Benutzer:Fornax/Baustelle2
Schon aus der Zeit der Antike kennt die Militärgeschichte das Feldzeichen, das symbolhaft für einen bestimmten Truppenteil stand und auf Feldzügen und in der Schlacht mitgeführt wurde. Im alten Rom führten die einzelnen Legionen einen Adler auf einer Stange mit sich, an der Erinnerungsplaketten und Auszeichnungen angebracht wurden. Im Mittelalter wurden Fahnen mit Farben und Wappen zum wichtigen Erkennungsmerkmal in der Schlacht, da man Freund und Feind aufgrund fehlender einheitlicher Kleidung (Uniform) noch nicht unterscheiden konnte. In der Neuzeit schließlich hatte die Truppenfahne ihren festen Platz als Erkennungssymbol militärischer Verbände gefunden.
Noch 1914 marschierten europäische Armeen mit ihren Truppenfahnen an der Spitze in den Ersten Weltkrieg, doch im modernen Abnutzungs- und Stellungskrieg hatte die Fahne ihre eigentliche Rolle eingebüßt. Hinter der Front blieb sie Erkennungs- und Identitätssymbol ihrer Einheiten.
Truppenfahnen und -standarten während der Zeit des Nationalsozialismus
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden die von vielen Truppenverbänden noch benutzten Truppenflaggen und -standarten des Deutschen Kaiserreichs abgeschafft. Im Zuge der Flaggengesetze vom 15. September 1935, in der u.a. die Hakenkreuzflagge als einzig gültige Nationalflagge festgelegt worden war, wurde mit Dekret vom 16. März 1936 die Wiedereinführung von neu geschaffenen Truppenfahnen angeordnet. Die meisten dieser Truppenfahnen wurden in den Jahren 1936 und 1937 offiziell übergeben und es kann davon ausgegangen werden, dass bis zum Kriegsbeginn im Jahre 1939 alle bestehenden Einheiten mit entsprechenden Fahnen ausgestattet worden waren.
Während des Zweiten Weltkrieges wurden keine neuen Truppenfahnen an die Einheiten verteilt. Lediglich ein paar individuelle Verbände, wie z.B. das so genannte "Führerbegleitbataillon" erhielt die Fahnen noch nach dem 1. September 1939 zugeteilt, da diese Einheiten noch vor Ausbruch des Krieges "aufgestellt" worden waren.
Es war beabsichtigt, dass nach einem siegreichen Ende des Krieges, besondere Gesetze, die genaue Regelungen über die Truppenfahnen der militärischen Einheiten enthalten sollten, verabschiedet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde jedoch angeordnet, dass jede Einheit ihre ursprünglich zugewiesene Truppenfahne bis zum Ende des Krieges beibehalten musste, und zwar unabhängig davon, ob Einheiten aufgelöst und anderen zugeteilt oder neue aufgestellt wurden. Dies galt selbst dann, wenn die Einheit etwa vom Heer zur Luftwaffe wechselte.
Am 16. September 1944 wurde durch einen Erlass von Adolf Hitler angeordnet, dass anstelle der bis dahin benutzten Flaggen und Standarten der einzelnen Truppenverbände ausschließlich die Reichskriegsflagge zu gebrauchen sei. Die vorher verwendeten Flaggen und Standarten wurden in diverse Berliner Museen verbracht. Als Grund für diese Anordnung kann vermutet werden, dass eine Eroberung dieser Fahnen während eines Kampfverlaufs unbedingt vermieden werden sollte. Als Folge wurden neue Rekruten nicht mehr wie bisher auf ihre Truppenstandarten vereidigt, sondern es genügte die eigene Waffe sowie die Anwesenheit der Reichskriegsflagge.
Im Gegensatz zu den sehr unterschiedlich gefertigen Fahnen und Standarten der Kaiserzeit, die aus vielen verschiedenen Emblemen, Farben und Mustern zusammengesetzt waren, zeigten diejenigen des "Dritten Reichs" ein relativ einheitliches Grundmuster.
