Praxisgemeinschaft
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Als Praxisgemeinschaft bezeichnet man eine Kooperationsform von Vertragsärzten. Es handelt sich dabei um Zusammenschluss von zwei oder mehreren Ärzten zur gemeinsamen Ausübung der Tätigkeit in gemeinsamen Praxisräumen in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft).
Die Ärzte bilden allerdings im Gegensatz zur Gemeinschaftspraxis oder zum Medizinischen Versorgungszentrum keine wirtschaftliche Abrechnungsgemeinschaft, sondern lediglich eine Kostengemeinschaft. In Praxisgemeinschaften treten im Abrechnungsverhältnis zu der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung die Ärzte selbständig auf, d. h., sie rechnen jeder für sich ab.