Probezeit
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Ein Probearbeitsverhältnis wird umgangssprachlich auch Probezeit genannt. Dabei wird auf bestimmte Zeit ein befristetes Arbeitsverhältnis geschlossen - eine stillschweigende Fortsetzung gilt dabei als Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit nunmehr meist längerer Kündigungsfrist.
In der Umgangssprache werden die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses - die sogenannte "Wartezeit" allein aufgrund des fehlenden sozialen Kündigungsschutzes und der in der Regel geringeren Kündigungsfristen - die allerdings nach dem Gesetz einer Vereinbarung bedürfen - ebenfalls als Probezeit bezeichnet.