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Diskussion:Friedenstruppen der Vereinten Nationen

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Quellen zu "Probleme und Kritik"

Thema: Frauen- und Mädchenhandel & Zwangsprostitution

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--Zwobot 23:24, 29. Jan 2006 (CET)

Überarbeitung

Ich habe den Artikel gerade nur grob überarbeitet, weil es doch recht unreflektiert war, was da bisher stand. Der Artikel ist inhaltlich auch noch sehr unvollständig. Bitte um Mithilfe. --139.18.1.5 18:31, 21. Apr 2006 (CEST)

Interessant wäre auch die Beantwortung der Frage, warum die Helme blau sind, wenn schon "Blauhelm" per Redirect auf den Artikel verweist. Komme leider zurzeit nicht dazu, mithelfen zu können, bin aber grundsätzlich zu einem späteren Zeitpunkt gerne dabei. 84.57.64.71 22:11, 18. Jul 2006 (CEST)

Kombatantenstatus

Hallo

Nachdem ich Gestern ein Gespräch hatte: Sind Baluhelme eigentlich Kombatanten? Fände die Antwort auf die Frage interessant, da sie auch erklären kann, warum die nicht schießen und unbewaffnet in Kriege ziehen. deFox 09:33, 1. Aug 2006 (CEST)

Das hängt vom konkreten Mandat der betreffenden UN-Mission und den sonstigen Umständen ab (Stichwort Friedensbewahrung nach Kapitel 6 vs. Friedenserzwingung nach Kapitel 7 der UN-Charta). Eine pauschale Ja/Nein-Antwort auf diese Frage dürfte es nicht geben. In dem Zusammenhang ist auch wichtig, dass nicht alle UN-Missionen unbewaffnet sind und dass es sehr wohl UN-Missionen gibt, die unter definierten Umständen eben auch schießen dürfen. Das gilt selbst für Kapitel-6-Missionen zur Selbstverteidigung. Auf der anderen Seite haben auch Kapitel-7-Missionen z.B. unbewaffnete MILOBs oder zivile Verwaltungsmitarbeiter. Dann gibt es noch die Kapitel-6-Missionen, deren Mandat in der Realität irgendwo zwischen Kapitel 6 und Kapitel 7 liegt, sozusagen Kapitel 6einhalb.
Hinzu kommt in juristischer Hinsicht, dass die UN als Träger der Blauhelm-Truppen weder eine Vetragspartei der Genfer Abkommen oder anderer Abkommen des Humanitären Völkerrechts noch eine am jeweiligen Konflikt beteiligte Partei ist. Ersteres kann sie aus juristischen Gründen nicht sein und letzteres will bzw. soll sie aus naheliegenden Gründen nicht sein. Eine (rechtlich unverbindliche) Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Prinzipien des HVR durch die UN-Soldaten ist allerdings Teil der Einsatzregeln von UN-Missionen, soweit ich weiss. Das ganze ist übrigens ein Streitpunkt zwischen UN und IKRK. Das IKRK ist in diesem Punkt der Meinung, dass UN-Soldaten durch ihre Zugehörigkeit zur Armee ihres Heimatlandes (das ja Vertragspartei der Genfer Konventionen ist) auch rechtlich verpflichtet sind, die Genfer Konventionen und die sonstigen Bestimmungen des HVR zu respektieren.
Letztendlich dürfte sich die UN immer auf den Standpunkt stellen, der einer spezifischen Mission den meisten Schutz garantiert. Für eine Kapitel-7-Mission mit Mandat zum Einsatz von Waffengewalt dürfte dies Kombattanten-Status sein, für eine reine Beobachter-Mission nach Kapitel 6 dürfte der Nichtkombattanten-Status - zumindestens in der Theorie des HVR - mehr Schutz garantieren. Dieser Praxis entspricht auch Artikel 2 der Convention on the Safety of United Nations and Associated Personnel, der aussagt, dass diese Konvention nicht für Kapitel-7-Missionen gilt, da UN-Mitarbeiter in solchen Missionen als Kombattanten gegen bewaffnete Streitkräfte agieren (können) und somit das Humanitäre Völkerrecht gilt (This Convention shall not apply to a United Nations operation authorized by the Security Council as an enforcement action under Chapter VII of the Charter of the United Nations in which any of the personnel are engaged as combatants against organized armed forces and to which the law of international armed conflict applies.).
Insofern ist die Antwort auf die eingangs gestellte Frage ein schlichtes "Je nachdem..." :). --Uwe 10:41, 1. Aug 2006 (CEST)
Danke! Also alles sehr flexibel... --deFox 20:01, 7. Aug 2006 (CEST)

Beobachtermission, Friedensmission und Zwangsmaßnahme?

In vielen Artikeln ist siehe auch Friedenstruppen der Vereinten Nationen reingeknallt, beispielsweise Zwangsmaßnahme. Da wird meines Erachtens ein falscher Bezug suggeriert. Die Friedenstruppen nehmen doch nur an Friedensmissionen teil, und nicht an Zwangsmaßnahmen, oder? --Siehe-auch-Löscher 11:32, 5. Aug 2006 (CEST)

In der Theorie könnten auch für eine Kapitel-7-Mission Streitkräfte unter dem Kommando der UN eingesetzt werden, in der Praxis ist es noch nie vorgekommen. Und wenn es wirklich mal Streitkräfte unter UN-Kommando geben sollte für solche Einsätze, dann sicher nicht mit Blauhelm. Den Begriff "Zwangsmaßnahme" für solche Missionen finde ich übrigens nach meinem rein subjektiven Empfinden eher ungebräuchlich und vor allem zu unspezifisch, da er auch in anderen Zusammenhängen verwendet wird (Strafrecht, bestimmte therapeutische Maßnahmen etc.). Die Begriffe "friedenserzwingende Maßnahme" oder "Friedenserzwingung" wären präziser. --Uwe 13:17, 5. Aug 2006 (CEST)
Danke, das bestätigt meine Annahme. Nebenbei: Die Verschiebung nach Friedenserzwingung war gut, mir ist die unspezifische "Zwangsmaßnahme" ebenfalls aufgefallen. --Siehe-auch-Löscher 18:18, 5. Aug 2006 (CEST)