Lotteriemonopol
Das so genannte Lotteriemonopol besteht in Ländern wie Deutschland oder Österreich. Als Monopol dürfen beispielsweise nur die konzessionierten Unternehmen (in Deutschland auf Ebene der Bundesländer) Spiele wie Lotto durchführen. (Analog dazu gibt es ein Wettmonopol zum Beispiel im Bereich der Sportwetten.)
Das Lotteriemonopol basiert auf dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland[1]. Der Vertrag regelt unter anderem, dass ein „ausreichendes Glücksspielangebot sichergestellt“ wird, aber auch, dass der „natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen gelenkt wird“.
Private Lottoanbieter oder gewerbliche Tippgemeinschaften auch im Bereich des Internets bieten gegen zusätzliche Gebühren Lotto an, spielen jedoch nicht selbst, sondern bei den konzessionierten Unternehmen.
Das Monopol wurde unter anderem eingerichtet, um Spieler vor Spielsucht zu schützen. Allerdings werden verschiedene Standpunkte auch aus Sicht des Wettbewerbs diskutiert.