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Eisernes Kreuz

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Das eiserne Kreuz ist eine deutsche Kriegsauszeichnung, die am 10. März 1813 vom preußischen König Friedrich Wilhelm III gestiftet wurde. Das eiserne Kreuz war damals die höchste Auszeichnug im Krieg gegen Napoleon, und wurde ohne Unterschied zum Stand oder Dienstgrad verliehen.
Man unterschied in drei Klassen:

  • Großkreuz
  • Eisernes Kreuz 1. Klasse (EK I) (Steckkreuz)
  • Eisernes Kreuz 2. Klasse (EK II) (mit schwarz-weiß-rotem Band)

Ein Soldat der zur Zeit der napoleonischen Kriege ein eisernes Kreuz bekam, konnte sich sicher sein, dass damit sein Ansehen stieg. Nach Beendigung der Kriege wurde es dann nicht mehr weiter vergeben, und erst am 19. Juli 1870, im Krieg gegen Frankreich, führte König Wilhelm I. es wieder neu ein. Danach wurde das eiserne Kreuz wieder ein lange Zeit nicht verwendet, bis am 5. August 1914 Kaiser Wilhelm sich entschloss das Kreuz bei Beginn des ersten Weltkriegs wieder als Auszeichnung zu benutzen.
In den darauffolgenden Kriegsjahren wurde das eiserne Kreuz, insbesondere das EK II sehr oft verliehen, weshalb es auch zum Ende des Krieges an Ansehen verlor. Die Gesamtzahl der Verleihungen im ersten Weltkrieg ist nicht mehr zu ermitteln. Man schätzt jedoch, dass 5 Millionen Kreuze zweiter Klasse und 218000 Kreuze erster Klasse vergeben wurden.
Zum Beginn des zweiten Weltkriegs kam die Auszeichnung wieder zum Einsatz. Das Kreuz wurde jedoch neu gestaltet, es wurde etwas dicker, erhielt die Jahreszahl 1939 auf die Vorderseite (das Gründerjahr 1813 kam auf die Rückseite) und in der Mitte war nun das Hakenkreuz zu sehen. Zusätzlich zum Großkreuz, dem EK I und dem EK II, kam noch das Ritterkreuz als als zweithöchste Auszeichnung hinzu. Es konnte nicht nur an Soldaten der Wehrmacht oder der SS verliehen werden, sondern z.B. auch an Polizisten, Feuerwehrmänner oder SA-Mitglieder. Nach dem Ende des zweiten Weltkriegs konnte wieder nicht genau ermittelt werden, wie oft die einzelnen Kreuze vergeben wurden. Man schätzt, dass 2,3 Millionen Kreuze zweiter Klasse, und 300000 Kreuze erster Klasse allein im deutschen Heer vergeben wurden.
Am 26. Juli 1957 wurde in der BRD ein Gesetz verabschiedet, welches das Tragen des eisernen Kreuzes nur erlaubt, wenn darauf kein Hakenkreuz abgebildet ist.