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Wikipedia Diskussion:Rechtsprechung zur Wikipedia

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 19. April 2020 um 13:17 Uhr durch Schreiben (Diskussion | Beiträge) (zu: Landgericht Hamburg, Urteil vom 20. Februar 2019: wieder einpflegen in die Liste?). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Schreiben in Abschnitt zu: Landgericht Hamburg, Urteil vom 20. Februar 2019

Neuanlage

Mit 16 Einträgen schon mal ganz gut, finde ich. Bin mal gespannt, was noch dazu kommt. -- Tischgenosse (Diskussion) 04:39, 31. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Nunmehr 27. Danke für die Ergänzungen! -- Tischgenosse (Diskussion) 23:14, 2. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Revert

@Tischgenosse: Spezial:Diff/184316311 Was spricht den gegen eine direkte Verlinkung aus der Tabelle, sonst muss ich immer doppelt klicken. Habitator terrae 20:08, 2. Jan. 2019 (CET) PS: Beim Revert sind übrigens noch die Briefmarken und ein paar kleine Korrekturen von mir verlorengegangen. Habitator terrae 20:09, 2. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Außerdem muss bei den Beschlüssen nicht das ganze aus der Tabelle noch einmal wiederholt werden. Habitator terrae 20:12, 2. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Herzlichen Dank für den Nachtrag der Sache mit Loriots Erben. Das hab ich wieder eingefügt. Ich schaue, dass von deinen Bearbeitungen nichts verloren geht.
Die Einzelnachweise auf die Artikel usw. möchte ich gerne möglichst akkurat formatieren. Gestern und vorgestern hab ich vor allem so viele Fälle gesammelt, wie ich konnte. Zur ordentlichen Formatierung bin ich hier noch nicht gekommen. Ich hole das noch nach.
Die Fälle sollten auch noch mal etwas ausführlicher besprochen werden in der zweiten Spalte, dazu bin ich auch noch nicht gekommen. Man kann nicht immer zwanzig oder mehr Urteile lesen und sofort verstehen und erläutern. Es sind Fälle, wo der Hammer konkret schon oft wegen Unterlassungsaufforderungen geflogen ist. Da sollte man auch sorgfältig arbeiten.
Bei den Beschlüssen wird es möglicherweise auch dazu kommen, dass nur der Tenor zitiert werden kann und nicht der Volltext. Deshab hatte ich mir das so ausführlich überlegt. -- Tischgenosse (Diskussion) 20:37, 2. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Dann vieleicht nur "Volltext" oder "Tenor" der Rest ist reine Wiederholung. Außerdem wäre eine Verlinkung der Entscheidungen direkt aus der Tabelle sehr viel leichter. Habitator terrae 15:33, 3. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Bezeichnung

Ohne jetzt viel mehr als die Überschrift gelesen zu haben: Der Oberbegriff zu „Urteil“ und „Beschluss“ ist jedenfalls „Entscheidung“. Urteile sind keine Beschlüsse. Gruß, — Pajz (Kontakt) 21:32, 2. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Danke, wurde korrigiert. -- Tischgenosse (Diskussion) 23:13, 2. Jan. 2019 (CET)Beantworten

zu Gunsten von...

