Exterritorialität
Exterritorialität bezeichnet den rechtlichen Status eines Rechtssubjektes oder Gebietes. Gekennzeichnet ist dieser Status dadurch, dass das Rechtssubjekt/Gebiet nicht der lokalen Rechtsprechung unterliegt. Beispielsweise könnte ein Bürger des Landes A während eines Besuchs im Land B das Privileg der Exterritorialität genießen. In diesem Fall darf diese Person im Land B wegen keinem Verbrechen vor Gericht gestellt werden.
Analog dazu ist ein exterritoriales Gebiet ein Gebiet, in dem lokales Recht nicht angewendet wird. Als Beispiele können ausländische Botschaften und Konsulate genannt werden, deren Gebiet zwar Teil des Territoriums des Gastlandes bleibt, jedoch nicht dem Recht des Gastlandes unterworfen ist.
Manchmal wird der Begriff "exterritoriales Gebiet" auch fälschlicherweise als Synonym für Enklave gebraucht.
Beispiele für weitere exterritoriale Gebiete
- Castel Gandolfo (die Sommerresidenz des Papstes in den Albaner Bergen), das Sendezentrum von Radio Vatikan außerhalb Roms, mehrere Basiliken in Rom sowie Büros der Dikasterien (auf italienischem Territorium gelegene exterritoriale Besitzungen des heiligen Stuhls)
- der Verwaltungssitz des souveränen Malteser Ritter- und Hospitalordens in Rom
- das Gelände der UNO-Sitze in New York, Genf und Wien