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Österreichischer Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund

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Der ÖAAB (Österreichischer Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund, früher: Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund) ist die Arbeitnehmer-Organisation der Österreichischen Volkspartei (ÖVP). Aufgrund der bündischen Struktur der ÖVP sind alle Mitglieder des ÖAAB gleichzeitig auch Mitglieder der ÖVP.

Politische Arbeit

Nach dem Seniorenbund ist der ÖAAB derjenige Bund der ÖVP, der die meisten Mitglieder aufweist. Im Verhältnis zu seiner Mitgliederzahl ist er allerdings in deren Führungspositionen unterrepräsentiert, da parteiintern auf ein politisches Gleichgewicht mit den anderen Bünden der ÖVP geachtet wird.

Der ÖAAB ist eine Gruppierung und innerhalb der Arbeiterkammer, der gesetzlichen Vertretung der Arbeitnehmer. In Vorarlberg und Tirol stellt der ÖAAB den Arbeiterkammerpräsidenten.

Dem ÖAAB nahe steht die Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG), eine Fraktion innerhalb des Österreichischen Gewerkschaftsbunds. Bei Betriebsratswahlen kandidieren oft Listengemeinschaften von ÖAAB und FCG.

Gründung

Der ÖAAB wurde am 14. April 1945 in Wien gegründet. Erster Bundesobmann war Lois Weinberger. Leopold Kunschak, der 1892 den christlichsozialen Arbeiterverein gründete und als dessen Vorstand bis 1934 einer der führenden Persönlichkeiten der christlichen Gewerkschaften war, hatte zuvor die Obmannwürde abgelehnt.

Der ÖAAB ist älter als seine Mutterpartei, die ÖVP. Der ÖAAB war einer der Triebfedern für deren Gründung, sowohl Weinberger als auch Kunschak waren Gründungsmitglieder der Partei.

Mit dem Wiener Programm wurde 1946 das erste Grundsatzprogramm des ÖAAB beschlossen. Darin wurde berufliche und wirtschaftliche Selbstverwaltung gefordert. Diese Selbstverwaltung sollte ihren Ausdruck in einem „Volk von Eigentümern“ finden, indem persönliches Eigentum der Arbeitnehmer betont wurde und Mitarbeiter an Unternehmen beteiligt sein sollten.

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