Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2020/03
Zitieren einer Übersetzung eines 4000 Jahre alten Gedichtes
Die Fragestellung die auch in der Artikeldiskussion des Gedichtes gestellt wurde ist: Besteht bei einer englischen Übersetzung eines ca. 4000 Jahre alten Gedichtes ein Urheberrecht? Und falls ja, ist es eine URV für die Wikipedia, die engl. Übersetzung zu zitieren, obwohl dies bereits mehrfach öffentlich hier und hier geschehen ist. Mit der Bitte um eine Stellungnahme/Einschätzung in der Diskussion, verbleibe ich mit freundlichem Gruße LennBr (Diskussion) 18:22, 1. Mär. 2020 (CET)
- Ja, Übersetzungen sind schutzwürdig, auch wenn der Originaltext Jahrtausende alt ist. Du darfst natürlich aus der Übersetzung zitieren, aber nur ausschnittsweise (Kleinzitat). Anders als Wolfgang Rieger behauptet sind auch vollständige Zitate vom Zitatrecht gedeckt, wir können bzw. wollen solche Großzitate aber hier nicht verwenden, da es hier wesentlich strengere Verwendungsvorgaben gibt als bei Kleinzitaten.
- Was andere Webseiten tun ist für uns nicht von Belang.
- Was übrigens auch nicht geht, wäre den englischen Text ins Deutsche zu übersetzen, auch dies wäre eine URV. Das einzige, was rechtlich unproblematisch wäre, wäre eine direkte Übersetzung des Originaltextes. Das wird aber denke ich an den nötigen Kenntnissen der sumerischen Sprache scheitern. -- Chaddy · D
18:34, 1. Mär. 2020 (CET)
- +1 zu Caddy. Lesetipp Wikipedia:Zitate. --Bobo11 (Diskussion) 18:46, 1. Mär. 2020 (CET)
- "Das einzige, was rechtlich unproblematisch wäre, wäre eine direkte Übersetzung des Originaltextes.". Wäre dann nicht aber der/die Übersetzer/in die Beweispflicht schuldig, dass er/sie der - in diesem Fall - sumerischen Sprache mächtig ist? LennBr (Diskussion) 19:11, 1. Mär. 2020 (CET)
- +1 zu Caddy. Lesetipp Wikipedia:Zitate. --Bobo11 (Diskussion) 18:46, 1. Mär. 2020 (CET)
- Naja, also der Beweis ergibt sich ja daraus, dass diese Person den Text sicher übersetzen kann. -- Chaddy · D
19:16, 1. Mär. 2020 (CET)
- @Chaddy (nach BK zu deinem obigen Beitrag): Sorry, sehe ich anders. Entscheidend bei der Zulässigkeit von Zitaten und insbesondere Großzitaten ist der Kontext. Wenn der fehlt, ist die Zulässigkeit fraglich. Das betrifft zB reine Zitatensammlungen und aus diesem Grund wäre de-Wikiquote seinerzeit fast dichtgemacht worden. Im fraglichen Artikel wurde einfach die gesamte Üersetzung wiedergegeben, ohne dass ein nennenswerter Kontext hergestellt wurde. Würde demgegenüber im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit für den gesamten Text ein Kontext hergestellt werden, etwa in Form einer detaillierten Kritik, in der praktisch auf jeden einzelnen Vers Bezug genommen wird, könnte letztlich der gesamte Text zitiert werden. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Artikel sicher nicht gegeben. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 19:19, 1. Mär. 2020 (CET)
- @LennBr: Meine Güte! Gib's auf. Man kann da nur noch den Kopf schütteln. Mit einem schönen Gruß von der Redaktion Altertum. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 19:20, 1. Mär. 2020 (CET)
- Naja, also der Beweis ergibt sich ja daraus, dass diese Person den Text sicher übersetzen kann. -- Chaddy · D
- Natürlich, nichts anderes hab ich geschrieben. Die rechtlichen Vorgaben für ein Großzitat sind sehr streng, deshalb verzichten wir hier in der Wikipedia auf Großzitate.