Wäre hilfreich, bei der Vielzahl der Fälle, die Hauptaussage der jeweiligen Entscheidung in der Tabelle lesen zu können (ich weiss: kein leichtes Unterfangen). Zusätzlich (oder alternativ) könnte man alle Verfahren, bei denen Wikipedia gewonnen hat, grün hinterlegen. Gruss, --Markus (Diskussion) 10:55, 5. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Im Moment ist das alles noch (seit sieben Tagen) in der Phase, die Wikipedia und das Netz auf Aktenzeichen zu sichten und die Entscheidungen überhaupt zu finden. Manche Fälle enthalten in der Spalte zur Beschreibung nur 1 Stichwort. Natürlich ist das überhaupt nicht befriedigend.
Eine farbliche Hinterlegung würde hier nicht so viel bringen, weil es oft auch darum, geht, dass Benutzer und Weiterbenutzer gegeneinander klagen. Ich finde es nicht so wichtig, wer hier gewonnen hat. Wichtig ist, dass Recht gesprochen wurde. Zwangsläufig sind dann solche Entscheidungen zu beachten. In diesem Sinne soll diese Auflistung dabei auch helfen. Vielleicht lassen sich hierdurch zukünftig auch Auseinandersetzungen vor Gericht vermeiden. -- Tischgenosse (Diskussion) 11:35, 5. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Erst mal danke für Deine tolle Arbeit! Kaum zu glauben, dass es das nicht schon längst gab. Ich weiss: sowas braucht Zeit; lass Dich also nicht stressen. Aber gerade bei so einem für WM und die Community wichtigen Thema sind m.E. obige mittelfristig gedachte Wünsche hilfreich, denn zwischen "wurde entschieden" und "Vollzitat" liegen Welten. Und wenn im Beispiel von Schels eine Berufung gegen ein AG-Urteil abgewiesen wurde, dann hilft auch das LG-Vollzitat nicht zu verstehen, wer denn nun und was ursprünglich und letztlich gewonnen hatte. Wichtig finde ich auch die Prozesse, wie wir mit Entscheidungen bezüglich freien Daten intern und politisch umgehen (aber das ist ein anderes Thema). Gruss, --Markus (Diskussion) 16:39, 6. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Klar, natürlich soll auch mehr Fleisch in die Suppe. -- Tischgenosse (Diskussion) 23:02, 6. Jan. 2019 (CET)Beantworten

WP:Kurier

Man kann gut vier Hauptgruppen von Rechtsstreitigkeiten erkennen. Ich habe im Kurier dazu mal was geschrieben. -- Tischgenosse (Diskussion) 13:57, 5. Jan. 2019 (CET)Beantworten

frühere Sammlung

Ihr kennt dies? --Martina Disk. 01:26, 6. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis. Wie viele Diskussionsseiten gibt es auf der deutschsprachigen Wikipedia? Gut vier Millionen? Sorry, dass ich diese Seite nicht kannte.
Diese hilfreiche Sammlung sollte man in eine Tabellenform bringen und als Wikipedia:Gerichtsentscheidungen zu freien Lizenzen ablegen. -- Tischgenosse (Diskussion) 10:35, 8. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Ich sehe, dass es da auch Redundanzen gäbe. Ich lege hier einen weiteren Abschnitt auf der Seite für Entscheidungen mit eventueller Bedeutung für das offene Projekt Wikipedia an. -- Tischgenosse (Diskussion) 21:29, 9. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Sammlung A. Schmidt

Seit 2012 pflege ich diese Liste, die man auch als Bibliografie nutzen kann.--Aschmidt (Diskussion) 11:53, 7. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Diese Liste hab ich in den letzten Tagen auch per Google aufgespürt. Sie hat einen ziemlichen Schwerpunkt auf den Policies. Vielleicht sollte man das beides voneinander trennen und daraus unter anderem ein Wikipedia:Policies machen. Eine interessante Frage ist ja zum Beispiel, wie sich innerhalb der Projekte die Position zum paid editing bis heute entwickelte. -- Tischgenosse (Diskussion) 10:35, 8. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Meine Liste hat keinen Schwerpunkt auf den Policies, sondern sie versucht, das Recht zu Wikipedia & Co. umfassend darzustellen. Es ist nicht sinnvoll, etwas zu trennen, was zusammengehört. Aber mein Projekt ist ja unabhängig von dem, was du begonnen hast.--Aschmidt (Diskussion) 20:40, 8. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Ich werde ein Link auf dein Projekt setzen. -- Tischgenosse (Diskussion) 21:27, 9. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Fall Lutz Heilmann

