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Reichsarbeitsdienst

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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RAD ist die Abkürzung für Reichsarbeitsdienst. Der Reichsarbeitsdienst war ein Teil des nationalsozialistischen Machtapparates im Deutschen Reich der Jahre 1933-1945. Es handelte dabei um die Arbeitsdienstpflicht zunächst männlicher Jugendlicher, für weibliche Jugendliche wurde er erst im Kriege eingeführt und dauerte etwa 2 Jahre.

Grundlage ist ein von der Reichregierung am 26. Juni 1935 erlassenes Gesetz für den Reichsarbeitsdienst, dessen § 1 wie folgt lautete:

"Der Reichsarbeitsdienst ist Ehrendienst am deutschen Volke. Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volke im Reichsarbeitsdienst zu dienen. Der Reichsarbeitsdienst soll die deutsche Jugend im Geiste des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allem zur gebührenden Achtung der Handarbeit erziehen. Der Reichsarbeitsdienst ist zur Durchführung gemeinnütziger Arbeiten bestimmt."