- Und ganz genau, der Kontext ist auch bereits bei Kleinzitaten entscheidend. Solche Zitatsammlungen wie man sie beispielsweise in den Kritikabschnitten vieler Filmartikel findet, sind ebenso unzulässig, auch wenn hier i. d. R. nur ausschnittsweise Rezensionen zitiert werden (also es sich um Kleinzitate handelt). Ein Zitat, auch ein Kleinzitat, muss immer in einem Kontext stehen, also es muss eine Auseinandersetzung damit stattfinden. Bei Kleinzitaten sind die rechtlichen Vorgaben hierfür aber relativ locker, weshalb sie relativ leicht erfüllt werden können. -- Chaddy · D
19:31, 1. Mär. 2020 (CET)
- (BK) Ok. Mein Punkt ist: Die Vorgaben sind nicht nur streng, sie sind vor allem nicht unbedingt klar. Wären sie klar, könnte man sagen, Großzitate seien unter den und den Umständen urheberrechtlich zulässig. So ist es aber nicht. Das kann in jedem Einzelfall bestritten werden und muss dann evtl. gerichtlich geklärt werden. Ich möchte zB nicht die Zulässigkeit eines Komplettzitats eines noch so kurzen Brecht-Gedichts in einem WP-Artikel vertreten müssen, selbst wenn dort ein an sich hinreichender Kontext hergestellt wird. Vor allem, da ein WP-Artikel IMHO kein wissenschaftlicher Text ist. Oder ein Valentin-Zitat.[1] Tja: „Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut.“ Dazu: [2] ;-) -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 19:57, 1. Mär. 2020 (CET)
- Eigene Übersetzungen sind urheberrechtlich unbedenklich, können aber als Theoriefindung problematisch sein. Bei einem Gedicht sehe ich aber keine ernsten Probleme. --Der-Wir-Ing („DWI“) (Disk) 19:50, 1. Mär. 2020 (CET)
- Das ist richtig, allerdings muss auch der Text, der übersetzt wird, unter einer freien Lizenz stehen oder gemeinfrei sein. Deshalb wäre eine Übersetzung der englischen Übersetzung eine URV, da der Autor der englischen Übersetzung erst vor nicht mal 30 Jahren gestorben ist. -- Chaddy · D
19:53, 1. Mär. 2020 (CET)
- Mir hat der Fragesteller das nicht geglaubt [3] --Der-Wir-Ing („DWI“) (Disk) 20:00, 1. Mär. 2020 (CET)
- Als WP-Autor kann man einen englischen oder französischen oder in Gottes Namen einen lateinischen Text übersetzen, wenn man den originalen Wortlaut auch angibt. Einen sumerischen Text? Nein. Wirklich nicht. Eine solche Übersetzung braucht eine reputable Quelle. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 20:01, 1. Mär. 2020 (CET)
- Mir hat der Fragesteller das nicht geglaubt [3] --Der-Wir-Ing („DWI“) (Disk) 20:00, 1. Mär. 2020 (CET)
- Das ist richtig, allerdings muss auch der Text, der übersetzt wird, unter einer freien Lizenz stehen oder gemeinfrei sein. Deshalb wäre eine Übersetzung der englischen Übersetzung eine URV, da der Autor der englischen Übersetzung erst vor nicht mal 30 Jahren gestorben ist. -- Chaddy · D
Quellenangabe bei der Verwendung von Wikipedia-Bildern
Muss ich die Quellen von Bildern, die ich aus der Wikipedia entnommen haben, bei PowerPointPräsentationen angeben? (nicht signierter Beitrag von 2A02:810D:ABBF:D6D8:7CAD:2AC1:880B:8B06 (Diskussion) 15:46, 4. Mär. 2020 (CET))
- Im Prinzip ja, aber … Es kommt natürlich darauf an, unter welcher Lizenz die Bilder stehen und vielleicht auch, wer die Präsentation zu sehen bekommt ((halb-)öffentlich, privat). --Magnus (Diskussion) 15:50, 4. Mär. 2020 (CET)
- Schon allein von der rechtlichen Frage abgesehen sind auch Bildquellen immer korrekt anzugeben, um sauber zu arbeiten. -- Chaddy · D
18:08, 4. Mär. 2020 (CET)
Verwendung für Filmprojekt: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zones_A_and_B_in_the_occupied_palestinian_territories.svg
Hallo,
wir bräuchten diese Karte als kurze Illustration für ein Filmprojekt (Dokumentation). Wäre es möglich sie zu verwenden, bzw. wen müssen wir fragen? Wir wissen noch nicht genau, wie der Film verwertet wird. Zum ersten Mal wird er beim Crossing Europe Festival in Linz, Österreich gespielt werden. Bitte um euren Rat. Es ist eine ziemliche Low Budget Produktion, wir wären also sehr froh, wenn wir das Bild ohne Kosten verwenden können.
Wenn es passt, wie sollen wir euch angeben? Z. B. in den Credits oder direkt beim Bild? Und mit welchem Namen?