Wie war das genau -- war wikipedia.de zuvor eine direkte Weiterleitung (redirect) auf de.wikipedia.org? Oder war es eine Website, auf der (unter anderem) eine Verlinkung nach de.wikipedia.org stand? War dieser Fall der Grund dafür, dass auf wikipedia.de im Wesentlichen eine Suchmaske und ein paar Links sind, oder war das schon vor dem Fall so, oder wurde das erst später und unabhängig von dem Fall so gemacht? --Neitram  16:52, 8. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Drei Tage vor der Verfügung sah sie so aus. Habitator terrae 19:31, 8. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Also im Prinzip genauso wie heute. Danke. Dann hat sich das Gericht mit der Formulierung "die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten" ungeschickt ausgedrückt, denn das hört sich wie eine HTML-Weiterleitung an, und das war es dann ja gar nicht. --Neitram  13:26, 9. Jan. 2019 (CET)Beantworten
@Neitram: Die nicht-Weiterleitung in dieser Form muss irgendwann zwischen dem 6. Juni und dem 2. Juli eingeführt worden sein. Habitator terrae 18:38, 9. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Schöne Zusammenstellung, aber das Wichtigste fehlt

Aus der Tabelle ist kaum ersichtlich, um welches Rechtsproblem es jeweils geht. Nur Insider, die die Urteile vermutlich schon kennen, wissen das auf Anhieb. Meines Erachtens drehen sich alle Urteile um wenige Dinge - mal ist es das Urheberrecht, mal Persönlichkeitsrechte, vielleicht kommt noch was dazu. Ich würde mir wünschen, die Tabelle würde nach diesen Rechtsgebieten aufgeteilt werden, denn wenn, dann sucht man ja nach einem diesbezüglichen Problem. Schönen Gruß --Karsten Meyer-Konstanz (D) 15:45, 9. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Man könnte zu jedem Urteil, das dort aufgeführt ist, eine kurze Zusammenfassung schreiben. Sinnvollerweise sollte das ein Jurist machen und in standardisierter Form: wer waren die Parteien, angewandte zentrale Rechtsnormen, Sachverhalt, Verfahrensgang, Gründe. Dann hätten wir am Ende ein Handbuch des Wikipedia-Rechts in Form von Fällen. Und das innerhalb einer Systematik geordnet. Wäre sehr schön, aber auch sehr aufwändig. – Hilfreich wäre schon, wenn man die Tabelle chronologisch, thematisch und nach Gericht sortieren könnte. Das wäre schon weniger aufwändig, denn so umfangreich ist sie noch nicht.--Aschmidt (Diskussion) 23:51, 9. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Meiner Meinung nach muss es gar nicht so ausführlich sein. Aber wenn z.B. ein Eintrag mit „Fall Thomas Wolf.“ anfängt – woher soll man denn dann wissen, worum es bei dem Urteil überhaupt ging? Da fehlt klar eine Zusammenfassung, über den Inhalt des Streits. Eine kurze Zeile pro Urteil wäre da schon genug. --Karsten Meyer-Konstanz (D) 00:20, 10. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Weltweit?

Wollen wir hier alle gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen zur Wikipedia weltweit sammeln, also auch etwa in den USA und in anderen Ländern? Momentan dominiert diese Seite der deutsche Raum. --Neitram  13:22, 10. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Gern. -- Tischgenosse (Diskussion) 00:58, 11. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Bitte die Anforderungen nicht unterschätzen: Für den kompetenten Umgang mit ausländischem Recht dürfte es an der notwendigen Sachkunde fehlen, siehe die Erfahrungen beim Portal Recht.--Aschmidt (Diskussion) 02:26, 11. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Außerdem ist zu beachten, dass Entscheidungen zum selben Sachverhalt in anderen Ländern anders als in Deutschland aussehen. Habitator terrae 15:47, 11. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Eine unterschiedliche Rechtsprechung ist durchaus wissenswert. -- Tischgenosse (Diskussion) 08:41, 12. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Zu meiner Rücksetzung

Leider wurde der Bearbeitungskommentar verschluckt, er lautete: Weder Roewer noch das Lengsfeld-Blog sind WP:Q-konform, --JosFritz (Diskussion) (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von JosFritz (Diskussion | Beiträge) 02:38, 2. Apr. 2020 (CEST))Beantworten

zu: Landgericht Hamburg, Urteil vom 20. Februar 2019

Dieser Abschnitt wird eingeleitet Nennung von Klarnamen und insinuiert damit, dass es sich um eine Grundsatzentscheidung handelt. Es betraf jedoch eine bestimmte Causa, einen Einzelfall. Seitdem ist eine Berufung beim Oberlandesgericht anhängig: „Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Anspruch auf Anonymität“.

