Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen
Der Allgemeine Rat (auch Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen, engl. General Affairs Council) ist der Rat der Europäischen Union - oder auch Ministerrat genannt - in der Formation der Außenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. An dem monatlich stattfindenden Treffen können auch tagesordnungsabhängig und je nach Ressortzuschnitt in den nationalen Regierungen die Minister der Ressorts Europa, Verteidigung, Entwicklung und Handel teilnehmen. Der Allgemeine Rat ist einer der ältesten Ressortkonstellationen des Ministerrats und besitzt in der politischen Praxis stimulierende und koordinierende Rolle in Bezug auf die anderen Ministerräte.
Allgemeine Angelegenheiten
Der Rat bearbeitet in seinen Sitzungen jenes Aufgabenportfolio abseits der vom Ministerrat in seinen einzelnen Konstellationen bedienten Politikfeldern. So beschließt er über Fragen der Erweiterung, der langfrstigen Haushaltspolitik pder institionelle Reformen.
Außenbeziehungen
Der Allgemeine Rat befasst sich in seinen Sitzungen ebenfalls mit der gesamten europäischen Außenpolitik, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Außenhandels- sowie Entwicklungspolitik.
Zusammensetzung
Aktuell bilden 25 Außenministerinnen und Außenminister der Mitgliedstaaten den Allgemeinen Rat.
Der Allgemeine Rat im Europäischen Verfassungsvertrag
Der Vertrag über eine Verfassung für Europa trennt in Art. I-24 den bestehenden Allgemeinen Rat thematisch in je einen Rat Allgemeine Angelegenheiten und Auswärtige Angelegenheiten.
Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten ist laut Verfassungsvertrag für den Erhalt der Kohärenz der anderen Ministerräte und gemeinsam mit der Kommission für die Vorbereitung der Ratstagungen zuständig. Die Verfassung betraut außerdem den Rat für Außenbeziehungen mit der gemeinschaftlichen Politikformulierung in allen auswärtigen Angelegenheiten gemäß der außenpolitischen Strategie des Europäischen Rats. Vorsitzender des Rats ist nicht mehr der Außenminister des Landes, das die Ratspräsidentschaft innehat, sondern der mit dem Verfassungsvertrag eingeführte Außenminister der Union.