätzliche Arbeitskräfte benötigt. Dafür sind fast ausschließlich Beamte aus dem Westen der Bundesrepublik vorgesehen, die dafür eine sehr hohe Zulage von etwa 11 0000 Euro "Buschzulage" insgesamt pro Person erhalten. Aus dem Osten sind faktisch keine Mitarbeiter vorgesehen. Die Begründung dafür ist, dass es aus dem Osten nicht genügend Beamte gäbe und dass für diese Arbeit nur Beamte in Frage kämen.
Nachdem dieser Fakt bekannt wurde, sorgte er für große Empörung in der Bevölkerung, vor allem im Osten, weil eigentlich die Trennung 14 Jahre nach der Wiedervereinigung eher beseitigt, als verstärkt werden sollte. Auf Grund der Probleme ruderte Minister Clement zurück und will nunmehr auch Ostdeutsche einsetzen lassen. Das führte zu großer Verärgerung bei der Bundesagentur für Arbeit, die bereits Beamte ausbilden ließ. Außerdem lässt sich die bereits vollzogene Entsendung der Beamten nicht so leicht zurücknehmen. Die Beamten, die nicht bereit waren, in den Osten zu gehen, brauchen nicht zu befürchten, dass sie drei Monate lang kein Geld mehr bekommen, wie etwa Arbeitslose, die eine Arbeit nicht annehmen.
Im Januar 2005 ist vorgesehen, dass ein großer Teil der Bedürftigen gar kein Geld erhält, da eine Umstellung der Auszahlung vom Monatsanfang auf das Monatsende erfolgt. Über diesen Fakt wird derzeit verhandelt.
Die Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit erhielten nach Angaben der Sächsischen Zeitung ein absolutes Redeverbot zum Thema Westbeamte.
In Agenturen für Arbeit finden Ausbildungen zum "Fallmanager" statt, um Einzelfälle besser bearbeiten zu können.
Entsprechend des Konzeptes steht den betroffenen "angemessener Wohnraum" zu, was gegebenenfalls zu einem Zwangsumzug führt. Einige befürchten aus diesem Grund Massenumzüge. Der Wirtschaftsminister Clement hat das Vorhaben von Massenumzügen in unsanierte Plattenbauten aber dementiert.
In einigen Agenturen für Arbeit, wie zum Beispiel in Halle und bald auch in Gera werden angemietete Wachleute eingesetzt, um die Sicherheit zu gewährleisten. Auch zu diesem Thema bestehe Interviewverbot, berichtet die Sächsische Zeitung.
Verwandte Themen: Arbeitslosigkeit, Bundesagentur für Arbeit, Sozialrecht, Agenda 2010, Sozialstaat, Sozialabbau, Reform, Staatsverschuldung
Kritik
Dr. Hermann Scherl, Professor für Sozialpolitik an der Universität Erlangen, hat im August 2003 eine Zwischenbilanz erstellt [1]. Darin prognostiziert er statt der im Hartz-Bericht angekündigten Senkung der Arbeitlosigkeit von 2 Millionen Arbeitslosen nur eine Senkung um höchstens 400.000 Arbeitslose. Außerdem kritisiert er die Missbrauchsmöglichkeiten bei der Ich-AG, Unattraktivität der Minijobs für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, Aufteilung regulärer Arbeitsplätze in mehrere Minijobs, geringe Nutzung und Mitnahmeeffekte beim Job-Floater, und die nur teilweise Deregulierung der Arbeitnehmerüberlassung. Er lobt die politische Anerkennung der Arbeitnehmerüberlassung, die Verbesserung der Vermittlung durch die Bundesanstalt für Arbeit, und die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.
Hermann Scherl: Die Vorschläge der Hartz-Kommission und deren Umsetzung. Eine Zwischenbilanz. In: List-Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik, Band 29 (2003), Heft 3, Nomos-Verlags-Gesellschaft ISSN 0342-2623 ISSN 0937-0862, S. 216-236
- Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit - Stellungnahme
- Deutscher Juristinnenbund e.V. - Offener Brief an die Hartz-Kommission
- contradictio.de von Frank Hoffmann - Zur Agenda 2010 und zu den Hartz-Vorschlägen
- Statistik über die Arbeitsplatzvernichtung seitdem (02.10.2002) in Deutschland
Weblinks
- Zusammenfassung der Harz-Änderungen
- Bericht der Hartz-Kommission als PDF
- Gesetze zur Umsetzung des Hartz-Konzepts als PDF
- Regierungsmitteilung zum Abschlussbericht der Hartz-Kommission vom 12.09.02
- Zwischenbericht der Regierung über den Sachstand der Umsetzung von Hartz I und II vom 4. September 2002
- Regierungsmitteilung zum Inkrafttreten von Hartz I und Hartz II am 1. Januar 2003
- Regierungsmitteilung zu vorbereitende Reformen zu Hartz III
- Neue Reformvorschläge von Peter Hartz: Betriebswirtschaftliche Kalkulationen mit dem ganzen Arbeitsleben
Literatur
- Peter Hartz u.a.: Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Vorschläge der Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Berlin 2002