Ich habe zunächst geändert in Nennung eines Klarnamens.

WP:Anon ist ein nicht verhandelbares Grundprinzip der Wikipedia. Zum Schutz des betroffenen Users bitte ich die Rechtsexperten der Wikipedia/Wikimedia (bswpw. @Gnom) um eine Stellungnahme, ob das Urteil des LG bereits hier genannt werden darf. --Fiona (Diskussion) 10:19, 2. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Hi, deine Änderung finde ich sinnvoll, aber ich verstehe nicht, was gegen die Nennung des Urteils sprechen könnte. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:42, 2. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Aus meiner Laiensicht: solange eine Berufung bei der nächsthöheren Instanz anhängig ist, ist auch die Causa nicht abgeschlossen.--Fiona (Diskussion) 10:48, 2. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Das ursprünglich im Artikel behandelte Klarnamen-Urteil wurde ja entfernt.

Nennung eines Klarnamens. Vorangegangen eine Einstweilige Anordnung. Aus der Entscheidung: "Die identifizierende Berichterstattung über den Antragsteller verletzt diesen nicht rechtswidrig in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Das Interesse des Antragstellers am Schutz seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts überwiegt das öffentliche Informationsinteresse ... nicht" weiters sei davon auszugehen "dass der Antragsteller zumindest hinsichtlich einiger der von ihm editierten Artikel in der Wikipedia den Maßstab der Objektivität in relevanter Weise verlassen und Beiträge zu einzelnen Personen mit kritischen Passagen in erheblicher, das öffentliche Interesse steigernder Weise beeinflusst hat. Ein derartiges Verhalten ist im Grundsatz geeignet, die der Wikipedia von Seiten der Öffentlichkeit zugeschriebene Objektivität und Unabhängigkeit, mit der die Inanspruchnahme erheblichen Vertrauens auf die Korrektheit der dort nachlesbaren Informationen verbunden ist, zu erschüttern" sowie "Diesbezüglich lässt sich eine Widersprüchlichkeit im Handeln des Antragstellers, der seine eigene Anonymität schützen möchte, dies anderen aber bewusst nicht gewährt, nicht verkennen."

Warum es entfernt wurde ist unklar (Versionen 11:05, 3. Apr. 2020‎ Fiona B. Diskussion Beiträge‎ 43.906 Bytes -1.573‎ →‎Entscheidungen im Bereich der Wikipedia: solange eine Berufung bei der nächsthöheren Instanz anhängig ist, ist auch die Causa nicht abgeschlossen rückgängigdanken AktuellVorherige 10:03, 2. Apr. 2020‎ Fiona B. Diskussion Beiträge‎ 45.479 Bytes +3‎ dies war keine Grundsatzentscheidung zur Nennung von Klarnamen, sondern ein spezifischer Fall)

Das Urteil des Landgerichts ist ergangen. Es steht im Kopf des Artikel nirgends, dass die Causa abgeschlossen sein muss, um Erwähnung zu finden ("Dies ist eine Sammlung von gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen zur Wikipedia,")

Hier als Service der Link zum Erkenntnis (in dem keine Namen genannt werden, daher konform zu WP:ANON).

Und dann findet man noch im Netz:

Nunmehr hat das OLG Hamburg geurteilt, dass der Antrag jedenfalls erstinstanzlich gänzlich unbegründet war. Der Antragsteller muss also erstinstanzlich die gesamten Kosten tragen, was bei einem ursprünglichen Streitwert von 216.000,- € gegen ursprünglich drei Gegner schon ein teurer Spaß ist.
(...) ist die Deanonymisierung von Wikipedanten dem OLG Hamburg zufolge bereits dann zulässig, wenn diese zu meinungsbildenden Themen wie Politik oder Geschichte schreiben.