Um zwischen den verschiedenen Truppengattungen innerhalb des Heeres und auch der Luftwaffe unterscheiden zu können, wählte man bestimmte Farben als Unterscheidungsmittel. Diese Farben wurden jeweils als Hintergrundfarbe für die Truppenfahnen verwendet und korrespondierten mit den jeweiligen "Waffenfarben". Dieses Unterscheidungsverfahren hatte seine Wurzeln bereits im Ersten Weltkrieg, wurde auch in der Reichswehr weitergeführt und gipfelte schließlich in seiner sehr komplexen Form innerhalb der Wehrmacht.
Das Deutsche Heer verfügte über folgende Waffenfarben, die auf den jeweiligen Truppenfahnen und -standarten Verwendung fanden: Weiß, Karminrot, Goldgelb, Zitronengelb, Bordeauxrot, Hellblau, Hellgrün, Schwarz und Altrosa. Nicht ganz sicher ist die Verwendung von Standarten in der Farbe Wiesengrün und unwahrscheinlich solche in der Farbe Kupferbraun.
Die Deutsche Luftwaffe unterschied lediglich die Waffenfarben Goldgelb, Karminrot und Goldbraun. Unklar ist die Verwendung von Truppenfahnen in der Grundfarbe Grün.
Marinelandeinheiten und Marineschulen unterschieden keine Waffenfarben. Ihre Flaggen wurden grundsätzlich auf hellblauem Tuch gefertigt.
Zu diesem System existierten nur wenige Ausnahmen, wie etwa die Standarte des so genannten "Führerbegleitbataillons" sowie die Fahnen der "Landespolizeigruppen", die von diversen Heeres- und Fallschirmjägerverbänden sowie vom Regiment "General Göring" verwendet wurden.
Symbolik
Der Adler


Der Ursprung des Adlers als Wappentier Deutschlands kann bis ins 9. Jahrhundert zurück verfolgt werden. Als sich Karl der Große im Jahr 800 zum Kaiser krönen ließ, hielt er sich auch für den legitimen Nachfolger der Kaiser Roms. Aus diesem Grunde wählte er auch den Römischen Adler, den bereits die Römischen Legionen auf einer Stange mitführten, zu seinem Wappenvogel aus. Dieses Wappen ließ er auch in auffälliger Weise auf seinem Aachener Regierungspalast anbringen.
Der Adler mit ausgebreiteten Schwingen kann etwa bis zum Jahr 1100 zurück verfolgt werden, der Zeit der Staufer. Verschiedene Deutsche Kaiser präsentierten den Adler mit ausgebreiteten Schwingen, aufrechter Körperhaltung und seitlich aufgesetzten Beinen. Ein Bespiel dieser Art findet man etwa auf dem Griff des ursprünglich von Karl dem Großen benutzten Zeremonialschwerts, das sich heute in einem Museum in Wien befindet. In späteren Zeiten wurde ein Unterschied zwischen dem einköpfigen und doppelköpfigen Adler gemacht. Der letztere symbolisierte neben der königlichen Macht auch noch den Herrschaftsanspruch über das Reich.
Sowohl die Revolutionäre von 1848, das Kaiserreich von 1871, als auch die Weimarer Republik von 1919 verwendeten als Deutschen Wappenvogel den einköpfigen Adler.
Die Nationalsozialisten führten diese Tradition fort, ließen den Adler jedoch in seinen Fängen eine aus Eichenlaub bestehende Girlande halten, die das Hakenkreuz - das Parteisymbol der NSDAP - enthielt. Diese Kombination, bestehend aus Adler und Hakenkreuz bildete das offizielle Staatssymbol des "Dritten Reichs".
