Zum Inhalt springen

Diskussion:Fotografiererlaubnis

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. April 2020 um 18:49 Uhr durch H-stt (Diskussion | Beiträge) (Schriftformerfordernis: AW). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von H-stt in Abschnitt Schriftformerfordernis

Sachenrecht

Könnte man hier vielleicht ausführlicher Schreiben, was damit gemeint ist bzw. wie durch das Sachenrecht die Fotografieren eingeschränkt wird (mit Nennung der ensprechenden Paragraphen)? --Isderion 20:15, 28. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Erstellung vs. Verbreitung/Veröffentlichung

Ist das Fotografieren an sich oder erst die Veröffentlichung der Bilder verboten? Es wäre schön, wenn der Artikel das klarstellen würde, gern auch mit der Quellenangabe der entsprechenden Urteile/Gesetze.--78.49.207.31 (06:52, 6. Mär. 2014 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Schon begrifflich müsste die Fotografiererlaubnis eine Erlaubnis zum Fotografieren bezeichnen, nicht eine Erlaubnis, zum verbreiten und veröffentlichen einer Fotografie. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 12:45, 28. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Schriftformerfordernis

Woher ergibt sich die Aussage, dass eine Fotografiererlaubnis schriftlich sein muss? -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 12:45, 28. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Es ist sinnvoll, aus Beweisgründen. Grüße --h-stt !? 18:49, 28. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Einzelnachweise 2-6 führen ins Nirwana, ebenso die beiden Weblinks.