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Rezipientenfreiheit

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Rezipientenfreiheit, gelegentlich auch unter dem Oberbegriff der Informationsfreiheit eingeordnet, ist das Recht der Menschen, sich aus öffentlichen Quellen ungehindert zu informieren.

Sie regelt also den "Empfang" von Meinungen und Informationen und ist damit in gewisser Weise das Gegenstück zur Meinungsfreiheit, die den Menschen das Recht gibt, Meinungen und Informationen zu veröffentlichen.

In Deutschland wird die Rezipientenfreiheit, gemeinsam mit mit der Meinungsfreiheit, über Artikel 5 des Grundgesetzes gewährleistet:

Artikel 5 (gekürzt)

  • (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Siehe auch:: Zensur