Liebe Grüße,
die Linzer Filmemacher --Kogphooe (Diskussion) 21:54, 4. Mär. 2020 (CET)
- Das geht, siehe auch Wikipedia:Weiternutzung#Weiternutzung_von_Bildern_und_Mediendateien. --Universalamateur (Diskussion) 23:06, 4. Mär. 2020 (CET)
Wikipedia-Artikel Viren
Ich würde gerne die Kopie eines Kapitels dieses Artikels ("Vermehrung und Verbreitung" incl. 1 Abbildung "Virusreplikation") in einem Hinweis auf diesen Wikipedia-Artikel benützen, um einige weitere Daten zum besseren Verständnis eines meiner eigenen ResearchGate-Artikel zu erreichen. Weche Copyright-Vorschriften bestehen? Wen gebe ich in diesem Zusammenhang als Autor an? Reicht da: "Wikipedia" mit genauer Angabe (s.o., "https://.....")? Mein Profil bei ResearchGate: https://www.researchgate.net/profile/Frank_Mayer2. Meine Tel.Nr.: perönliche Daten sind über die Versionsgeschichte auffindbar --emha d℩b 14:15, 23. Mär. 2020 (CET) Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen, Prof.Dr.Frank Mayer --87.130.50.34 13:53, 23. Mär. 2020 (CET)
- Für alle MitleserInnen: die Regeln zur Weiternutzung von Text stehen unter Wikipedia:Weiternutzung#Weiternutzung von Text, von Bildern unter Wikipedia:Weiternutzung#Weiternutzung von Bildern und Mediendateien. Hilfreich ist auch immer der http://lizenzhinweisgenerator.de/
Prof. Mayer habe ich kurz per E-Mail geantwortet. --emha d℩b 14:15, 23. Mär. 2020 (CET) - Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: emha d℩b 15:49, 25. Mär. 2020 (CET)
Wie beantrage ich einen Nachimport der Versionsgeschichte?
Hallo, ich habe vor kurzem den Artikel Ælfwynn grundlegend überarbeitet. Dabei ist mir aufgefallen, dass der Artikel, der im Oktober 2019 angelegt wurde, eigentlich eine (nicht besonders gute) Übersetzung aus der englischen Wikipedia ist. Ist das nicht eine Urheberrechtsverletzung, die man durch einen Nachimport der Versionsgeschichte beheben kann? Wenn ja: Kann man die Versionsgeschichte problemlos nachimportieren, ohne dass meine letzten Änderungen am Artikel verloren gehen? Und für die Zukunft: Wie beantrage ich Nachimporte? Wie einen normalen Import der Versionsgeschichte? Danke im voraus für die Hilfe --Emmy Sophie (Diskussion) 20:51, 17. Mär. 2020 (CET)
- Hallo Emmy Sophie, das machst du am besten dort: Wikipedia:Importwünsche.
- Und ja, das sollte in diesem Fall relativ problemlos funktionieren. -- Chaddy · D
22:10, 17. Mär. 2020 (CET)
Download und Verwendung honorarfrei
Diese Formulierung findet sich z.B. auf https://www.tuwien.at/tu-wien/aktuelles/news/news/covid-19-computermodell-zeigt-moegliche-szenarien-auf-1/#media-2
Aber welche Rechte muss ich bei einer Anfrage gem. c:Commons:Licensing/de#Zulässige_Lizenzen noch nachfordern?
- Sind "Wiederveröffentlichung und Verbreitung" schon mit "Verwendung honorafrei" abgedeckt?
- Bearbeitungen müsste ich noch nachfordern?
- kommerzielle Nutzung ist nicht ausgeschlossen und daher mMn nach bereits inbegriffen?
- Es gibt keine Frist und somit ist es unbefristet?
— Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 18:56, 28. Mär. 2020 (CET)
- Frage doch einfach dort mal nach. Die E-Mail-Adresse ist: pr@tuwien.ac.at Viel Glück. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 14:23, 30. Mär. 2020 (CEST)
- Die PR-Abteilung wird nicht Grafiken von Niki Popper freigeben können. Ich hab bei den Autoren (dwh.at) nachgefragt. — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 22:55, 30. Mär. 2020 (CEST)
- Frage doch einfach dort mal nach. Die E-Mail-Adresse ist: pr@tuwien.ac.at Viel Glück. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 14:23, 30. Mär. 2020 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 22:55, 30. Mär. 2020 (CEST)
Zeitungsanzeige einer erloschenen Firma
Hallo, ich arbeite gerade an einem Eintrag über eine 1980 erloschene Firma. Es gibt keinen Rechtsnachfolger. Ist es in diesem Fall erlaubt, einen Scan einer Anzeige von 1958, die ja ursprünglich für die Öffentlichkeit bestimmt, war hochzuladen und in den Artikel einzubinden ? --Rockalore (Diskussion) 21:06, 14. Mär. 2020 (CET)
- Ich hatte ein ähnliches Problem und sehe eine Möglichkeit nur, wenn der Anzeigetext und evtl. verwendete Grafik keine Schöpfungshöhe hat. Das Problem ist ja, dass der Ersteller nicht (erwiesenermaßen) 70 Jahre tot ist. Wenn die Firma erloschen ist, fällt ein evtl. vorhandenes oder verfallendes Recht der Firma direkt an den Ersteller (oder dessen Erben). Aber vielleicht weiss noch jemand mehr dazu. Viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 07:55, 15. Mär. 2020 (CET)
- Sorry, ich kann ich rechtlich nicht nachvollziehen, wie das Recht an den Ersteller fallen soll. Entsprechend der Rubrik diskutieren wir nur über urheberrechtlich geschützte Werke, die also eine ausreichende Schöpfungshöhe besitzen. In diesem Fall stehen dem Urheber (Ersteller) die Urheberpersönlichkeitsrechte zu. Diese verbleiben bei ihm, spielen für uns aber keine Rolle. Relevant könnte höchstens das Veröffentlichungsrecht sein, was aber durch Veröffentlichung der Anzeige erschöpft ist. Daneben gibt es die Verwertungsrechte. Nach der Fragestellung dürften die an die 1980 erloschene „Firma" übertragen worden sein. Damit ist wohl die Übertragung an ein Unternehmen gemeint, da Firma nur den Name des Unternehmens bezeichnet. Urheberrechtlich gibt es keinen automatischen „Rückfall" der Verwertungsrechte an den Urheber. Der Urheber könnte lediglich nach § 41 UrhG die übertragenen Verwertungsrechte zurückrufen, wenn sie nicht genutzt werden und seine berechtigten Interessen dadurch erheblich verletzt werden. Für die Rechtsfolgen des Erlöschens kommt es darauf an, welche Rechtsform die „Firma" hatte und was genau mit „erlöschen" gemeint ist. Die Abwicklung beziehungsweise Liquidation beispielsweise einer GmbH hat nach § 72 GmbHG die Verteilung des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter zum Ziel. Wäre es also eine GmbH gewesen, würden nach erfolgreicher Liquidation die Verwertungsrechte bei den Gesellschaftern liegen.--Lapp (Diskussion) 10:21, 18. Mär. 2020 (CET)
- Der Ersteller spielt insofern eine Rolle, da sich die Schutzfrist unabhängig davon, wer die Verwertungsrechte besitzt, an seinen Lebensdaten (70 Jahre nach dem Tod) bemisst. -- Chaddy · D
15:59, 18. Mär. 2020 (CET)
- Auf den "Ersteller" kommt es nur an, wenn sein Werk die Schöpfungshöhe erreicht und er damit Urheber ist. Ist der Urheber eine Person, erlischt das Urheberrecht gemäß § 64 UrhG siebzig Jahre nach seinem Tode, sind es mehrere Miturheber, erlischt das Urheberrecht nach § 65 Abs. 1 UrHG siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers. Miturheber nach § 8 Abs. 1 UrhG ist aber nur der, dessen Anteil am Werk selbst die Schöpfungshöhe besitzt. Wer nur unbedeutende Teile beisteuert ist kein Urheber und kein Miturheber. -- Lapp (Diskussion) 10:53, 19. Mär. 2020 (CET)
- Der Ersteller spielt insofern eine Rolle, da sich die Schutzfrist unabhängig davon, wer die Verwertungsrechte besitzt, an seinen Lebensdaten (70 Jahre nach dem Tod) bemisst. -- Chaddy · D
- Das ist völlig klar. -- Chaddy · D
18:37, 19. Mär. 2020 (CET)
- Das ist völlig klar. -- Chaddy · D
Guten Morgen sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin Soldat bei der Bundeswehr in Veitshöchheim und meine Frage lautet:
Können wir das oben aufgeführte Bild zur Veröffentlichung in einem Bericht und zum Drucken verwenden.
Die Bundeswehr befindet sich schon länger im Einsatz in MALI und erstellt immer wieder neue Berichte aus dem Einsatz. Dazu würden wir dieses Bild gerne nutzen.
