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COVID-19-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern

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Die COVID-19-Pandemie tritt in Mecklenburg-Vorpommern seit 2020 als Teil der weltweiten COVID-19-Pandemie und im Besonderen der COVID-19-Pandemie in Deutschland auf. Die Pandemie betrifft die neuartige Erkrankung COVID-19. Diese wird durch das Virus SARS-CoV-2 aus der Gruppe der Coronaviridae verursacht und gehört in die Gruppe der Atemwegserkrankungen.[1]

Ausbreitung von COVID-19 über die Landkreise und kreisfreien Städte Mecklenburg-Vorpommerns vom 1. bis 18. März 2020

Am 4. März wurde vom Robert Koch-Institut erstmals eine Infektion aus Mecklenburg-Vorpommern bestätigt. Ab dem 11. März 2020 stufte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Ausbruchsgeschehen des neuartigen Coronavirus als weltweite Pandemie ein.[2]

Statistik

Infektionsfälle

Bestätigte Infektionen (kumuliert) in Mecklenburg-Vorpommern[Anm. 1]
(nach Daten des RKI aus COVID-19-Pandemie in Deutschland)

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Bestätigte Infektionen (neue Fälle) in Mecklenburg-Vorpommern[Anm. 1]
(nach Daten des RKI aus COVID-19-Pandemie in Deutschland)

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Todesfälle

Bestätigte Todesfälle (kumuliert) in Mecklenburg-Vorpommern[Anm. 1]
(nach Daten des RKI aus COVID-19-Pandemie in Deutschland)

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Bestätigte Todesfälle (täglich) in Mecklenburg-Vorpommern[Anm. 1]
(nach Daten des RKI aus COVID-19-Pandemie in Deutschland)

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Reaktionen und Maßnahmen

Für Reiserückkehrer aus den Risikogebieten, laut RKI, sprach Mecklenburg-Vorpommern am 16. März 2020 ein Betretungsverbot für öffentliche Gebäude, Kliniken, Alten- und Pflegeheimen aus. Privaten Arbeitgebern wurde empfohlen ähnlich zu verfahren.[3] In Absprache mit den Ministerpräsidenten von Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurden die Ostseeinseln ab dem 16. März, für Personen ohne Wohnsitz auf der jeweiligen Insel, schrittweise gesperrt. Auch Urlauber, die sich bereits dort aufhielten, mussten den Heimweg antreten, da die Gesundheitssysteme der Inseln nicht auf eine große Zahl von Infizierten vorbereitet seien.[4] Mecklenburg-Vorpommern verhängte am 17. März ein Tourismusverbot, das eine Heimreise bis 19. März vorsah,[5] und führte am 20. März Polizeikontrollen an den Hauptverkehrsstraßen ein. Personen, die nicht ihren Erstwohnsitz im Bundesland haben oder dort einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, wird die Einreise verweigert.[6] Innenminister Lorenz Caffier sowie Lokalpolitiker kündigten an, Zuwiderhandlungen als Straftaten gegen das Infektionsschutzgesetz zu verfolgen.[7] Ab dem 18. März 2020 schlossen alle Vergnügungs-, Sport-, und Freizeitstätten.[8] Ab dem 20. März 2020 setzte Mecklenburg-Vorpommern alle Ersatzfreiheitsstrafen bis auf weiteres aus, bereits laufende wurden unterbrochen.[9] Am 23. März 2020 setzte die Landesregierung die Vereinbarungen zum Kontaktverbot in Mecklenburg-Vorpommern um.[10]

Nicht aus Mecklenburg-Vorpommern stammende Zweitwohnungsbesitzer im Amt Zarrentin wurden laut Medienberichten um den 28. März von der Polizei in ihren Wohnungen aufgesucht und aufgefordert, diese binnen drei Stunden zu verlassen.[11] Ministerpräsidentin Manuela Schwesig verteidigte die Maßnahmen; man stelle „die Gesundheit unserer Bevölkerung und unserer Gäste über die wirtschaftlichen Interessen“.[12] Auswärts Studierende dürfen aber bei ihren Eltern in Mecklenburg-Vorpommern wohnen bleiben, da dies als Familienbesuch gilt.[13]

Menschen aus anderen Bundesländern dürfen nicht nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen, es sei denn, sie haben dort beruflich zu tun. Familienbesuche sind nur dann gestattet, wenn es die Kernfamilie betrifft, also die Kinder, die Eltern und die Großeltern.

