Reichsseuchengesetz
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Das Reichsseuchengesetz (RSeuchG) betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten war ein am 30. Juni 1900 von Wilhelm II. erlassenes Gesetz zum Schutz vor Epidemien.[1] Die darin enthaltenen Bestimmungen galten insbesondere für den Umgang mit Lepra, Cholera, Fleckfieber, Gelbfieber, Pest und Pocken. Zu seiner Entstehung haben die Arbeiten Robert Kochs wesentlich beigetragen. Aufgrund des Reichsseuchengesetzes wurde der Reichsgesundheitsrat gegründet, der das Kaiserliche Gesundheitsamt unterstützte.
Am 6. Oktober wurden nachfolgend die Ausführungsbestimmungen zur Bekämpfung der im Reichsseuchengesetz behandelten Krankheiten erlassen.
Am 1. Januar 1962 wurde das Reichsseuchengesetz durch das Bundes-Seuchengesetz abgelöst.
Literatur
- Bärbel-Jutta Hess: Seuchengesetzgebung in den deutschen Staaten und im Kaiserreich vom ausgehenden 18. Jahrhundert bis zum Reichsseuchengesetz 1900. Dissertation an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 2009 (Volltext online)
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ RGBl. 1900 S. 306