Garantie
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Eine Garantie (v. frz.: garantie, v. altfränk. weren gewährleisten, sicherstellen) ist eine Zusicherung eines bestimmten Handelns in einem bestimmten Fall.
Im Bereich des Handels ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt.
Beispiele sind:
- "14 Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen"
- "Preisgarantie" (Rücknahme, wenn die Konkurrenz nachweisbar billiger ist)
- "3 Jahre Garantie" (besonders schwammig, weil keiner verrät, was diese eigentlich wirklich umfasst)
- "5 Jahre Reparaturgarantie" (Kann auch Reparatur auf Kosten des Kunden bedeuten)
- "20 Jahre Nachkaufgarantie für Ersatzteile"
- "Vor-Ort-Garantie" (Händler kommt zum Aufstellungsort der Ware, um dort zu reparieren, Ersatzware wird vor Ort geliefert)
- "Bring-in-Garantie" (Ware muss für Reparatur zum Händler gebracht werden, Ersatzware muss beim Händler abgeholt werden)