Die Form des Adlers beim Heer und der Marine der Wehrmacht ("Wehrmachtsadler") unterschied sich etwas vom "Parteiadler", indem dieser mit herab gesetzten Schwingen präsentiert wurde. Auch die Luftwaffe verwendete unter dem Einfluss ihres Chefs Hermann Göring eine abgewandelte Form des Adlers, die traditionelle Elemente mit solchen der neuen politischen Bewegung vereinigen sollte.
In der einen oder anderen Form wurde der Adler auf fast allen militärischen Fahnen in der Zeit des "Dritten Reichs" gezeigt.
Das Eiserne Kreuz

Miniatur aus dem Codex Manesse

Stiftungsjahr: 1813
Die Ursprünge des Eisernen Kreuzes weisen zurück in die Geschichte der in den Jahren von 1074 bis 1270 stattfindenen Kreuzzüge. Deutsche Ritter, die Mitglieder des Deutschen Ordens waren, trugen weiße Mäntel, auf denen ein schwarzes Kreuz prangte. Dieser Orden gewann in Deutschland rasch an Einfluss. Der Leiter des Ordens, der Hochmeister Hermann von Salza, unternahm im Jahre 1226 den Versuch, die damals noch "heidnischen" Preußen zu christianisieren. Diese Expansion mündete bis zum 14. Jahrhundert in der Kontrolle Preußens, Litauens, Kurlands und Estlands.
Friedrich Wilhelm III. von Preußen stiftete im Jahre 1813 einen Orden, für den er auf das schwarze Kreuz des Deutschen Ordens zurückgriff. Als Besonderheit wurde das Eiserne Kreuz "ohne Unterschiede des Rangs, der Klasse oder der Geburt" verliehen.
Während des Krieges von 1813 bis 1815 wurde das Eiserne Kreuz eine begehrte Auszeichnung und als Zeichen der Einheit des Vaterlandes angesehen.
Von 1819 an zeigte man das Eiserne Kreuz auf verschiedenen Preußischen Kriegs- und Dienstflaggen. Ab 1867 wurde es in die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes und in die Kaiserliche Kriegsflagge von 1871 gesetzt. Sein traditioneller Gebrauch wurde zunächst während der Weimarer Republik und anschließend während des "Dritten Reichs" sowohl als militärische Auszeichnung als auch als Symbol auf den Flaggen und Standarten der Deutschen Wehrmacht fortgesetzt.
Das Hakenkreuz
Das Hakenkreuz ist ein sehr altes Symbol und wurde weitreichend gebraucht. Als Symbol wird es sowohl im Buddhismus als auch im Jainismus verwendet. Auch hat es in der nordischen Runensymbolik eine Bedeutung.
Als Abzeichen des Nationalsozialismus wurde es von Adolf Hitler persönlich ausgewählt. In Verbindung mit dem Adler findet man es auf fast allen Militärfahnen und -standarten des "Dritten Reichs".
Eichenlaub
Die bekannteste Eigenschaft der Eiche ist das harte Holz, das der Stamm liefert. Wegen ihrer Fähigkeit ein hohes Alter zu erreichen und ihrer allgemeinen Stärke, symbolisierte dieser Baum traditionsgemäß positive Eigenschaften, die von Armeen besonders geschätzt wurden. Eine Girlande aus Eichenblättern repräsentiert Stärke und demzufolge wurde sie auf allen Flaggen und Standarten des "Dritten Reichs" verwendet.
Lorbeerlaub
Eine Girlande aus Lorbeerlaub wurde schon im alten Griechenland als ein Zeichen des Sieges verwendet. Während die Fahnen und Standarten von Heer und Marine Eichenlaub zeigten, verwendete die Deutsche Luftwaffe als Symbol Girlanden aus Lorbeerlaub.
