Zum Inhalt springen

Exterritorialität

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. Juli 2004 um 15:39 Uhr durch Gugganij (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Exterritorialität bezeichnet den rechtlichen Status eines Rechtssubjektes oder Gebietes. Gekennzeichnet ist dieser Status dadurch, dass das Rechtssubjekt/Gebiet nicht der lokalen Rechtsprechung unterliegt. Beispielsweise könnte ein Bürger des Landes A während eines Besuchs im Land B das Privileg der Exterritorialität genießen. In diesem Fall darf diese Person im Land B wegen keinem Verbrechen vor Gericht gestellt werden.

Analog dazu ist ein exterritoriales Gebiet ein Gebiet, in dem lokales Recht nicht angewendet wird. Als Beispiele können ausländische Botschaften und Konsulate genannt werden, deren Gebiet zwar Teil des Territoriums des Gastlandes bleibt, jedoch nicht dem Recht des Gastlandes unterworfen ist.

Manchmal wird der Begriff "exterritoriales Gebiet" auch fälschlicherweise als Synonym für Enklave gebraucht.

Beispiele für weitere exterritoriale Gebiete

Siehe auch