Um Eine Positive Nachricht würde ich mich freuen.
EMAIL: 10.PzDivPressestellebundeswehr.org
Vielen Dank für ihre Rückantwort. Mit freundlichen Grüßen
Schmidt (nicht signierter Beitrag von 91.221.59.26 (Diskussion) 06:54, 25. Mär. 2020 (CET))
- Hallo, die Regeln zur Weiternutzung von Bildern stehen unter Wikipedia:Weiternutzung#Weiternutzung von Bildern und Mediendateien. Hilfreich ist auch immer der http://lizenzhinweisgenerator.de/
Herrn Schmidt habe ich kurz per E-Mail geantwortet. --emha d℩b 15:40, 25. Mär. 2020 (CET) - Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: emha d℩b 16:45, 31. Mär. 2020 (CEST)
Die sehr schöne Zeichnung von Anni Wadle gezeichnet von Benutzerin:Elena Patrise basiert höchstwahrscheinlich auf einem Passbild mir unbekannten Datums [4][5]([6][7]). Es lässt sich aber vermuten, dass das Passbild zwischen 1945 und 1950 angefertigt wurde, da es sich um ein Ausweis handelt, der sie als ehemalige politische Gefangene während der Nazi-Zeit ausweist.
Das Problem liegt jetzt darin, dass wenn das Passbild selber noch geschützt wäre, selbiges logischerweise auch auf die vorliegende zeichnerisch Kopie des Bildes zutreffen würde. Also stellt sich uns die Frage: Ist das Passbild noch geschützt?
Diese Frage ist aber nur komplex zu beantworten:
- Ist es ein Lichtbildwerk oder nur ein Lichtbild?
- Lichtbildwerk -> Höchstwahrscheinlich noch geschützt, da Schutzfrist von 70-Jahren nach Tod des Autors -> Muss gelöscht werden.
- Lichtbild -> Wann ist es erstmalig erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden § 72?
- vor 1970 -> Nicht geschützt, Frist nach mehr als 50 Jahren abgelaufen -> kann behalten werden.
- 1970 bis 1995 -> Frist nicht abgelaufen -> muss gelöscht werden.
- 1995 bis 2000 -> Können wir herausfinden wann dass Bild tatsächlich entstanden ist?
- Ja -> Kann in den Fällen von Erschienen nach Entstehung+50 Jahre behalten werden, sonst nicht.
- Nein -> Unklar -> Muss leider gelöscht werden.
- nach 2000 -> Nicht geschützt, da es nicht innerhalb von 50 Jahren passiert ist -> kann behalten werden.
- Wissen wir nicht -> Muss leider gelöscht werden.
Daraus ergeben sich natürlich die Frage, was "erstmalig erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben" meint.
Was meint ihr?
Habitator terrae 23:01, 7. Mär. 2020 (CET)
- Die Frage ist eigentlich sehr einfach zu beantworten: Wir wenden hier die Regelungen bzgl. einfachen Lichtbildern für gewöhnlich nicht an, weshalb wir auch für Passfotos die normale Schutzfrist annehmen. -- Chaddy · D
02:02, 8. Mär. 2020 (CET)
- gerne möchte ich zu dieser Diskussion die nachfolgende Aussage hinzufügen, da ich die Meinung vertrete, dass eine Zeichnung, auch wenn von einer Vorlage inspiriert, durchaus ein eigenes Werk darstellen kann: Siehe Bsp: "Wird das Original auf eine Weise verändert, dass es kaum noch zu erkennen oder womöglich eine eigene schöpferische Leistung vorliegt, besteht unter Umständen ein eigenständiges Urheberrecht für das Neuwerk.... In diesem Fall gilt ebenfalls § 24 des UrhG." --Elena Patrise (Diskussion) 09:52, 9. Mär. 2020 (CET)
- Erstens steht da dass es kaum noch zu erkennen, ich hab das auf jeden Fall auf den ersten Blick erkannt. Zweitens gilt das auch nur unter Umständen. Selbstverständlich entsteht dabei ein eigenes (bearbeitetes) Werk, nur bedeutet das keinesfalls, dass es ein selbsständiges, weshalb im Normalfall eine Zustimmung erforderlich ist. Habitator terrae
10:55, 10. Mär. 2020 (CET)
- Erstens steht da dass es kaum noch zu erkennen, ich hab das auf jeden Fall auf den ersten Blick erkannt. Zweitens gilt das auch nur unter Umständen. Selbstverständlich entsteht dabei ein eigenes (bearbeitetes) Werk, nur bedeutet das keinesfalls, dass es ein selbsständiges, weshalb im Normalfall eine Zustimmung erforderlich ist. Habitator terrae