Flaggen und Standarten des Heeres
Nicht motorisierte Einheiten der Pioniere, der Infanterie sowie Jäger- und Gebirgsjägereinheiten erhielten keine Standarten, sondern Fahnen, die aus einem quadratischen, an den Seiten 125 cm breiten Seidentuch bestanden. Die Standarten für motorisierte Verbände besaßen dagegen ein Länge von 75 cm und eine Höhe von 51 cm und waren am "fliegenden Ende" mit einem 25 cm tiefen, "V-förmigem" Ausschnitt versehen, dem so genannten "Husarenschnitt". Sowohl Fahnen als auch Standarten waren "durchgestickt", so dass auf der Rückseite das "gespiegelte" Bild der Vorderseite zu sehen war.
Allen Truppenfahnen und -standarten gemeinsam war das Design. Das Zentrum des Tuchs zeigte einen in braun gehaltenen "Wehrmachtsadler", der auf einem auf die Spitze gestellten Hakenkreuz saß. Dieser war in ein weißes Feld gesetzt, das von einer silberfarbenen Girlande aus Eichenblättern umrandet wurde. Unterlegt wurde diese Girlande durch ein schwarzes, fast das ganze Tuch ausfüllendes Eisernes Kreuz. In den vier äußeren Ecken des Tuchs befand sich je ein auf die Spitze gestelltes Hakenkreuz.
Die Truppenfahnen bzw. -standarten waren an drei Seiten mit einer doppelt aufgenähten Einfassung aus silberfarbigen Aluminiumfäden verziert. Diese besaßen eine Breite von 4,5 cm.
Die 3 Meter lange Fahnenstange bestand aus einem Stück Eichenholz, das Schwarz gestrichen und anschließend poliert wurde. Die Fahnenspitze wurde von einem silberfarbenen "Wehrmachtsadler"-Emblem gekrönt.
Die Länge der Standartenstange betrug 2,85 Meter. Diese wurde noch durch silberfarbene Standartenleisten verziert.
Unterhalb der Fahnenspitze befand sich eine 172 cm lange Fahnen- bzw. Standartenbanderole aus silberfarbenen, geflochtenen Aluminiumfäden. Diese war 4,6 cm breit und beidseitig von außen nach innen in schwarz, silber und rot eingefasst. An jedem Ende der Banderole befand sich eine je 18,2 cm lange, silberfarbene Quaste. Oberhalb dieser Quasten befanden sich je eine Metallplakette, auf der ein reliefierter "Wehrmachtsadler", eine Eichenlaubverzierung, sowie das Datum 16. März 1935 zu sehen waren.
Fahne für Pioniereinheiten
Die Fahne für Pioniereinheiten war Schwarz grundiert.
Fahne für Infanterieeinheiten
Die Fahne für Infantanterieeinheiten war Weiß grundiert.
Fahne für Jäger- und Gebirgsjägereinheiten
Die Fahne für Jäger- und Gebirgsjägereinheiten war Hellgrün grundiert.
Standarte für die Panzertruppe
Die Standarte für die Panzertruppe war Altrosa grundiert.
Standarte für Kavallerie-Einheiten
Die Standarte für Kavallerie-Einheiten war Goldgelb grundiert.
Standarte für Artillerieeinheiten
Die Standarte für Artillerieeinheiten war Karminrot grundiert.
Standarte für Transport- und Versorgungseinheiten
Die Standarte für Transport- und Versorgungseinheiten war Hellblau grundiert.
Standarte für Nachrichtentruppen
Die Standarte für Nachrichtentruppen war Zitronengelb grundiert.
Standarte für motorisierte Infanterieeinheiten
Die Standarte für motorisierte Infanterieeinheiten war Weiß grundiert.
Standarte für motorisierte Pioniereinheiten
Die Standarte für motorisierte Pioniereinheiten war Schwarz grundiert.
Standarte für motorisierte Jäger- und Gebirgsjägereinheiten
Die Standarte für motorisierte Jäger- und Gebirgsjägereinheiten war Hellgrün grundiert.
Standarte für die Nebeltruppen
Die Standarte für die Nebeltruppen war Bordeauxrot grundiert.
