Unfehlbarkeit
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Nach katholischer Lehre ist der Papst als Stellvertreter Gottes auf Erden unfehlbar.
Die Unfehlbarkeit des Papstes bezieht sich nur auf Glaubens- und Sittenfragen und gilt seit dem 1. Vatikanischen Konzil 1870. Nur wenn in aller Form ("ex cathedra") eine Glaubensüberzeugung zum Dogma erklärt wird, gilt diese als verbindlich und irrtumsfrei.
Alle übrigen Äußerungen des Papstes einschließlich der Enzykliken sind durchaus fehlbar.
Vom Papst verkündete unfehlbare Glaubenswahrheiten
- Unbefleckte Empfängnis - Maria war frei von der Erbsünde
- Maria Himmelfahrt - Maria lebt als Vollerlöste "mit Leib und Seele" bei Christus im Himmel