Gemäß § 4a der Verordnung der Landesregierung vom 3. April 2020[14] sollte es Einwohnern Mecklenburg-Vorpommerns für den Zeitraum von Freitag, 10. April 2020, 00.00 Uhr, bis Montag, 13. April 2020, 24.00 Uhr untersagt sein, tagestouristische Ausflüge zu den Ostseeinseln und der Mecklenburgischen Seenplatte zu unternehmen. Dieses Verbot wurde durch das Oberverwaltungsgericht Greifswald mit Beschluss vom 9. April 2020 außer Vollzug gesetzt.[15] Alle Reisen in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus anderen Bundesländern sind gem. § 4 Abs. 1 der Verordnung aber weiterhin untersagt.[16]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. a b c d Hier sind Fälle aufgelistet, die dem RKI über den Meldeweg oder offizielle Quellen mitgeteilt wurden. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handelt, kann es zu Abweichungen bzw. zeitlichen Verzögerungen zwischen den RKI-Fällen und Angaben anderer Stellen, etwa der betroffenen Bundesländer oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO), kommen.

Einzelnachweise

  1. Lungenärzte im Netz: Covid-19: Ursachen. Online unter www.lungenaerzte-im-netz.de. Abgerufen am 4. April 2020.
  2. Tagesschau: "Tief besorgt". WHO spricht von Corona-Pandemie. 11. März 2020. Online unter www.tagesschau.de. Abgerufen am 4. April 2020.
  3. Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit zum Umgang mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung der COVID-19 betroffenen Gebieten; Verbot des Betretens von Gemeinschaftseinrichtungen, medizinischen Einrichtungen, Berufsschulen, Hochschulen und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. (PDF) Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 16. März 2020, abgerufen am 30. März 2020.
  4. MV sperrt Ostseeinseln für Touristen. 16. März 2020, abgerufen am 16. März 2020.
  5. SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV Vom 17. März 2020 (Letzte Änderungen: 23. März 2020). (PDF) In: regierung-mv.de. 23. März 2020, abgerufen am 27. März 2020.
  6. Rebecca Piron: Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern - Alle Infos und Zahlen. In: kommunal.de. 24. März 2020, abgerufen am 27. März 2020.
  7. Corona: Verstoß gegen Tourismus-Verbot soll als Straftat gelten. In: Nordkurier.de. 19. März 2020, abgerufen am 27. März 2020.
  8. Weitere Maßnahmen der Landesregierung gegen Corona-Ausbreitung in MV. Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern, 17. März 2020, abgerufen am 30. März 2020.
  9. Sämtliche Ersatzfreiheitsstrafen werden bis auf weiteres ausgesetzt. Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, 20. März 2020, abgerufen am 30. März 2020.
  10. Landesregierung setzt Vereinbarungen zur Corona-Eindämmung um. (PDF) Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern, 23. März 2020, abgerufen am 30. März 2020.
  11. Heiner Schmidt: Coronavirus: Hamburger am Schaalsee – Rauswurf nach drei Stunden. In: abendblatt.de. 28. März 2020, abgerufen am 29. März 2020.
  12. tagesschau.de: Schwesig zum Coronavirus: "Wichtig, dass alle zuhause bleiben". Abgerufen am 29. März 2020.
  13. Studenten dürfen bei Eltern in MV bleiben. In: ndr.de. 2. April 2020, abgerufen am 12. April 2020.
  14. Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung - SARS-CoV-2-BekämpfV) vom 3. April 2020 (GVOBl. M-V 2020, S. 129, 148)
  15. Beschluss: Gericht kippt Ausflugs-Verbot an Ostern. In: Nordkurier.de. 9. April 2020, abgerufen am 9. April 2020.
  16. Stefan Ludmann: Hamburger scheitert mit Klage gegen Corona-Regeln in MV NDR, 9. April 2020.

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