- gerne möchte ich zu dieser Diskussion die nachfolgende Aussage hinzufügen, da ich die Meinung vertrete, dass eine Zeichnung, auch wenn von einer Vorlage inspiriert, durchaus ein eigenes Werk darstellen kann: Siehe Bsp: "Wird das Original auf eine Weise verändert, dass es kaum noch zu erkennen oder womöglich eine eigene schöpferische Leistung vorliegt, besteht unter Umständen ein eigenständiges Urheberrecht für das Neuwerk.... In diesem Fall gilt ebenfalls § 24 des UrhG." --Elena Patrise (Diskussion) 09:52, 9. Mär. 2020 (CET)
- (BK)Ich frage mich hier eher, ob wirklich "selbiges logischerweise auch auf die vorliegende zeichnerisch Kopie des Bildes zutreffen würde". Die Zeichnung sieht dem Passbild sehr ähnlich, ist aber definitiv keine Kopie ieS. Ggf. wäre es als Quellenangabe moralisch fair, müsste der Zeichner halt angeben. Aber der Urheberrechtsschutz des Lichtbildes erstreckt sich meiner unmaßgeblichen Meinung nach nicht auf eine skizzenhafte Nachzeichnung. Sehe ich das falsch? --Erastophanes (Diskussion) 10:09, 9. Mär. 2020 (CET)
- Ich dachte auch erst an eine Zeichnung nach dem Passbild, aber diese Zeichnung ist doch ziemlich identisch, der Blickwinkel, die Partien, die Schattierungen, ja selbst Hut und Haare gleichen dem Foto, so dass man fast sogar an eine computergenierte Strichzeichnung denken könnte. In diesem Fall erblasst das Originalwerk nicht, so dass man Elenas Vorschlag hier nicht nutzen könnte. Zu den Ursprungsmöglichkeiten: SH ist zwar nicht gerade hoch, aber in Zeiten der Vor-Biometrie in der Passfotografie könnte man es im Zweifel geben (Grundsatz bei uns ja "im Zweifel nicht"). Auch wenn wir Lichtbilder zulassen (und das tun wir durchaus), dann wäre - wenn ich mich recht erinnere - ein Pass keine Veröffentlichung i.S.d. UrhG. Somit verbliebe dann nur noch ein Nachweis einer Veröffentlichung von vor über 50 Jahren, wobei ich mich da frage, ob sowas ohne Erlaubnis des Fotografen dann überhaupt gezählt werden kann. Zusammengefasst: vermutlich löschen. -- Quedel Disk 19:51, 9. Mär. 2020 (CET)
- (BK)Ich frage mich hier eher, ob wirklich "selbiges logischerweise auch auf die vorliegende zeichnerisch Kopie des Bildes zutreffen würde". Die Zeichnung sieht dem Passbild sehr ähnlich, ist aber definitiv keine Kopie ieS. Ggf. wäre es als Quellenangabe moralisch fair, müsste der Zeichner halt angeben. Aber der Urheberrechtsschutz des Lichtbildes erstreckt sich meiner unmaßgeblichen Meinung nach nicht auf eine skizzenhafte Nachzeichnung. Sehe ich das falsch? --Erastophanes (Diskussion) 10:09, 9. Mär. 2020 (CET)
Das hier ist jetzt nicht Euer Ernst, oder? Ein uraltes Passbild aus den 40ern (also auch in den 40ern veröffentlicht) als Vorlage für eine Zeichnung soll jetzt dafür herhalten, diese Zeichnung zu löschen? Weil das Anfertigen einer Zeichnung ja überhaupt keine Schöpfungshöhe hat, während die Serienanfertigung von Passfotos ja sooo künstlerisch wertvoll ist? Muss das von irgendwem verstanden werden? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 09:12, 10. Mär. 2020 (CET)
- Nein, das muss von niemandem verstanden werden. Kann man auch schon an den sehr erratischen Antworten erkennen. Ich würde hier so schnell keine Fragen zum Urheberrecht mehr stellen, sondern sinnvoll handeln.--Fornax (Diskussion) 10:10, 10. Mär. 2020 (CET)
- Ein anderes Werk kopieren bzw. in eine andere Werkform übertragen ändert nichts daran, dass das Originalwerk noch geschützt ist. Denkst du wirklich, man könnte einfach jedes beliebige Werk abzeichnen und hätte dann die vollen Rechte daran? -- Chaddy · D
