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Gleichheitsprinzip

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Das Gleichheitsprinzip ist ein universelles demokratisches Grundprinzip , das sich auf das aktive Stimmrecht bezieht und besagt, dass jede Stimme das gleiche Gewicht bei einer Abstimmung hat. Dies ist auch aus dem Englischen als "One man, one vote" oder aus dem Französischen "Égalité" bekannt.

Dies bedeutet, dass jeder Stimmberechtigte nur eine einzige Stimme haben kann, genau wie alle anderen Stimmberechtigten. Ein Gewichtung der Stimmen ist nach dem Gleichheitsprinzip nicht zulässig.

Das Gleichheitsprinzip beschränkt sich auf politische Gleichheit bzw. Gleichwertigkeit der Bürger bei Abstimmungen.

Das Klassen- oder Ständewahlrecht verletzte das Gleichheitsprinzip, weil den abstimmenden Personen unterschiedliches Gewicht beigemessen wurde.

Das Gleichheitsprinzip hat verschiedene Ausprägungen. Als Grundrecht verpflichten der allgemeine und der besondere Gleichheitssatz, Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart gemäß zu behandeln.

Im deutschen Wahlrecht verbürgt Art. 38 Abs. 1 Grundgesetz die Wahlgleichheit.

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