Warum dürfen WP-Autoren nicht erfahren, dass sie (beispielsweise nach einem Verfahren zur "üblen Nachrede) in Medien mit ihrem Klarnamen genannt werden dürfen resp. es keine Handhabe dagegen gibt? Und nein, es war eine Grundsatzentscheidung des OLG, die für alle Autoren der WP bei bestimmten Artikeln Gültigkeit hat.

Gruß --Maschinist1968 (Diskussion) 02:23, 10. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Benutzer:Maschinist1968, du verbreitest ein weiteres Mal und nun wider besseren Wissens, dass es ein Urteil eines Oberlandesgerichts gäbe. Das gibt es nicht. Und selbst wenn: Urteile von Oberlandesgerichten sind keine Grundsatzentscheidungen. --Fiona (Diskussion) 16:27, 11. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Wir haben beide recht. Wird eine Berufung beim OLG zurückgezogen muss das Gericht das Verfahren beschließen und den Abschluss dokumentieren. Mit dem Abschluss des Verfahrens wird das Ersturteil rechtskräftig. Und in Zukunft werden sich Richter an anderen Landgerichten daran orientieren (oder werden Medienverfahren nur in Hamburg verhandelt?). Insofern ist das Ganze richtungsgebend für weitere Verfahren. Dass der Antragssteller angeblich auf 90.000 Euro Verfahrenskosten sitzen bleibt, könnte Andere abhalten solche Verfahren anzustrengen. Also ich täte da nicht berufen, du vielleicht schon. Sei es wie's sei. --Maschinist1968 (Diskussion) 18:10, 11. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Nein, wie haben nicht "beide recht". Du verbreitest Ansichten, die du nicht verstehst oder nicht verstehen willst. Man nent so etwas auch Fake-Behauptungen.--Fiona (Diskussion) 18:32, 11. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Ist das denn der aktuelle Stand, Maschinist? In diesen Zusammenhängen sollten Aussagen schon hieb- und stichfest sein. --Schreiben Seltsam? 18:47, 11. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
"Rechtsprechung OLG Hamburg, 03.03.2020 - 7 U 63/19 Volltextveröffentlichung: Zu dieser Entscheidung liegt der Volltext noch nicht vor. Sie können sich automatisch per E-Mail benachrichtigen lassen, wenn der Volltext erscheint. Nutzen Sie hierfür die kostenlose Merkfunktion () von dejure.org."
Also eine Entscheidung hat es schon gegeben. Laut (in Wikipedia (wegen WP: ANON) nicht zitierfähigen Medienmeldungen wurde die Berufung während der Verhandlung zurückgezogen. Es gab deswegen wohl keinen Grund die Verhandlung zu vertagen, ergo wurde sie abgeschlossen. Bei Zurückziehen der Berufung wird dann das Ersturteil rechtskräftig. Was stimmt daran nicht? --Maschinist1968 (Diskussion) 21:13, 11. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Der Rechtsanwalt Markus Kompa (der in der Wikipedia für 20 Belege gut genug ist) kommentierte dazu "Laut dem Bundesverfassungsgericht hat der Einzelne eine Unterlassungsanspruch, gegen seinen Willen nicht ohne besondern Anlass etwa in einem Text identifiziert zu werden. Wenn sich jemand aber an einer Diskussion über politische oder historische Themen beteiligt, tendiert das OLG Hamburg dazu, eine Deanonymisierung zu gestatten.". Schreibt Dr. Kompa Fake-News? Wir müssen wohl die Volltextveröffentlichung abwarten und dann darf diese wegen WP:ANON nicht veröffentlicht werden. Muss sie auch nicht, muss ja nicht jeder Beleg online einsehbar sein. Ansonsten ist mir diese Seite total egal. Ich möchte technisches Knowhow der Wikipedia beifügen. EOD meinerseits. --Maschinist1968 (Diskussion) 21:50, 11. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Der Rechtsanwalt Markus Kompa (der Rechtsanwalt einer Partei im Verfahren ist)…
Habitator terrae Erde 23:11, 11. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Scheint alles etwas intransparent zu sein und daher danke an Maschinist für die Infos. Sollte beim LA auf Behalten entschieden werden könnte ggf. der entfernte Passus unter Berücksichtigung von WP-Regeln wieder eingepflegt werden. --Schreiben Seltsam? 13:42, 12. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Das Urteil ist durchaus relevant für alle, die an diesem Projekt mitarbeiten und in die Situation kommen könnten, dass ihre Anonymität von außerhalb der Wikipedia durch Journalisten oder ein Gericht ausgehebelt wird. Von daher sollte man es auch in geeigneter Weise mit erwähnen. --Dk0704 (Diskussion) 11:07, 14. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Dann müsste wohl das das Urteil vom 20. Februar 2019, Aktenzeichen 324 O 468/18 beizeiten wieder in die Liste eingepflegt werden, Beim LA dieser Seite wurde ja auf Behalten entschieden. --Schreiben Seltsam? 13:17, 19. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