15:51, 10. Mär. 2020 (CET)
- Ich kenne das primär aus Gerichtssälen, um da das Fotoverbot und somit das Recht am eigenen Bild zu umgehen. Und hier wurde halt ein 70-75 Jahres altes Foto abgezeichnet. Ich halte dieses exzessive Auslegung von Urheberrecht für mehr als fragwürdig, was an solchen Fließbandsachen wie Passfotos generell URV-fähig sein soll, erschließt sich mir sowieso nicht. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 15:58, 10. Mär. 2020 (CET)
Die andere Frage ist doch, ob solche selbstgebastelten und ungelenken Zeichnungen, ausgeführt von unbekannten Menschen, überhaupt für Wikipedia geeignet sind. Ich behellig doch die von mir erstellten und unbebilderten Biografien in Wikipedia auch nicht mit meinen Krickelkrakel, obwohl es für mich ein Leichtes wäre. --Artmax (Diskussion) 10:12, 10. Mär. 2020 (CET)
- Wenn ein Kunstkenner die Zeichnung als "selbstgebastelt" und "ungelenk" bezeichnet, kann diese auch kaum "Schöpfungshöhe" besitzen (um mal zum Urheberrecht zurückzukommen).--Fornax (Diskussion) 10:18, 10. Mär. 2020 (CET)
- Schöpfungshöhe bemisst sich nicht daran, ob etwas technisch geglückt ist oder weniger geglückt ist. -- Chaddy · D
15:52, 10. Mär. 2020 (CET)
- Schöpfungshöhe bemisst sich nicht daran, ob etwas technisch geglückt ist oder weniger geglückt ist. -- Chaddy · D
- Ich halte es für vollständig unerheblich, wie alt die Fotovorlage ist. Eine solche Zeichnung, die offensichtlich nicht per Photoshop entstand, sondern mit Stift auf Papier oder Karton, hat stets genügend eigene Schöpfungshöhe, auch bei geringer Abstraktion resp. großer Nähe zur Vorlage, denn sie ist niemals eine einfache Reproduktion oder technisch angefertigte Kopie. --Smial (Diskussion) 16:24, 10. Mär. 2020 (CET)
- Das mag ja gerne sein, nur würde es sich auch mit Schöpfungshöhe noch immer um ein bearbeitetes Werk handeln. Die Frage ist vielmehr, ob es selbstständig ist, was ich stark bezweifel. Habitator terrae
17:34, 10. Mär. 2020 (CET)
- Die Zeichnung ist doch genauso ein selbständiges Werk wie zB. diese (die so anerkannt ist):
. Es handelt sich schließlich dann um ein selbständiges Werk, sofern die persönlichen Züge des Originalwerkes verblassen und die des neuen Urhebers in den Vordergrund treten, was hier eindeutig der Fall ist, da es sich um eine "frei" hergestellte Strichzeichnung handelt und überhaupt keine Ähnlichkeit mit einem Passfoto hat.--Fornax (Diskussion) 11:26, 11. Mär. 2020 (CET)
- Dass für dich da "überhaupt keine Ähnlichkeit" zu erkennen ist kann ich schlicht einfach nicht nachvollziehen und erscheint mir persönlich noch immer vollkommen absurd. Habitator terrae
11:38, 11. Mär. 2020 (CET)
- Dass für dich da "überhaupt keine Ähnlichkeit" zu erkennen ist kann ich schlicht einfach nicht nachvollziehen und erscheint mir persönlich noch immer vollkommen absurd. Habitator terrae
- Die Zeichnung ist doch genauso ein selbständiges Werk wie zB. diese (die so anerkannt ist):
- Das mag ja gerne sein, nur würde es sich auch mit Schöpfungshöhe noch immer um ein bearbeitetes Werk handeln. Die Frage ist vielmehr, ob es selbstständig ist, was ich stark bezweifel. Habitator terrae
- Wer eine solche Strichzeichnung mit einem Passfoto verwechselt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.--Fornax (Diskussion) 11:43, 11. Mär. 2020 (CET)
Wie sieht das denn dann mit dem Urheberrecht an dem Kunstwerk von Duchamp ei dieser Zeichnung, oder gar dem Pissbecken selber bei Duchamp aus? Nach der Auslegung hier ist das von Duchamp doch in jedem Fall eine URV, und das von Tracey Ermin sowieso. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 12:35, 11. Mär. 2020 (CET)