Standarte für Schützen- und Kradschützeneinheiten
Die Waffenfarbe Wiesengrün diente den Schützen- und Kradschützeneinheiten bis zum Beginn des Krieges, als diese Farbe abgeschafft wurde. Die Einheiten wurden zu diesem Zeitpunkt anderen Waffengattungen zugeordnet. Da dem 1. Bataillon des Schützen-Regiments 1 am 14. September 1936 eine neue Truppenstandarte zugewiesen wurde, darf davon ausgegangen werden, dass dieses Bataillon eine Standarte in der Grundfarbe Wiesengrün erhielt, die zu Beginn des Krieges abgelegt wurde.
Standarte für Aufklärungseinheiten
Eine angeblich für Aufklärungseinheiten hergestellte Standarte in der Grundfarbe Kupfer- oder Hellbraun wurde vermutlich nie verausgabt. Diese Einheiten erhielten in der Regel Standarten, die der Waffenfarbe ihrer Einheit entsprachen. So erhielten z.B. Aufklärungseinheiten von Panzertruppen eine Standarte in Altrosa und solche von Infanterieeinheiten eine in Weiß.
Standarte des "Führerbegleitbataillons"

Die Aufgabe, die Person Adolf Hitlers zu schützen, war usprünglich Angehörigen des Heeres vorbehalten. Dazu wurde ab den Jahren 1937/1938 ein eigens zu diesem Zwecke gegründetes Elitebataillon aufgestellt. Dieses so genannte "Führerbegleitbataillon" wurde ab dem 23. August 1939 vom damaligen Generalmajor Erwin Rommel kommandiert.
Am 30. September 1939 wurde diesem Elitebataillon die besondere Ehre zuteil, eine einzigartige Truppenstandarte überreicht zu bekommen. Während einer feierlichen Zeremonie im Kasernengelände des Regiments "General Göring" in Berlin-Reinickendorf, überreiche Hitler persönlich seinem neu geschaffenen Begleitbataillon die neue Truppenstandarte. In ihrem generellen Aussehen hatte sie zwar die Form einer Heeresstandarte, kombinierte jedoch auf ihrer rechten Seite das Design der so genannten "Führerstandarte" mit dem auf der linken Seite befindlichen Äußeren einer Artilleriestandarte. Es sei erwähnt, dass diese Standarte die einzige Ausnahme für die Regel darstellte, dass die Waffenfarbe der Einheit auch als Grundfarbe für die Standarte übernommen wurde. Die Karminrote Grundfarbe bedeutete nicht, dass das "Führerbegleitbataillon" eine Artillerieeinheit war, vielmehr war Weiß die Waffenfarbe, die dem Bataillon als Infanterieeinheit zugewiesen wurde. Es darf daher davon ausgegangen werden, dass der Designer der Standarte die Farbe Karminrot wählte, um farblich besser zum strahlenden Rot der rechten Seite ("Führerstandarte") zu passen.
Die linke Seite der Standarte entsprach in allem der Truppenstandarte, die bei Artillerieeinheiten verwendet wurden und war Karminrot grundiert.
Die rechte Seite der Standarte war der so genannten "Führerstandarte", also der persönlich von Adolf Hitler benutzten Standarte, nachempfunden. Auf einem weiß grundierten, kreisförmigem Feld befand sich ein schwarzes, aufrecht stehendes Hakenkreuz. Um dieses Feld war eine Girlande aus goldfarbenen Eichenblättern angebracht. In den vier Ecken der Standarte befanden sich je zwei goldfarbene "Wehrmachtsadler" bzw. zwei goldfarbene Adler in der Form des NSDAP-Partei-Adlers. Die rechte Seite war wie die linke Karminrot grundiert.
Alle weiteren Merkmale der Standarte entsprachen denjenigen der allgemeinen Heeresstandarten.