"provokatives Spiel gegen WP:ANON"

Der Anleger und Hauptbearbeiter dieser Seite wurde infinit gesperrt wegen: Sperrumgehung ohne Besserung; provokatives Spiel gegen WP:ANON; Versuch, die Identität von bewusst pseudonymen Usern aufzudecken. Diese Intention schlägt imo auf diese Seite durch, wie die Versionslöschungen zeigen, und regt auch andere User dazu an.

Der Wikipedia-Namensraum sollte dafür nicht zur Verfügung stehen, alle Einträge, die sich auf Einzelpersonen beziehen, sollten entfernt werden. --Fiona (Diskussion) 10:50, 3. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Die Einzelnachweise sind häufig nicht zuverlässig. Die Zusammenfassung von Gerichtsurteilen nach Originaltexten bedarf fachlicher juristischer Kompetenz. Falls eine solche Sammlung gewünscht ist, sollte sie von Mitarbeitern mit der notwendigen Sachkunde beim Portal Recht angelegt und betreut werden.--Fiona (Diskussion) 11:20, 3. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

(BK) Nach einem ersten Überblick geht es dem Anleger der Seite nicht um eine objektive Darstellung der Rechtsprechung, sondern um die Platzierung seiner bekannten G42-affinen Verschwörungsnarrative und Agenden durch entsprechende Selektion der Rechtsprechung. Im Übrigen finden sich fast alle relevanten Urteile schon im Pressespiegel. Ein Löschantrag sollte in Betracht gezogen werden. --JosFritz (Diskussion) 11:34, 3. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Die Rechtssätze sind in D. und Ö. online einsehbar / abrufbar. Eine Übersicht an einer Stelle hat schon Vorzüge, auch weil das hier eine Enzyklopädie ist, in der jeder Kleinstplanet, Asteroid und Pornodarsteller aufgeführt ist. Das bisschen Nabelschau lässt sich doch aushalten und formulieren. --Maschinist1968 (Diskussion) 03:55, 10. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Ich finde auch, dass das öffentliche Informationsinteresse hier deutlich die Interessen einzelner Wikipedianer überwiegt und die Liste der Gerichtsentscheidungen einen Überblick dafür bietet. --Benatrevqre …?! 14:05, 10. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Das sehe ich auch so. --Ute Erb (Diskussion) 22:22, 10. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Urteil "Meinungen Dritter zu eigen machen" - Rufschädigung

Urteil zur Rufschädigung / üble Nachrede (Link) --Maschinist1968 (Diskussion) 03:46, 10. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Ein aktuelles Urteil, dass jeder Wikipedianer (m/w/d) kennen sollte. Dies zeigt auf, wie wichtig diese Meta-Seite ist. --Dk0704 (Diskussion) 09:23, 13. Apr. 2020 (CEST)Beantworten