Das Bid wurde jetzt zur Löschung vorgeschlagen. Commons Annie Wadle Ich bin dankbar um Gegenstimmen. Ich kann auch eine andere Version davon zeichnen (beispielsweise in einem Stil der weniger nahe am Original, wobei mir hier gerade Wiedererkennungswert der Person wichtig war). Sehe zur Zeit den Grund zur Löschung immer noch nicht ein, auch wenn präventiv arugmentiert wird. --Elena Patrise (Diskussion) 11:50, 20. Mär. 2020 (CET)
- Den Grund zur Löschung werden nur die Wenigsten verstehen. Aber: Den Mut nicht verlieren! Es gibt Schlimmeres! ☺--Fornax (Diskussion) 14:39, 20. Mär. 2020 (CET)
Hallo, das oben genannte Bild nimmt bei der Wahl zum Bild des Jahres und ist zusammen mit vielen anderen Fotos zu dieser Ausstellung im Jahr 2017 in einer Kategorie. Die Designerin ist am 11. Oktober 1942 geboren, aus meiner Sicht haben die Klamotten sehr klar Schöpfungshöhe und keine Freigabe durch die Künstlerin. Wie seht Ihr das? Viele Grüße, --emha d℩b 10:55, 11. Mär. 2020 (CET)
- Das müssen wir bezüglich Commons nach US-Recht beurteilen, oder nicht? Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:18, 11. Mär. 2020 (CET)
- Wer kann/soll das wissen, wenn nicht Du? ;-) --emha d℩b 20:04, 20. Mär. 2020 (CET)
- @emha: Das US-Recht ist da meines Wissens knallhart: (Kommerzielle) Mode unterfällt nicht dem Urheberrecht, Punkt. Nach deutschem Urheberrecht wären das aber ziemlich sicher schutzfähige Werke der angewandten Kunst. --Gnom (Diskussion) 20:25, 20. Mär. 2020 (CET)
- dann sollte "man" bei Commons einen entsprechenden Hinweis unterbringen, dass
- 1. der Urheber des abgebildeten Werkes nicht der preisgekrönte Fotograf ist, sondern Rei Kawakubo,
- 2. für deren Werke das japanische oder das französische Urheberrecht gilt, und mithin
- 3. dieses Foto (und die anderen Fotos mit Werken der Designerin) nur in den USA "frei" ist.
- oder so ähnlich. --Goesseln (Diskussion) 20:40, 20. Mär. 2020 (CET)
- dann sollte "man" bei Commons einen entsprechenden Hinweis unterbringen, dass
- @emha: Das US-Recht ist da meines Wissens knallhart: (Kommerzielle) Mode unterfällt nicht dem Urheberrecht, Punkt. Nach deutschem Urheberrecht wären das aber ziemlich sicher schutzfähige Werke der angewandten Kunst. --Gnom (Diskussion) 20:25, 20. Mär. 2020 (CET)
- Wer kann/soll das wissen, wenn nicht Du? ;-) --emha d℩b 20:04, 20. Mär. 2020 (CET)
Public Domain gif
It is imho a pretty simple code to generate randon moving particles, colinding with others, therfore the code should be PD and the image generated by the code aswell?
Es ist ein relativ leichter Code das Bild zu generieren, daher sollte der Code sowie das Bild PD sein?
— Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 20:58, 19. Mär. 2020 (CET)
- Hallo JoKalliauer, leider nein – die konkrete Ausgestaltung ist nach deutschem Recht urheberrechtlich geschützt. "Nachbauen" darfst du es aber. Gruß --Gnom (Diskussion) 10:55, 20. Mär. 2020 (CET)
- geändertes Bild ist jetzt unter w:en:File:Katapult_importance_social_distancing.gif:
- @Gnom:
„Darstellungen in Technik und Wissenschaft sind häufig stark durch Normen und Gewohnheiten festgelegt. Daher verbleibt nur ein geringer Gestaltungsspielraum des jeweiligen Gestalters“
- Ich hallte die Anzahl (200) die Boxgröße (500x250px) die Farbwahl (grün, rot, blau, schwarz) , den wenigen Text als eine gerinnere Schöpferische Leistung als ein durchschnittliches {{Bild-LogoSH}} bzw. c:Template:pd-textlogo
- — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 10:58, 21. Mär. 2020 (CET)
- Hallo JoKalliauer, der von dir zitierte "geringe Gestaltungsspielraum" führt dazu, dass die Schutzschwelle schnell überschritten ist, so auch hier. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:07, 21. Mär. 2020 (CET)