Fahne der ehemaligen Polizeigruppe "General Göring"
Nach den Artikeln des Versailler Vertrages wurde längs des Rheins im Jahr 1919 eine entmilitarisierte Zone eingerichtet. Das gesamte Gebiet des Deutschen Reiches westlich des Rheins, sowie ein 50 Kilometer breiter Streifen östlich davon wurden zur "Entmilitarisierten Zone" erklärt. Danach war es Deutschen Streitkräften nicht gestattet, in diesem Gebiet Truppen zu stationieren oder das Gebiet auch nur zu betreten. Diese Einschränkung galt jedoch nicht für Polizei-Regimenter, was zur Folge hatte, dass ab dem Jahr 1935 mehrere Polizeigruppen in Düsseldorf, Köln, Duisburg, Koblenz und einigen anderen Orten dieser Zone stationiert wurden.
Nachdem am 7. März 1936 Deutsche Truppen die "Entmilitarisierte Zone" besetzt hatten, wurden mehrere Landespolizei-Abteilungen in Infanterie-Bataillone umgewandelt. Zur Erinnerung an ihren bis dahin geltenden Status als Polizei-Einheit, wurde mehreren neu geschaffenen Bataillonen gestattet, ihre alten Landespolizei-Fahnen weiter zu führen. Im Einzelnen betraf diese Sonderregelung folgende Einheiten:
- Das 1. Bataillon der Infanterieregimenter 77 - 80
- Das 2. Bataillon der Infanterieregimenter 37 und 81
- Das 3. Bataillon der Infanterieregimenter 78 und 79
Die Truppenfahne bestand aus einem quadratischen Seidentuch, das eine Seitenlänge von 126 cm hatte und war dunkelgrün grundiert. Die Rückseite der Flagge war (spiegelverkehrt) identisch mit der Vorderseite.
Im Zentrum der Flagge befand sich auf einem weißen, kreisförmigem Feld ein schwarzer, preußischer Adler, der ein Schwert sowie 3 Blitze in seinen Fängen hielt. Über dem Adler war in einem Spruchband das lateinische Motto "Pro Gloria et Patria" (Für Ruhm und Vaterland) angebracht. Das weiße Feld wurde durch einen silberfarbenen Lorbeerkranz umsäumt. Diesem hinterlegt war ein großes, das gesamte Tuch umfassende, auf der Spitze stehendes, weißes Hakenkreuz. Dieses war am Rand schmal schwarz eingefasst. Die Schenkel des Hakenkreuzes wurden zum Fahnenrand hin gekürzt. In jeder der vier Fahnenecken befand sich eine silberfarbene Representation einer brennenden Granate.
Die Fahnenstange und Spitze entsprach den Ausführungen, die allgemein im Heer gebraucht wurden.
Unterhalb der Fahnenspitze befand sich eine 172 cm lange Fahnenbanderole, die aus silberfarbenen Aluminiumfäden hergestellt worden war. Diese war durch dunkelgrüne Streifen eingefasst. Ein weiterer befand sich im Zentrum der 4,6 cm breiten Banderole, an deren Enden sich je eine in silberfarbenen und dunkelgrünen Streifen eingefasste Quaste befand. Anders als bei den übrigen Heeresbanderolen üblich, wurde keinerlei Plakette oberhalb der Quaste angebracht.
Standarte des Infanterieregiments 271

Die SA-Standarte "Feldherrnhalle" war vor dem Krieg eine der Elite-Einheiten der SA. Neben ihren vielen Sondertätigkeiten hatte sie auch die Aufgabe, die Ehrenwache vor dem in München befindlichen Gebäude "Feldherrnhalle" zu stellen. Auf Grund dieser Tatsache wurde dieser Standarte im September 1936 von Adolf Hitler persönlich der Titel "Feldherrnhalle" verliehen. Ab Januar 1937 wurde die SA-Standarte der Kontrolle der Luftwaffe mit ihrem Chef Hermann Göring (der auch den SA-Rang eines "Obergruppenführerers" hielt) übergeben. Bei Ausbruch des Krieges im September 1939 wurde die Einheit sowohl in reguläre Verbände der Luftwaffe, als auch in das Infanterie Regiment 271 des Heeres überstellt. Zur Erinnerung an ihre bis dahin geltende Zugehörigkeit zur SA, war es den Einheiten dieses Regimentes gestattet, neben ihrer regulären weiß grundierten Infanterie Bataillons Fahne, die ursprüngliche Standarte der SA zu führen.
Die Standarte (der Ausdruck ist nicht gleichzusetzen mit den allgemeinen Standarten des Heeres, sondern betrifft hier die speziell in der SA und SS benutzen Flaggentypen), bestand aus einem rechteckigen, rot grundierten Tuch.
Auf der Vorderseite befand sich in einem weißen, kreisförmigem Feld ein aufrecht stehendes, schwarzes Hakenkreuz. Oberhalb bzw. unterhalb des Feldes waren in weißer Seidenstickerei die Worte "DEUTSCHLAND ERWACHE" angebracht.
Die Rückseite war identisch mit der Vorderseite, die dort aufgebrachten Worte waren jedoch "NAT.SOZ. DEUTSCHE ARBEITERPARTEI" bzw. "STURMABTEILUNG".
Das Fahnentuch war an drei Seiten mit einer aus Wolle bestehenden schwarz-weiß-roten Einfassung versehen. An der oberen, nicht eingefassten Seite war durch eine Schlaufe eine kurze, hölzerne Stange geführt, die an ihren Enden jeweils mit einer hölzernen Eichel verdickt war. Das "frei hängende" Fahnentuch wurde mit zwei Seidenschnüren am Namenschild befestigt.
Die 230 cm hohe Standartenstange wurde von einem goldfarbenen Adler gekrönt, der auf einem geflochtenen Kranz aus Lorbeerzweigen saß. Innerhalb des Lorbeerkranzes befand sich ein aufrecht stehendes, schwarzes Hakenkreuz.
Fahne des Grenadier-Regiments 134

Im Zuge des erfolgreichen "Anschlusses" Österreichs an das Deutsche Reich im März 1938 wurden deren bewaffneten Streitkräfte rasch in die Wehrmacht eingeliedert. Dem Infanterie-Regiment Nr. 134 wurde gestattet, zusätzlich zur gewöhnlichen, weiß grundierten Infanterie-Fahne die so genannte "Hoch- und Deutschmeister"-Fahne, eine alte Traditionsfahne der kaiserlichen Österreichischen Armee, zu führen. Diese Fahne wurde bereits seit 1868 vom "Hoch- und Deutschmeister"-Regiment Nr. 4 gezeigt. Die vom Infanterie-Regiment Nr. 134 benutzte Fahne war in allem diesem historischen Vorbild nachempfunden. Lediglich die Farbgebung des "Flammenrands" wurde geändert. Dieser bestand in der alten Traditionsflagge aus Dreiecken in den Farben Gelb-Rot-Weiß-Schwarz.
Die Fahne bestand aus einem rechteckigen goldgelben Tuch, das auf beiden Seiten das identische Muster zeigte.
Im Zentrum der Fahne befand sich ein doppelköpfiger Adler, das Symbol der Österreichisch-Ungarischen Monarchie. Der Rand der Fahne war an drei Seiten mit einem 10 cm breiten Rand eingefasst. Dieser bestand aus einer Serie von 69 abwechselnd schwarz-weiß-rot gefärbten flammenartigen Dreiecken.
Die Fahnenstange, die vermutlich aus Eichenholz bestand, war in ihrer gesamten Länge mit diagonal und spiralförmig verlaufenden Bändern in den Farben Gelb, Rot, Weiß und Schwarz gefärbt. Die Fahnenspitze bestand aus einer goldfarbenen, nicht weiter verzierten Speerspitze.
Obwohl an der ursprünglichen kaiserlichen "Hoch- und Deutschmeister"-Fahne Banderolen in hellblauer Farbe angebracht waren, wurde solche nicht an der neuen Fahne verwendet.
Fahne des 3. (Jäger) Bataillons Infanterie Regiment 92

Um die traditionell guten Verbindungen zur Finnischen Armee zu stärken, wurde am 17. November 1941 durch das Oberkommando des Heeres beschlossen, dass das 3. Bataillon des Infanterieregiments 92 von diesem Zeitpunkt an den Titel 3. (Jäger) Bataillon bzw. Jägerbataillon "Finnland" führen durfte. Mit diesem Titel sollte es in die historischen Fußstapfen des früheren Königlich Preußischen Reserve Jäger Bataillons Nr. 27 (Finnische Jäger) treten. Dem Jägerbataillon "Finnland" war es gestattet, eine eigene Truppenfahne zu führen.
Die Truppenfahne entsprach im Wesentlichen der von Jäger- und Gebirgsjägereinheiten benutzten Version auf hellgrünem Tuch, wies jedoch folgende Unterschiede auf:
Anstelle der in den Ecken der Fahne normalerweise angebrachten vier Hakenkreuze befanden sich vier Finnische Abzeichen. In der unteren linken und oberen rechten Ecke wurde das Finnische Staatswappen umgeben von Pinienzweigen gezeigt. In der oberen linken und unteren rechten Ecke befand sich je eine Representation des so genannten "Finnischen Jäger Kreuzes", einer Auszeichnung des früheren Reserve Jäger Bataillons Nr. 27 des Ersten Weltkriegs.
Flaggen der Luftwaffe
Wie beim Heer auch wurden die Truppenfahnen der Luftwaffe - bis auf wenige Ausnahmen - nach einem gemeinsamen Muster hergestellt.
Das quadratische Fahnentuch besaß eine Seitenlänge von 126 cm und war an drei Seiten mit silberfarbenen Aluminiumfäden verziert.
Im Zentrum der linken Seite der Fahne befand sich ein schwarzes Eisernes Kreuz, das auf ein weißes Feld gesetzt war. Um dieses Feld wurde kreisförmig eine Girlande aus silberfarbenem Eichenlaub geführt. An seiner Basis wurde diese Girlande mit silberfarbenen Bändern zusammengehalten. Von der vier Ecken der Fahne ausgehend erstreckten sich bis zur Girlande hin vier weiße, stilisierte Propellerblätter, die noch schwarz eingefasst waren. Jedes dieser Propellerblätter trug in seiner äußeren Ecke ein schwarzes, aufrecht stehendes Hakenkreuz.
Die rechte Seite entsprach der linken mit folgenden Ausnahmen: Anstelle des Eisernen Kreuzes befand sich im Zentrum der Fahne der "Luftwaffen-Adler" in Silber, der auf einem auf die Spitze gestellten, ebenfalls silberfarbenen Hakenkreuz saß. Die Girlande bestand nicht aus Eichen- sondern aus Lorbeerblättern.
Die 3 Meter lange Fahnenstange bestand aus einem Stück Eichenholz, das Schwarz gestrichen und anschließend poliert wurde. Die Fahnenspitze wurde von einem silberfarbenen "Luftwaffenadler"-Emblem gekrönt.
Die unterhalb der Fahnenspitze befestigte Fahnenbanderole entsprach in allem der Ausführung, die auch beim Heer verwendet wurde. Anders als bei dieser wurde jedoch keine Metallplakette oberhalb der Quasten angebracht.
Literatur
- Brian Leigh Davis: Flags & standards of the Third Reich, Macdonald & Jane´s, London 1975, ISBN 0356048799
- Davis/McGregor: Flags of the Third Reich, Vol. 1: Wehrmacht, Osprey Military, Men-at-Arms-Series Nr. 270, London, 1994, ISBN 1-85532-446-6